Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Das ist aber irgendwie schade, ich hatte gehofft, es ist endlich Besserung in Sicht. Alter Hartz4, kannst du nicht so werden wie der neue Hartz4?^^
Bald gelöscht? 😛
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Bald gelöscht? 😛Zitat:
Original geschrieben von Abschenker
Das ist aber irgendwie schade, ich hatte gehofft, es ist endlich Besserung in Sicht. Alter Hartz4, kannst du nicht so werden wie der neue Hartz4?^^
Der war gut!
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich werde gar nichts erklären, ...Zitat:
ES fehlt immernoch die Erklärung wie du Unrecht mit Unrecht vergelten kannst
Das ist bei Deinen Positionen auch gar nicht möglich. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Was der Hartz4Fahrer hier schildert, sind wohl weniger Beobachtungen, sonder vielmehr das Resultat seiner ausgeprägten Einbildungfähigkeit. Von daher ist es auch nicht angebracht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Denn wenn sich jemand im Märchenerzählen übt, dann kann es schon mal zu realitätsfremden Übertreibungen kommen. Die Schilderungen der Gebrüder Grimm sind hierfür ein weiteres Beispiel...😁Zitat:
Original geschrieben von Remus07
also was nun rot oder grün???
Ich glaube ja immernoch, dass 99% seiner Stories erfunden sind. 😁
Heute auf der B96a hatte ich übrigens etwas interesseantes gesehen. Also ich als Radler wäre dem Schilderwirrwarr alle 50m nicht gefolgt. Da Berlin ja bei Google vollumfänglich bei der Straßenschau erfasst wurde, suche ich morgen auf Arbeit mal die passenden Stellen raus.
Apropos raus:
dit bin ick jetzt auch. Jute Nacht.
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Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich glaube ja immernoch, dass 99% seiner Stories erfunden sind. 😁
Habe ich nicht nötig 😉
Von heute will ich alles gar nicht mehr aufzählen. Nur soviel, es wird Zeit, dass es endlich Winter wird.🙄
Na dann wollen wir mal:
Hier würde ich den Radweg glatt mit benutzen. r ist gut ausgebaut.
Ein paar Meter weiter muss man sich dann aber schon fragen, ob die einen verarschen wollen. Da schrumpft die Breite des Radweges spontan auf 1 Meter Breite.
Bei der nächsten Kreuzung ist der Radweg nicht mehr nutzungspflichtig. geht ja auch garnicht, da er nach dem Schwenk garnicht mehr existiert. Einige minderintelligente Autofahrer sehen vermutlich nur die weißen Linien sehen und meinen, da hätte man als Radler zu fahren.
Nächste Einfahrt:
man soll sich den gehweg mit den Fußgängern teilen.
Weiter teilen...
Wieder wenige Meter später gibt es wieder eine separate Spur...
Noch ein paar Meter weiter wird es dann interessant:
Zeichen 237 besagt, dass der Radfahrer den Radweg benutzen muss, es liegt eine Radwegbenutzungspflicht vor. Ein Radweg ist ausschließlich für Radfahrer da, Fußgänger haben nichts auf dem Radweg zu suchen.
Folglich hat man hier also den Fußgängern den Gehweg gestrichen. Oder hat man hier die Nutzung eines Radweges angeordnet, der garnicht existiert? 😕
Ich würde trotz Zeichen 237 prophylaktisch auf die Fahrbahn ausweichen. Nicht, dass ich zehn Meter später der Gehwegfahrerei bezichtigt werde.
An der nächsten Kreuzung hat die Behörde dann sowieso wieder kein Schild aufgestellt. Die benutzungspflicht entfällt. Faktisch handelt es sich spätestens ab hier wieder zu 100% um einen GEHweg.
http://maps.google.de/maps?... soll man dann als Radler aber offensichtlich ersteinmal stoppen, um über den Bordstein zu kommen, man soll sich den Gehweg ja plötzlich mit den Fußgängern teilen.
Dann taucht aus dem Nichts hinterm Pfeiler von Zeichen 237 und einem Stück grün der nutzungspflichtige Radweg auf...
Kaum über die Kreuzung , heißt es wieder Teilen mit den Fußgängern...
Nächste Kreuzung , Beschilderung vergessen und die Gehwegfahrerei wieder urplötzlich zur Ordnungswidrigkeit gemacht.
Am Ende der Straße taucht dann wieder aus dem Nichts ein Radweg auf. Das der nicht nutzungspflichtig ist, könnte daran liegen, dass man ihn von der Fahrbahn aus garnicht erreichen kann.
Auf den ganzen Streetview-Bildern sieht man natürlich nicht den aktuellen Zustand. Um bei den ganzen Baumaßnahmen die schlechte Qualität der Gehwege zu schützen, hat man dicke Asphaltdecken hinprovisiert. In regelmäßigen Abständen sind die abgesenkt, damit die Baufahrzeuge drauf können. Spätestens an diesen Stellen hiße es für einen Radler stark bremsen, damit er da nicht in diesen Senken verschwindet.
Als ich da gestern mit dem Auto lang fuhr war mein Fazit:
mit dem Rad würde ich KONSEQUENT auf der Fahrbahn bleiben.
Bei dem ständigen hin und her wüssten die Autofahrer ja nun auch nicht, warum ich da ständig gezwungener Maßen zwischen den Wegen umhereiere.
Zitat:
Als ich da gestern mit dem Auto lang fuhr war mein Fazit:
mit dem Rad würde ich KONSEQUENT auf der Fahrbahn bleiben.
Mach doch aber meckere nicht über hupende Autofahrer.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Mach doch aber meckere nicht über hupende Autofahrer.Zitat:
Als ich da gestern mit dem Auto lang fuhr war mein Fazit:
mit dem Rad würde ich KONSEQUENT auf der Fahrbahn bleiben.
Liebster Hartz4Fahrer,
wie würdest du denn bitte mit dem Rad unter diesen Umständen fahren, damit du dich 100% an die geltenden Regeln halten kannst?
Du hast dir die Bilder bestimmt nichtmal angeguckt. Aber da du ja weißt, wie man an diesen mißverständlichen Stellen regelkonform bleibt, ohne auch nur einen Meter auf der Fahrbahn zu verbringen. Also erkläre mir bitte (am besten zu jedem Bild einzeln) wie du dich expliziet in diesem Moment verhälts.
Kleine Erinnerung:
an jeder Kreuzung muss die jeweilige Nutzungspflicht wiederholt werden. Fehlt sie, leite ich daraus ab, dass es sich im weiteren Verlauf um reine Gehwege handelt, wenn keine eindeutige Trennung (wir nehmen mal die einfachste Form, den weißen Stich, an) vorhanden ist. Auf Gehwegen radelst du ja auch nicht.
Also:
wie machst du das?
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Von heute will ich alles gar nicht mehr aufzählen. Nur soviel, es wird Zeit, dass es endlich Winter wird.🙄
😕
Dann haben Radfahrer doch noch viel eher einen Grund auf die Fahrbahn auszuweichen. Denn die Nutzungspflicht fällt weg, wenn die Radwege unpassierbar - weil nicht geräumt - werden.
Ach übrigens:
Zitat:
Radfahrer sind nicht grundsätzlich verpflichtet, den Radweg zu benutzen,
selbst wenn dieser entsprechend beschildert ist. Dies geht aus dem
neuen §2 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hervor und wird
untermauert von einem kürzlich vom Hamburger Verwaltungsgericht
gefällten Urteil (Urt. v. 28.01.02 - 5 VG 4258/00). Die Entscheidung
betont, dass es nach entsprechender Änderung der StVO keine generelle
Benutzungspflicht von Radwegen mehr gibt. In dem Hamburger Fall hatte
der Radfahrer argumentiert, er könne nicht zu einer Benutzung des
Radweges verpflichtet werden, weil dieser in Bezug auf Breite, baulichen
Zustand und Linienführung nicht die von der Verwaltung selbst
vorgesehenen Mindestkriterien erfülle. Das Gericht gab ihm Recht. Der
Radweg liege in weiten Teilen unter der notwendigen Mindestbreite von
1,5 Metern. Er sei nicht ausreichend hindernisfrei, und neben dem
Radweg würden Sicherheitsflächen durch auf dem Bordstein parkende
Fahrzeuge, abgestellte Fahrräder und bügelförmige Abstandhalter
versperrt. Schließlich sei die Linienführung nicht verkehrssicher, weil der
Autofahrer den Radler aufgrund erheblicher Verschwenkungen des
Radweges nicht ausreichend sehen könne. Die Hamburger Behörde
musste im fraglichen Bereich die Verkehrszeichen abmontieren, die bis
dahin die Benutzung des Radweges vorschrieben. Konsequenz dieses
Urteils und des neuen § 2 Abs. 4 StVO: Sofern man nicht
(ausnahmsweise) zur Radwegbenutzung verpflichtet ist, darf man ihn
befahren, muss es aber nicht. Das Risiko, dass die Beschilderung nicht
rechtmäßig ist, trägt man allerdings selbst. (Rechtsanwalt Dr. Winfried
Born, Hamburg in "Tour" 11/2002)Schnell fahren entbindet von Benutzungspflicht
Für alle flotteren (Alltags-)Radfahrer gibt es noch eine frohe Botschaft: Ist
der Zustand des Radweges so, dass er noch benutzt werden kann, aber
zum Langsamfahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht. So verneint
das OLG Köln (NZV 1994, 278) die Radwegebenutzungspflicht
ausdrücklich nicht nur, wenn der Radweg sich in einem solch schlechten
Zustand befindet, dass er gar nicht benutzt werden kann, sondern auch
(schon) dann, wenn "das schnelle Befahren mit dem Rennrad nicht
möglich war, der Weg aber bei reduzierter Geschwindigkeit" hätte benutzt
werden können. Der Radfahrer braucht sich danach nicht auf den
Radweg verweisen zu lassen, wenn er schneller fahren will und kann, als
der Radweg es zulässt.Kriterien für die Unzumutbarkeit von Radwegen
Die Benutzung unzumutbarer Radwege wird auch in Zukunft nicht
verlangt. In Betracht kommen die verschiedensten Umstände. Fehlende
(zu geringe, scharfkantige) Bordsteinabsenkungen, Schlaglöcher,
Längsrillen im Pflaster oder Asphalt, hochstehende oder tiefliegende
Gullydeckel, Überwucherungen durch Gebüsch oder Brennnesseln,
Verwerfungen des Belages durch Wurzeln, Glasscherben, Schneedecken
im Winter etc. machen Wege für jedes Rad unpassierbar.
http://cycleride.de/cms/files/Benutzungspflicht-1.pdf
Mit dem Schnellfahrerpassus haben sich dann für mich eigentlich 90% aller nutzungspflichtigen Radwege als doch nicht nutzungspflichtig erwiesen. Ich bezeichne meine 25-30 km/h auf dem Mounti einfach mal als schnell.😎
Nur sind im Winter nur ein Bruchteil der Radfahrer unterwegs.
Zitat:
Schnell fahren entbindet von Benutzungspflicht
Ich entbinde mich jetzt auch der STVO weil ich schneller fahren wil 😎
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Also:
wie machst du das?
Als Regelfetischist wird der Hartz4Fahrer natürlich nicht auf dem Geweg fahren. Da er aber auch nicht auf der Fahrbahn fährt, wird er sich wohl ein Taxi rufen und bis zum nächsten Abschnitt des Radweges fahren lassen...🙄
Obwohl ich eigentlich vermute, daß er sich noch in einem Alter befindet, in dem er auf dem Gehweg fahren muß...😁
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Nur sind im Winter nur ein Bruchteil der Radfahrer unterwegs.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ich entbinde mich jetzt auch der STVO weil ich schneller fahren wil 😎Zitat:
Schnell fahren entbindet von Benutzungspflicht
Die Entbindung der benutzungspflicht hat doch nichts mit der Entbindung von der StVO zu tun!
Und was macht es aus, dass zwar weniger Radfahrer unterwegs sind, du aber auch schon den Ersten anhupst, der DEINER Meinung nach falsch fährt.
Und die Frage bleibt:
wie machst du es auf der Stralauer Allee?
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Als Regelfetischist wird der Hartz4Fahrer natürlich nicht auf dem Geweg fahren. Da er aber auch nicht auf der Fahrbahn fährt, wird er sich wohl ein Taxi rufen und bis zum nächsten Abschnitt des Radweges fahren lassen...🙄Zitat:
Original geschrieben von patti106
Also:
wie machst du das?Obwohl ich eigentlich vermute, daß er sich noch in einem Alter befindet, in dem er auf dem Gehweg fahren muß...😁
Auf den 100%igen Gehwegpassagen könnte er auch absteigen und schieben (auch wenn er regelkonform auf der Fahrbahn fahren dürfte).
Dafür müsste er aber höllisch aufpassen, dass er nicht ausversehen ein Schild oder eine Kreuzung übersieht. Prophylaktisch könnte er auch gleich die 1300 Meter schieben, für die ein Autofahrer 2 Minuten brauchen soll und ein radelnder Radfahrer etwa fünf Minuten braucht. Da müsste er es halt hinnehmen, dass er als gehender Radschieber etwa 16 Minuten brauchen wird.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Und was macht es aus, dass zwar weniger Radfahrer unterwegs sind, du aber auch schon den Ersten anhupst, der DEINER Meinung nach falsch fährt.
Man muss sich weniger aufregen 😁 Zudem ist es noch immer erlaubt die Überholabsicht anzuzeigen.
Zitat:
wie machst du es auf der Strahlauer Allee?
Wo ein Radweg ist, diesen benutzen. Ist doch ganz einfach und nicht trotzig generell auf der Fahrbahn fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Man muss sich weniger aufregen 😁 Zudem ist es noch immer erlaubt die Überholabsicht anzuzeigen.Zitat:
Original geschrieben von patti106
Und was macht es aus, dass zwar weniger Radfahrer unterwegs sind, du aber auch schon den Ersten anhupst, der DEINER Meinung nach falsch fährt.
Man muss sich garnicht über Radfahrer aufregen, die sich regelkonform verhalten. 😉
Was das Ankündigen einer Überholabsicht ist udn was nicht, hatten wir dir auch schon hinreichend erklärt. Wenn du es nicht verstehen kannst...
An deinem Intelekt und deiner Auffassungsgabe können wir leider nichts ändern.
Ich hatte es auch, glaube ich zumindest, schon erwähnt:
als radfahrer braucht man nicht vorgewarnt zu werden, dass ein Autofahrer überholt. Man hört den Motor eh schon rechtzeitig genug und man rechnet auch damit, dass jemand überholt, der wesentlich schneller ist, als man selbst, wenn es die Limitierung möglich macht.
Viel sinniger erscheint es doch dann, wenn Radler auf dem Gehweg zur Warnung klingeln. Denn die Radler hört man sonst so gut wie garnicht. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Wo ein Radweg ist, diesen benutzen. Ist doch ganz einfach und nicht trotzig generell auf der Fahrbahn fahren.Zitat:
wie machst du es auf der Strahlauer Allee?
Und an den Stellen, wo permanent die Zeichen wechseln? Wo man Radwege nutzen muss, die plötzlich
a) 100% Radweg sind und der Gehweg offensichtlich weggefallen ist
b) nutzungspflichtig aber nicht vorhanden sind?
Winde dich nicht raus.
ICH will es expliziet von dir wissen!