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Rennleitung wollte es genau wissen

Moin Leute,

wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)

Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. :confused:

Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.:mad:

Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??

Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
am 9. Dezember 2011 um 6:42

Moin!

Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.

Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.

Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.

Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.

Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.

Wo ist das Problem?

Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.

Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.

Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.

Gruß,

M.

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Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

...

Und da sind es nun mal Jugendliche, die unter Alkoholeinfluss risikobereiter werden und gewalttätig. Und auch eben die von mir angesprochenen Delikte werden eher von diesen Menschen begangen, als von dem 50 jährigen Unternehmer

...

Die saufen aber nach den Jugendlichen am zweitmeisten ;)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Es gibt nun mal Delikte die in bestimmten Altersabschnitten und in bestimmten sozialen Umfeldern einfach häufiger oder fast ausschließlich begangen werden.

Oder überhaupt begangen werden können. Welcher Inländer kann z.B. schon gegen Paß- oder Aufenthaltsbestimmungen verstoßen ?

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Das sind keine Vorurteile, dass sind tatsächliche Anhaltspunkte die die Annahme rechtfertigen...(im Juristendeutsch).

Das geht aus Indizien und polizeilicher Erfahrung heraus. Und da sind es nun mal Jugendliche, die unter Alkoholeinfluss risikobereiter werden und gewalttätig. Und auch eben die von mir angesprochenen Delikte werden eher von diesen Menschen begangen, als von dem 50 jährigen Unternehmer.

Die wenigsten unter den 50jährigen dürften Unternehmer sein. Ich sehe in der Alterklasse eher Arbeitnehmer (oft auch Langzeit- oder altersbedingt schwer zu vermittelnde, siehe Statistik) Arbeitlose (bzw. beide jeweils in Kombination mit Hartz4-Empfänger). Und gerade bei Leuten, denen es eben nicht so gut geht, stellt sich dann irgendwann ein stark erhöhtes Risiko für eine Alkoholabhängigkeit, insb. wenn der familiäre Rückhalt fehlt. Evtl. fahren sie dann nicht Auto, weil ihnen das Geld fehlt, aber besoffnen Fahrrad fahren sollte ja auch entspr. bestraft werden?

Zitat:

Es gibt nun mal Delikte die in bestimmten Altersabschnitten und in bestimmten sozialen Umfeldern einfach häufiger oder fast ausschließlich begangen werden. Das hat nix mit Vorurteilen zu tun, das ist Realität. Und da muss man nicht die Augen vor schließen, sondern der Wahrheit ins Gesicht gucken.

Ich halte das zum Teil das Ergebnis einer selbsterfüllenden Prophezeihung. Wo nix bzw. nur in einem sehr engen Rahmen kontrolliert wird (oft wohl Personal-bedingt), landet logischerweise auch nix bzw. nur ganz wenige Gruppen von Leuten in der Statistik. Wie hier bereits geschrieben wurde, erkennt man z. B. langjährige Alkoholabhängige, die einen gewissen Pegel brauchen, um normal zu sein, nicht unbedingt auf die schnelle von außen (es sei denn natürlich, er ist ein bekannter Alki). Oder verrätst du mir einen Ansatz von einem Trick, wie sie sich doch nicht so leicht durch euer "Beuteschema" winden können?

notting

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Es gibt nun mal Delikte die in bestimmten Altersabschnitten und in bestimmten sozialen Umfeldern einfach häufiger oder fast ausschließlich begangen werden.

Oder überhaupt begangen werden können. Welcher Inländer kann z.B. schon gegen Paß- oder Aufenthaltsbestimmungen verstoßen ?

Du meinst außer "Du must einen Personalausweis oder Reisepass haben und darfst ihn nicht fälschen, um vorzeitig an Ü18-Aktionen teilnehmen zu dürfen".

notting

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Blödsinn. Ein "das steht aber in dem und dem Gesetz" ist kein Grund.

Was denn sonst? Natürlich sind Gesetze und Verordnungen der Grund für staatliches Handeln. In Gesetzen sind die Regeln verbindlich festgelegt, nach denen unser Zusammenleben funktioniert. Wenn Du von einem Gericht ein Urteil erhältst, wird in der Begründung ausführlich erläutert, auf welchen Gesetzen das Urteil basiert. Bei Trunkenheitsfahrten wäre das eben ein Verstoß gegen § 316 StGB.

Ob Du individuell und als möglicherweise Betroffener meinst, das Gesetz sei unnütz, praxisfremd und kein echter Grund, ist für die Gültigkeit des Gesetzes ohne Belang. Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ist die Grenze zur Straftat überschritten. Das Gesetz greift, wenn man in derart betrunkenen Zustand Auto fährt. Abweichende Privatmeinungen wie Deine sind damit irrelevant. "Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille liegt unwiderlegbar Fahruntüchtigkeit vor." (Quelle)

Wenn alkoholisierte Verkehrsteilnehmer sich aussuchen könnten, ob sie an einer Standkontrolle teilnehmen möchten, würden sie sich dagegen entscheiden. Daraus folgt, dass die Teilnahme an einer Kontrolle nicht auf Freiwilligkeit beruht.

Wenn nicht die Gesetze der Grund für staatliches Handeln und damit Polizeiarbeit wären, würde der ganze Rechtsstaat nicht funktionieren. "Rechtsstaatlichkeit bedeutet, daß die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist." (Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland – Band I, C.H. Beck, 1984, § 20 III.)

MfG, Tazio1935

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Was denn sonst? Natürlich sind Gesetze und Verordnungen der Grund für staatliches Handeln.

Nein, das Gesetz ist nur das Mittel zum Zweck. Der Grund ist... eben der Grund für das Gesetz. Warum es erlassen wird, was mit ihm verhindert oder gewährleistet werden soll. Gesetze existieren nicht zum Selbstzweck, das müsst ihr mal verstehen.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Ob Du individuell und als möglicherweise Betroffener meinst, das Gesetz sei unnütz, praxisfremd und kein echter Grund, ist für die Gültigkeit des Gesetzes ohne Belang.

Die formale Gültigkeit des Gesetzes habe ich auch mit keinem Wort angezweifelt.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Daraus folgt, dass die Teilnahme an einer Kontrolle nicht auf Freiwilligkeit beruht.

Auch das habe ich nie bestritten. Wäre es anders, dann wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass tausende von Personen unnötig kontrolliert werden um eine Hand voll Personen raus zu fischen. Zum Beispiel freiwillige Gentests bei Ermittlungen, wenn jemand freiwillig mitmachen will ist daran nichts auszusetzen, die Problematik ergibt sich ja überhaupt nur, weil es nicht freiwillig ist.

Zitat:

Original geschrieben von tazio1935

Wenn nicht die Gesetze der Grund für staatliches Handeln und damit Polizeiarbeit wären, würde der ganze Rechtsstaat nicht funktionieren.

Die Gesetze sind die Legitimation, nicht der Grund. Festgeschriebene Gesetze sind wie du richtig schreibst notwendig für Rechtssicherheit, ein Gesetz an sich kann aber gar keine Begründung sein, denn dann wäre die Rechtsstaatlichkeit nicht mehr gegeben, könnten doch völlig beliebig Gesetze ohne jegliche Begründung erlassen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Die Gesetze sind die Legitimation, nicht der Grund.

Um beim vorliegenden Fall zu bleiben: Hier ist die Blutalkoholkonzentration und die daraus auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen abgeleiteten Gefährdungen beim Führen von Kraftfahrzeugen der (Hinter-)Grund.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Die Gesetze sind die Legitimation, nicht der Grund.

Um beim vorliegenden Fall zu bleiben: Hier ist die Blutalkoholkonzentration und die daraus auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen abgeleiteten Gefährdungen beim Führen von Kraftfahrzeugen der (Hinter-)Grund.

Wir hatten von Fahrern ohne Ausfallerscheinungen gesprochen. Ohne Ausfallerscheinung keine Gefährdung.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wir hatten von Fahrern ohne Ausfallerscheinungen gesprochen. Ohne Ausfallerscheinung keine Gefährdung.

Wir hatten von Ausfallerscheinungen gesprochen, die man nicht auf den 1. Blick erkennen kann.

Diese Ausfallerscheinungen stellen aber teilweise ein noch höheres Risiko dar als jene Ausfallerscheinungen, die selbst ein Laie auf 50 m erkennen kann. Bei erkennbaren Ausfallerscheinungen werden nämlich andere Verkehrsteilnehmer vorgewarnt und können sich darauf einstellen, was sie aber bei nicht direkt erkennbaren Ausfallerscheinungen nicht können.

am 11. Dezember 2011 um 19:32

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit

 

Diese Cowboy-Manier der Beamten hatte mich so auf Palme gebracht, dass ich erst mal die Beamten befragt habe, bevor sie mich dann kontrollierten.

Kann auch schiefgehen. In Bayern wär ich zumindest vorsichtig:

http://www.sueddeutsche.de/.../...g-ausser-kontrolle-geraten-1.1225334

Kooperatives Vorgehen hat sich gegenüber der weitverbreiteten Spezies der Polizisten mit fragwürdigem Rechtsstaatverständnis als am besten erwiesen.

Amen

So 'ne Nummer, wie der Fahrer hier im Video abzieht, sollte man sich möglichst verkneifen, wenn man es eilig hat...:D

http://www.youtube.com/watch?v=B1VzCCbNFXI

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wir hatten von Ausfallerscheinungen gesprochen, die man nicht auf den 1. Blick erkennen kann.

Wenn das Auto so geführt wird als wäre man nüchtern, kann's nicht so schlimm sein.

Zitat:

Original geschrieben von Amen

Zitat:

Original geschrieben von MB Spirit

 

Diese Cowboy-Manier der Beamten hatte mich so auf Palme gebracht, dass ich erst mal die Beamten befragt habe, bevor sie mich dann kontrollierten.

Kann auch schiefgehen. In Bayern wär ich zumindest vorsichtig:

http://www.sueddeutsche.de/.../...g-ausser-kontrolle-geraten-1.1225334

Kooperatives Vorgehen hat sich gegenüber der weitverbreiteten Spezies der Polizisten mit fragwürdigem Rechtsstaatverständnis als am besten erwiesen.

Amen

Juristisch betrachtet hilft dann wohl nur noch Notwehr wie in dem Hells-Angels-Fall mit der Tür und dem toten Polizisten, um selbst sowohl körperlich als auch juristisch heil aus der Sache rauszukommen (soweit ich den Artikel verstehe, hat die Frau ja nichts gemacht, was einen Faustschlag in den Bauch rechtfertigen würde). Traurig, dass solche Polizisten wie dieser Schläger nicht unverzüglich in haushohem Bogen unter Streichung sämtlicher Privilegien aus dem Dienst fliegen. Ich bin mir sicher, dass dann auch andere Polizisten, die auf Deeskalation setzen, davon profitieren, weil sie langfristig mit weniger Gewalt als Ausdruck der Ohnmacht ggü. randalierender Staatsgewalt konfrontiert werden (ich rede natürlich nicht von "Berufsschläger", die in Polizisten nur das Lieblingsprügelobjekt sehen).

notting

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wenn das Auto so geführt wird als wäre man nüchtern, kann's nicht so schlimm sein.

Wie man's nimmt.

Ich kenne einen Fall, da hat ein Motorradfahrer mit 0,8 Promille am Ausgang einer Rechtskurve das Gas zu früh aufgemacht und ist in den Gegenverkehr geraten. Der Fahrer des 40-Tonners, der gerade entgegen kam, hat keinen körperlichen Schaden davongetragen, aber einen schweren Schock erlitten...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wenn das Auto so geführt wird als wäre man nüchtern, kann's nicht so schlimm sein.

Wie man's nimmt.

Ich kenne einen Fall, da hat ein Motorradfahrer mit 0,8 Promille am Ausgang einer Rechtskurve das Gas zu früh aufgemacht und ist in den Gegenverkehr geraten. Der Fahrer des 40-Tonners, der gerade entgegen kam, hat keinen körperlichen Schaden davongetragen, aber einen schweren Schock erlitten...

Also ist Motorrad zu fahren schon ein Grund für ne Kontrolle?

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Also ist Motorrad zu fahren schon ein Grund für ne Kontrolle?

Wie du zu dieser skurilen Fragestellung kommst, mußt du uns aber jetzt mal näher erläutern.

In dem obigen Beispiel hätte es auch ein PKW sein können, der hätte nämlich gegen den 40-Tonner auch alt ausgesehen.

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