Reindrängler

Situation wie sie 1.000.000 fach täglich vorkommt: du fährst ganz normal vor dich hin und plötzlich wird der Verkehr langsamer oder stockt. Eine oder zwei Spuren geradeaus, eine Rechtsabbiegerspur.

Jetzt denken einige "Schlauberger" offenbar: "hi hi warum soll ich mich anstellen und warten, nein ich bin ganz besonders schlau und fahre die Abbiegerspur bis zum Ende oder kurz davor und dann blink ich mich in die Geradeausspur rein, dann brauche ich nicht zu warten. Denn warten sollen die anderen A...l... jedoch nicht ich, weil ich eine äusserst wichtige Persönlichkeit bin und viel zu wenig Zeit habe auch wenn ich während der Stosszeit im PKW unterwegs bin!"

Und genauso denkt eine geraume Anzahl sobald nur ein bisschen Stau ist! Dass dieses Verhalten nicht sehr nett den anderen VT gegenüber und minimal asozial ist, wird nicht beachtet.

Und die anderen VT geben denen auch noch recht: sie lassen alle rein die sich so verhalten!!!!

Ich bin oft der einzige, der sie nicht reinlässt und auch ich muss manchen Quadratschädeln Platz machen, die sich tatsächlich MIT GEWALT und vollem Bewusstsein, einen Unfall zu provozieren, auf die Spur nötigen!

Ich hab für solche VT eine Geste entwickelt, die sie jedesmal blöd kucken lässt:
Ich halte ihnen die linke Hand hin, bei der der Daumen und der Zeigefinger einen Abstand von ca. 3-4 cm haben. Die Geste wird von männlichen VT sogleich verstanden aber nicht gekontert. Sie scheinen nämlich mit der Faust, dem Finger oder der Scheibenwischgeste zu rechnen und sind dabei jedesmal überrascht so dass ihnen nichts mehr einfällt hö hö 😉
Plus meine Geste ist nicht strafbar! 🙂

Aber wie reagierst DU in so nem Fall? Ich meine wenn sich ein Fahrer von der Rechtsabbiegenspur reinnötigt?
Lässt du ihn passieren? Und warum?

Beste Antwort im Thema

Ja, solche Leute wie den TE habe ich praktisch jeden Abend neben mir. Weil ich von ganz rechts aus einem Parkhaus komme, aber geradeaus muss, muss ich kurz die freie Rechtsabbiegespur kreuzen, um auf die Geradeausspur mit Stau zu gelangen. Die glauben dann dort oft wie du, ich hätte den Stau auf der Geradeausspur einfach rechts überholt.

Soll ich für die "lustigen" Gesten, das nötigende Verhalten und das beleidigende Gebrüll nun also Verständnis haben?

Nicht jeder, der von rechts kommt, hat zuvor einen Stau umfahren. Wer mir das nachste Mal blöd kommt, ist fällig; wofür habe ich denn eine Dashcam. Wenn du das bist, hast du halt Pech gehabt. Auch dein "Zeichen" erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.

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Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:40:05 Uhr:



Verstoß gegen §1!

Was steht denn in §1 ?

Zitat:

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Könntest Du mal erläutern, wie das Prinzip der gegenseitigen Rücksicht vom Reindrängler erfüllt wird?

Mal sehen ob hier nach 20 Seiten alles und vor allem von jedem gesagt worden sein wird. :-)

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:51:04 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:40:05 Uhr:


Das kannst Du noch so Worthülsenreich mit hinkenden Beispielen umschreiben, was ich geschrieben habe ist eine Tatsache! Kommt es zum Schaden durch eine oberlehrerhafte Maßregelaktion, hast Du automatisch die A...hkarte! Verstoß gegen §1!

Welcher Paragraph der StVO hier gilt, schreibe ich jetzt zum dritten Mal, weil es offenbar hartnäckig überlesen wird:

StVO § 7 Abs. 5:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:51:04 Uhr:



Zitat:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Der durchgehende Verkehr auf der Geradeausspur hat Vorfahrt. Und wer anderen beim Spurwechsel die Vorfahrt nimmt, noch dazu mit erkennbarer Absicht, bekommt von der Polizei die Rolle des 01 zugewiesen. Ein Verkehrsrichter wird das nicht anders sehen.

Wer falsch auf der Rechtsabbiegerspur steht, darf seinen Fehler nicht durch Reindrängeln korrigieren, sondern hat erstmal rechts abzubiegen und dann ggf. zu wenden. So sieht´s rechtlich aus, und nicht anders.

Und Ich habe Dir den §1 genannt! Sollte nicht zu schwer zu begreifen sein, was da drin steht! Wenn aber ein Sturkopf auf Teufel-Komm-Raus auf sein Recht pocht, knallts eben!
Wenn Du meinst, der §7 erlaubt Dir die Gegenmaßnahme, dann provoziere doch einen Zusammenstoß! In dem Unfallbericht wirst Du dann sehen, welche Paragrafen dort aufgeführt sind! Viel Spaß mit deinem zukünftigen Schadenfreiheitsrabatt! - - Ende - -

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:59:00 Uhr:


Und Ich habe Dir den §1 genannt! Sollte nicht zu schwer zu begreifen sein, was da drin steht! Wenn aber ein Sturkopf auf Teufel-Komm-Raus auf sein Recht pocht, knallts eben!
Wenn Du meinst, der §7 erlaubt Dir die Gegenmaßnahme, dann provoziere doch einen Zusammenstoß!

Da ist von

gegenseitiger

Rücksicht die Rede, nicht von einseitiger. Der Paragraph 1 gilt außerdem nicht uneingeschränkt. Im Straßenverkehr und in der zugehörigen Rechtsprechung gilt ebenso der Vertrauensgrundsatz:

Zitat:

Der Vertrauensgrundsatz ist ein Rechtsprinzip im Straßenverkehr. Es besagt bei unterschiedlicher konkreter Ausgestaltung, dass man sich grundsätzlich auf das richtige Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen kann. (Wikipedia)

Wenn ich einfach weiter auf der Geradeausspur geradeaus fahre, wird das niemand als aggressives Fahrverhalten oder Gegenmaßnahme auslegen. Nicht ich bin derjenige, der einen Zusammenstoß provoziert. Ich halte mich an die Verkehrsregeln und darf das auch von anderen erwarten (Vertrauensgrundsatz). Wenn jemand mir absichtlich in die Karre fährt, um sich die Vorfahrt zu erzwingen, wird das vom Gericht bei der Schuldfrage auch entsprechend gewürdigt.

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:59:00 Uhr:


In dem Unfallbericht wirst Du dann sehen, welche Paragrafen dort aufgeführt sind! Viel Spaß mit deinem zukünftigen Schadenfreiheitsrabatt! - - Ende - -

Darüber mach Dir mal keine Sorgen. Mein Beitragssatz liegt seit 18 Jahren unverändert bei 30 %, und daran würde sich auch durch einen etwaigen Unfall mit einem Reindrängler nichts ändern.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 23. Oktober 2018 um 09:05:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:22:56 Uhr:


Von der Sache her hast du Recht, deine Einstellung ist nachvollziehbar und menschlich.
Durchziehen kannst du die Nummer aber nur im intimen ländlichen gekuschelt auf der Straße.

Mach das mal in Berlin, da erklären die die harten Jungs ganz schnell das sie wissen wo dein Haus wohnt, wenn du Pech hast machen sie dich gleich Messer.

Zumindest solltest du dir vorher ganz genau anschauen wer und wie viel im Auto sitzen.

Tolles Deutsch, da sieht man wie weit es gekommen ist ....

Mein Smartes Phone hat wieder selbst korrigiert, sollte tolles Deutschland heißen.....

Aber auch das tolle deutsch kenne ich, erstmal immer wird ch durch sch ersetzt.

Mit ein wenig Verkehrsbeobachtung sieht man wer sich mit Absicht rein dräng und wer ortsunkundig ist und es unabsichtlich macht....die Ortsunkundigen sind aber sehr selten.

Zitat:

@pokalgolf schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:55:56 Uhr:


Mal sehen ob hier nach 20 Seiten alles und vor allem von jedem gesagt worden sein wird. :-)

Das Thema hätte auch ganz gut in "Was mich aufregt ..." gepasst, aber jeder möchte ja auch mal seinen eigenen Strang haben.

Daher mein Rat an den Themenstarter: Wenn es Dir mit der Zweifingergeste danach besser geht, unbedingt durchziehen, vielleicht ist die Geste sogar noch perfektionierbar.

Ignoranz und Egoismus ist besonders im Straßenverkehr sehr ausgeprägt, besonders in unseren Breitengraden, daher wird man damit leben müssen. Sich darüber aufzuregen oder erzieherische Maßnahmen wären mir zuwider, denn Oberlehrer gibt's ebenfalls schon zur Genüge.

Das Einzige was hilft ist, solche Situationen zu vermeiden oder neuralgische Kreuzungen zu umfahren, den Stoßverkehr auszuweichen und sich für innerstädtische Bereiche einen Roller oder gar ein Fahrrad zuzulegen.

Und dann hätten wir noch:

Zitat:

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

In unserem Fall erfordert die Verkehrslage aber keinen Verzicht. Es ist nicht verboten, jemanden trotzdem reinzulassen. Ebensowenig ist aber verboten, es nicht zu tun, wenn man nicht will. Verboten ist dagegen, sich die nicht vorhandene Vorfahrt mit Gewalt zu erzwingen.

Die StVO sollte dringend überarbeitet werden ...

§ 11 Selbstverständlichkeit
(1) siehe § 11
(2) siehe § 11
(3) siehe § 11

Kleine Anekdote.

Als ich in Litauen einen Fiat Panda auf Teufel komm raus nicht reinlassen wollte (er verhielt sich so, wie es der TE im 2. Absatz im Eingangspost beschrieb), blockierte er aufeinmal beide Spuren und die Insassen steigen aus. Anschließend hatte ich auf einmal 3 Aggressive Russen um das Auto herum stehen. 😉

Stiegen aber relativ schnell wieder ein, als andere Verkehrsteilnehmer sich einmischten.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 23. Oktober 2018 um 13:18:34 Uhr:


Aber auch das tolle deutsch kenne ich, erstmal immer wird ch durch sch ersetzt.

"deutch"? Was soll das sein? Warum soll das "ch" nicht durch "sch" ersetzt werden...

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 23. Oktober 2018 um 13:58:55 Uhr:


Und dann hätten wir noch:

Zitat:

@tazio1935 schrieb am 23. Oktober 2018 um 13:58:55 Uhr:



Zitat:

§ 11 Besondere Verkehrslagen

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muß darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.


In unserem Fall erfordert die Verkehrslage aber keinen Verzicht. Es ist nicht verboten, jemanden trotzdem reinzulassen. Ebensowenig ist aber verboten, es nicht zu tun, wenn man nicht will. Verboten ist dagegen, sich die nicht vorhandene Vorfahrt mit Gewalt zu erzwingen.

Taizo,
ich bin ja sonst oft bei dir. Hier muss ich dir aber widersprechen.
Richtig ist, dass derjenige auf der Rechtsabbiegespur sich mehrfach regelwidrig verhält. Das gibt dir aber dennoch nicht das Recht, dir deine Vorfahrt zu erzwingen. Kommt es deswegen zum Unfall, hast du mindestens eine Teilhaftung. Beispiel:

https://www.versicherungsmagazin.de/.../...ngene-vorfahrt-1910472.html

Den Ärger mit Polizei, Anwalt, Versicherung und vor allem mit der verlorenen Zeit kannst du nie wieder hereinholen. Ist es das wert?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. Oktober 2018 um 16:15:05 Uhr:


Richtig ist, dass derjenige auf der Rechtsabbiegespur sich mehrfach regelwidrig verhält. Das gibt dir aber dennoch nicht das Recht, dir deine Vorfahrt zu erzwingen. Kommt es deswegen zum Unfall, hast du mindestens eine Teilhaftung. Beispiel:

https://www.versicherungsmagazin.de/.../...ngene-vorfahrt-1910472.html

Danke für den Link. Da steht:

Zitat:

Führt der Fahrer eines PKWs einen Unfall gezielt dadurch herbei, dass er die Vorfahrt erzwingt, so trägt dieser Fahrer die volle Schuld an dem Unfall. Er muss die, durch den Schaden entstandenen Kosten allein tragen, auch wenn der andere Beteiligte eine offensichtliche Vorfahrtsverletzung begangen hat.

Die Frage ist, wer sich die Vorfahrt erzwingt und gezielt einen Unfall herbeiführt. Das ist doch wohl zuerst derjenige, der die Vorfahrt nicht wirklich hat, aber ohne Rücksicht auf Verluste rüberfährt. Wer die Spur wechselt, hat auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und muss ggf. auf den Spurwechsel verzichten. Das gilt im Stadtverkehr nicht weniger als auf der BAB. Selbst in besonderen Verkehrslagen (§ 11) darf er erst dann fahren, wenn er sich mit demjenigen verständigt hat, der auf seine Vorfahrt verzichtet.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 23. Oktober 2018 um 16:15:05 Uhr:


Den Ärger mit Polizei, Anwalt, Versicherung und vor allem mit der verlorenen Zeit kannst du nie wieder hereinholen. Ist es das wert?

Die Frage stellt sich der andere auch. Und der hat offenbar noch viel weniger Zeit. In den vergangenen 35 Jahren hat jedenfalls noch jeder Eilighaber am Ende gewartet, anstatt es wirklich darauf ankommen zu lassen, so meine Erfahrung. Ich könnte nett sein und den reinlassen. Aber warum sollte ich gegenüber Arschlöchern nett sein? Muss ich nicht.

Siehe auch:
Brinkmanship

Nun gut, sowas ist ärgerlich. Mich nerven solche Leute auch, aber habe meinen Frieden damit gefunden, aus zwei Gründen:
Meistens bedeutet es für mich keine wirkliche Zeiteinbuße, oft muss ich nicht mal bremsen,
und ehrlich gesagt habe ich sowas das ein oder andere mal auch schon selbst getan, entweder in Eile oder weil ich meine Abzweigung verpasst habe. Nie so das es gefährlich war, aber sicher haben sich auch darüber Leute geärgert und ich bin ihnen für Ihre Nachsicht dankbar.

Bei ne Baustelle fahr ich auch bis ganz vorne durch und schere dann ein. Soll ja auch so sein.

Krass finde ich immer die, die im Stau über den Parkplatz einer Raststätte brezeln und dann vorne wieder drauf fahren. Na wenns sie glücklich macht.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 23. Oktober 2018 um 16:59:35 Uhr:


Bei ne Baustelle fahr ich auch bis ganz vorne durch und schere dann ein. Soll ja auch so sein.

So ist das ja auch richtig. Dem TE gings aber nicht um Reißverschlussverfahren, bei dem eine Spur einfach wegfällt. Sondern um eine Spur, die in für eine andere Richtung gedacht ist. Da ist das Reißverschlussverfahren ja gar nicht anzuwenden. Im Gegenteil, der andere muss seiner vorgegebenen Richtung folgen, also abbiegen.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 23. Oktober 2018 um 16:54:18 Uhr:


Meistens bedeutet es für mich keine wirkliche Zeiteinbuße, oft muss ich nicht mal bremsen,

Dem TE ging es darum, dass an einer Ampel brav in einer (langen) Schlange gewartet wird und manche meinen, über die Abbiegespur eine zweite Spur zu eröffnen und an der ganzen Schlange bis nach ganz vorne vorbeifahren. Da du da an der roten Ampel wartest, musst du ganz sicher nicht wegen dem anderen Bremsen. Du kommst dann aber auch erst später los; im schlimmsten Fall verpasst du genau wegen diesem einen "Reindrängler" die Grünphase. Sehr ärgerlich.

Wir sollten hier entweder schweizer oder italienische Verhältnisse einführen, also entweder strenge Kontrollen oder jedem sind alle Regeln egal. Dieser Mischmasch in Deutschland tut jedoch keinem gut. (edit: diese Aussage stammt sinngemäß von einem anderen Forist, weiß aber nicht mehr von wem).

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