Reindrängler

Situation wie sie 1.000.000 fach täglich vorkommt: du fährst ganz normal vor dich hin und plötzlich wird der Verkehr langsamer oder stockt. Eine oder zwei Spuren geradeaus, eine Rechtsabbiegerspur.

Jetzt denken einige "Schlauberger" offenbar: "hi hi warum soll ich mich anstellen und warten, nein ich bin ganz besonders schlau und fahre die Abbiegerspur bis zum Ende oder kurz davor und dann blink ich mich in die Geradeausspur rein, dann brauche ich nicht zu warten. Denn warten sollen die anderen A...l... jedoch nicht ich, weil ich eine äusserst wichtige Persönlichkeit bin und viel zu wenig Zeit habe auch wenn ich während der Stosszeit im PKW unterwegs bin!"

Und genauso denkt eine geraume Anzahl sobald nur ein bisschen Stau ist! Dass dieses Verhalten nicht sehr nett den anderen VT gegenüber und minimal asozial ist, wird nicht beachtet.

Und die anderen VT geben denen auch noch recht: sie lassen alle rein die sich so verhalten!!!!

Ich bin oft der einzige, der sie nicht reinlässt und auch ich muss manchen Quadratschädeln Platz machen, die sich tatsächlich MIT GEWALT und vollem Bewusstsein, einen Unfall zu provozieren, auf die Spur nötigen!

Ich hab für solche VT eine Geste entwickelt, die sie jedesmal blöd kucken lässt:
Ich halte ihnen die linke Hand hin, bei der der Daumen und der Zeigefinger einen Abstand von ca. 3-4 cm haben. Die Geste wird von männlichen VT sogleich verstanden aber nicht gekontert. Sie scheinen nämlich mit der Faust, dem Finger oder der Scheibenwischgeste zu rechnen und sind dabei jedesmal überrascht so dass ihnen nichts mehr einfällt hö hö 😉
Plus meine Geste ist nicht strafbar! 🙂

Aber wie reagierst DU in so nem Fall? Ich meine wenn sich ein Fahrer von der Rechtsabbiegenspur reinnötigt?
Lässt du ihn passieren? Und warum?

Beste Antwort im Thema

Ja, solche Leute wie den TE habe ich praktisch jeden Abend neben mir. Weil ich von ganz rechts aus einem Parkhaus komme, aber geradeaus muss, muss ich kurz die freie Rechtsabbiegespur kreuzen, um auf die Geradeausspur mit Stau zu gelangen. Die glauben dann dort oft wie du, ich hätte den Stau auf der Geradeausspur einfach rechts überholt.

Soll ich für die "lustigen" Gesten, das nötigende Verhalten und das beleidigende Gebrüll nun also Verständnis haben?

Nicht jeder, der von rechts kommt, hat zuvor einen Stau umfahren. Wer mir das nachste Mal blöd kommt, ist fällig; wofür habe ich denn eine Dashcam. Wenn du das bist, hast du halt Pech gehabt. Auch dein "Zeichen" erfüllt den Tatbestand der Beleidigung.

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Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:14:08 Uhr:


Und der Egoist hat ein paar Sekunden oder gar Minuten gewonnen. Ne, garantiert nicht.

Von der Sache her hast du Recht, deine Einstellung ist nachvollziehbar und menschlich.
Durchziehen kannst du die Nummer aber nur im intimen ländlichen gekuschel auf der Straße.

Mach das mal in Berlin, da erklären die die harten Jungs ganz schnell das sie wissen wo dein Haus wohnt, wenn du Pech hast machen sie dich gleich Messer.

Zumindest solltest du dir vorher ganz genau anschauen wer und wie viel im Auto sitzen.

Zitat:

Tazio ich bin ja in der Regel bei dir, aber diese Typen schieben einfach eine Ecke ihres Karren in die Lücke und schon musst du zurück stecken. Gegen halten bringt da mindestens Stress, u.U. auch Beulen.

Kann ich bestätigen, die Schieben einfach stur und ignorant einen vorderen Teil ihres Fahrzeugs in die oft schmale Lücke vor dir und geben nicht nach.

Ich glaub auch sie wissen dass sie im Unrecht sind aber das erzielt bei ihnen erst Recht einen Kick. Das ist m.E. derselbe Schlag Mensch(oder Unmensch) der grinsend vorbeifährt und dich natürlich nicht rein lässt wenn man sich bei ner Engstelle reinzublinken versucht! Oder bei strömendem Regen mit voller Absicht in die Riesenpfütze vor der Bushaltestelle donnert und alle nass spritzt (selbst erlebt, war genügend Platz und keiner sonst hat's gemacht).

Tja wollen mer se reinlasse? Man kann denken - hab ich oft auch getan - lass se halt ist doch egal bringt nichts, aber dann hab ich zumindest jedes Mal so ein blödes Gefühl dabei. Und man belohnt falsches und schlechtes Benehmen und bestätigt deren Weltbild, in dem sie sich wahrscheinlich als die tollen Hechte sehen.

Ist so ne Sache wie weit die eigene Geduld und der eigene Langmut hält sprich wieviel lass ich mir gefallen?

Ich bin NOCH in der Meute der Istjaegallasssiereinlasser.

Man kann darauf warten bis dieses Verhalten bei Menschenschlangen u.dgl. auftritt.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:22:56 Uhr:



Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:14:08 Uhr:


Und der Egoist hat ein paar Sekunden oder gar Minuten gewonnen. Ne, garantiert nicht.

Von der Sache her hast du Recht, deine Einstellung ist nachvollziehbar und menschlich.
Durchziehen kannst du die Nummer aber nur im intimen ländlichen gekuschelt auf der Straße.

Mach das mal in Berlin, da erklären die die harten Jungs ganz schnell das sie wissen wo dein Haus wohnt, wenn du Pech hast machen sie dich gleich Messer.

Zumindest solltest du dir vorher ganz genau anschauen wer und wie viel im Auto sitzen.

Tolles Deutsch, da sieht man wie weit es gekommen ist ....

Zitat:

@Craso schrieb am 22. Oktober 2018 um 15:21:29 Uhr:


hier steht was erlaubt ist und was nicht
http://m.fr.de/.../...ch-im-strassenverkehr-aufregen-a-343622.amp.html

Ich bin ziemlich sicher dass die Daumen Zeigefinger Geste nicht als beleidigend definiert ist, könnt ja heissen: so wenig Abstand .... Oder was denkst du dass es heisst 🙂

Ich glaub du hast Ursache und Wirkung nicht verstanden: abdrängen?
Es geht hier um Leute die sich mit Gewalt Rein drängeln.

Wenn beim Bäcker eine Schlange ist und jemand versucht sich vorzudrängeln: bin ich dann auch ein Abdrängler wenn ich das verhindere?
Krieg mal deinen aggro Ton in Griff....chill mal

Egal, ob das was die anderen machen veboten ist, DU hast nicht das Recht, diese Kraftfahrer durch Dein gefährliches, aggressives Verhalten (abdrängen, gegenhalten...) zu maßregeln! DAS ist auch verboten!

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 23. Oktober 2018 um 09:05:50 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 23. Oktober 2018 um 08:22:56 Uhr:


Von der Sache her hast du Recht, deine Einstellung ist nachvollziehbar und menschlich.
Durchziehen kannst du die Nummer aber nur im intimen ländlichen gekuschelt auf der Straße.

Mach das mal in Berlin, da erklären die die harten Jungs ganz schnell das sie wissen wo dein Haus wohnt, wenn du Pech hast machen sie dich gleich Messer.

Zumindest solltest du dir vorher ganz genau anschauen wer und wie viel im Auto sitzen.

Tolles Deutsch, da sieht man wie weit es gekommen ist ....

Das war jetzt sogar noch die eingedeutschte Version von diesem Ghetto-Deutsch, original ginge es so:

• Ey, isch mach dich Messa!
• Ey, isch weiß wo dein Haus tut wohnen, jah!

Aalder, was geht. Hab isch hier krasse Diskussion, die eigentlich in den Aufreger-Thread gehört. Wallah! 😎

Zitat:

Egal, ob das was die anderen machen veboten ist, DU hast nicht das Recht, diese Kraftfahrer durch Dein gefährliches, aggressives Verhalten (abdrängen, gegenhalten...) zu maßregeln! DAS ist auch verboten!

Ein Einbrecher versucht sich gegen geltende Regeln und Gesetz in einen Juwelierladen zu drängen. Der TE hindert ihn daran und macht sich laut deiner Auffassung schuldig des Abdrängens? Klassische Schuldumkehr!

Ja, heutzutage würde der Schurke wahrscheinlich noch klagen dass er zu hart angefasst wuerde 🙂

Eine Rechtsabbiegespur ist dazu da abzubiegen und nicht, sich gegen jede Regel und teilweise mit Gewalt in den Stau zu schieben!
Und das, obwohl die Leute im Stau das auch sch@#% finden, dass manche sich zu fein zum Warten sind.

Das ist Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten.

Die Herren haben nicht das geringste Recht darauf reingelassen zu werden sondern spekulieren auf die Geduld der anderen VT.

Eigentlich sind es Bettler die davon leben dass es den geprellten VT - so wie mir - einfach zu doof ist einen Unfall zu haben.

Das heisst aber nicht dass wir das noch gutheißen! Das kommt mir vor wie die Grossen aus der Vierten früher auf dem Schulhof.

Eigentlich müsste man viel mehr per Radar und Polizeikontrolle gegen sowas vorgehen. Die Schweiz machts richtig!

Ausserdem finde ich dies ist kein Aufregerfred sondern Diskussion über Verkehrssicherheit. Thema perfekt hier oder?

Das sind zwar überwiegend männliche Verkehrsteilnehmer, keineswegs aber ausschließlich. Ist mir auch schon mit Frauen am Steuer passiert.

Und letztens erst auf der BAB, als von rechts ein Insignia-Fahrer meinte "ich blinke, also fahre ich" und wohl erst spät registrierte, dass ich mit rund 160 km/h gar nicht ausweichen konnte. Autobahnauffahrt, der lange Beschleunigungsstreifen von der ersten Auffahrt, er auf der zweiten, der späteren, der mit dem riesigen "Vorfahrt achten-Schild". Der Vollpfosten hat mich dann später überholt, sich vor mich gesetzt, kräftig gebremst und ziemlich eindeutigen Geesten gezeigt. Irgendwann wird auch in Deutschland jeder Zweite eine Dashcam im Auto haben, da bin ich mir ziemlich sicher.

Zitat:

@Craso schrieb am 22. Oktober 2018 um 14:37:10 Uhr:


Ich hab für solche VT eine Geste entwickelt, die sie jedesmal blöd kucken lässt:
Ich halte ihnen die linke Hand hin, bei der der Daumen und der Zeigefinger einen Abstand von ca. 3-4 cm haben. Die Geste wird von männlichen VT sogleich verstanden aber nicht gekontert. Sie scheinen nämlich mit der Faust, dem Finger oder der Scheibenwischgeste zu rechnen und sind dabei jedesmal überrascht so dass ihnen nichts mehr einfällt hö hö 😉
Plus meine Geste ist nicht strafbar! 🙂

Aber wie reagierst DU in so nem Fall?

Ich grinsnicke einmal wehleidig ertappt und drängle mich weiter rein. Weiß ich doch, dass ich genug Selbstbewusstsein für Proletenkarre und ordentliches Gemächt habe.
Aber das muss ja nicht Jeder wissen, schließlich ist die Bedeutung deiner Geste quasi die "42" auf sämtliche - Achtung, Wortspiel - Verkehrsprobleme. Und das soll so bleiben.

So bin ich halt schneller zu Hause, da wartet ja die Frau schon sehnsüchtig und da will ich mich erst recht nicht hinten anstellen. 😉

Alternativ lasse ich die Küchentischpsychologie und denke mir: "Arschloch". Unabhängig von Geschlecht, Alter, Auto, vermuteter Größe. Und dann ist es gut. Bringt ja nix.

Suche dir was aus 😉

"da wartet ja die Frau schon sehnsüchtig und da will ich mich erst recht nicht hinten anstellen. 😉"

Klingt irgendwie komisch. Steht denn hinter deiner Frau schon jemand?

Also seit dem diesjährigen Gerichtsentscheid für Dashcams habe ich mir auch eine Aiptek zugelegt. Speichert natürlich nur bei Unfällen mit der entsprechenden G-belastung oder wenn man auf einen Knopf drückt. also sehe ich dem Datenschutz entspannt.

Nach genug Nötigung, Beleidigung und einem Unfall wo trotz den Tatsachen versucht wurde, mir die Schuld zugeben meine Reaktion darauf.

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 09:16:26 Uhr:


Egal, ob das was die anderen machen veboten ist, DU hast nicht das Recht, diese Kraftfahrer durch Dein gefährliches, aggressives Verhalten (abdrängen, gegenhalten...) zu maßregeln! DAS ist auch verboten!

Bitte keine falsche, frei erfundene Rechtslage behaupten. Schon auf Seite 3 dieses Threads ist zu lesen, was in diesem Fall gilt:

StVO § 7 Abs. 5:

Zitat:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Es ist also die Pflicht des Spurwechslers, erst dann die Spur zu wechseln, wenn ein Unfall sicher ausgeschlossen werden kann. Das gilt auf der BAB ebenso wie in der Situation, die der TE geschildert hat. Ich muss den Typ in so einem Fall nicht reinlassen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Anders als beim Reißverschlussprinzip.

Für mich sind eher die schlimm, die auf der BAB bei einer Fahrbahnverengung von drei auf zwei oder zwei auf eine Spur, nicht bis ganz nach vorne fahren und das Reißverschlussverfahren nutzen sondern schon hunderte Meter vor der Verengung stehenbleiben und versuchen sich da rechts reinzuquetschen.

Das von TE beschriebene Verhalten ist nervig aber nicht immer kann man da Absicht unterstellen.
Und sich dann über diese vermeintlichen Einzelfälle aufzuregen, ist mir mitlerweile zu anstrengend.
Wenn ich soviel Platz lasse, daß einer vor mir reinkommt, dann isses mir relativ egal.
Wenn der Platz nicht reicht und es trotzdem einer versucht kommt es drauf an.
Einheimische Kennzeichen ... reinlassen und (Licht-) Hupe ... nicht lokales Kennzeichen ... reinlassen und gut isses ..

Zitat:

@FahrzeugWalter schrieb am 23. Oktober 2018 um 10:28:48 Uhr:



Zitat:

Egal, ob das was die anderen machen veboten ist, DU hast nicht das Recht, diese Kraftfahrer durch Dein gefährliches, aggressives Verhalten (abdrängen, gegenhalten...) zu maßregeln! DAS ist auch verboten!

Ein Einbrecher versucht sich gegen geltende Regeln und Gesetz in einen Juwelierladen zu drängen. Der TE hindert ihn daran und macht sich laut deiner Auffassung schuldig des Abdrängens? Klassische Schuldumkehr!

Ja, heutzutage würde der Schurke wahrscheinlich noch klagen dass er zu hart angefasst wuerde 🙂

Eine Rechtsabbiegespur ist dazu da abzubiegen und nicht, sich gegen jede Regel und teilweise mit Gewalt in den Stau zu schieben!
Und das, obwohl die Leute im Stau das auch sch@#% finden, dass manche sich zu fein zum Warten sind.

Das ist Täter-Opfer-Umkehr vom Feinsten.

Die Herren haben nicht das geringste Recht darauf reingelassen zu werden sondern spekulieren auf die Geduld der anderen VT.

Eigentlich sind es Bettler die davon leben dass es den geprellten VT - so wie mir - einfach zu doof ist einen Unfall zu haben.

Das heisst aber nicht dass wir das noch gutheißen! Das kommt mir vor wie die Grossen aus der Vierten früher auf dem Schulhof.

Eigentlich müsste man viel mehr per Radar und Polizeikontrolle gegen sowas vorgehen. Die Schweiz machts richtig!

Ausserdem finde ich dies ist kein Aufregerfred sondern Diskussion über Verkehrssicherheit. Thema perfekt hier oder?

Das kannst Du noch so Worthülsenreich mit hinkenden Beispielen umschreiben, was ich geschrieben habe ist eine Tatsache! Kommt es zum Schaden durch eine oberlehrerhafte Maßregelaktion, hast Du automatisch die A...hkarte! Verstoß gegen §1!

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 23. Oktober 2018 um 12:40:05 Uhr:


Das kannst Du noch so Worthülsenreich mit hinkenden Beispielen umschreiben, was ich geschrieben habe ist eine Tatsache! Kommt es zum Schaden durch eine oberlehrerhafte Maßregelaktion, hast Du automatisch die A...hkarte! Verstoß gegen §1!

Welcher Paragraph der StVO hier gilt, schreibe ich jetzt zum dritten Mal, weil es offenbar hartnäckig überlesen wird:

StVO § 7 Abs. 5:

Zitat:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Der durchgehende Verkehr auf der Geradeausspur hat Vorfahrt. Und wer anderen beim Spurwechsel die Vorfahrt nimmt, noch dazu mit erkennbarer Absicht, bekommt von der Polizei die Rolle des 01 zugewiesen. Ein Verkehrsrichter wird das nicht anders sehen.

Wer falsch auf der Rechtsabbiegerspur steht, darf seinen Fehler nicht durch Reindrängeln korrigieren, sondern hat erstmal rechts abzubiegen und dann ggf. zu wenden. So sieht´s rechtlich aus, und nicht anders.

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