Reifenprofil bei Leasingrückgabe ?
Wer kann mir sagen wieviel Profil die Reifen bei der Rückgabe noch haben müssen ?
16 Antworten
Wer Dir das sagen kann? ... na der, der das Leasingauto zurücknimmt.
Gruß, Frank
PS: Welcher Depp hat eigentlich behauptet, dass es keine blöden Fragen gibt? 😁
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
Wer kann mir sagen wieviel Profil die Reifen bei der Rückgabe noch haben müssen ?
1,6 mm (gesetzliche Min-Grenze)
Zitat:
Original geschrieben von lncognito
Wer Dir das sagen kann? ... na der, der das Leasingauto zurücknimmt.Gruß, Frank
PS: Welcher Depp hat eigentlich behauptet, dass es keine blöden Fragen gibt? 😁
Es gibt keine blöden Fragen, bur blöde Antworten.. ;-)
@ Incognito: eigentlich schätze ich das als ne wichtige Frage ein....
hat denn nun jmd. erfahrungsgemäß ne offizielle Antwort?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BerlinBass
@ Incognito: eigentlich schätze ich das als ne wichtige Frage ein....
hat denn nun jmd. erfahrungsgemäß ne offizielle Antwort?
Na, von wem wirste wohl eine "offizielle" Antwort bekommen?
Kopf->Tisch
Gruß, Frank
PS: Ich kann gar nicht dämlich genug antworten auf solche Fragen 😁
PS2: natürlich kann die Antwort nur derjenige geben, der das Auto zurücknehmen wird. Einfach ein paar Tage vor der Rückgabe hinfahren und nachschauen lassen. Wenn ihm das Restprofil nicht reicht, sit es vollkommen egal ob da 1,6 oder 2 mm drauf sind, die Reifen müssen ersetzt werden oder werden in Rechnung gestellt.
Zitat:
Original geschrieben von BerlinBass
@ Incognito: eigentlich schätze ich das als ne wichtige Frage ein....
hat denn nun jmd. erfahrungsgemäß ne offizielle Antwort?
lt. ADAC ist 1,6mm ausreichend.
Es empfiehlt sich jedoch 2-3 mm um "problemen" aus dem Weg zu gehen...
@Incognito
Na hoffentlich brauchst du mal keine Hilfe...
Zitat:
Original geschrieben von the_transporter
@Incognito
Na hoffentlich brauchst du mal keine Hilfe...
Na hoffentlich bin ich nie zu faul um den Telefonhörer in die Hand zu nehmen.
Falls es kompliziertere Fragen sind, wie zum Beispiel das Z4-Verdeck, die Probleme und Defekte und wie sie lösbar sind, dazu pflege ich mit Hilfe von einigen anderen das http://www.zwiki.net
Aber solche Dullie-Fragen wie Mindestprofiltiefe bei Leasingrückgaben ... das ist pure Faulheit, wenn da nicht der Leasingrücknehmer direkt gefragt wird. Faulheit unterstütze ich nicht.
Gruß, Frank
mal im Ernst....woher willst du denn willsen, dass dich der Rücknehmer nicht anlügt.
Gibt ja nun genug Beispiele, wo die sich um die Kosten drücken.
Das hat nichts mit faul zu tun....zumindest bei mir nicht....aber ich steh gerade auch nicht in der Situation-interessant ist es trotzdem
Zitat:
Original geschrieben von BerlinBass
mal im Ernst....woher willst du denn willsen, dass dich der Rücknehmer nicht anlügt.
Wie läuft der Dialog denn ab?
Dummer Mensch: "Ey, was is Mindestprofil vonnä Reifä?"
Leasingrücknehmer: "5 mm"
Dummer Mensch: "Ey, fuck, ey!"
Intelligenter Mensch: "Wieviel Mindestprofil muss der Reifen bei der Abgabe haben?"
Leasingrücknehmer: "5 mm"
Intelligenter Mensch: "Aha, und warum genügen nicht die gesetzlich geforderten 1,6 mm?"
Leasingrücknehmer: "öhm ... ja, eigentlich gibt's keine genauen Vorgaben, also gut."
oder alternativ:
Leasingrücknehmer: "weil das in diesen Vorschriften so niedergeschrieben ist *zerrt ein Buch irgendwo raus*"
Du sieht: Intelligenz lohnt sich ;-)
Gruß, Frank
Wenn ich nur die Leasing AGB habe und dann bei der Rückgabe von BMW eine Sollzustandsliste auftaucht, die mir nie vorgelegt wurde, bin ich dann daran gebunden?
Zitat:
Original geschrieben von neuroticfish
Wenn ich nur die Leasing AGB habe und dann bei der Rückgabe von BMW eine Sollzustandsliste auftaucht, die mir nie vorgelegt wurde, bin ich dann daran gebunden?
Wenn du unterschrieben hast, dass dir die AGB's vorgelegt wurden, ja
Wenn nicht, dann nicht! Achtung hierbei wird man höchstwahrscheinlich versucht unter druck gesetzt zu werden... keine bange... mit den damals Unterzeichneten Unterlagen zum Anwalt und die sache ist sogut wie gegessen!!!
Zitat:
Original geschrieben von neuroticfish
Wenn ich nur die Leasing AGB habe und dann bei der Rückgabe von BMW eine Sollzustandsliste auftaucht, die mir nie vorgelegt wurde, bin ich dann daran gebunden?
Bei Leasingabschluß bekommst Du das ausgehändigt. Nur das, was Du bekommen hast bzw. worauf Du hingewiesen wurdest und Dir hättest anschauen müssen, ist maßgeblich.
Bei der Leasingrückgabe gelten sehr wahrscheinlich nicht die gesetzlichen Bestimmungen oder Auskünfte des ADAC, sondern der Leasingvertrag.
Bei meinem Audi sind 2mm Mindestprofil gefordert. Und das kann man bei der Rückgabe gemeinsam ausmessen, somit bin ich hier nichts und niemand ausgeliefert.
Zitat:
Original geschrieben von neuroticfish
Wenn ich nur die Leasing AGB habe und dann bei der Rückgabe von BMW eine Sollzustandsliste auftaucht, die mir nie vorgelegt wurde, bin ich dann daran gebunden?
Was steht denn zum Thema Rückgabe in Deinen AGB ?
Wenn da steht "Verfahren wird nach einer Liste, die wir erstellt haben.", dann geht's nach der Liste. Die hättest Du Dir ja besorgen können.
Wenn da steht "Das Auto wird von der Dekra beurteilt.", dann wird von Dekra ein Gutachten gemacht. Das ist noch undurchsichtiger, als eine Liste, die aus dem Hut gezogen wird.
Es gibt hierzu keine offizielle Antwort, weil da jeder Vertrag anders sein kann.
Gruß
Stefan
Na, dann mache ich mir doch mal die Mühe ....
Rechts ist eine Checkliste im PDF-Format:
http://www.deutsche-leasing.com/fahrzeug-rueckgabe.html
=> 2 mm
http://www.leaseplan.de/.../20090701_Guideline_PKW_2009.pdf
=> 2 mm
http://...s-allgaeu.mercedes-benz.de/.../...ckgabe%20von%20Leasing.pdf
=> 3 mm
http://auto.sixt.de/fileadmin/sys/pdf/AGB_Sixt_Leasing.pdf
=> 3,6 mm
http://www.fuhrpark.de/.../GTUE_Rueckgabekatalog.pdf
=> 1,6 mm
http://...daimler-fleetmanagement.de/.../...aire_Fahrzeugbewertung.pdf
=> 3 mm
http://www.arval.de/.../lease-pro_dl_180110.pdf
=> 2 mm
http://user.in-berlin.de/~altair/img/Leasingruecknahme.pdf
=> 1,6 mm
... und soo viele weitere PDF-Dokumente im Internet.
Sorry, aber reicht das nun endlich, damit jeder hier begriffen hat, dass es keine offizielle Antwort geben kann?
Es hängt grundsätzlich on demjenigen ab, der das Auto zurcknimmt, er weiß an welche Regelungen er sich zu halten hat und kann dies auch in seinen Regelungen nachlesen.
Wer sich mal etwas durch die Links klickt, erkennt wie genau das beschrieben ist.
Gruß, Frank
PS: Die Links da oben habe ich alle super schnell gefunden. Wieso kann ich das und Ihr nicht?