Reifenhersteller vorne gleich wie hinten

MBK

Hallo,

muss der Reifenhersteller vorne gleich wie hinten sein solange der Typ stimmt. Kann im Internet nichts finden.

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Naja, in keinem anderen Land darf man auch auf der Rennbahn legal so schnell fahren wie man möchte.

Stimmt. Wenn die Maschine von Haus aus nur 150 km/h schafft und der Schweizer mit ihr über die Grenze nach .de kommt, da mutiert dann die Maschine mit »Mischbereifung« sofort zum auf 120 km/h gedrosselten Gefährt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Ich erinnere mich da immer an die Reifen in den USA, die einen Bruchteil von dem kosten was sie bei uns kosten.

Die bekommst du auch in Deutschland.

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Nur möchte ich nicht mit den Reifen mal ne Strecke 100km mit hoher Geschwindigkeit fahren.

Schau dir mal die Bilder von den Reifen nach diversen Alpenpässen an. Sägezahn vom Feinsten, teilweise gepaart mit Blasenerscheinungen. Und dabei sind die dann nicht mal 230 km/h gefahren sondern haben nur immer schön an jedem Kurvenausgang per rechter Hand die Landschaft schneller gemacht. 😉

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Viele Dinge sind scheinbar schwachsinnig, haben aber durchaus für Leute mit einem tieferen Einblick einen Sinn.

Ein Verbot für Mischbereifung und Vorschreiben von altersschwachen Reifen gehört allerdings nicht zwangsläufig dazu.

Klar, wer sich jedes Jahr eine neue Maschine rauslässt, der hat dann auch die aktuellen Reifenvorgaben drinstehen. Welcher »tiefere Einblick« kann eine schlüssige Begründung dafür liefern, dass man sich bei älteren Maschinen keine zeitgemäße Bereifung aufziehen darf weil es »widerrechtlich« ist.

Wenn es tatsächlich so ablaufen würde hätten wir wohl noch immer mit Metall beschlagene Holzräder. 😉

Natürlich gibt es UBB und Co. Aber die müssen die Reifenhersteller auch wieder erst einmal bezahlen. Was war da noch gleich mit den Preisen?

Grüße, Martin

Ja in den Papieren bei mir steht nur der Typ drin, nichts von den Herstellern. Daher hat sich meine Frage jetzt geklärt. Danke!

Zitat:

Original geschrieben von highwayheizer


Ja in den Papieren bei mir steht nur der Typ drin, nichts von den Herstellern. Daher hat sich meine Frage jetzt geklärt. Danke!

Vorsicht dabei,

bei mir steht z.B. Reifen nur von einem Typ und Hersteller laut Herstellerangaben. Alle Reifenhersteller bieten Reifenpaarungen an. Diese Unbedenklicjkeitsbescheinigungen sind mit zu führen. Ganz dramatisch wir es im Falle eines Unfalls. Dann bezieht sich der Gutachter auf die Gutachten des Reifenherstellers. Genau so mach es der TÜV oder Dekra bei der HU. Metzeler vorne Bridgestone hinten geht gar nicht. Keine Herstellerfreigabe. Selbst Metzeler vorne z.b. Lasetec und Z8 hinten geht laut Hersteller nicht.

Wenn du sicher gehen willst frag deinen Händler oder TÜV-Prüfer.

Zitat:

Original geschrieben von CBX 1000


Selbst Metzeler vorne z.b. Lasetec und Z8 hinten geht laut Hersteller nicht.
Wenn du sicher gehen willst frag deinen Händler oder TÜV-Prüfer.

Wo steht das?

Hier werden Dinge behaupet die nirgends stehen.

Eine Freigabe von einem Hersteller ist nicht bindend. Es zählt nur das was im Schein steht und da steht nichts.

Den TÜV und den Händler fragen?

Genau der TÜV hat mir mit 2 verschiedenen Reifen den TÜV Stempel gegeben. Dabei musste er sich auch erst mal schlau machen.

Wie ich geschrieben habe, ein halbes Jahr vorher mit der Fazer hat sich der Polizist bei einer Kontrolle nicht die Bohne für eine Unbedenklichkeitbescheinigung vom Hersteller intressiert. Seine Aussage: Intressiert mich nicht mehr.

Ich sehe wieder mal das da jemand wenig Ahnung hat.
Es steht in der Strassenverkehrsordnung. Auch wenn vermeintlich keine Reifenbindung eingetragen ist, bitte mal genau im Fahrzeugschein, oder für Schlaumeier Zulassungsbescheinigung Teil 1, nachschauen, da steht dann in Zeile 22 meist als Zusatz, "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Und schon hast du wieder eine Reifenbindung. Glücklich ist wer diesen Zusatz nicht hat.

CBX 1000

Zitat:

Original geschrieben von CBX 1000


Ich sehe wieder mal das da jemand wenig Ahnung hat.
Es steht in der Strassenverkehrsordnung. Auch wenn vermeintlich keine Reifenbindung eingetragen ist, bitte mal genau im Fahrzeugschein, oder für Schlaumeier Zulassungsbescheinigung Teil 1, nachschauen, da steht dann in Zeile 22 meist als Zusatz, "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Und schon hast du wieder eine Reifenbindung. Glücklich ist wer diesen Zusatz nicht hat.

CBX 1000

Ich sehe wieder mal das jemand nicht seinen Schein umgedreht und den »Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)« gelesen hat. 😉

Grüße, Martin

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