Reifengröße - was ist es denn nun ?
Servus
Ich habe das problem das ich nicht wirklich die Zulassungsbescheinigung verstehen kann.
( Ford Cougar BCV 2.0 16V 96 kW/131 PS )
Ich habe hier im Feld 15.1 215/50R16 84 und
15.2 215/50R16 84
Soweit alles klar nur im Feld 22 steht . "A.GEN. 205/60R15 84V A. LM-RAD RIAL, 7JX15H2, ET 40MM.
Hat die vorbesitzering eine kleinere Reifengröße eintragen lassen, verstehe ich das richtig ?
16 Antworten
Nochmal: Die Borbet 6,5x16 ET 40 Räder mit 205/55-16 Reifen sind abnahme- und eintragungsfrei.
Erst ab 215-er Reifen ist eine Abnahme fällig. (Auflage A01).
Die Sache mit R37 ist ja jetzt geklärt.
Und: Lass dich nicht von burbaner verwirren.
Zitat:
1. CoC hat mehr Aussagekraft als die deutsche Zulassungsbescheinigung. Die darin aufgeführten Rad- /Reifenkombis darfst du in jedem Fall fahren.
Auf den für deinen Wagen zugelassenen Herstellerrädern.
Zitat:
2. Haben deine neuen Felgen eine ABE, dafst du alle darin aufgeführten (für dein Modell natürlich) Reifen fahren, ohne irgendetwas abnehmen lassen zu müssen. ABE mitführen.
1. In der ABE steht nix von Fahrzeugen. Die ABE verweist nur auf die bis zu 20 und mehr fahrzeugspezifischen Gutachten zur ABE, mit dem Hinweis, das die Räder unter der Beachtung der Auflagen gefahren werden dürfen.
2. Eine ABE heißt nicht TÜV-frei. Bei Karosserie-, Fahrwerks- und/oder Tachoauflagen ist eine sofortige Abnahme fällig.
Sorry, ich habe deinen Link zum Gutachten überlesen.
Um es ganz einfach zu machen: In der von dir angegebenen Konfiguration, darfst du die Borbets mit 205/55 R16 fahren und musst lediglich die Felgen-ABE nebst Anlage 11 zum Gutachten, mitführen.
Für die Einhaltung der in Auflage 11 aufgeführten Auflagen, bist du selbst verantwortlich.
PS:
Die Auflage 'R37', die hier wohl hauptsächlich für Verwirrung sorgt, ist für dich ohne Belang, weil die 205/55er in deiner CoC bereits aufgeführt sind.