Reifengröße - was ist es denn nun ?
Servus
Ich habe das problem das ich nicht wirklich die Zulassungsbescheinigung verstehen kann.
( Ford Cougar BCV 2.0 16V 96 kW/131 PS )
Ich habe hier im Feld 15.1 215/50R16 84 und
15.2 215/50R16 84
Soweit alles klar nur im Feld 22 steht . "A.GEN. 205/60R15 84V A. LM-RAD RIAL, 7JX15H2, ET 40MM.
Hat die vorbesitzering eine kleinere Reifengröße eintragen lassen, verstehe ich das richtig ?
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16 Antworten
Zitat:
Hat die vorbesitzering eine kleinere Reifengröße eintragen lassen,
Nicht nur die Reifen, sondern ein 7×15 ET 40 Rial-Rad mit der Reifengröße 205/60R15.
Allerdings fehlt der Rial-Typ.
Kannst du vergessen, wenn du die Rial Räder nicht hast.
Danke,das hatte ich mir fast gedacht...
Das hatte ich vor zu kaufen 6.5x16 ET40 4/108 Felgen mit Gutachten auf 205/55R16 91 W Bridgestone Potenza Reifen , passt dieses oder gibt es da einwände gegen ?
Dieses Reifen oder Felgen kauf frist meine nerven....
Im Rad-Gutachten steht alles Wissenswerte.
Müssten abnahme- und eintragungsfrei sein.
(Vorausgesetzt 'Gutachten zur ABE' und dein Wagen ist aufgeführt).
So wie ich verstanden habe, sind die 205/55 R16 nicht eingetragen. Deshalb wird es wohl nicht so einfach gehen, mit dem "Draufschrauben und gut".
Wenn dein Auto im Gutachten der Felgen aufgeführt und die Reifengröße enthalten ist, so musst du das Ganze bei einer Prüforganisation vorführen und bekommst dort eine Anbaubestätigung. Diese führst du dann mit oder lässt, bei Gelegenheit, die Zulassungsbestätigung ändern.
Ich persönlich, würde beim kleinsten Anspruch von Sportlichkeit, die 205/55er auf eine 7-Zoll Felge montieren.
Zitat:
@burbaner schrieb am 1. Juni 2016 um 10:02:57 Uhr:
...
Wenn dein Auto im Gutachten der Felgen aufgeführt und die Reifengröße enthalten ist, so musst du das Ganze bei einer Prüforganisation vorführen und bekommst dort eine Anbaubestätigung. Diese führst du dann mit oder lässt, bei Gelegenheit, die Zulassungsbestätigung ändern.
Das stimmt so nicht zu 100%. Je nach ABE und dazugehörigen Gutachten muss man bestimmte Kombinationen abnicken lassen und andere eben nicht. Hauptsächlich bei besonders großen Breiten sind Änderungen an den Radhäusern notwendig und werden überprüft. Bei kleineren Größen müssen nur die Auflagen beachtet werden und die Dokumente im Auto mitgeführt werden.
VG
Peter
Zitat:
@ruppi107 schrieb am 1. Juni 2016 um 10:34:49 Uhr:
Das stimmt so nicht zu 100%. Je nach ABE und dazugehörigen Gutachten muss man bestimmte Kombinationen abnicken lassen und andere eben nicht. Hauptsächlich bei besonders großen Breiten sind Änderungen an den Radhäusern notwendig und werden überprüft. Bei kleineren Größen müssen nur die Auflagen beachtet werden und die Dokumente im Auto mitgeführt werden.
So ist es. Meistens im Gutachten durch A01 vermerkt. Je nach Reifengröße steht dann das A01 dabei (Eintragung) oder nicht.
Hier ist der Link zum ABE, http://files.reiff.jfnet.de/pdf/00219270/00219270.pdf
Fahrzeug und Reifen sind in den Spalten vorhanden....dort ist die auflage R37
R37:
"Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge,
die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fah
rzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind"
Zitat:
@rambonaut schrieb am 1. Juni 2016 um 14:14:28 Uhr:
Hier ist der Link zum ABE, http://files.reiff.jfnet.de/pdf/00219270/00219270.pdfFahrzeug und Reifen sind in den Spalten vorhanden....dort ist die auflage R37
R37:
"Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge,
die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fah
rzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind"
Damit ist klar gesagt, dass es für Dein Auto keine Zulassung der Reifengröße gibt.
Gruß
Der Chaosmanager
@ruppi07 und @FloOdw,
theoretisch habt ihr Recht! Alles was in der ABE drin steht, darf auch gefahren werden. Da das KBA aber nur für Felgen mit serienmäßigen Reifengrößen eine Allgemen gültige BetriebsErlaubnis erteilt, wird es eben nicht passieren, dass andere Reifen drin stehen. Egal ob größer oder kleiner. Selbst ein EG-ABE habe ich noch nicht gesehen, das von den bereits in der CoC aufgeführten Reifengrößen abweicht... Aber egal!
Für den Themenstarter muss, nach seiner letzten Aussage klar sein:
"Diese Reifengröße - nicht für sein Auto!"
Allerdings auch hier ein Tip:
Such dir beim TÜV einen netten Kollegen, der sich die Unterlagen mal genauer anschaut. Ich könnte mir vorstellen, dass es die Möglichkeit einer Einzelabnahme geben kann. Tragfähigkeit und die Tatsache, dass der 205/55er vom Abrollumfang zwischen den beiden freigegebenen Reifen liegt, sollte die Eintragung möglich machen...
Zitat:
Damit ist klar gesagt, dass es für Dein Auto keine Zulassung der Reifengröße gibt.
Auch wenn unter 15.1 und 15.2 205/50R16 steht heißt das noch lange nicht, das im alten Fahrzeugschein/Brief keine kleineren Reifengrößen standen.
(Deswegen bekommt man ja den alten Brief bei der Ummeldung entwertet zurück).
Selbst beim 2,5 l 200 PS Modell waren 195/60-15 m+s Reifen zulässig.
Manchmal hilft auch ein Blick in die BA.
Gib' mal an was unter 2.1 und 2.2 steht.
Danke für die ganze antworten!!
Gut...wenn dann nur über Tüv, habs verstanden..
Hab im Anhang die Liste der möglichen zusammenstellungen aus Felge/Rad
Was eine scheiß größe...gibt es kaum angebote!
So, also doch ok. Besorge dein COC Papiet oder ein Nachweis von Ford, dass du Serie 205/55 fahren darfst, wie auf deinem angehängten Papier zu sehen ist.
Wenn die Serie erlaubt sind, darfst du die genannten Felgen laut Gutachten mit 205/55 R16 eintragungsfrei fahren.
Jetzt wird es wirklich verwirrend!
1. CoC hat mehr Aussagekraft als die deutsche Zulassungsbescheinigung. Die darin aufgeführten Rad- /Reifenkombis darfst du in jedem Fall fahren.
2. Haben deine neuen Felgen eine ABE, dafst du alle darin aufgeführten (für dein Modell natürlich) Reifen fahren, ohne irgendetwas abnehmen lassen zu müssen. ABE mitführen.
3. Haben die Felgen lediglich ein Teilegutachten oder Teilegenehmigung, so muss für die Kombi nach §19.3 eine Änderungsabnahme durchgeführt werden. Das kann jede amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt werden.
Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt!? 🙂
Danke!
Reifen wäre dann 205/55r16 bridgestone potenza re002
Felge wäre dann 6,5Jx16 Et46
So ET46 gibt es nicht oft ,wenn ich nun eine ET mit 42 nehmen würde dann muss ich zum TÜV oder habe eine ABE in der hand.
Richtig ?