Reifenfrage Geschwindigkeitsindex TÜV
Hallo zusammen,
ich habe mir vor knapp 1 Jahr einen Gebrauchten F39 20i sDrive aus 11/2018 gekauft.
Er war auf SR mit Geschwindigkeitsindex W.
Ich habe mir dann gute gebrauchte WR mit Index H gekauft. H ist ja nur bis 210 km/h aber lt. Zul-Besch zulässig.
Jetzt stelle ich mir die Frage wie der TÜV im November 2023 (ich denke da sind die WR auf jeden Fall schon drauf) reagiert? Klebt der Prüfer mir den Aufkleber mit der zul. Höchstgeschwindigkeit rein oder wo bekomme ich den denn vorab her um ihn selbst einzukleben?
Danke und Grüße
Christian
13 Antworten
Den solltest Du auf jeden Fall anbringen, sobald Du die montierst. Bekommst Du bei jedem Reifenhändler. Wenn Du ohne den Aufkleber angehalten wirst bekommst Du mindestens eine Mängelkarte und wahrscheinlich wird auch ein Verwarnungsgeld fällig.
IIRC ist auch eine digitale Warnung zulässig.
hallo,
was zuvor geschrieben wurde, ist so. Aber bei meinem X2 hatte den Prüfer von der Dekra nicht interessiert, daß die WR nur bis 240km/h (Index V) zugelassen sind und kein Aufkleber im Sichtfeld war, lt. Angaben ist die Höchstgeschwindigkeit 250km/h. Ich habe aber zur Sicherheit den passenden Aufkleber im Fahrzeug und >240km/h fahr ich weder im Winter noch im Sommer.
gruss
mucsaabo
Dieser Meinung war ich auch immer, und stelle die Höchstgeschwindigkeit auch immer im Bordcomputer ein.
Letztes Frühjahr wurde ich in der hier in der Region üblichen Alkoholkontrolle an Altweiberfastnacht auf der Nachhausefahrt von der Arbeit eines besseren belehrt : 15 € Verwarnung und Mängelkarte, Vorführung mit Aufkleber innerhalb 7 Tagen inklusive.
Aber das mag regional anders gehandhabt werden.
Wenn nötig, den Tempo Sticker i.Sichtfeld v. Fahrer anbringen und gut ist es. Schon gibt es keine Probleme mehr.
Digitale Warnung ist nur zulässig, wenn sie permanent im KI. angezeigt wird und nicht von anderen Meldungen überlagert werden kann.
Tempo Sticker kaufen......Google hilft ....
Displayfolie kann hilfreich sein, um den Sticker wieder sauber abzulösen.
Die einzig sinnvolle Lösung ist vernünftige Reifen zu kaufen. Ich will auf jeden Fall nicht mehr 50% der Zeit mit Limit fahren. Das kommt noch früh genug...
@MichaelN
Ich fühle mich mit 240 km/h in einem Auto das ohnehin bei 250 km/h gedrosselt ist nicht übermäßig „limitiert“ - und vernünftig sind meine Pirellis in V 245/19 auf dem G11 allemal.
Den happigen Aufpreis für die letzten 10 Km/h, also auf mit W gekennzeichnete Reifen (270 km/h), wäre es mir nicht wert.
Ähnlich ist es mit den Winterreifen auf dem X2 20D meiner Frau, der ist zwar mit 228 km/h angegeben, aber schneller als 150 km/h fährt sie sowieso nicht, auch nicht im Sommer. Da reichen dann auch Winterreifen in H, bis 210 km/h, völlig aus.
Zitat:
@Wyatt5812 schrieb am 15. April 2023 um 09:54:03 Uhr:
Dieser Meinung war ich auch immer, und stelle die Höchstgeschwindigkeit auch immer im Bordcomputer ein.Letztes Frühjahr wurde ich in der hier in der Region üblichen Alkoholkontrolle an Altweiberfastnacht auf der Nachhausefahrt von der Arbeit eines besseren belehrt : 15 € Verwarnung und Mängelkarte, Vorführung mit Aufkleber innerhalb 7 Tagen inklusive.
Aber das mag regional anders gehandhabt werden.
Nein, zumindest nicht, wenn du mit regional Unterschiede innerhalb der BRD meinst. Denn es ist ein Bundesgesetz. Und das ist eindeutig. Das dies nicht jeder Streifenpolizist weiß, ist eine andere Sache, einfach mal den Ausdruck des § 36 StVZO ins Handschuhfach legen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR“, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Wobei ich tatsächlich gar nciht weiß ob der X2 diese Möglichkeit effektiv bietet, da sich mir das Problem mangels 35i gar nicht erst stellt.
Zitat:
@MichaelN schrieb am 15. April 2023 um 13:38:11 Uhr:
........................................Wobei ich tatsächlich gar nciht weiß ob der X2 diese Möglichkeit effektiv bietet, da sich mir das Problem mangels 35i gar nicht erst stellt.
hallo,
mal unabhängig von der Motorisierung des X2 ist mir da keine geeignete Anzeigemöglichkeit bekannt. Gefunden habe ich den "Speed Limiter", dessen Anzeige sicher nicht ausreichend ist und "Speed Limit Assist", der dazu wohl auch nicht geeignet ist (lt.BA, diese SA habe ich nicht), bleibt beim X2 nur der Aufkleber.
gruss
mucsaabo
Zitat:
@MichaelN schrieb am 15. April 2023 um 12:45:45 Uhr:
Die einzig sinnvolle Lösung ist vernünftige Reifen zu kaufen. Ich will auf jeden Fall nicht mehr 50% der Zeit mit Limit fahren. Das kommt noch früh genug...
Gute Idee, würde ich aber nicht brauchen.
Wie geschrieben, war ein sehr günstiger gebrauchter Radsatz mit Original 17“ BMW Felgen für 2-3 Winter Profil für 320€.
Außerdem ist es nur der Zweitwagen den zu 90% meine Frau fährt. Jahreslaufleistung ca. 8.000. Im letzten Winter wurde er 0km auf der Autobahn bewegt.
Eine permanente Anzeige im KI gibt es bei BMW nicht.
Sticker rein und gut ist es. Unkosten 1,75 €
Bei seinem Reifenh. für Lau .
Gute Reifen mit höheren Geschwindigkeitsindex + 50 € und mehr.
Ganz einfach, gehe zu deinem Reifenhändler, da bekommst du die Plakette. Klebe sie auf die Innenseite der Windschutzscheibe, am besten links oben ins Eck. Solltest du den TÜV-Termin beim Original-TÜV haben, wird es vermutlich eine Ordnungswidrigkeit geben. Bei einem BMW-Händler sorgt der Händler dafür, dass die Plakette rein kommt. Ich würde den TÜV beim örtlichen BMW-Händler machen, dann hast du kein Problem.
Ordnungswidrigkeit vom TÜV 😕
TÜV beim 🙂 .......... man will doch den Sticker nicht vergolden.
" Probleme sind dafür da um sie zu lösen. Man kann aber auch eine Baustelle daraus machen "