Reifendrucküberwachung abschalten ?
Hallo zusammen,
Mein nächster (W204) wird die Reifendrucküberwachung haben. Jetzt habe ich vom w203 noch 4 stinknormale Alufelgen ohne irgendwelche Sensoren, die ich im Winter drauf machen würde.
Kann dann die Reifendrucküberwachung abgeschalten werden, damit ich nicht ständig Warnmeldungen bekomme ?
Darf man diese Funktion überhaupt deaktivieren ?
Darf man bei Fahrzeugen mit Reifendrucküberwachung solche Felgen überhaupt drauf haben ?
Gruß
Pladuck
42 Antworten
Zitat:
@mb180 schrieb am 19. Juni 2016 um 19:12:55 Uhr:
Die Sache ist recht müßig solange wir keine Fakten vorliegen haben.
So kennen wir zur abschließenden Beantwortung der Frage nicht das Baujahr und die Ausstattung.
Da hast du natürlich recht, das Baujahr wird 2012 oder 2013 sein.
Pladuck
Zitat:
@pladuck schrieb am 19. Juni 2016 um 20:45:18 Uhr:
Danke für die zahlreichen Antworten.
Also ich versuche es mal zusammenzufassen:
Bj vor 2014 hat Sensoren ausserhalb der Felgen, da braucht man sich Felgen/Sensorenmäsig um nichts kümmern.
Bj ab 2014 müssen die Felgen mit Sensoren bestückt werden.
Soweit richtig ?
Nein, falsch.
Eine Reifendruckverlust-Warnung hat jeder! 204. Diese wird sensorisch über die Raddrehzahlen bestimmt.
Optional als Extra konnte man echte Drucksensoren bestellen (ab wann das möglich war, müsste man schauen, ich glaube nicht seit 2007, aber sicher weit vor 2014).
Kläre doch erst mal ab ob dein, vermutlich noch gar nicht existierender 204, diese überhaupt hat.
Und wenn, dann kannst du sie, es sei denn du fährst ein ganz spätes Coupe, sicher ausprogrammieren lassen.
Zitat:
@pladuck schrieb am 19. Juni 2016 um 20:57:57 Uhr:
Zitat:
@mb180 schrieb am 19. Juni 2016 um 19:12:55 Uhr:
Die Sache ist recht müßig solange wir keine Fakten vorliegen haben.
So kennen wir zur abschließenden Beantwortung der Frage nicht das Baujahr und die Ausstattung.Da hast du natürlich recht, das Baujahr wird 2012 oder 2013 sein.
Pladuck
Wegen Überschneidung, hat er entsprechende Sonderausstattung?
Wegen einem "oder" wirst du die Frage wohl nicht beantworten können 😉.
Zitat:
@sssternsssammler schrieb am 19. Juni 2016 um 20:36:18 Uhr:
Deine Vermutung ist aber falsch!Die M14 Radbolzen passen sehr wohl durch die Felgenlöcher der 203er Baureihe. Ich fahre auch Felgen vom 203er im Winter und alles ist Abgenommen und Eingetragen.
Positiver Nebeneffekt durch die geringere ET stehen die Felgen weiter raus.
Ist zwar nicht das Thema aber meine alten Felgen vom W203 - Teilenummer begann auch mit 203 da passten die Schrauben vom 204 nicht durch...
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Zitat:
@pladuck schrieb am 19. Juni 2016 um 20:57:57 Uhr:
Da hast du natürlich recht, das Baujahr wird 2012 oder 2013 sein.
Pladuck
RDKS wurde ab Mai 2014 verbaut.
Demnach benötigst du keine Sensoren in den Rädern.
Zitat:
@mb180 schrieb am 19. Juni 2016 um 21:09:40 Uhr:
RDKS wurde ab Mai 2014 verbaut.
Demnach benötigst du keine Sensoren in den Rädern.
Nein, irgendwo bereits ab 2013 wurden die optional als Sonderausstattung angeboten.
Sind die bei einem 2013er verbaut, dann kann man die ausprogrammieren lassen, alles andere wird aber in Fehlermeldungen enden.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 19. Juni 2016 um 21:16:52 Uhr:
Sind die bei einem 2013er verbaut, dann kann man die ausprogrammieren lassen
Und darf man das auch ohne daß es beim TÜV Probleme gibt ?
pladuck
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.html
Kann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?
Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.
Zitat:
@pladuck schrieb am 20. Juni 2016 um 09:01:16 Uhr:
Und darf man das auch ohne daß es beim TÜV Probleme gibt ?
pladuck
Ja, darf man. Der Nachbar, der die Drucksensoren nicht als Sonderausstattung bestellt hat, der bekommt ja auch kein Problem beim TÜV.
Zitat:
@Pretador80 schrieb am 20. Juni 2016 um 11:25:22 Uhr:
Kann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?
Das gilt aber nur für Fahrzeuge, welche nach dem Stichtag zugelassen wurden.
Bei denen die früher dran waren, da ist es nur eine Option.
Das ist vergleichbar mit dem Tagfahrlicht. Vor dem Stichtag durfte man auch ohne herum fahren (da war es durchaus über das KI deaktivierbar), danach nicht mehr.
Hallo,
ich werf mal die Frage in die Runde:
welche RDKS Sensoren für schwarze RIAL Lugano (7.5J/17H2 ET47) würdet Ihr empfehlen ?
Bin gerade dabei Winterräder zu bestellen, der freundliche Boschdienstler bei dem ich bisher immer gute Angebote zu meinen Reifen bekommen habe, "schwimmt" etwas was die Sensoren betrifft, da er wohl schon welche hatte, die Er nicht programmiert bekommen hat...
FZG 2013er S204K 300 CDI 4M
Nebenfrage: hat jemand Erfahrung mit den Goodyear Ultragrip Performance Gen 1 ? In 225/45 R17 ?
Zitat:
@Pretador80 schrieb am 20. Juni 2016 um 11:25:22 Uhr:
http://www.auto-motor-und-sport.de/.../...euwagen-pflicht-8481282.htmlKann und darf ein Reifendruckkontrollsystem abgeschaltet werden?
Eine Deaktivierung ist bei EU-konformen Systemen nicht möglich und auch nicht zulässig.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?
Die Kontrollleuchte signalisiert die Störung mit einer "permanenten Fehlermeldung". Bei der Hauptuntersuchung wird die fehlende RDKS-Funktion als "geringer Mangel nach §29 StVZO" eingestuft. Solche minderschweren Mängel sind durch den Fahrzeughalter "unverzüglich instand zu setzen". Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen.
Mir gehen auch die RDKS auf die Nerven, kostet nur Geld. Jeder vernünftiger Autofahrer kümmert sich um sicheres Fahren bevor man mit der Fahrt anfängt. Bekannte von mir fährt ein VW Tiguan mit RDKS und alles kann man mit PC deaktivieren und dann ganz normale Ventile nehmen und nicht alle 5 Jahre 200€ oder mehr für neue Ventile bezahlen. Heute ist alles möglich und wenn die Sensoren deaktiviert sind wer will, soll oder wird es prüfen? NIEMAND!
Man muss nur ein bisschen Vitamin "B" in der Werkstatt spielen lassen.
Ich fahre seid 40 Jahre Auto und noch nie habe ich mit Luftdruckverlust Probleme. Und wenn man eine Panne hat, helfen die RDKS Sensoren auch nicht das merkt man ohne den Sensoren.
Alles nur gut für die Werkstätte und schlecht für den Verbraucher.
Danke EU.
Dummes Geschwätz, bedanke dich beim VDA. EU-konform wäre auch die Lösung vor 2014 gewesen, mit den Raddrehzahlen. Aber man wollte von Seiten der Autohersteller unbedingt Folgeumsätze generieren. Alle 204 bis Herbst 2013 haben keine RDKS.
Zitat:
@wolfgangpauss schrieb am 19. Oktober 2019 um 20:14:02 Uhr:
Dummes Geschwätz, bedanke dich beim VDA. EU-konform wäre auch die Lösung vor 2014 gewesen, mit den Raddrehzahlen. Aber man wollte von Seiten der Autohersteller unbedingt Folgeumsätze generieren. Alle 204 bis Herbst 2013 haben keine RDKS.
hast du recht, erst ab 2014