Reifen reklamieren - zu wenig Profil?

Hallo, ich habe gerade einen brisanten Fall im Rahmen einer eBay Auktion, bei der ich als Verkäufer tätig war.
Es wurden von mir ein paar Winterreifen (Kompletträder mit Alus) versteigert, deren Profiltiefe ich mit 6mm angegeben habe.
Nach der Auktion wollte ich sie versenden und habe festgestellt, dass sie nur noch 5mm ausweisen, der eine 4,5mm, ein einziger jedoch 6mm.

Daher habe ich den Käufer vorher kontaktiert und ihm jeweils 2 Bilder von Reifen mit angelehntem Profiltiefemessgerät zukommen lassen. Er war nicht erfreut, hat es aber nicht beanstandet.

Jetzt nach dem Erhalt der Räder moniert er die Profiltiefe an. Bin ich rechtlich angreifbar? Ich sehe nicht ein die Räder zurück zu nehmen, gearde auch aus dem Grunde, dass ich einen guten Preis erzielt habe.

26 Antworten

ABD, in diesem Fall wirst nicht nur du beschissen, sondern du hast gleiches auch getan.
Ich kann jetzt nicht sagen, wie du es ihm verklickert hast, oder ob er es verstanden hat oder was auch immer. aber ein telefonat kannst du sicher nicht als gesicherte Beweislage hinstellen, dafür, dass du in deiner ebay auktion was anderes geschrieben hast, als fakt ist.

du hättest mindestens eine schriftliche einverständniserklärung des geänderten ebay kaufvertrages machen müssen, damit das auch halbwegs amtlich ist.

Zitat:

1.) Ich habe die Profiltiefe ca 4 Wochen vor Beginn der Auktion gemessen.
2.) Ich habe die Auktion eingestellt und diese Profiltiefe angegeben (da ich nicht dachte sie würde sich so drastisch ändern)
3.) Ich habe vor Ende der Auktion nochmals nachgemessen und festgestellt, dass sie weniger Profil aufweisen.
4.) Leider war so kurz vor Auktionsende kein Zusatzhinweis bei eBay möglich.
5.) Nach Auktionsende habe ich dem Käufer mitgeteilt, was Stand der Dinge ist.
6.) Er hat mir ZUGESTIMMT!!
7.) Jetzt meckert er wie ein kleines Kind
 

1. nutzt doch vor gericht nichts! du hast ja nicht den "nuezustand" oder zustand vor wochen zu beschreiben, sondern den "ist"

2. aha,... also hast du in 4 wochen 1 bis 1,5mm runtergefahren? nicht schlecht...

3. ja

4. deswegen ist es nur mehr als fair, wenn du einen preisnachlass jetzt anbietest.

5. und die verschriftlichung? kaufvertrag muss schon dem stand angepasst werden#

6. ich hoffe du hast den ton mitgeschnitten per telefonrecorder

7. wahrscheinlcih weil ihm erst jetzt bewusst geworden ist, wieviel du für schrott von ihm verdient hast und da der vertrag ja anders lautete, trotz mündlicher abmachung, hast du das hauptproblem

nicht das ich mich vorbehaltlos auf seine seite stellen würde, aber du hast mindestens genauso viel schuld.

ach ja wen man einen mangel feststellt dann streiche ich alle gebote oder nehm die auktion raus.

da gibts jede menge mittel das man nicht das falsche verkauft. oder macht man eben meldung das die dinger nicht so sind wie beschrieben (dafür gibts auch extra bei ebay n icon!) und stellt das ganze eben nochmals ein und teilt das dem verkäufer mit.

mir persönlich sind das alles zuviel ausreden um an eien "zufall" zu glauben. ich fass nochmals zusammen:

- du misst reifen falsch. ich kann auch kein auto verkaufen das 8 jahre alt ist mit den bildern als der wagen n neuwagen war oder?

- du weist es und lässt die auktion trotzdem weiterlaufen

- du hast keinerlei wirkliche beweise das du das den käufer mitgeteilt hast

für MICH eindeutig.

im Großen und Ganzen hat dieses Thema aber nichts mit Reifen zu tun. Eventuell suchst du ja Hilfe besser in einem Rechtsforum!

LINK

ich würde in dem fall dem herrn entgegen kommen.
zum einen hast DU den fehler gemacht, nicht er
zusätzlich halte ich eine zustimmung am telefon für alles andere als wasserdicht, selbst wenn diese bewiesen wäre.
nicht umsonst gewährt das gesetz bei telefon und haustürgeschäften 14 tägiges rückgaberecht, der käufer kann sich da sehr schnell übertölpelt fühlen weil er unter zeitdruck sich entscheiden soll.
kann durchaus sein das er sich ganz anders entschieden hätte wenn er ne nacht drüber geschlafen hätte.

es ist ja auch nen riesen unterschied von 4,5mm zu 6mm, klingt im ersten moment nicht viel.
in der praxis kann man aber sagen es ist wie abgefahrener reifen, den man praktisch nur noch im sommer abfahren sollte zu fast neuwertig.
bei sommerreifen wärs vllt. was anderes, die kann man unter umständen bis auf 2mm abfahren, winterreifen unter 4mm sind aber kein grosser spass mehr.

wenn du pech hast findet der mann auch jemandem mit dem er das paket entgegen genommen hat, der dann bezeugt das die reifen bei anlieferung schon 4,5mm hatten, dann kannst du aussagen was du willst.
dann wirds teuer
deswegen würde ich ihm entgegen kommen, preiswerter als reifen zurückzunehmen mitsammt versand usw.
besonders weil du ja soviel mit einer wahrheitsgetreuen ebay auktion nichtmehr bekommen wirst.

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Meiner Meinung nach ist das Verhalten von Käufer, als auch Verkäufer nicht sehr löblich.

Würde es so machen:

1.) Reifen zurücknehmen, Kaufpreis erstatten und Rückporto den Käufer zahlen lassen oder teilen. Bei Privatverkauf muss es der Verkäufer ja nicht über 40,- Kaufpreis übernehmen....

2.) Dem Käufer nach erhalt einer pos. Bewertung einen Teil des Kaufpreises erstatten. Da Du die Räder ja "gut verkauft" hast, sollte das die einfachste Variante sein.

ps: Wenn man das Reifenalter (ggf. mit Absicht) nicht angibt und das Profil 1 Monat vor Verkauf misst, dann sollte man sich mal Gedanken machen....🙄

Huhu

is nicht ganz einfach. Einerseits kann der Verkäufer sich auf §442 BGB berufen , andererseits muss man auch §444 BGB berücksichtigen

Wenn Du zu hartnäckig auf dein Recht bestehst und Rücknahme nicht machst und der Käufer ebenfalls auf seinem Punkt besteht gibt es noch 2 Möglichkeiten:

a) Du siehst den Fehler ein, dass die Auktion (ca6mm sind nicht 4,5mm - ca. 6m Parklücke sind nicht 4,5m Parklücke) sche** war, nimmst die Ware zurück & gut ist
b) Erstattung von Schadensersatz
c) ihr trefft euch mit Anwälten

Grüße
Blue

Ps. hatte auch so nen Fall (falsche Felgen) -> im Endeffekt 1/3 - 1/4 Preislachlass erhalten...

Bei allem Verständnis...
Ja, ich habe einen Fehler gemacht (anfangs falsch gemessen), aber ich habe alles getan, den Fehler auch einzuräumen und zu beseitigen. Dieser Zeitpunkt liegt aber nun in der Vergangenheit und ist irrelevant. Alles was nach Zustimmung des Käufers abgelaufen ist, ist Lug und Betrug seinerseits.

Es ist schon manchmal faszinierend, wie Antipathie mancher Menschen hier im Forum den Sachverhalt verdrehen können ;-)
Hier werden Fehler nicht in dem richtigen kausalen und zeitlichen Zusammenhang eingeordnet.

Manche Punkte sind schon richtig, aber mal ehrlich...wer macht schon einen schriftlichen Kaufvertrag bei eBay?

Der Vertrag bei Ebay ist die Auktionsbeschreibung.
Klar hat Du es richtig zu stellen versucht, aber Du kannst wederrechtzeitigen Email-Empfang beim Käufer, noch telefonische Abmachungen belegen.
Wenn es hart auf hart kommt, sieht es da halt schlecht aus.
Um wieviel hundert Euro geht es denn. Wenn jeder bissl auf den anderen zu geht, dann sollte das Problem doch zu lösen sein.?!

Zitat:

Es ist schon manchmal faszinierend, wie Antipathie mancher Menschen hier im Forum den Sachverhalt verdrehen können ;-)
Hier werden Fehler nicht in dem richtigen kausalen und zeitlichen Zusammenhang eingeordnet.

klar,... wenn du jemanden brauchst der dir sagt: "junge, du hast absolut recht. Der verkauf war vollkommen korrekt und der böse käufer will dich jetzt verarschen. Wehr dich! Du bist 100% im recht"

--->

dann geh doch bitte zu deiner mama.

hier jedenfalls nicht, hier sagt man dir was Sache ist und nicht, was du hören willst🙄 unglaublich.

Zitat:

wer macht schon einen schriftlichen Kaufvertrag bei eBay? 

den hast natürlich du ausgefüllt bei ebay! also mal ehrlich... du siehst doch, dass du dich nicht auskennst und beharrst trotzdem auf deinem nicht vorhandenen recht. 

Wie schon gesagt, du hast zwei Möglichkeiten, entweder du einigst dich mit ihm in irgendeiner Weise oder du sitzt es aus und wartest ab was auf dich zu kommt. Im besten Fall bleibt Alles so wie es ist oder  hast im schlimmsten Fall noch Anwalts und Gerichtskosten plus Räderrücknahme am Hals. Das sind die objektiven Fakten.  Andere Ratschläge kannst du hier nicht erwarten, wir sind keine Anwälte und schon garnicht Richter.

Ich werde die Räder nicht zurücknehmen und und darauf bestehen.

Zitat:

hier jedenfalls nicht, hier sagt man dir was Sache ist und nicht, was du hören willst🙄 unglaublich.

Sicher, aber einen Tenor, ich hätte diesen Käufer beschissen, lasse ich nicht gelten. Es ist alles aufrichtig und korrekt geregelt worden, sein Handeln ist moralisch verwerflich.

Wenn er andere Schritte einleitet, werde ich es eben auf meine Art regeln. Ich lasse mich nicht verarschen.

Vielen Dank für die sachlichen und konstruktiven Beiträge.

Zitat:

Vielen Dank für die sachlichen und konstruktiven Beiträge.

....und damit sollte man dieses Thema auch abschliessen😉

mfg Andy

***closed***

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