Reifen reklamieren - zu wenig Profil?
Hallo, ich habe gerade einen brisanten Fall im Rahmen einer eBay Auktion, bei der ich als Verkäufer tätig war.
Es wurden von mir ein paar Winterreifen (Kompletträder mit Alus) versteigert, deren Profiltiefe ich mit 6mm angegeben habe.
Nach der Auktion wollte ich sie versenden und habe festgestellt, dass sie nur noch 5mm ausweisen, der eine 4,5mm, ein einziger jedoch 6mm.
Daher habe ich den Käufer vorher kontaktiert und ihm jeweils 2 Bilder von Reifen mit angelehntem Profiltiefemessgerät zukommen lassen. Er war nicht erfreut, hat es aber nicht beanstandet.
Jetzt nach dem Erhalt der Räder moniert er die Profiltiefe an. Bin ich rechtlich angreifbar? Ich sehe nicht ein die Räder zurück zu nehmen, gearde auch aus dem Grunde, dass ich einen guten Preis erzielt habe.
26 Antworten
Wenn du den E-Mailverkehr hast, in dem steht, dass er mit den im nachhinein angegebenen Profiltiefen einverstanden ist, kann er dir meiner Meinung nach nichts anhaben, außer einer schlechten Bewertung.
klar, wenn du die mit 6mm angegeben hast, bringen die mehr als mit 4,5...
hast du das schriftlich, dass der käufer informiert wurde UND auch zustimmt, trotzdem zu kaufen? sonst hast du schon verloren wenn er es drauf anlegt.
Da die Beschaffenheit der Reifen nicht der Beschreibung entsprechen wirst du wenn es hart auf hart kommt wohl die Reifen zurücknehmen müssen.
Gerade bei Winterreifen ist es ein Unterschied ob 6 oder nur 4,5 mm Restprofil vorhanden ist.
Würde Ich persönlich auch Reklamieren wenn die Beschreibung mit der Realität abweicht.
Hi Schoeneberg30,
es gab keinen echten E-Mailverkehr im Sinne eines Dialoges.
Der Herr ist ein älteres Semester und hat mich gleich angerufen, um die Auktion abzuwickeln.
Ich habe ihm dann nur eine Mail zukommen lassen, mit den Bilder als Anhang. Diese Mail ist aber eine Woche vor dem Versand der Felgen abgesendet worden (und er hat sie auch erhalten), wir haben uns im Telefonat darüber unterhalten.
Jetzt versucht er alles zu beastanden.
Die Felgen wären durch den Transport geschädigt (obwohl sie Borsteinkratzer hatten, das steht auch in der Auktion -> mit Bildern), die Reifen wären zu alt (habe nie das Alter erwähnt, sind aber noch brauchbar), ...
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nunja,
Winterreifen sind mit/ ab 4mm eigentlich nur noch nach Schrottwert zu betrachten,bei 6mm kann er die noch ein oder zwei Winter fahren bei 4,5mm eigentlich aber in die Tonne treten.
Dann hätte lediglich die Alufelgen als Gegenwert,aber für quasi unbrauchbarer Reifen auch noch viel höhere Versandkosten am Bein....den 4 Felgen kann man für 20 Euro versenden,4 Kompletträder selten unter 50-60.- Euro.
Wenn Du nachweisen kannst das er explizit zugestimmt hat ist es OK,falls nicht dann solltest Du eventuell folgenden Vorschlag machen--> Du würdest die Reifen anteilig erstatten und er behält die Felgen und kauft sich andere😉
bei Rückabwicklung müsstest Du noch mal die hohen Versandkosten tragen.....und hast den Krempel wieder auf dem Hof jetzt wo der Schnee wegtaut.
mfg Andy
Naja, wenn du nichts Schriftliches hast sieht es schlecht aus...Wenn er es wie o.g. darauf anlegt, wirst du kaum eine Chance vor Gericht haben, natürlich wenn er eine Rechtschutzversicherung hat und es darauf anlegt, ansonsten würde es sich vermutlich nicht für ihn lohnen, Anwaltskosten etc. Wenn er aber ein typischer deutscher Rentner mit allen Klischees ist, wird er es wohl trotzdem durchziehen...Vielleicht solltest du zumindest einen Teil des Kaufpreises erstatten.
Ok, Fakt ist:
Ich habe die Bilder zugesendet, er hat zugestimmt (telefonisch). Das ist der einzig wahre Sachverhalt.
Auch wenn sie jetzt nicht zu gebrauchen sind, darum geht es ja nicht.
Wenn er jetzt vor Gericht eine Falschaussage macht, kann ich das auch:
Muss er mir nicht auch nachweisen können mit den Reifen nie gefahren zu sein?
Sorry, aber irgendwie muss man mit gleich Waffen kämpfen.
Du hast es aber nicht schriftlich, dass er zugestimmt hat. Und er wäre ja ziemlich blöd damit zu fahren und dann anzuzeigen. Außerdem wird in der kurzen Zeit kaum 1,5mm Profil verschwinden. Es waren vermutlich Sommerreifen, oder? Und die zieht jetzt sowieso noch keiner auf.
Er sind Winterreifen. Wenn man das noch etwas hinauszögert ist es durchaus möglich, dass so viel Gummi verschwindet.
Ich habe auch geschrieben es handle sich um ca 6mm, nicht exakt 6mm...
gehen wir hier von einer Toleranz von 0,5mm aus, dann wären es nur noch 0,5mm, die er abgefahren haben müsste.
Aber noch einmal zu Erinnerung:
Das wäre eine Unterstellung, von meiner Seite, die nicht korrekt wäre.
Dies wäre aber nur eine passende Antwort auf das Leugnen der Zustimmung zum Kauf seinerseits!
Sorry, du schreibst in deiner Auktion von 6mm, und wusstest nach deinen eigenen Angaben, dass die Reifen nur 4,5mm bis 6mm haben, dies ist das Ausschlaggebende, was es rechtfertigt, dass der Käufer dies Reklamiert und der Vertrag als nicht zustande gekommen von jedem Gericht betrachtet wird.
Vor der Einstellung eines Artikels bei E-Bay schaut man nach der tatsächlichen Profiltiefe, und nicht hinterher nach erfolgtem Kauf, nun stehe dazu und komm entweder dem Käufer finanziell entgegen oder nimm die Räder zurück.
Und beim nächsten mal setzte die Beschreibung der Auktion so an, dass keine Missverständnisse aufkommen und alles der Realität entspricht.
Sehe ehrlich gesagt beim Käufer keine Schuld, kann aber ein Gericht durchaus anders als ich sehen.
1) wer reifen mit 6mm angiebt und einen wie du selbst gesagt hast einen "guten preis" erzielt haben dann will ich als kunde auch 6mm haben. btw 7-7,5mm sind neureifen! ich würd dich anscheissen bis zur vergasung!
2) reifen verschickt mal mit gls. 2 reifen zusamenbinden mit plasteband und ab damit als xl paket für 15euro. das ganze 2 mal mach 30euro für n satz reifen. das ganze geht bis 40kg. 40kg entsprechen 2 8*18er felgen mit 225/40/18er reifen. asa ar1 wiegen haargenau mit verpackung 40kg.
allgemeiner tip:
wer bei ebay sachen verkauft die er mal eben geschäzt hat (sonst hättest das profil ja vorher nachmessen können) is selber schuld wer er eine zwischen die hörner bekommt. ich kann ja auch kein auto als rostfrei verkaufen nur um dann hinterher festzustellen das im kofferraum ein kopf grosses loch ist!
@onkel-howdy: Du würdest mich anscheissen, wenn du mir VOR dem Kauf noch zugestimmt hast? Also würdest du MICH als Verkäufer verarschen? Dann würde ich schon passend antworten, auf meine Weise ;-) Ich kann auch ohne Gericht...
Jetzt sehen wir das doch ein letztes Mal so wie es IST und nicht wie man es vor Gericht auslegen KÖNNTE:
1.) Ich habe die Profiltiefe ca 4 Wochen vor Beginn der Auktion gemessen.
2.) Ich habe die Auktion eingestellt und diese Profiltiefe angegeben (da ich nicht dachte sie würde sich so drastisch ändern)
3.) Ich habe vor Ende der Auktion nochmals nachgemessen und festgestellt, dass sie weniger Profil aufweisen.
4.) Leider war so kurz vor Auktionsende kein Zusatzhinweis bei eBay möglich.
5.) Nach Auktionsende habe ich dem Käufer mitgeteilt, was Stand der Dinge ist.
6.) Er hat mir ZUGESTIMMT!!
7.) Jetzt meckert er wie ein kleines Kind
_________________________________________
Noch einmal FAKT: Er WUSSTE von der Profiltiefe, bevor er das Geld überwiesen hat!
Er müsste vor Gericht lügen (wie ein kleiner Bub), denn der Sachverhalt, wie oben geschildert, entspricht der Realität.
a.) Kommt er mit der Lüge durch vor Gericht durch?
Meinung hier im Forum: ja!
b.) Ich lüge auch (IMHO legitim) und behaupte er hat sie selbst abgefahren und will jetzt neue (es handelt sich um 0,5mm, die er abgefahren haben müsste, das ist schnell machbar)
Käme ich damit dagegen an?
Manchmal verstehe ich hier die Antworten nicht...Hallo, ICH werde gerade beschissen, nicht der Käufer!
Stimme meinen Vorredner in soweit zu, wenn du was verkaufst dann bitte korekte Artikelbeschreibung angeben. Wenn du aber ihm im nachhinein gesagt hast, nach dem du es nachgemesen hast, das die Profiltiefe nicht der Wahrheit entspricht und er sie trotzdem gekauft hat sieht die Angelgenheit etwas anders aus. Nicht unbedingt positv für dich aber auch nicht negativ. Leider kannst du nicht nachweisen das dies wirklich so ist, da du nichts schriftliches hast.
Was könnte im weiteren geschehen.
Er könnte sich einen Anwalt nehmen und dir einen Brief zukommen lassen, in dem du aufgefordert wirst die Räder zurückzunehmen. Nun steht es dir frei ob du dir selber einen Anwalt nimmst oder nicht. Machst du es entstehen dir da Kosten für den Anwalt, entweder führt der Weg zu irgend einer Einigung oder nicht. Einigt ihr euch nicht kommt es auf ihn drauf an ob er vor Gericht zieht oder nicht. Wenn ja und du irgendwie nachweisen könntest, das alles so abgelaufen ist wie beschrieben, sieht es eventuell gut für dich aus. Leider weis man aber bei Gerichten nie so recht wie sie nun rechtens sprechen. Im schlimmsten Fall nimmst du Reifen zurück erstattest du ihm alle Gelder und hast seine Anwaltskosten, deine Anwaltskosten und die Gerichtkosten zusätzlich.
Von den Lauferein und allem drum und dran mal abgesehen, wäre es das einfachst die Räder zurückzunehmen den Kaufpreis zu erstatten und ruh oder du sitzt es eben aus. Ist deine Entscheidung!
Nachtrag:
ich würde es in deinem Fall noch nicht mal als Lüge ansehen, wenn er sich hinstellt und alles abstreitet, ist erst mal nur eine Behauptung von ihm. Was andersrum für dich genauso zutrifft. Erst wenn du Zeugen hättest, die irgendwie bestätigen könnten, das alles so war wie angegeben, dann könntest du von einer Lüge bzw. Falschaussage sprechen.
Aber selbst da kannst du dir nicht sicher sein das ein Gericht dir da recht gibt, da du ja schon bei deinem Angebot auf Ebay suzusagen die Finger selbst verbrannt hast.
Zitat:
Original geschrieben von ABD
es gab keinen echten E-Mailverkehr im Sinne eines Dialoges.
Der Herr ist ein älteres Semester und hat mich gleich angerufen, um die Auktion abzuwickeln.
Ich habe ihm dann nur eine Mail zukommen lassen, mit den Bilder als Anhang. Diese Mail ist aber eine Woche vor dem Versand der Felgen abgesendet worden (und er hat sie auch erhalten), wir haben uns im Telefonat darüber unterhalten.
ähhhh wie jetzt? woher weist du das er die email gelesen hat? kann im spam ordner etc gelandet sein. desweiteren sind emails keine schriftlichen beweise. da kannst du soviele zeugen haben wie du willst. wen der das gegenteil behauptet.
im normalfall wen man sich irrt (ich frag mich wie das geht den man misst doch vorher alles) dann verkauf ich die dinger halt nicht. dann kommst in nix rein. bzw wen dann nur gegen abholung.