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Reifen ET 35 zulaessig ?

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 8:29

Lese in mehreren Themen hier, dass Reifen mit ET 35 zugelassen seien. Das sagt aber das MB-Reifen/Raeder-PDF anders (min. 47,5). Was stimmt ???

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

"Kurz" und gut: kriege neue Felgen etc. auf Kosten des Hauses / konnte aussuchen...ET45...

...Zubehörfelgen oder originale Mercedes? Bei freier Auswahl hätte ich die AMG 20" genommen :D ...die haben auch ET 45 ;-) Schön, dass sich das nun für Dich in Wohlgefallen aufgelöst hat und allzeit gute Fahrt auf den neuen Felgen.

lg cb

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am 4. Oktober 2013 um 8:48

meine Winter Alus Brabus sind 18" Et 67 plus 25mm Spurscheiben ergibt Et von 42 und 60mm Radbolzen

 

Bilder

 

raffa

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 8:59

Ja 42 zu 47,5 / ok / aber 35 mm ??? Da heisst es umboerdeln !?

hallo daheim111,

das lässt sich nicht ohne Felgenbreite (7,5/8,0/8,5/9,0/9,5) dazu beantworten. Es geht am Ende des Tages darum, dass Auflagen wie Reifenabdeckung oder Radfreigängigkeit gewährleistet sind.

Du kannst problemlos Felgen wählen, die nicht in der Mercedesliste stehen. Sollten allerdings eine Freigabe im Gutachten für den GLK haben (Achs-/Traglast) - dort kannst Du auch sehen, welche Auflagen (ev.) zu beachten sind. Sehr grob ist zu sagen, dass Du problemlos ca 15 mm weiter herauskommen kannst mit der Reifenflanke, als mit der Serienbereifung. Es geht auch mehr. Bei mir hat mein Reifenhändler sogar vorher ohne Reifen die Felgen montiert, um zu sehen wie es sich ausgeht.

Als Berechnungsgrundlage kann ich beitragen, dass folgende Felgen ziemlich gerade noch passen in der Abdeckung: vorne 8,5 ET 40 und hinten 9,5 ET 45. 1" = 2,54 cm. Hast Du zB statt meinen 9,5 hinten nur 8,5", ist die Felge insgesamt 2,54 cm schmäler. Da sich das innen und außen je zur Hälfte niederschlägt, müsste sich eine ET 33 (knapp!) ausgehen.

Mein Tipp dazu: entweder Felgenbreite und ET so wählen, dass diese nahe an der Serienbereifung liegt oder wenn Du ans "Limit" gehen willst, mit dem Felgenhändler eine Vorab-Anprobe oder TÜV-Abnahmegarantie vereinbaren.

lg

cb

am 4. Oktober 2013 um 9:11

"Ja 42 zu 47,5 / ok / aber 35 mm ??? Da heisst es umboerdeln !?"

ja könnte eventuell knapp werden meine sind 8J

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 9:20

Zitat:

Original geschrieben von cyberpaddy

hallo daheim111,

das lässt sich nicht ohne Felgenbreite (7,5/8,0/8,5/9,0/9,5) dazu beantworten. Es geht am Ende des Tages darum, dass Auflagen wie Reifenabdeckung oder Radfreigängigkeit gewährleistet sind.

Du kannst problemlos Felgen wählen, die nicht in der Mercedesliste stehen. Sollten allerdings eine Freigabe im Gutachten für den GLK haben (Achs-/Traglast) - dort kannst Du auch sehen, welche Auflagen (ev.) zu beachten sind. Sehr grob ist zu sagen, dass Du problemlos ca 15 mm weiter herauskommen kannst mit der Reifenflanke, als mit der Serienbereifung. Es geht auch mehr. Bei mir hat mein Reifenhändler sogar vorher ohne Reifen die Felgen montiert, um zu sehen wie es sich ausgeht.

Als Berechnungsgrundlage kann ich beitragen, dass folgende Felgen ziemlich gerade noch passen in der Abdeckung: vorne 8,5 ET 40 und hinten 9,5 ET 45. 1" = 2,54 cm. Hast Du zB statt meinen 9,5 hinten nur 8,5", ist die Felge insgesamt 2,54 cm schmäler. Da sich das innen und außen je zur Hälfte niederschlägt, müsste sich eine ET 33 (knapp!) ausgehen.

Mein Tipp dazu: entweder Felgenbreite und ET so wählen, dass diese nahe an der Serienbereifung liegt oder wenn Du ans "Limit" gehen willst, mit dem Felgenhändler eine Vorab-Anprobe oder TÜV-Abnahmegarantie vereinbaren.

lg

cb

Hab 8,5 J x 18 H2...ET 35...

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

Hab 8,5 J x 18 H2...ET 35...

...würde ich auf die Schnelle sagen, dass hier die Gefahr besteht, dass Du die notwendige Reifenabdeckung (ohne Verbreiterungsmaßnahmen am Kotflügel) nicht schaffst.

Wie schon angesprochen... wenn Du die Felgen schon hast, dann würde ich diese probemontieren und dann mit einer Latte die Abdeckung prüfen (wobei hier je nach Reifenbreite auch noch der "Reifenwulst" hinzuzurechnen wäre). Hast Du die Felgen noch nicht, würde ich Dir bei 8,5" Breite eher zu ET ca 40 raten (oder 8" - diese sollten sich rein rechnerisch mit ET 35 ausgehen).

lg

cb

Themenstarteram 4. Oktober 2013 um 10:35

Danke, cyberpaddy, ich hab die ja eben drauf (war so dran beim Gebrauchten)...

Habe jetzt alle moegliche 35 mm ET-ABEs fuer den GLK gelesen und ueberall steht als Bedingung eine Radhauserweiterung (Auflage K1 und K2 in den ABEs / muss "umgeboerdelt" werden) drin !!!

... ausschlaggebend ist, was der TÜV Mensch sagt.

Natuerlich hält sich dieser im Regelfall an den Eintrag in der ABE aber wenn man einen kulanten Menschen hat, macht der eine Verschränkungs-Prüfung. Wenn bei dieser Verschränkungs-Prüfung der Räder nichts streift gibts den Eintrag in den Schein.

Ich hatte schon auf meinem alten S204 bei ET35 plus 20mm SPVs auf der Hinterachse drin und der TÜV-Kamerad hats nach der Verschränkungsprüfung eingetragen, weil nichts gestreift hat.

Wie gesagt haengt alles vom Prüfer ab... der "Schuss" kann abär auch nach hinten losgehen und man muss bördeln.

... a bissl Risiko is dabei ;) :eek::rolleyes:

... in diesem Sinne.

cu... :cool::cool:

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

Lese in mehreren Themen hier, dass Reifen mit ET 35 zugelassen seien. Das sagt aber das MB-Reifen/Raeder-PDF anders (min. 47,5). Was stimmt ???

Reifen haben nichts mit der ET der Felge zu tun.

Reifen werden nur in Höhen/Breitenverhältnis und dem Innendurchmesser in Zentimeter und Zoll bemaßt.

Bei deinem Vormopf dürften Felgen mit ET35 bis 19" und bis 255 Reifen rundum ohne Nacharbeiten möglich sein.

(Ich denke/glaube mich zu erinnern, dass bis 2% Spurverbreiterung unter Einhaltung der Maße, Toleranzen der Felgenkontur entspreched der E.T.R.T.O. Norm eine Eintragung möglich ist.

Ob so viel breiter sinnvoll und über Jahre hin freundlich für Fahrwerkskomponenten ist mag ich bezweifeln, aber jeder wie er will.)

Druck dir das Gutachten zur ABE aus und gehe damit zu dem der es eintragen soll und frage ihn.

Auto mitnehmen nicht vergessen.:)

Ist der nicht willig gehe einfach zum nächsten Prüfer.

Es gibt leidige und unleidige, aber korrekt sollte es schon sein.

In den Gutachten steht auch mal Mist drinne, da die Felgenhersteller sich auf der sicheren Seite wiegen möchten und es von vergleichbaren Fzg.-Modellen einfach so übernehmen.

Deshalb steht in den Gutachten auch meist der Passus:

Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO

auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

Das bedeutet, wie bereits hier geschrieben, dass im Endeffekt nur der Sachv./Prüfer entscheidet ob oder ob nicht, gegebenenfalls mit welchen Auflagen (z.B. Achslast) oder Abdeckungen, umbördeln der Radlaufinnenkanten etc.

Er erteilt die Zulassung!

Der Felgenhersteller garantiert/verpflichtet sich eigentlich nur die Einhaltung des Fertigungstechnischen Standes der Testfelge für die das Gutachten erteilt wurde (zur Serienfertigung) einzuhalten.

Solche Testfelgen gehen sogar meist unlackiert ins Prüfzentrum.

Ohne Festigkeitsprüfung/Nachweis mit entsprechender Prüfnummer ist keine Felge eintragbar, das ist die Minimalvoraussetzung.

Themenstarteram 5. Oktober 2013 um 6:53

128iger: Schreibfehler "Reifen mit ET", wohl klar...

ABE etc.: Selbst Ronal als "Haus"marke MB schreibt in allen seinen ABEs bei 38 und weniger ein Umboerdeln vor (K1 und K2 in den ABEs). Und: wie Du richtig schreibst: auf Dauer Radlager, Lenkung (ist ziemlich genau optimiert fuer eine bestimmte Spurbreite) und andere Komponenten werden mehr belastet / ist ja faktisch eine kleine Spurverbreiterung (hier 12,5 mm auf jeder Seite) !

Ich geh davon aus (versteht mich jetzt mal), dass ich hier i N bei den horrenden Preisen (ein 2009 geht hier bei MB mit einem Preis ueber den Tisch, wofuer man in D einen Neuwagen mit fast allem Zubehoer bekommt) darauf bestehe, ein geprueftes Auto zu bekommen, aber die wussten selber nicht, was da drauf ist...

...und Radlager sind eben schon Verschleissartikel, aber das muss man ja nicht extra provozieren !?

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

..., dass ich hier i N ...

Den Fakt, in welchem Land man sein Auto ggf. abnehmen/typisieren lassen muss, sollte in dieser Sache auch nicht vernachlässigt werden. In D gehen viele Sachen, die in A undenkbar sind - auch sind gesetzliche Regelungen unterschiedlich. Selbst im kleinen A gibt es dann auch noch große regionale Unterschiede (ob zB ein Sachverständigengutachten zusätzl. zur ABE verlangt wird = 200-300 Euro). Relevante Frage für Dich ist wohl, wie sich das in N verhält ;-)

Neben allen Diskussionen hier, wie weit nun die Felgen (genauer die Reifenflanke) rausstehen darf/kann, kann man natürlich auch darüber nachdenken, inwieweit eine Änderung der Spurbreite (und des Lenkrollhalbdurchmessers) "negative" Auswirkungen hat... selbst dazu gibt es unter "Fachleuten" sehr unterschiedliche Meinungen. Dass Radlager mit breiterer Spur stärker belastet werden ist Fakt - ob "überlastet" oder ob es im "Toleranzbereich" liegt ist Ansichtssache. Ich sehe das recht entspannt: wem es gefällt, der macht alternative Felgen rauf und wer Bedenken hat, bleibt bei originalen Varianten. Falls Du statt 18"er auch 17"er in Erwägung ziehst, kannst Du lt. Berichte hier originale Mercedesfelgen recht günstig in der Bucht oder bei mbgtc.de erstehen.

good luck

cb

Sorry!

Ich hatte das mit Norwegen vergessen :)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

Lese in mehreren Themen hier, dass Reifen mit ET 35 zugelassen seien. Das sagt aber das MB-Reifen/Raeder-PDF anders (min. 47,5). Was stimmt ???

Noch ein thread von Dir zum gleichen Thema.

Konntest Du (noch) nicht klären, um welchen Räderhersteller es sich handelt :confused:

Und nochmals der Hinweis > die Reifengröße ist von Mercedes nicht freigegeben :eek:

Ob in Norwegen andere Gesetze die Zulässigkeit regeln oder nicht, ist eigentlich unerheblich,

da Du ja ein technisch einwandfreies Fahrzeug beim Kauf erwartet hast ;)

http://www.motor-talk.de/.../...d-europ-konformitaet-t4703821.html?...

Themenstarteram 6. Oktober 2013 um 7:35

Zitat:

Original geschrieben von touaresch

Zitat:

Original geschrieben von daheim111

Lese in mehreren Themen hier, dass Reifen mit ET 35 zugelassen seien. Das sagt aber das MB-Reifen/Raeder-PDF anders (min. 47,5). Was stimmt ???

Noch ein thread von Dir zum gleichen Thema.

Konntest Du (noch) nicht klären, um welchen Räderhersteller es sich handelt :confused:

Und nochmals der Hinweis > die Reifengröße ist von Mercedes nicht freigegeben :eek:

Ob in Norwegen andere Gesetze die Zulässigkeit regeln oder nicht, ist eigentlich unerheblich,

da Du ja ein technisch einwandfreies Fahrzeug beim Kauf erwartet hast ;)

http://www.motor-talk.de/.../...d-europ-konformitaet-t4703821.html?...

Danke !

Nein, konnte es immer noch nicht klaeren / keine ABE oder KBA-Nr. drauf (inkl. Rueckseite) und MB hier in N weiss angeblich GAR NICHTS ! Fast so als ob ich die Felgen selbst geschnitzt habe ! (Hab ich oder hab ich nicht ??? :-) )

Anderer thread: in Reifen und Felgen / da lesen andere mit (als hier)...lohnt sich oft, ganz unabhaengige Vorschlaege zu lesen...

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