Reifen auf Cross-Polo

Hallo Zusammen!

Im KFZ-Schein, wie auch im KFZ-Brief und im CoC steht für meinen Cross-Polo mit 1390 ccm und 59kW überall nur die Reifengröße "215/40ZR17 83W". Da diese Reifen
1) recht teuer sind
2) meiner Meinung nach komplett überdimensioniert
3) absolut untauglich für den Winter sind

habe ich nun folgende Frage:
Was für Reifen (bitte genaue Bezeichnungen) darf ich denn nun überhaupt drauf machen für
- Sommer?
- Winter?

Gruß tshoshua

38 Antworten

Zitat:

@Thyla schrieb am 26. Mai 2022 um 17:53:27 Uhr:


Ja es ist ein Original Polo Cross.

Da passt irgendwas nicht.

Denn der sollte ja (wie in diesem Faden schon festgestellt) eben genau diese 215/40R17 auf 7,5Jx17 ET 35 oder halt 185/60R 5 auf 6Jx15 ET 38 haben dürfen.

Ist zufällig der ursprüngliche Fahrzeugbrief noch greifbar, ggf. auch nur in Kopie? Stimmen die Schlüsselnummern mit der aktuellen Zulassungsbescheinigung überein oder gab es mal einen Übertragungsfehler? Oder vielleicht einen Ablesefehler, weil die Papiere altersbedingt unleserlich geworden sind?

Zum Abgleich, in Feld D.2 müsste stehen:
9N
ABSBUDX01
FM5FM52T0881N10GG

Edit meint: passt die FIN in der Zulassungsbescheinigung auch zu der im Auto??

Hallo hk_do,

im Feld D.2 stehen genau die Daten wie von Dir angegeben.
Fahrgestellnummer noch abgeglichen stimmen überein.

Prüfer wollte gestern schnell Feierabend haben, da passieren halt mal schnell Fehler.
Beim eingeben der Daten ein Komma vergessen ;-)

Keine der relevanten Daten beinhalten ein Komma.

Edit:

Wenn der Fahrzeughersteller den Nachweis liefert, dass das Fahrzeug so ausgeliefert wurde und die montierte Rad-/Reifenkombination Bestandteil der Betriebserlaubnis ist, ist doch alles paletti.

Das mit dem Bestandteil der Betriebserlaubnis ist ja gerade das Problem. Eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers würde nichts nutzen, wenn sie falsch wäre.

Ich habe mir jetzt noch extra die Tabelle der Rad-/Reifen-Kombinationen aus der Betriebserlaubnis angeschaut.

Die für den Cross-Polo vorgesehenen Kombinationen sind nur zulässig, wenn an der dritten Stelle der Variante ein "F" steht. Siehe Bild 2.

Beim Fahrzeug des TE ist es aber laut Zulassungsbescheinigung ein "S", die zulässigen Kombinationen stimmen laut Bild 1 (unten) mit denen aus der Datenbank überein.

Jetzt wäre noch offen, was die dritte Stelle nun genau für eine Eigenschaft beschreibt. Möglicherweise tatsächlich die Version mit den Kunststoff-Verbreiterungen, denn die Fahrzeuge mit dieser Bezeichnung haben mit 1.671mm die größte Breite.

Im Übrigen wären für ABFBUDX01 FM5FM52T0881N10GG und Nachtrag 25 die zugehörigen Schlüsselnummern 0603 AKC 00032. Nicht, dass sich da irgendwann mal irgendwo irgendwer vertippt hat?

Bild 1
Bild 2
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Lässt sich alles mit dem COC prüfen. Ist es eine deutsche Auslieferung, ist im COC auch die TSN (2.2 ) und elf vom Hersteller ausgegebene ZB2 enthalten.

Zitat:

@hk_do schrieb am 26. Mai 2022 um 22:42:44 Uhr:


Die für den Cross-Polo vorgesehenen Kombinationen sind nur zulässig, wenn an der dritten Stelle der Variante ein "F" steht. Siehe Bild 2.

Bei unserem war es ABFBTS

Hallo,

Prüfer hat bei VW nochmal nachgefragt. Es wurde bestätigt das der Cross-Polo die Felgen und Reifen fahren darf.
Steht auch so in die COC-Papiere. Das KFZ kam aus Holland, Fehler hat sich beim erstellen der Papiere ergeben.
Mit dem Komma lag ich schonmal nicht schlecht ;-) haben anstatt ein F an dritter Stelle ein S eingetragen.

COC-Papiere Kopiert, und sind jetzt im Auto. Dürfte somit erledigt sein. Für die Winterreife wird der Schein gezeigt ;-)
Dadurch ist die Bereifung sehr Flexibel.

Danke für eure Antworten und Tipps.

und mit dem fehlerhaften Fahrzeugschein hast du die Plakette bekommen? 😉

Damit der nächste Besitzer das gleiche Problem hat.
Gibt auch Prüfer, die dann notieren, "Berichtigung der Fahrzeugpapiere hat zu erfolgen" wenn sie einen Fehler in der ZB finden.
Aber manchen fällt über 10 Jahre nicht auf, dass die FIN nicht zu der Zulassungsbescheinigung passt, weil man nur aus der ZB1 abschreibt und nicht am Fahrzeug mal drüber guckt.

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