Reifen alt und rissig, Weiterfahrt verboten?
Hallo,
Ich möchte mein Auto in der Werkstatt einem Gebrauchtwagen Check unterziehen. Das Problem ist: Meine Reifen sind alt und rissig (siehe Bild).Ich möchte mir aber nur Neue kaufen wenn sich das noch lohnt, das möchte ich ja bei dem Termin rausfinden. Sonst habe ich noch alte Winterreifen, die sehen aber auch nicht viel besser als. Meine Frage ist jetzt: Die Werkstatt wird bei dem Check ja feststellen, dass die Reifen alt sind und vielleicht sogar nicht mehr verkehrssicher. Lassen die mich dann überhaupt noch damit weiter fahren, also können Sie mir die Weiterfahrt verbieten? Sonst müsste ich meine Winterreifen noch drauf machen, da die etwas besser aussehen. Also ich fahre wirklich kaum und ich würde dann auch direkt neue Reifen kaufen.
Viele Dank!
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26 Antworten
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 1. November 2021 um 09:50:24 Uhr:
Es gibt kein zulässiges Höchstalter für Reifen, zumindest nicht bei PKW. Du kannst auch völlig legal mit 20 oder 30 Jahren alten Reifen rumfahren die mindestens 1,6mm Profil haben.
Eben! Und so schlecht sehen die Reifen gar nicht aus.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 1. November 2021 um 09:50:24 Uhr:
Zitat:
@So_vie schrieb am 1. November 2021 um 08:59:23 Uhr:
Das die über 10 Jahre alt sind, ist ja wohl gefährlich???
Das Gummi ist total hart, und das ist gerade im Winter ja wohl nicht von VorteilEs gibt kein zulässiges Höchstalter für Reifen, zumindest nicht bei PKW. Du kannst auch völlig legal mit 20 oder 30 Jahren alten Reifen rumfahren die mindestens 1,6mm Profil haben.
Der Tüv oder ggf. die Polizei haben da nur was zu meckern wenn der Reifen offensichtlich massive Alterungsschäden (oder sonstige Beschädigungen hat). Davon sind deine Reifen dem Foto nach zu urteilen aber weit entfernt.
Habe gerade meiner Schwiegermutter wieder Winterreifen von 2006 aufgezogen, da eben nur im WInter wenig gefahren und der Wagen immer in der Garage steht sehen die Reifen optisch noch Top aus, Profil haben sie auch genug.
Naja, wenn Du die Schwiegermutter elegant loswerden willst, könnte das ein Weg sein ;-)
Zitat:
@hjluecke schrieb am 1. November 2021 um 10:03:54 Uhr:
Sorry, wo sind denn da die Risse, die ein sofortiges nicht weiterfahren begründen? Pauschal zu bestimmen, dass ein 11 Jahre alter Reifen nicht mehr gefahren werden darf, gibt es nicht. Meine Conti Winterreifen, 245/40-18 z. B, die ich im Sommer mit 4 mm Profil noch gefahren haben, sahen neuwertig aus, keine Risse, keine Ausbrüche im Profil. Richtig, sie waren etwas hart und bei Nässe sollte man nicht an der Leistungsgrenze fahren; für den Winter war sie eigentlich nicht mehr zu gebrauchen.
Mit geht es ja auch nicht um die Profiltiefe. Die Reifen verlieren mit dem Alter ihre Weichmacher und sind dann richtig hart. Dadurch fühle ich mich sehr unsicher beim Fahren
Zitat:
@So_vie schrieb am 1. November 2021 um 21:43:12 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 1. November 2021 um 10:03:54 Uhr:
Sorry, wo sind denn da die Risse, die ein sofortiges nicht weiterfahren begründen? Pauschal zu bestimmen, dass ein 11 Jahre alter Reifen nicht mehr gefahren werden darf, gibt es nicht. Meine Conti Winterreifen, 245/40-18 z. B, die ich im Sommer mit 4 mm Profil noch gefahren haben, sahen neuwertig aus, keine Risse, keine Ausbrüche im Profil. Richtig, sie waren etwas hart und bei Nässe sollte man nicht an der Leistungsgrenze fahren; für den Winter war sie eigentlich nicht mehr zu gebrauchen.Mit geht es ja auch nicht um die Profiltiefe. Die Reifen verlieren mit dem Alter ihre Weichmacher und sind dann richtig hart. Dadurch fühle ich mich sehr unsicher beim Fahren
Es ging ja auch darum das du Angst hast das die Werkstatt dir wegen der Reifen die weiterfahrt verbieten will. Was wird aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren, maximal wird man dir sagen " Reifen zu alt" das weißt du aber ja selbst.
Und keiner wollte dich hier überreden die alten Schluffen weiter zu benutzen, ganz im Gegenteil.
Also lass die Kiste durchchecken und wenn dabei alles ok ist frische GJR drauf und weiter gehts.
Zitat:
@So_vie schrieb am 1. November 2021 um 21:43:12 Uhr:
Zitat:
@hjluecke schrieb am 1. November 2021 um 10:03:54 Uhr:
Mit geht es ja auch nicht um die Profiltiefe. Die Reifen verlieren mit dem Alter ihre Weichmacher und sind dann richtig hart. Dadurch fühle ich mich sehr unsicher beim Fahren
Das ist doch dann schon mal ein 100% Grund für eine Neuanschaffung , die überalterten Reifen SR & WR zu ersetzen. Und durch Ganzjahresreifen zu ersetzen = somit kannst du zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.
Man kann sich auch an der falschen Stelle zu Tode sparen , aber Sicherheit geht letztlich vor !
Um welche Reifengröße/n bei SR & WR geht es überhaupt 😕
Weiterfahrt verbieten darf dir keine Werkstatt (sie könnten es höchstens indirekt erreichen indem sie die Polizei rufen) aber das wird keine Wertkstatt machen und zweitens würde in dem Fall nichtmal die Polizei die Weiterfahrt unterbinden. Dazu müsste schon jemand auf dem Geflecht fahrten. Selbst unter den gesetzlichen 1,6mm gibt es in der Regel nur eine Mängelkarte.
Das nach 11 Jahren die Reifen trotzdem erneuert werden sollten stellt natürlich ausser Frage.
Ansonsten finde ich es aber Fraglich ob bei einem Fahrzeug in dem Alter ein Gebrauchtwagecheck überhaupt noch sinnvoll ist. Wenn noch genug HU Frist ist und die letzte HU noch nicht allzulang her war, finde ich einen Gebrauchtwagencheck unnötig. Wenn die HU frist rum ist, wäre ein vorfristige HU fast sinnvoller, weil sie dann wieder für volle zwei Jahre gilt.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 2. November 2021 um 02:31:44 Uhr:
Weiterfahrt verbieten darf dir keine Werkstatt (sie könnten es höchstens indirekt erreichen indem sie die Polizei rufen) aber das wird keine Wertkstatt machen und zweitens würde in dem Fall nichtmal die Polizei die Weiterfahrt unterbinden. Dazu müsste schon jemand auf dem Geflecht fahrten. Selbst unter den gesetzlichen 1,6mm gibt es in der Regel nur eine Mängelkarte.Das nach 11 Jahren die Reifen trotzdem erneuert werden sollten stellt natürlich ausser Frage.
Ansonsten finde ich es aber Fraglich ob bei einem Fahrzeug in dem Alter ein Gebrauchtwagecheck überhaupt noch sinnvoll ist. Wenn noch genug HU Frist ist und die letzte HU noch nicht allzulang her war, finde ich einen Gebrauchtwagencheck unnötig. Wenn die HU frist rum ist, wäre ein vorfristige HU fast sinnvoller, weil sie dann wieder für volle zwei Jahre gilt.
Ja die HU ist Anfang nächsten Jahres fällig. Mache aber jetzt doch beim TÜV einen Fahrzeugcheck, das ist etwas günstiger. Da kann ich mir das mit angucken.
Die Kosten für den Check sind aber so oder so weg und die für die HU kommen oben drauf im kommenden jahr. Was soll der Spaß den Kosten?
Und worum geht es dir? Willst du wissen, ob es noch lohnt, für ~ 200€ Neue Reifen zu kaufen oder hast du generell bedenken was den Zustand des Wagens angeht?
Zitat:
@So_vie schrieb am 4. November 2021 um 09:46:43 Uhr:
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 2. November 2021 um 02:31:44 Uhr:
Weiterfahrt verbieten darf dir keine Werkstatt (sie könnten es höchstens indirekt erreichen indem sie die Polizei rufen) aber das wird keine Wertkstatt machen und zweitens würde in dem Fall nichtmal die Polizei die Weiterfahrt unterbinden. Dazu müsste schon jemand auf dem Geflecht fahrten. Selbst unter den gesetzlichen 1,6mm gibt es in der Regel nur eine Mängelkarte.Das nach 11 Jahren die Reifen trotzdem erneuert werden sollten stellt natürlich ausser Frage.
Ansonsten finde ich es aber Fraglich ob bei einem Fahrzeug in dem Alter ein Gebrauchtwagecheck überhaupt noch sinnvoll ist. Wenn noch genug HU Frist ist und die letzte HU noch nicht allzulang her war, finde ich einen Gebrauchtwagencheck unnötig. Wenn die HU frist rum ist, wäre ein vorfristige HU fast sinnvoller, weil sie dann wieder für volle zwei Jahre gilt.
Ja die HU ist Anfang nächsten Jahres fällig. Mache aber jetzt doch beim TÜV einen Fahrzeugcheck, das ist etwas günstiger. Da kann ich mir das mit angucken.
Du machst also für ,keine Ahnung~50€, einen Fahrzeugcheck beim Tüv, lässt den Wagen ggf. reparieren und danach Hauptuntersuchung für ~ 100€, also 150€ plus Reparaturen
Du könntest aber auch einfach zur Hauptuntersuchung fahren, zahlst die 100€ fällst durch, lässt den Wagen reparieren und zahlst 10€ für die Nachprüfung -> 110€ plus Reparaturen
Ok wenn du der Meinung bist die Kiste ist Schrott und schafft keinen Tüv mehr, aber normalerweise lohnt sich so ein vorab Check kaum.
Moin!
HU hat mich beim TÜV diesen Monat bereits 123 € gekostet.
GW -Check könnte doch sinnvoll sein. Kommt man zum Ergebnis, Rep. und Invests lohnen nicht mehr, sind nur die Kosten des GW-Checks fällig und man könnte versuchen, den Wagen (Nissan?) so mit ein wenig Rest-TÜV zu verkaufen.
Würde man jetzt eine HU machen, durchfallen und nur mit erheblichen Kosten eine Nachprüfung bestehen, ist dann doch auch der Rest-TÜV futsch ....
Interessant wäre, ob der Wagen (grundsätzlich) weg soll und wie hoch die Erlöse beim Verkauf mit Rest-TÜV bzw. mit frischer HU sind. Dies gehört dann eher in ein fahrzeugsppezifisches Forum. Wobei es dem Export bei alten Wagen wohl eher egal ist, ob noch TÜV drauf ist, solange der Wagen läuft ....
Viel Erfolg!
Zitat:
@Wendtland schrieb am 4. November 2021 um 19:18:26 Uhr:
Würde man jetzt eine HU machen, durchfallen und nur mit erheblichen Kosten eine Nachprüfung bestehen, ist dann doch auch der Rest-TÜV futsch ....
Wenn die neue HU nur wegen "erheblicher Mägel" scheitert dann darf man rein theoretisch schon noch mit der alten HU Plakette weiterfahren.
Nur wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist darf der Prüfer die vorhandene Plakette entfernen und die Zulsassungsstelle informieren. Dazwischen gibt es neuerdings noch die Einstufung "gefährlicher Mangel" da bin ich mir nicht sicher wie das zu handhaben wäre.
Nach meinem Wissen heißt die neue Kategorie „VM“ also „Verkehrsgefährdender Mangel“ und wird als letzte Vorstufe vor der Kategorie „VU“ also „Verkehrsunsicher“ vergeben.
Anders als bei „Verkehrsunsicher“, wo die Plakette entfernt und die Weiterfahrt verboten wird, darf man dann mit einem „Verkehrsgefährdenden Mangel“ noch DIREKT nach Hause oder in eine Werkstatt fahren. Bzw. soll bei einer HU, die in der Werkstatt durchgeführt wird, der Mangel dann direkt dort behoben werden.
NaJa… welche Mängel die bisher größer als „erhebliche Mängel“ waren, aber jetzt sinnvoll statt als „VU“ als „VM“ eingestuft werden können, erschließt sich mir nicht wirklich.
Ich darf bspw mit einer größtenteils wirkungslosen Bremsanlage noch direkt zu einer Werkstatt fahren, wo ich vorher als „Verkehrsunsicher“ eingestufter, das Fahrzeug nur auf einem Trailer abholen lassen musste ?
Irgendwie für mich kein wirklicher Fortschritt.
Aber ich stelle gerade selbst fest, das ist ziemlich OT hier und wäre ein eigenes Thema🙂