Regensensor / Gebrauchtwagengarantie Kulanz ??
Hallo zusammen,
mein Regensensor funktioniert nicht, da Blasenbildung unter der Scheibe, meine Frage, da ich noch eine 12-monatige BMW Gebrauchtwagengarantie habe (im Sommer diesen Jahres den Z4 gekauft), wird die Scheibe auf Kulanz von BMW gewechselt ? Oder was kann ich tun ?
Hat hier jmd ähnliche Erfahrung gemacht ?
Freue mich auf Eure Tips !
Danke & Gruß
Beste Antwort im Thema
Der Unterschied, ob eine Woche oder nach über 6 Monaten, ist in aller erster der Wegfall der Beweislastumkehr. Denn diese gilt beim Verbrauchsgüterkauf zugunsten des Käufers. So muss er nicht beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag, sondern der Unternehmer, dass dem nicht so war.
Danach wird dies nur mittels aufwendiger und umfangreicher Gutachten gelingen - wenn überhaupt.
Für den "Defekt" des Regensensors sorgen beim E85 in aller Regel nur die "Luftblasen". Diese verwirren die Sensorik. Daher bietet es sich an, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift und ohnehin Steinschläge vorhanden sind, die Scheibe per Teilkasko tauschen und den "Defekt" somit gleich mit beheben zu lassen.
11 Antworten
Das habe ich dazu in nem Anderen Forum dazu geschrieben.
"
Hatte genau das selbe. Bmw hat den ersten Kulanzantrag abgelehnt und dem zweiten zugestimmt. Ist jedoch ein Teilkasko Schaden, weshalb es in der Regel über 150 SB abegwickelt wird. Bei Kulanz wird nur der Wert der Teile übernommen. Die Scheibe einbauen kostet jedoch bei BMW mehr als 150. Deshalb auch über TK abgerechnet. Böße Zungen mögen wohl behaupten, dass nur deshalb BMW die Kulanz gibt.
Bei der HUK gings problemlos, war allerding an Carglass gebunden.
Gruß
"
Aber in deinem Fall ist es ein Garantie Fall.
Gruß
Hi Lanzelot,
danke für die Info, d.h da Garantiefall, BMW wechselt die Scheibe kostenlos ?
Ich muss nichts bezahlen ? Richtig ?!
Gruß
Hi Lanzelott,
Ich hab nochmal nachgeschaut, habe die EuroPlus GW-Garantie sollte eigentlich alles mit abgedeckt sein. Steht jedenfalls so in der Police:
Gegenstand der Garantie ist die Funktionsfähigkeit aller mechanischen und elektrischen Teile des Fahrzeuges....
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Nur zur Info, die Blasen am Regensensor beim "alten" Z4 sind ein häufiges und geduldetes Problem. Dein Problem kann natürlich daran liegen, muss aber nicht unbedingt sein. Hatte dass auch und 4 Jahre lang kein Problem.
Hoffe du bekommst dein Problem mit dem Z in den Griff!
Guten Abend , ich möchte das Thema mit Gewährleistung nochmal kurz aufgreifen. Ich hab vor wenigen Tagen einen gebrauchten z4 bei einem freien Händler gekauft. Blöderweise ist mir da noch nicht aufgefallen, dass der Regensensor blasen hat und keine funktion mehr hat. Nun hab ich ja eine Gewährleistung/Gebrauchtwagen Garantie .Muss der Händler mir den Sensor/Scheibe tauschen? oder fällt sowas nicht unter Gewährleistung? Ich hoffe mal schon, denn für diese Zusatzausstattung habe ich ja unteranderem bezahlt.
viele grüsse
Ich hatte vor 2 Jahren genau dieselbe Problematik. Auch meinen Z4 bei einem freien Händler mit Gewährleistung + zusätzlicher Garantie gekauft. Schon bei der Probefahrt kam es mir vor als ob der Regensensor nicht funktioniert hätte. Der Händler hat mir allerdings zugesichert, dass dieser funktioniert.
Nach dem Kauf habe ich mich mit der Sache erstmal nicht auseinander gesetzt, da ein Umzug und sonstige wichtigere Sachen anstanden. Erst ein knappes halbes Jahr später, nach dem ich mir sicher war, dass der Regensensor außer Funktion ist, habe ich mich der Sache angenommen.
Die von mir zusätzlich abgeschlossene Garantie hat diesen Defekt nicht abgedeckt. Der Händler hat alle meine E-Mail-Anfragen freundlich abgeschmettert mit der Begründung, dass es mir schon früher hätte auffallen müssen. Selbst ein Telefon-Berater meiner Rechtschutzversicherung hat mir gesagt, dass ich das Problem hätte früher hätte melden müssen. Ich fragte mich dann, wozu es überhaupt dann Gewährleistung gibt!? Was macht es für einen Unterschied, ob ich einen defekten Regensensor nach 1 Woche oder nach 6 Monaten melde? Dadurch wird er ja nicht kaputter. Und Folgeschäden sind ja bei diesem Elektronik-Teil so gut wie ausgeschlossen.
Danach habe ich die Angelegenheit für mich als erledigt betrachtet. Es war mir zu blöd den Händler deswegen zu verklagen. Zumal ich davon ausgegangen bin, dass die Reparatur nicht all zu teuer werden würde.
Später habe ich von einer BMW-Werkstatt erfahren, dass der Sensor, der an der Scheibe klebt, defekt ist. Angeblich gibt es 2 Sensoren in dieser Box über dem Innenspiegel, was mir zuvor nicht bekannt war. Um meinen defekten Sensor zu tauschen, muss die gesamte Frontscheibe ausgetauscht werden, was für mich ein riesen Witz ist. Das würde an die 1.000 € kosten. Ich gebe doch keine 1.000 € aus für einen Regensensor!!!
An deiner Stelle würde ich so schnell wie möglich den defekten Regensensor bei deinem Händler anzeigen. So hat er normalerweise keine Möglichkeit den Gewährleistungsanspruch abzulehnen.
Ich für meinen Teil habe bisher mit Privatkäufen von Gebrauchten deutlich bessere Erfahrungen gemacht. Beim nächsten Autokauf werde ich mir ernsthaft überlegen, ob ich den Aufpreis für diese nichts nützende Gewährleistung (oder Garantie) zahlen will.
KING C, dir wünsche ich viel Erfolgt beim Durchsetzen deiner Gewährleistungsansprüche. Kannst vielleicht später berichten, wie das Ganze ausgegangen ist.
Der Unterschied, ob eine Woche oder nach über 6 Monaten, ist in aller erster der Wegfall der Beweislastumkehr. Denn diese gilt beim Verbrauchsgüterkauf zugunsten des Käufers. So muss er nicht beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag, sondern der Unternehmer, dass dem nicht so war.
Danach wird dies nur mittels aufwendiger und umfangreicher Gutachten gelingen - wenn überhaupt.
Für den "Defekt" des Regensensors sorgen beim E85 in aller Regel nur die "Luftblasen". Diese verwirren die Sensorik. Daher bietet es sich an, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift und ohnehin Steinschläge vorhanden sind, die Scheibe per Teilkasko tauschen und den "Defekt" somit gleich mit beheben zu lassen.
danke für den tipp, Steinschläge sind keine vorhanden, ich werde den Händler einfach mal darauf ansprechen, mal schauen was er dazu sagt.
Zitat:
Original geschrieben von norto
Der Unterschied, ob eine Woche oder nach über 6 Monaten, ist in aller erster der Wegfall der Beweislastumkehr. Denn diese gilt beim Verbrauchsgüterkauf zugunsten des Käufers. So muss er nicht beweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang vorlag, sondern der Unternehmer, dass dem nicht so war.
Danach wird dies nur mittels aufwendiger und umfangreicher Gutachten gelingen - wenn überhaupt.Für den "Defekt" des Regensensors sorgen beim E85 in aller Regel nur die "Luftblasen". Diese verwirren die Sensorik. Daher bietet es sich an, wenn die Gewährleistung nicht mehr greift und ohnehin Steinschläge vorhanden sind, die Scheibe per Teilkasko tauschen und den "Defekt" somit gleich mit beheben zu lassen.
Ich weiß schon, wie die Beweislastumkehr und die Gewährleistung funktioniert. Ich habe allerdings nicht geschrieben, dass meine Meldung nach über 6 Monaten erfolgt ist. Ich weiß es selber gar nicht, ob die 6 Monate rum waren oder nicht. Das war bei meinem Fall auch nicht der Knackpunkt.
Mir ist durchaus bewusst, dass die Gewährleistung eigentlich nur 6 Monate greift wegen der Beweislastumkehr. Der Vorwurf des Händlers (und seltsamerweise auch meiner Rechtschutzversicherung) an mich war ja, dass ich den Defekt viel zu spät gemeldet habe. Und wenn sich der Verkäufer quer stellt, was bleibt einem dann noch übrig? Entweder dies zu akzeptieren oder den Verkäufer zu verklagen. In diesem Fall habe ich für mich entschieden, dass ich auf eine Klage verzichte und den Defekt in Kauf nehme.
Wie schon geschrieben wurde, kann ich dann später bei einem größeren Steinschlag die Scheibe zusammen mit dem Regensensor austauschen lassen. Das wäre für mich derzeit die einzige Lösung.
Es ist auch die sinnvollste Lösung es so zu handhaben. Denn die meisten RSV haben auch eine Selbstbeteiligung (meist 150€) wie eine TK. Bloß diese behebt den Schaden sofort und nicht erst nach einem Urteil und min. 6 Mon. 🙂