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Reflektierende Felgenrandaufkleber Lebensretter?!?!??!?

Hey Leute alles klar bei euch?🙂

Wollte euch mal eine frage stellen! So kurz was zu meiner Person mache gerade mein Führerschein fürs Motorrad habe bereits eine Yamaha yzf-600 R besser bekannt als Thundercat!😁

Also als Motorradfahrer und erst recht als Anfänger ist es wichtig das man , im Verkehr gesehen wird! Da würde es sich doch anbieten so viel leicht zurück zu strahlen wie möglich oder?
Bei eBay bin ich auf GP- streifen für die Felge gestoßen (Felgenrandsteifen)welche das licht von anderen Verkehrsteilnehmer zurück reflektieren, funktioniert wie ganz normale Reflektoren nur leider ist das nicht zugelassen habe auch selber den Verkäufer gefragt und dieser hat es mir bestätigt.

ich zitiere:Hallo,
offiziell sind diese nicht zugelassen. Es gibt von
3M Folien für den Straßenverkehr. Diese tragen das
3M Emblem und sind auch nur in blau (Polizei), rot
und weiss (Warnhinweise /LKW). erhältlich.
mfg

hier das ding-->GP- Streifen😠
Was hält ihr davon?
Und soll ich mir das trotzdem drauf machen? Ich mein okay das sieht erstens cooool aus aber es hat in meinen Augen eine echt gute Funktion, ich geh sogar soweit und sage das die vielleicht sogar leben retten würde!

habt ihr die vielleicht selber drauf😛, wenn ja bidde posten ob ihr angehalten wurdet, und was die Jungs in grün gesagt haben😕

Beste Antwort im Thema

@metalmaster86: 
Die gesetzliche Bestimmung gibt es, aber nicht bei mibo-motorparts, sondern h i e r.
Wenn die Polizei oder der TÜV andere Ausführungen übersehen oder dulden, heißt das nicht, dass es auch zulässig ist. Die Duldung führt allerdings oft genug dazu, dass der ein oder andere irrtümlicherweise meint, es sei zulässig.😎
Gruß.

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43 Antworten

@husky
Ich sehe nen gewissen Unterschied zwischen getönten Scheiben die u. U. die Sicht beeinträchtigen und im Endeffekt nem Sticker iwo an Karosserie/Verkleidung/Felden. Ich weiß ja auch nicht, ob's preislich lohnt, den Kram zu jedem TÜV-Termin zu erneuern.

Zitat:

Original geschrieben von Metalmaster86


Ich möchte ganz gern nochmal meine Erfahrung vom Februar 2011 hier einbringen, werde das nie vergessen 😁. Meine Maschine wäre wegen dieser kack Felgenbänder fast nicht übern TÜV gekommen. Kurz vor einem Kotz-Schrei-Ohnmachts-Anfall verließ ich schnellst möglich mit neuer Plakette und ohne Felgenbänder die Prüfstelle.

Das kann ich vollkommen nachvollziehen ...........

Ein schönes Beispiel hatte ich selbst einmal.

Rückseite der Krauser Koffer .

Dort unter den Schlössern zusätzlich die roten rechteckigen Reflektoren ( mit Zulassungszeichen ) angeklebt.

Seit ich diese Reflektoren dran hatte, hielten die Pkw nachts deutlich mehr Abstand beim Überholen ein.

Nachdem ich fast zweimal den Pkw Spiegel am Arm hatte entschloss ich mich dazu.

Beim Tüv :

Die Dinger müssen ab weil das so nicht mehr als Krad zu erkennen sei.

Ich hatte schwarzes Isoband dabei und überklebte die sofort damit.

Die Seitlichen in gelb ( Kofferdeckel ) wurden nicht beanstandet.

Fazit für mich demnächst ohne Koffer zum Tüv 😁

Der Knackpunkt ist halt das wenn die Dinger reflektieren
" Sodbrennen " ( wenn auch ev.nicht sofort ) erzeugen.
Die anderen nicht reflektierenden Streifen sind da eigentlich egal, da ja auch Felgen 2 Farbig lackiert sein können.

@ Jason2002
Wenn es die richtige ist ja 🙂
Es gab allerdings schon diesbezüglich einmal eine Gesetzesänderung wo dann auch ältere zugelassene Folien entfernt werden mussten.
Das sorgte im Motorsportclub für mehr als nur "Sodbrennen".

@Wraithrider
Die hatten eine Zulassung und waren nur minimal dunkler , also keine tiefschwarzen wo man nichts mehr sieht.

Ihr redet doch nicht von solchen Felgenrandaufkleber, oder?

Das ist doch ein Witz, wegen solch einem Mumpitz die Plakette zu verbieten🙄

Mal sehen wie sich mein TÜV Besuch im Juni noch entwickelt...der TÜV bei uns ist in Sachen Umbau bei Bikes sehr einsichtig, und wir haben glücklicherweise noch kompetente Fachleute dort sitzen.

Es kommt auf die Variante an.

Sind sie einfach nur rot, gelb, grün oder auch lachsfarben (Modefarben sind ja immer angesagt 😉 ) spielt es keine Rolle. Dann werden sie wie eine Lackierung behandelt.

Erst wenn sie retroreflektierend sind gibt's Mecker.

Grüße, Martin

Ist mir eigentlich ladde, ob reflektierend oder nicht. Die bleiben dran, und gut ist.

Ich sehe den Sicherheitsgewinn bei den Dingern als nahe null an. Bei Fahrrädern sieht das anders aus, denn die sind lang genug auf einer Kreuzung, um einem Autofahrer, wenn er sie nachts sieht, eine Chance zur Reaktion zu geben, die noch etwas nutzt. Wenn ein Motorrad in Fahrt eine Kreuzung quert, dann ist es entweder schon weg, wenn der Autofahrer die Kreuzung erreicht, oder er kann nicht mehr bremsen und fährt rein.

Davon abgesehen schätze ich das Risiko, irgendwelchen Versicherungsärger zu bekommen, wenn man mit den Dingern in einen Unfall verwickelt wird, ebenfalls als sehr gering ein. Heute ist es nämlich nicht mehr so, dass eine Versicherung einfach sagen kann "BE erloschen - wir zahlen nicht". Sie kann einen Versicherten mit einem begrenzten Regress belegen, muss dazu aber nachweisen, dass der Verstoß des Versicherten ursächlich zum Unfall beigetragen hat - das dürfte bei diesen Folien nicht gelingen.

Bleibt der TÜV. Ich persönlich führe mein Kfz nicht mehr selbst beim TÜV vor, sondern lasse dies eine Werkstatt machen. Und ich habe den Eindruck, dass die Tüffer bei den Werkstätten längst nicht so pissy sind wie in den Niederlassungen.

Bleibt als letztes der Geschmack: Ich finde, reflektierende Streifen auf den Felgen sehen komplett kagge aus. Andere Menschen mögen das anders sehen.

Zitat:

Original geschrieben von sampleman


Bleibt der TÜV. Ich persönlich führe mein Kfz nicht mehr selbst beim TÜV vor, sondern lasse dies eine Werkstatt machen. Und ich habe den Eindruck, dass die Tüffer bei den Werkstätten längst nicht so pissy sind wie in den Niederlassungen.

kann ich nur bestätigen

Zitat:

Original geschrieben von Patrick08


Ist mir eigentlich ladde, ob reflektierend oder nicht. Die bleiben dran, und gut ist.

Dir schon. Mir auch - sind ja deine. 🙂

Wenn's jemand anderem nicht gefällt sitzt du dann evtl. eben dran und knibbelst die von der Felge. Leider nicht ganz so einfach wie die Knibbelbilder seinerzeit aus den Verschlüssen - und Cola gibt's auch nicht.

Grüße, Martin

Wenns "jemand" anderen nicht gefällt, knibbel ich die Aufkleber garantiert nicht von der Felge. Da fahr ich zu nem anderen Tüvver. Mal ehrlich, es gibt doch nicht nur DEN einen.. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von sus


Mal ehrlich, es gibt doch nicht nur DEN einen.. 🙄

Zur Not kommt das Mopped für den TÜV zum Händler.

Also ich hab bei mir in der Nähe nen Dekra Stützpunkt... da is nie was los... jedes mal waren, außer mir, max. 2 andere Kunden da... da sind die beiden Prüfer bis jetzt immer sehr entspannt und locker gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von sus


Wenns "jemand" anderen nicht gefällt, knibbel ich die Aufkleber garantiert nicht von der Felge. Da fahr ich zu nem anderen Tüvver.

Da wären mir die 38 Euro zu schade für.

Grüße, Martin

Da ich mir gerade auch solche Teile zulegen möchte krame ich mal wieder diesen alten Thread hoch.

Zur Frage der Zulässigkeit von seitlichen Rückstrahlern, mal egal welcher
Farbe ist ein Unterschied zu machen, ob das Motorrad nach StVZO (alt) oder nach EWG (neu) zugelassen ist.

93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11

Weitere zulässige Leuchten nach EWG sind:
- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer

hier steht nichts von der Farbe, nur dass sie nicht dreieckig sein dürfen!
Siehe auch: http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf

Zitat:

Original geschrieben von LennoxX


[...]

Zitat:

93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11

Weitere zulässige Leuchten nach EWG sind:
- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer

hier steht nichts von der Farbe, nur dass sie nicht dreieckig sein dürfen!
[...]

Die Reifen(!)flanken dürfen weiß reflektieren. Auch zu finden in §51a StVZO »Seitliche Kenntlichmachung«:

-> »Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen von Krafträdern und Krankenfahrstühlen sind zulässig.«

Reifen != Räder
Reifen != Felgen

Daher gilt generell das, was in §49a StVZO »Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze« zu finden ist.

-> »Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel«
-> Im erwähnten Anhang 1 76/756/EWG ist nachzulesen:

Zitat:

3.13 . Die Farben des Lichtes , das von den Leuchten ausgestrahlt wird , sind folgende : [...]

- seitlicher , nicht dreieckiger Rückstrahler : gelb ,

Zusammengefasst: Am Reifen in weiß und rund erlaubt. Am Fahrzeug in gelb erlaubt, aber nicht dreieckig. Beispiele: Die mehr oder weniger schönen Rückstrahler in orange/gelb in rund oder rechteckig, oft an Maschinen im Ausland zu finden (da dort vorgeschrieben).

Und noch einmal: Felgen sind keine Reifen. Sollte jemand sowieso blau, grün oder violett retroreflektierend kleben wollen -> scheidet sowieso aus.

Grüße, Martin

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