Da ich mir gerade auch solche Teile zulegen möchte krame ich mal wieder diesen alten Thread hoch.
Zur Frage der Zulässigkeit von seitlichen Rückstrahlern, mal egal welcher
Farbe ist ein Unterschied zu machen, ob das Motorrad nach StVZO (alt) oder nach EWG (neu) zugelassen ist.
93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11
Weitere zulässige Leuchten nach EWG sind:
- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer
hier steht nichts von der Farbe, nur dass sie nicht dreieckig sein dürfen!
Siehe auch: http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf