Rechtsschutz Privat

Hallo ich habe mal eine frage hab mein auto Verkauft,ich bin kein Händler sie haben Probefahrt gemacht und zugestimmt für 950€ ich habe noch Mängel gesagt die man machen lassen sol.Und im Vertrag hab ich geschrieben das Probefahrt gemacht wurde und das ich keine Rücknahme machen würde da ich Privat bin.Jetzt nach 4 tagen ruft er an und meint das auto habe Steuerkette Probleme das es nicht synchronisiert tut,und sag am Telefon ich solle mir das überlegen ich soll es,zurücknehmen oder sein Onkel ist Anwalt,blöd ist ich habe ihm nur Kaufvertrag hat nur er ich habe keine Kopie gemacht für mich gemacht,kann er was machen oder will er mir nur angst machen,ich habe ihm ja gesagt was gemacht wird und auch geschrieben das er

Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie

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Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.

An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....

Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...

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Wenn im Kaufvertrag steht ohne Garantie und Gewährleistung verkauft hat er Pech! Klagt er wirklich wird er wohl auf den Kosten sitzen bleiben!

Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie

nur das steht drin ist also ok so weil von dem anderen mängel wusste ich nix

Naja, im Zweifel ist das eine Frage der Beweisbarkeit. Da der TE keinen Kaufvertrag mehr hat, sondern nur der Käufer, wird es da dünn, wenn dieser behauptet, es gäbe hat keinen. Und da der Käufer nur zurück gehen will und nicht wie sonst bei den üblichen Maschen Schadenersatz, würde ich lieber einwilligen und anderweitig neu verkaufen.

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. Mai 2016 um 12:29:52 Uhr:


Naja, im Zweifel ist das eine Frage der Beweisbarkeit. Da der TE keinen Kaufvertrag mehr hat, sondern nur der Käufer, wird es da dünn, wenn dieser behauptet, es gäbe hat keinen. Und da der Käufer nur zurück gehen will und nicht wie sonst bei den üblichen Maschen Schadenersatz, würde ich lieber einwilligen und anderweitig neu verkaufen.

Ja, das sehe ich auch so.

Gruß Frank,
der wenn er so einen Fehler machen würde das Auto zurück nehmen würde. 😉

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was Heist es jetzt hab ich dann Pech gehabt oder wie er will zurückgeben oder ich solle die kosten übernehmen es wurde für 950 verkauft und das sogar gesagt bekommen das mängel sind die man machen sollte mängel die ich weiß und deshalb auch

probe gefahren keine Rücknahme oder Garantie da ich PRIVAT Verkäufer bin

und das reicht dann nicht ich hab nur für mich keine Kopie gemacht er hat aber Unterschrieben und hat es bekommen

Ja, so ungefähr. Sonst geht es evtl. vor Gericht und wird nur unnötig teuerer.

Und kannst du bitte mit Satzzeichen schreiben, das würde ungemein helfen, dich besser zu verstehen.

"Ich" würde das Auto zurücknehmen und beim nächsten Mal 2 Kaufverträge ausfüllen. Für jeden einen.

Gruß Frank,
ohne Schriftliches ist es nicht so einfach was zu beweisen, es sei denn es waren genug Zeugen anwesend. 😉

Ich würde erst einmal abwarten, ob überhaupt was kommt.

Hunde die bellen, beißen nicht!

es werden doch genug autos ohne Vertrag verkauft,dann kann doch jeder auto zurückgeben wollen. ich habe ja geschrieben das kein rücknahme gibt,und die Fehler wurden gesagt und sie haben ja gekauft probefahrt war auch ok,und jetzt sol ich es zurücknehmen nur weil ich keine Kopie gemacht habe

Tja, "du" musst eventuell beweisen was gesagt und geschrieben wurde wenn dem Käufer einfällt das auch er keinen Kaufvertrag hat.
Es werden ja schließlich genug Autos ohne Vertrag verkauft. 😁

Gruß Frank,
der nur keinen Kaufvertrag ausfüllt wenn er Bock auf eventuellen Ärger hat. 😉

Ist der Käufer ein Privatmann oder ein Händler?
Wie ist der Kontakt zustande gekommen?
Gibt es Zeugen, die bei den Verhandlungen zugegen waren?

Zitat:

@Oetteken schrieb am 28. Mai 2016 um 14:05:35 Uhr:


Ist der Käufer ein Privatmann oder ein Händler?
Wie ist der Kontakt zustande gekommen?
Gibt es Zeugen, die bei den Verhandlungen zugegen waren?

Was soll das für eine Rolle spielen?
Gewährleistung muss ausgeschlossen werden auch bei Privatleuten.
Was gesagt wurde ist egal ohne Zeugen.
Und keine Kopie ist wie kein Vertrag gemacht.
Käufer sagt später war 1800 Euro und ohne Vertrag. Was macht er dann?

Privat er hat angerufen und hat das auto angeschaut probe gefahren und ich hab dann noch die Mängel gesagt was alles noch zu machen ist.Wir haben Vertrag und ich habe für mich selber keine Kopie gemacht im,Vertrag steht
Probe gefahren keine Garantie oder Rücknahme da ich Privat bin.und nach 4 tagen ruft er an,es sind andere Mängel du hast mich reingelegt ich habe Onkel er ist Anwalt oder nehmen sie es zurück was sol das,immer diese spiele ich werde es nicht nehmen weil sie nach dem kauf das auto 150 km nach hause gefahren sind

Wie willst du Beweisen das du Gewährleistung ausgeschlossen hast und Mängel genannt hast?

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