Rechtsschutz Privat
Hallo ich habe mal eine frage hab mein auto Verkauft,ich bin kein Händler sie haben Probefahrt gemacht und zugestimmt für 950€ ich habe noch Mängel gesagt die man machen lassen sol.Und im Vertrag hab ich geschrieben das Probefahrt gemacht wurde und das ich keine Rücknahme machen würde da ich Privat bin.Jetzt nach 4 tagen ruft er an und meint das auto habe Steuerkette Probleme das es nicht synchronisiert tut,und sag am Telefon ich solle mir das überlegen ich soll es,zurücknehmen oder sein Onkel ist Anwalt,blöd ist ich habe ihm nur Kaufvertrag hat nur er ich habe keine Kopie gemacht für mich gemacht,kann er was machen oder will er mir nur angst machen,ich habe ihm ja gesagt was gemacht wird und auch geschrieben das er
Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie
Beste Antwort im Thema
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.
An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
66 Antworten
er geht ja bestimmt nicht ohne etwas zum anwalt oder da stecht doch drin alles ohne kann er ja nicht einfach so hin
bei dem Kaufpreis würde ich mir erst mal keine Sorgen machen, was erwartet man denn für diesen Preis?
es zählt nicht, was die wahrheit ist, sondern was beweisbar ist. das muss du zunächst verstehen, sonst nützt dir hier jeglicher Rat nichts.
man kann natürlich auch mdl. ein Kaufvertrag vereinbaren. Wie hier schon mehrfach geschrieben besteht Dein Risiko daran, dass Du nicht beweisen kannst, dass Du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, wiel der Prozessgegner lügt bzw. den Kaufvertrag verschweigt.
Ganz einfach eigentlich.
edit: wenn dann noch sachverständlich im rahmen des prozesses herauskommt, dass der steuerkettenschaden schon längerfristig besteht. prost mahlzeit.
Das Prozessrisiko steht in keinem Verhältnis zum Streitwert.
Du kannst nichts beweisen, also ist der Ausgang ungewiß.
Der soll dir das Auto zurückbringen und wenn es sich im selben Zustand wie vorher befindet, dann gib ihm das Geld zurück, ggf. abzüglich eines Nutzungsentgelts, abhängig von den zwischenzeitlich gefahrenen Kilometern, sofern du den Kilometerstand bei Verkauf kennst bzw. rekonstruieren kannst.
Eine Rechtsschutzversicherung würde dir vermutlich auch zu nichts anderem verhelfen.
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Also eine "Rücknahme" muss nicht ausgeschlossen werden, auf diese hätte der Käufer eh kein Recht.
Was man jedoch ausschließen muss ist die Gewährleistung, das hast du erst mal getan, jedoch fehlt dir der Beweis dazu.
Wenn der Käufer jetzt Ansprüche stellt, so muss er das zuerst mal schriftlich tun um ebenfalls beweisen zu können dass er welche geltend macht. Auch kann er nicht irgendwo hin gehen um einen Schaden reparieren zu lassen, er muss immer dem dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben.
Das ist den meisten dieser "Käufer" (welche dann meist doch irgendwie gewerblich sind) schon zu viel Arbeit.....
Ich empfehle folgende Vorgehensweise: Wenn der Käufer sich noch mal meldet, ihm freundlich aber bestimmt sagen dass er seine Forderung (gerne auch von dem Anwalt) schriftlich an dich senden soll damit du dies, falls nötig, deinem Anwalt weiterleiten kannst.
Ich wette dass du außer weiteren Telefongesprächen nichts mehr von dem Käufer bekommst. 😉
Grüße
Steini
Was aber, wenn doch ein Brief vom Anwalt kommt.
Dann sind Anwaltskosten entstanden und die wird der Käufer zusätzlich einfordern.
Hier geht es ggf. um verschwiegene Mängel und nicht nachweisbar ausgeschlossene Gewährleistung.
nein außergerichtliche Kosten sind erstattungspflichtig.
der te zahlt nichts dafür, dass der Käufer nicht in der Lage ist selber ein schreiben zu verfassen.
er kann ja wenn wer zum anwalt gehen will nicht einfach irgend ein Vertrag zeigen,und sein anwalt wird ja bestimmt dann der Vertrag an mich weiter leiten mein ich,und da steht halt probe gefahren keine Rücknahme oder Garantie das reicht doch für den anwalt wenn er es lesen tut.
Meinst du? Na dann warte mal ab...
wenn du um hilfe bittest dann musst du es auch verstehen wollen. Ansonsten schneidest Du Dir in das eigene Fleisch.
Noch mal: es zählt das, was bewiesen werden kann.
Wenn er tatsächlich einen Onkel hat der Anwalt ist(ich glaube es nicht), dann wird es so laufen:
Er geht zum Onkel erzählt ihm die Geschichte und es wird behauptet, dass hier mdl. ein Kaufvertrag geschlossen habt. Denn die Gegenpartei weiß ja auch das Du keine Kopie von dem Kaufvertrag hast. Und dann kommst Du ganz schnell in das kurze Gras.
Zitat:
@muhammed8081 schrieb am 28. Mai 2016 um 12:27:24 Uhr:
Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantienur das steht drin ist also ok so weil von dem anderen mängel wusste ich nix
also ich lese hier nichts, das die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Er hat nur geschrieben, das er keine Garantie gibt und das ist bekanntlich was ganz anderes.
Zitat:
@muhammed8081 schrieb am 28. Mai 2016 um 15:33:04 Uhr:
er kann ja wenn wer zum anwalt gehen ..
Nochmal für dich das auch du das Versteht:
Du hast fehler gemacht, großen Fehler.
Du nix hast Kopie von Kaufvertrag.
Käufer hat diesen als einziger.
Käufer kann zu Anwalt gehen und sagen hier nix Kaufvertrag gemacht worden schriftlich.
Dann Anwalt sagt sehr gut wie verklagen den armen muhammed8081
Wieso?
Weil du nix hast beweis das du hast ausgeschlossen rücknahme, mängel oder was du überhaupt gesagt hast.
Und für alle die meinen am Kaufpreis kann man Mängel ausmachen:
Wir wissen 1. das Fahrzeug nicht und zweitens ist das kein Grund.
Beispiel:
Golf 3 für 950€? Kann ohne besondere Mängel sein.
Porsche für 950€ da sind defenitiv Mängel.
Aber Pauschal sowas sagen geht nicht.
Wie er jetzt dein seltsames Kauderwelsch besser verstehen soll verstehe ich nicht ganz. 😕
Gruß Frank,
Kauderwelsch ist aber auch nicht mein Fachgebiet. 😉
Ich dachte mir schlechtes Deutsch versteht er besser wenn er normale Rechtschreibung nicht versteht.
Zitat:
@Raghul schrieb am 28. Mai 2016 um 17:04:25 Uhr:
Ich dachte mir schlechtes Deutsch versteht er besser wenn er normale Rechtschreibung nicht versteht.
😁
Gruß Frank,
das ist ein Argument. Hoffentlich hilft es. 😉