Rechtsschutz Privat
Hallo ich habe mal eine frage hab mein auto Verkauft,ich bin kein Händler sie haben Probefahrt gemacht und zugestimmt für 950€ ich habe noch Mängel gesagt die man machen lassen sol.Und im Vertrag hab ich geschrieben das Probefahrt gemacht wurde und das ich keine Rücknahme machen würde da ich Privat bin.Jetzt nach 4 tagen ruft er an und meint das auto habe Steuerkette Probleme das es nicht synchronisiert tut,und sag am Telefon ich solle mir das überlegen ich soll es,zurücknehmen oder sein Onkel ist Anwalt,blöd ist ich habe ihm nur Kaufvertrag hat nur er ich habe keine Kopie gemacht für mich gemacht,kann er was machen oder will er mir nur angst machen,ich habe ihm ja gesagt was gemacht wird und auch geschrieben das er
Probefahrt gemacht hat und keine Rücknahme oder Garantie
Beste Antwort im Thema
Leute kommt mal runter! Bei einem 950 EUR Auto die Rücknahme zu empfehlen, gehts noch. Ich würde als TE das Fahrzeug noch nicht mal anschauen, wer weiß was der Käufer damit gemacht hat.
An den TE, warte erst einmal ab, ob da überhaupt noch was vom Onkel (Anwalt) kommt, denke mal zu 99% das das nur ein Blöff ist. Typische Masche, stell dich dumm, reagiere einfach nicht....
Hier sind ein Haufen Hobbyjuristen unterwegs, die sich mit aufgeschnapptem Halbwissen aufplustern und Spass haben Phantasien zu spinnen...
66 Antworten
Na wenn du weiterhin nichts hörst passt das denke ich.
Ich denke auch das das nur eine recht verbreitete Masche war noch den Preis zu drücken...
Oft ist der Hintergrund zu den Nachverhandlungen recht simpel: Der erste Käufer hat beim weiteren Verkauf nicht den Preis erzielt um noch einen Verdienst heraus zu holen. Daher versucht er als erstes eben seinem Verkäufer noch ein paar € extra heraus zu holen. Meist gehen diese Fahrzeuge ja in den Export und der "private" Ankauf erscheint wohl den meisten Verkäufern sympathischer zu sein.
Grüße
Steini
also mein Thema kann gelöscht werde 2.Wochen sind es,jetzt kein Anruf mehr kein schreiben vom Onkel das Anwalt sein sollte,alles nur eine Masche.
Gekauft wie gesehen ist leider ein Wunschdenken. Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Gewährleistungen auch im Privaten Bereich.
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Echt? Wo steht das denn? Poste doch mal den Paragraphen...
Des Weiteren: Extra dafür angemeldet und erster Post, um einen alten Thread auszugraben?
Zitat:
@hydrou schrieb am 10. August 2017 um 11:36:00 Uhr:
Echt? Wo steht das denn? Poste doch mal den Paragraphen...Des Weiteren: Extra dafür angemeldet und erster Post, um einen alten Thread auszugraben?
Ist leider wirklich so. Bei privat nus die Gewährleistung expliziet ausgeschlossen werden. Nur zu schreiben gekauft wie gesehen reicht nicht aus..
www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/Zitat:
Gewährleistungsausschluss muss wirksam vereinbart werden
Ein Gewährleistungsausschluss ist nur wirksam vereinbart, wenn der Verkäufer den Käufer in der Artikelbeschreibung deutlich sichtbar darauf hinweist. Dann weiß der Käufer, worauf er sich einlässt. Im Idealfall lautet die Formulierung: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Jede andere Wortwahl ist riskant. Die Klausel „Gekauft wie besichtigt“ stellt den Verkäufer lediglich für Mängel frei, die der Käufer bei der Besichtigung hätte feststellen können, erfasst aber keine verdeckten Mängel.
..ihr "Leichenfledderer" 😁 😁
gestezl. Gewährleistung ist automatisch gegeben, solange mann sie nicht ausschließt 😉
TIP : das sollte mann auch machen, wenn mann privat den "Haus Schrott" (Stuhl, Tisch,
Klamotten, whatever) verkauft
Auch hier greift die Gewährleistungspflicht !!
Grüße