Rechtsinformation benötigt bezüglich Rechtsfahrgebot missachtet!
Hallo,
ich habe diesen Monat einen Termin vor Gericht und würde gern vorab hier paar Infos bekommen.
Zur Sachlage:
-30er Zone
-auf meiner Seite der Straße steht eine Reihe geparkter KFZs auf meiner Fahrspur
-auf der andere Seite der Straße stehen Fahrzeuge in Parkbuchten
- Resultierende Straßenbreite ca. 4,5- 5m
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze habe ich Einspruch eingelegt und nun kommt es zur Verhandlung.
Wie seht Ihr diesen Fall?
Gibt es eine Mindestbreite für Straßen wo ich warten muss?
Er hat mein Fahrzeug nicht berührt somit kann ich doch nichts dafür wenn er sein KFZ nicht richtig abschätzen kann?
Wäre um qualifizierte Antworten sehr Dankbar!
Gruß
Akkuwechsler
Beste Antwort im Thema
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"😉, um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits 😠
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Hallo Akkuwechsler
So wie ich den Unfallhergang lese stelle ich die Frage an deinen "Gegner".
Warum hat er das parkende Fahrzeug beschädigt?
In meinen Augen war er nicht achtsam genug.
Hat links geschaut und rechts übersehen.
Den "Unfall" mit dem parkenden Fahrzeug hat er verursacht
Ich denke, wir sollten hier die Verhandlung abwarten. Mit einem guten Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht ist alles möglich. In Berlin könnte ich einen sehr guten empfehlen, der hat mit Videoaufnahmen, Fotos, Argumenten etc. schon hoffnungslose Fälle freigeboxt. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Ich denke, wir sollten hier die Verhandlung abwarten. Mit einem guten Anwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht ist alles möglich. In Berlin könnte ich einen sehr guten empfehlen, der hat mit Videoaufnahmen, Fotos, Argumenten etc. schon hoffnungslose Fälle freigeboxt. 🙂
aber wenn dann schon alle Instanten! Vergiss bitte nicht es geht um die Ehre
(und um 100 Euro)Vielleicht kann man da bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte....
selbst bei dem vom TE eingestellten Foto sieht man dass der Wagen auf dem Randstreifen steht!
wer sagt dass ich da fahren muss um den Gegenverkehr durchzulassen?
Hundert Euro Schaden
2 Rechtsanwälte
1 Richter
1 Staatsanwalt
und dann hier noch 6 Seiten?
was will man mehr???
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Hallo AkkuwechslerZitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
So wie ich den Unfallhergang lese stelle ich die Frage an deinen "Gegner".
Warum hat er das parkende Fahrzeug beschädigt?
In meinen Augen war er nicht achtsam genug.
Hat links geschaut und rechts übersehen.
Den "Unfall" mit dem parkenden Fahrzeug hat er verursacht
Ich halte dagegen ! 😁
Zitat:
Für mich ist die Sache, so wie ich sie verstanden habe, eindeutig.
Du fährst in eine Engstelle trotz Gegenverkehr,bist warteplichtig, der Gegenverkehr versucht eine Berührung mit Dir zu vermeiden und berührt dabei den ruhenden Verkehr.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
selbst bei dem vom TE eingestellten Foto sieht man dass der Wagen auf dem Randstreifen steht!
wer sagt dass ich da fahren muss um den Gegenverkehr durchzulassen?
Hundert Euro Schaden
2 Rechtsanwälte
1 Richter
1 Staatsanwalt
und dann hier noch 6 Seiten?
was will man mehr???gruß Alex
Ja leider oder Gottseidank ist das in unserem Rechtsstaat so möglich, man muss sich nur mal an die Kassiererin erinnern die wegen 1,30 € bis vors Bundesarbeitsgericht zog und dort recht gesprochen bekam.
Es kostet uns viel Geld aber andersrum würden wir eine Bananenrepublik wenn Schäden erst ab einer gewissen Summe als Schaden betrachtet werden können.
So und nun schaue ich Fussball 😉
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Ja leider oder Gottseidank ist das in unserem Rechtsstaat so möglich, man muss sich nur mal an die Kassiererin erinnern die wegen 1,30 € bis vors Bundesarbeitsgericht zog und dort recht gesprochen bekam.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
selbst bei dem vom TE eingestellten Foto sieht man dass der Wagen auf dem Randstreifen steht!
wer sagt dass ich da fahren muss um den Gegenverkehr durchzulassen?
Hundert Euro Schaden
2 Rechtsanwälte
1 Richter
1 Staatsanwalt
und dann hier noch 6 Seiten?
was will man mehr???gruß Alex
Da ging es aber um eine Existenz , nicht um 100 Euro.
Zitat:
So und nun schaue ich Fussball 😉
Ich nicht, Fußball ist doof.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer hier die Wartepflicht hatte, ist ja nach der StVO sonnenklar...Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn es wirklich so eng an der Stelle war und nicht geklärt werden kann, wer nun hätte warten müssen...
Woraus schließt du das? Wenn keine Möglichkeit zum ausweichen für den TE war, WER musste dann deiner Meinung nach ausweichen bzw. anhalten? Derjenige der entgegen kommt? Oder muß der TE sich ad hoc in Luft auflösen?
Pardon, vielleicht habe ich dich auch nur falsch verstanden?
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Akkuwechsler glaubt: das passt schon.
Astrafahrer glaubt: das passt schon.
Beide fahren, alles rechtens.Astra hat sich verschätzt und touchiert parkenen PKW.
Astra hat die Situation falsch eingeschätzt und sucht nun einen Sündenbock.
Denn: selbst als Vorfahrtberechtigter hätte Astra anhalten müssen und nicht auf seine Vorfahrtberechtigung bestehen dürfen, wenn er die Situation nicht im Griff hat.
Bei 30 km/h ist Anhalteweg (Reaktion+Bremsweg) nach Schulformel 18 Meter. Was aus dem Foto nicht hervorgeht ist wie lange der TE schon an den parkenden Autos die in seiner Fahrspur standen vorbeifuhr. Wenn er bspw. erst vor zwei Autolängen "ausgeschert" ist (ca.9 Meter), dann wäre beim Astra gerade die Reaktionszeit umgewesen und er hätte erst begonnen zu bremsen, in jedem Fall hätte er nicht schon stehen können. Das Argument der Astra-Fahrer hätte stehen müssen wenn die Verkehrssituation unklar ist gilt m.E. erst, wenn man davon ausgehen kann, dass der Astra-Fahrer auch die Gelgenheit dazu gehabt hätte, d.h. ein Einfahren des TE auf die gegnerische Spur mit > 18 Meter Abstand.
Die Breite der Strasse ist so, dass der Toyota Starlet (Kleinstwagen) auf dem Bild ( http://www.motor-talk.de/.../2012-01-27-12-51-33-i205184673.html ) selbst schon mit dem Aussenspiegel abseits der asphaltierten Strecke fährt. Keine Frage, dass nach in Großstädten üblicher Fahrweise wohl 96% aller Autofahrer aneinander vorbei fahren in so einer Situation - und wo kein Kläger da eben kein Richter solagne nichts passiert. Blöd ist nur, dass in diesem Fall was passiert ist, und dann geht es eben nicht anders als nach den Regeln zu urteilen. Und da ist die Stelle eben eng und das Hindernis auf der einen Seite - daher wäre nach meinem rechtsempfinden auch kein "Freispruch" für den TE zu erwarten (es sei denn der Astra hatte eben noch genug Zeit und Raum um zum stehen zu kommen).
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Woraus schließt du das?Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer hier die Wartepflicht hatte, ist ja nach der StVO sonnenklar...
Aus der StVO, wie ich schrieb. Wenn hier noch besondere Umstände vorlagen, wird das Gericht diese entsprechend würdigen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wer hier die Wartepflicht hatte, ist ja nach der StVO sonnenklar...Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Wenn es wirklich so eng an der Stelle war und nicht geklärt werden kann, wer nun hätte warten müssen...
Nirgends ist exakt beschrieben, wo sich welches Fahrzeug genau befand. Vielleicht war bereits unser Themenführer soweit in der Straße und demnach im Engpass, dass es für ihn keine andere Möglichkeit gab als weiter zu fahren. Weist du das ? Dann hätte ggf. der andere eine Wartepflicht !
Also, soviel zum Sonnenklar....
Auswerten und beurteilen kann letztendlich nur der Themenführer.
Gruß Rolf
So liebe Gemeinde hier mein kleines Update bezüglich der Gerichtsverhandlung.
Ich wurde freigesprochen! Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes konnte mir nicht nachgewiesen werden
Der Zeuge der das ganze genau gesehen haben soll, hat plötzlich vor Gericht nichts mehr genau gesehen, was mein Glück war.
Er sagte aus das er erst geschaut hätte als er das Crashgeräusch gehört hatte und da waren die Autos schon fast aneinander vorbeigefahren. Somit war die Aussage für die Richterin nichts mehr wert und der Prozess war für mich gewonnen. Da der andere Autofahrer natürlich auch als Zeuge geladen war stand dann Aussage gegen Aussagen. Zum Glück mussten meine 3 Zeugen die mit im Auto saßen nicht mehr aussagen.
Meine Zeugen haben jeder über 100Euro Zeugengeld bekommen und ich muss noch nicht mal meinen Anwalt zahlen, das trägt alles der liebe Staat. 😁🙂
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
...... Zum Glück mussten meine 3 Zeugen die mit im Auto saßen nicht mehr aussagen.
Meine Zeugen haben jeder über 100Euro Zeugengeld bekommen und ich muss noch nicht mal meinen Anwalt zahlen, das trägt alles der liebe Staat. 😁🙂
Herzlichen Glückwunsch zum gewonnen Prozess-
Ja du hast Glück gehabt... Hätte der Zeuge anders geschildert, dann....
Was mich jetzt noch mehr entsetzt:
deine Schadenfreude dass der STAAT dass zahlt!
Gel du weißt schon wer der Staat ist?
Hans Söllner hat dass mal treffend gesagt: mia olle han der Staat....
´Für nicht Bayern: Wir alle sind der STAAT. also hat uns der Spaß rund 1500 Euro gekostet..
- Macht nix- wird der Sprit wieder 0,02 Cent teuerer
mfg
Alex
PS ich habe lange überlegt warum du da ein Danke bekommen könntest....
OK du hast Dich nochmal gemeldet- dass wäre ein Danke wert....
aber ob du dich gemeldet hättest wenn du verlohren hättest- hmmmm
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Was mich jetzt noch mehr entsetzt:
deine Schadenfreude dass der STAAT dass zahlt!
Für mich eindeutig Sarkasmus.
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Gel du weißt schon wer der Staat ist?
Eben
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
Für nicht Bayern: Wir alle sind der STAAT. also hat uns der Spaß rund 1500 Euro gekostet
Der Threadersteller hat nicht darum gebeten, daß irgendeine Flachpfeife, die nichmal echte Zeugen hat, ihn für nix vor Gericht zerrt 🙄
Von mir gab es das erste Danke,
weil er sich wenigstens meldet und so den Thread
zu einem sauberen Ende bringt!
Dies sollte eigtl. selbstverständlich sein, damit anderen
Leuten mit ähnlichen Problemen auch geholfen werden kann.
(Trifft hier eher nicht zu, weil es ein Rechtsstreit war, aber bei
technischen Problemen trifft das sehr wohl zu)
Daher ein Danke von mir!
Und das letztlich wir alle die Kosten tragen müssen,
was solls, es streiten sich Leute wegen Knallerbsensträuchern
und Maschdrahtzäunen, das ist Verschwendung! 😁
Und außerdem enden noch ungezählte weitere Prozesse mit Freisprüchen, auch welche, bei denen Tötungsdelikte zum Vorwurf gemacht werden (nun ja, bei Mord/Totschlag nicht viele).