Rechtsinformation benötigt bezüglich Rechtsfahrgebot missachtet!
Hallo,
ich habe diesen Monat einen Termin vor Gericht und würde gern vorab hier paar Infos bekommen.
Zur Sachlage:
-30er Zone
-auf meiner Seite der Straße steht eine Reihe geparkter KFZs auf meiner Fahrspur
-auf der andere Seite der Straße stehen Fahrzeuge in Parkbuchten
- Resultierende Straßenbreite ca. 4,5- 5m
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze habe ich Einspruch eingelegt und nun kommt es zur Verhandlung.
Wie seht Ihr diesen Fall?
Gibt es eine Mindestbreite für Straßen wo ich warten muss?
Er hat mein Fahrzeug nicht berührt somit kann ich doch nichts dafür wenn er sein KFZ nicht richtig abschätzen kann?
Wäre um qualifizierte Antworten sehr Dankbar!
Gruß
Akkuwechsler
Beste Antwort im Thema
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"😉, um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits 😠
90 Antworten
Grübel; jedermann (auch Frau) hat das Recht auf ein ordentliches Verfahren.....🙂
Wenn der Staat das so in der Prozeßordnung vorsieht, wird er sich was dabei gedacht haben!
Bedanken kann man sich beim Prozeß-Einfädler....hat wohl auf dünnem Eis gestanden...nur der Ordnung halber....ZEUGEN gehören zu niemanden...es sind Zeugen, aber eben nicht deine Zeugen!
😉