Rechtsinformation benötigt bezüglich Rechtsfahrgebot missachtet!
Hallo,
ich habe diesen Monat einen Termin vor Gericht und würde gern vorab hier paar Infos bekommen.
Zur Sachlage:
-30er Zone
-auf meiner Seite der Straße steht eine Reihe geparkter KFZs auf meiner Fahrspur
-auf der andere Seite der Straße stehen Fahrzeuge in Parkbuchten
- Resultierende Straßenbreite ca. 4,5- 5m
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze habe ich Einspruch eingelegt und nun kommt es zur Verhandlung.
Wie seht Ihr diesen Fall?
Gibt es eine Mindestbreite für Straßen wo ich warten muss?
Er hat mein Fahrzeug nicht berührt somit kann ich doch nichts dafür wenn er sein KFZ nicht richtig abschätzen kann?
Wäre um qualifizierte Antworten sehr Dankbar!
Gruß
Akkuwechsler
Beste Antwort im Thema
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"😉, um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits 😠
90 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Welcher Polizist damals?Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Ganz genau! die Anklage lautet Missachtung des Rechtsfahrgebotes.
PS: selbst der Polizist sagte damals zu mir, Ihm kam die Geschichte auch seltsam vor und das er glaubt der Fahrer hätte sein Fahrzeug einfach falsch eingeschätzt.
Bei der Anhörung auf dem Revier einige Wochen nach dem Unfall.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Rechtsfahrgebot bedeutet das man in seiner Fahrspur( Fahrstreifen ) fahren muss, nirgendwo in der StVO steht geschrieben: Man darf nur max. 5 cm vom Bordstein entfernt fahren.😉Ich habe gerade alles durchgelesen, ich verstehe aber nun wirklich nicht welches rechtliche Problem der TE hat, die Sache ist doch mehr als Eindeutig, woran wir hier arbeiten müssen ist wohl am Rechtsverständnis des TE hier gibts wohl noch Nachholbedarf.
Dann kläre mich bitte auf.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da ist es jetzt wohl am sinnvollsten, erst einmal die Verhandlung abzuwarten. Wurde bereits ein Termin festgesetzt?
Termin steht!
Zitat:
Dann kläre mich bitte auf.
mach ich doch gerne,
Aufgrund des " Spur Spurt Gesetzes" ( steht nicht im Gesetzbuch sondern gehört zur Fahrphysik)benötigt ein Fahrzeug mit zunehmender Geschwindigkeit auch mehr seitlichen Raum. Hier an dieser Stelle ( Bild) hättest du eben nur Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen um jederzeit anhalten zu können, damit so eine Engstelle von zwei Fahrzeugen sicher passiert werden kann. Der andere VT hat durch die parkenden Fahrzeuge auf deiner Seite hier Vorrang und dem musst du Ihm gewähren. Ob die Straße hier nun 4 oder 4,68 m breit ist spielt dabei überhaupt nur eine untergeordnete Rolle.
§ 6 StVO Vorbeifahren
Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
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Nicht zu weit abdriften vom eigentlichen Thema,
solche Situationen kennen wir bestimmt alle . . . 😉
Frage ist doch: 1. wer kommt für den Schaden an dem parkenden PKW auf?
2. wer hat sich falsch verhalten?
Fakten:
Akkuwechsler glaubt: das passt schon.
Astrafahrer glaubt: das passt schon.
Beide fahren, alles rechtens.
Astra hat sich verschätzt und touchiert parkenen PKW.
Astra hat die Situation falsch eingeschätzt und sucht nun einen Sündenbock.
Denn: selbst als Vorfahrtberechtigter hätte Astra anhalten müssen und nicht
auf seine Vorfahrtberechtigung bestehen dürfen, wenn er die Situation nicht
im Griff hat.
Den Vorwurf des Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot halte ich für völlig abwegig.
Halte und auf dem Laufenden,
Gruss Matt
Ich tippe hier mal auf Teilschuld für den TE und den Entgegenkommenden. Die können sich dann auch den Schaden am geparkten Fahrzeug teilen.
Zitat:
Original geschrieben von matt13
Fakten:
Akkuwechsler glaubt: das passt schon.
Astrafahrer glaubt: das passt schon.
Beide fahren, alles rechtens.Astra hat sich verschätzt und touchiert parkenen PKW.
Astra hat die Situation falsch eingeschätzt und sucht nun einen Sündenbock.
Denn: selbst als Vorfahrtberechtigter hätte Astra anhalten müssen und nicht
auf seine Vorfahrtberechtigung bestehen dürfen, wenn er die Situation nicht
im Griff hat.Den Vorwurf des Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot halte ich für völlig abwegig.
Halte und auf dem Laufenden,
Gruss Matt
Richtig, das kann man auch so sehen: Oder aber
Astra Fahrer musste ausweichen weil Signum Fahrer ausscherte ein reflexartiges ausweichen um einen Unfall mit dem Signum zu verhindern.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Richtig, das kann man auch so sehen: Oder aberZitat:
Original geschrieben von matt13
Fakten:
Akkuwechsler glaubt: das passt schon.
Astrafahrer glaubt: das passt schon.
Beide fahren, alles rechtens.Astra hat sich verschätzt und touchiert parkenen PKW.
Astra hat die Situation falsch eingeschätzt und sucht nun einen Sündenbock.
Denn: selbst als Vorfahrtberechtigter hätte Astra anhalten müssen und nicht
auf seine Vorfahrtberechtigung bestehen dürfen, wenn er die Situation nicht
im Griff hat.Den Vorwurf des Verstosses gegen das Rechtsfahrgebot halte ich für völlig abwegig.
Halte und auf dem Laufenden,
Gruss MattAstra Fahrer musste ausweichen weil Signum Fahrer ausscherte ein reflexartiges ausweichen um einen Unfall mit dem Signum zu verhindern.
Auch ein gutes Argument was sicherlich vor Gericht kommen wird. Naturlich bin ich nicht plötzlich in ihn reingezogen sondern bin auf meiner Fahrspur weitergefahren. Ich denke es hängt sich alles an dem Rechtsfahrgebot auf, was ich missachtet haben soll.
Sicherlich hat der Astra Fahrer behauptet ich wäre plötzlich oder wie auch immer zu weit links gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Auch ein gutes Argument was sicherlich vor Gericht kommen wird. Naturlich bin ich nicht plötzlich in ihn reingezogen sondern bin auf meiner Fahrspur weitergefahren. Ich denke es hängt sich alles an dem Rechtsfahrgebot auf, was ich missachtet haben soll.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Richtig, das kann man auch so sehen: Oder aberAstra Fahrer musste ausweichen weil Signum Fahrer ausscherte ein reflexartiges ausweichen um einen Unfall mit dem Signum zu verhindern.
Sicherlich hat der Astra Fahrer behauptet ich wäre plötzlich oder wie auch immer zu weit links gefahren.
Man sollte mal bedenken das dort 30 km/h erlaubt sind theoretisch dürften beide diese Geschwindigkeit fahren, sie bewegen sich also mit
mindestens60km/h aufeinander zu.
Wenn du dir mal dein Bild anschaust und den blauen Toyota als stehendes Fahrzeug sehen würdest. Würdest du als Fahrer des schwarzen Vectras mit mindestens 60km/h diese Stelle so passieren ????
( Wobei der blaue Toyota ja schon mit den linken Reifen in der Borsteinrinne steht) normal würde er 20cm weiter rechts stehen.....)
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Danke für deine objektive Meinung!Zitat:
::::::::::::::::::
Mich nerven nur die Leute hier zum Teil gewaltig. Da benötigt man qualifizierte Information und es kommt zu 80% nur son Mist. Ich denke das ich hier fertig bin und es einfach mit meinem RA klären werde.
Danke nochmal an alle die mir helfen wollten !!!!
Hallo Akkuwechsler,
es ist nun einmal so, dass wir hier im Forum die allerwenigsten Informationen haben. Niemand von uns hat die speziellen Fakten, denn jeder Unfallhergang ist anders. Eine Beratung, genau auf Deinen Fall zugeschnitten, ist erstens nicht möglich und zweitens nicht gestattet.
Wer öffentliche Meinungen sucht, darf nicht beleidigt sein, wenn er öffentlich Meinungen erhält, nur weil sie ihm nicht passen. Daher missfällt mir, wie Du auf zwar kritische, aber durchgängig sachliche Beiträge reagierst.
Da ja der Termin zur Verhandlung steht, scheint ja ein hinreichender Tatverdacht zu bestehen. Ich nehme Dich jetzt einfach mal insofern in die Pflicht, dass ich von Dir erwarte, das der Ausgang der Verhandlung mitgeteilt wird.
was mich an dem ganzen Thema erschreckt:
wegen Hundert Euro!
OK ich weiß
Aber der Aufwand und zum Schluß kommt keiner ungeschoren davon!
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
was mich an dem ganzen Thema erschreckt:
wegen Hundert Euro!
Mich wundert hier noch zusätzlich, daß die Rechtschutzversicherung des TE hier eine Deckungszusage gegeben hat.
Wenn der TE hier verliert, stehen nämlich Kosten im Raum, die in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen.
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Hat hier jemand noch etwas Fachwissen vom Strassenrecht was mir objektiv weiterhelfen kann.Mich regen diese ständigen Vorverurteilung total auf. Mich hier als dummer Straßenrowdies hinzustellen ist das aller letzte.
Ich habe mein FS jetzt 15 Jahre und Fahre 14 Jahre (280.000km) unfallfrei, da brauch ich kein beschxxxx Besserwisser der mir sag wie ich fahren soll oder was ich falsch gemacht habe. Jeder von euch ist natürlich fehlerfrei und hat noch nie eine Situation falsch eingeschätzt oder mal gedacht das es doch gnapp geworden ist, nein natürlich nicht.
Kann auch sein das hier sich die zu Wort melden die eine Klopapierrolle auf der Ablage stehen haben und gerade mal 5000km zusammenbekommen und jetzt hier Vorverurteilungscheriff spielen müssen.
Wenn ich jeden Anzeigen würde der mich gefährdet weil die nicht konzentriert Autofahren bzw. es einfach nicht können, dann würde ich nicht mehr fertig werden.
Bitte nicht falsch verstehen ich bin sicherlich nicht der beste Autofahrer Deutschlands.
*auskotzmodusaus*
Was willst Du denn hören ?
Rechtsberatung gibt es hier nicht.
Soll hier raus kommen das Du das arme Opfer bist ?
Ist dir der böse Täter lieber ?
Klar kann man sich mal verschätzen, macht jeder, aber dann doch bitte nicht hinterher rumflennen !
Was solls, der Richter wird es schon richten.
Meld Dich dann mal wieder !
Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
was mich an dem ganzen Thema erschreckt:
wegen Hundert Euro!OK ich weiß
Aber der Aufwand und zum Schluß kommt keiner ungeschoren davon!
gruß Alex
LOL jetzt fall ich gleich vom Stuhl, das habe ich überlesen.
Auch wenns jetzt großkotzig klingt, die hätte ich aus der Hosentasche gezogen und wem auch immer in die Hand gedrückt damit ich meine Ruhe habe.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
LOL jetzt fall ich gleich vom Stuhl, das habe ich überlesen.Zitat:
Original geschrieben von BMW K100RS16V
was mich an dem ganzen Thema erschreckt:
wegen Hundert Euro!OK ich weiß
Aber der Aufwand und zum Schluß kommt keiner ungeschoren davon!
gruß Alex
Auch wenns jetzt großkotzig klingt, die hätte ich aus der Hosentasche gezogen und wem auch immer in die Hand gedrückt damit ich meine Ruhe habe.
warum?
man kann auch einen Fred aufmachen, vorher zu einem Anwalt gehen, vor das Gericht gehn und vielleicht noch in die 2te Instanz....
zum Schluß bekommt man noch 1000Euro strafe!
Schönes Deutschland- hauptsache man HAT RECHT!- oder eben nicht!
Bei dem Stundenlohn wo da verbraucht wird ist ein Harz IV- ler schon großzügigbezahlt!
geschätzte 100 stunden?- macht 1 Euro... und dann noch doch selber schuld... DASS wird bitter!