Rechtsinformation benötigt bezüglich Rechtsfahrgebot missachtet!
Hallo,
ich habe diesen Monat einen Termin vor Gericht und würde gern vorab hier paar Infos bekommen.
Zur Sachlage:
-30er Zone
-auf meiner Seite der Straße steht eine Reihe geparkter KFZs auf meiner Fahrspur
-auf der andere Seite der Straße stehen Fahrzeuge in Parkbuchten
- Resultierende Straßenbreite ca. 4,5- 5m
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze habe ich Einspruch eingelegt und nun kommt es zur Verhandlung.
Wie seht Ihr diesen Fall?
Gibt es eine Mindestbreite für Straßen wo ich warten muss?
Er hat mein Fahrzeug nicht berührt somit kann ich doch nichts dafür wenn er sein KFZ nicht richtig abschätzen kann?
Wäre um qualifizierte Antworten sehr Dankbar!
Gruß
Akkuwechsler
Beste Antwort im Thema
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"😉, um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits 😠
90 Antworten
Was auch helfen könnte sind Fotos. Also auf Fotos dokumentieren, dass da genug Platz für zwei Fahrzeuge ist usw.
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Warum gehst du mich hier so an? Gehts noch? Ich frage doch hier nur ganz nett.Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"😉, um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits 😠
Als Beweismittel wird ein zeuge genannt der wahrscheinlich auf dem Bürgersteig sich Bewegt hat. Ich bin der Meinung das der Zeuge aus einer seitlichen Position und verdeckt durch geparkte Fahrzeuge die Situation nicht abschätzen konnte.
In meinem Fahrzeug saßen 3 Mitfahrer (Zeugen) die die Situation ähnlich bewerten wie ich.
gibt es eine Mindestbreite in der STVO?
Ich muss Dir ganz ehrlich schreiben, das mich Deine Reaktion, auf meinen Beitrag hier, mehr als irritiert hat!
Ich habe Dich darin nirgendwo
angegriffen, noch Dir sonst was
persoenlichunterstellt!
Mir zeigt das wieder mal, das man sich, hier im V&S zumindest, mit beratungsresisten und sonstigen Usern, die eine eigene betonierte Meinung hier vertreten, gar nicht erst abgeben sollte!
Denn, es folgen hier, i.d.R., nur sinnfreie persoenliche Angriffe und Diffamierungen gegen den, von dem man sich angegriffen fuehlt!
Sorry, aber ich bin hier (komplettes V&S einbezogen) jetzt endgueltig raus!
Sowas muss ich mir in den MT-Foren nicht nochmal antun!
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
bye bye!
So und nun wieder zum Thema.....
Keine Sorge, aber ich behalte Dich trotzdem weiter im Auge 😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Was auch helfen könnte sind Fotos. Also auf Fotos dokumentieren, dass da genug Platz für zwei Fahrzeuge ist usw.
Genau. Da siehst du auch gleich, dass mit den beiden Autos (und den an der Seite parkenden Autos) die 5 Meter Fahrbahnbreite
nichtAusreichend sind.
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Bevor ich hier eine verbindliche Meinung abgebe, würde ich die Bilder erst mal sehen.
Hier ein Bild von der Stelle. Ich habe mein Fahrzeug extra weit nach links gestellt um zu zeigen das selbst dort noch andere Autos vorbeifahren konnten. Ein Sprinter ist auch noch durchgefahren! Beim Unfall befand sich mein Fahrzeug min. 25cm weiter rechts!!!!!
Passen würde es (wenn denn beide Fahrer ihre Autos einschätzen könnten, daran hat es bei einem ja gemangelt) - du musst aber auch bedenken, dass gewisse Seitenabstände eingehalten werden müssen.
Ich hab mal kurz geguckt, wie Breit die beiden Autos sind, mit Spiegel knackt der Signum die 2 Meter Marke, beim Astra kommt es auf das Modell an - aber der war möglicherweise ebenfalls 2 Meter Breit. Wäre noch ein Meter übrig...
Solche Engpässe sind ja beim heutigen Verkehr und den Schikanen, die oftmals noch zusätzlich eingebaut werden, fast normal. Ich beobachte auch immer wieder, dass einige Verkehrsteilnehmer offensichtlich der Meinung sind, dass immer der andere zu warten hat. Der Zeitvorteil ist übrigens äußerst gering, wenn man selbst mal nachgibt und den anderen vorbei lässt. Wenn es dann mal kracht, wird natürlich jeder versuchen, die Schuld auf den anderen zu schieben. Fast keiner steht zu seiner Risikofahrt. Meine Meinung zum aktuellen Fall: Der TE hätte warten müssen, es kann ihm auch ein ängstlicher, nicht so versierter Fahrer entgegen kommen. Der entgegenkommende Fahrer hätte anhalten müssen, wenn er nicht sicher war, unbeschadet an diesem Engpass vorbei zu kommen. Als Richter würde ich in diesem Fall keinem die Schuld zuweisen. Jeder kommt für seinen Schaden auf. Ich bin sicher, zukünftig würden BEIDE Fahrer vor diesem Engpass anhalten.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
...Jeder kommt für seinen Schaden auf...
Wobei hier das Problem ist, dass nur einer einen Schaden davon getragen hat.
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Solche Engpässe sind ja beim heutigen Verkehr und den Schikanen, die oftmals noch zusätzlich eingebaut werden, fast normal. Ich beobachte auch immer wieder, dass einige Verkehrsteilnehmer offensichtlich der Meinung sind, dass immer der andere zu warten hat. Der Zeitvorteil ist übrigens äußerst gering, wenn man selbst mal nachgibt und den anderen vorbei lässt. Wenn es dann mal kracht, wird natürlich jeder versuchen, die Schuld auf den anderen zu schieben. Fast keiner steht zu seiner Risikofahrt. Meine Meinung zum aktuellen Fall: Der TE hätte warten müssen, es kann ihm auch ein ängstlicher, nicht so versierter Fahrer entgegen kommen. Der entgegenkommende Fahrer hätte anhalten müssen, wenn er nicht sicher war, unbeschadet an diesem Engpass vorbei zu kommen. Als Richter würde ich in diesem Fall keinem die Schuld zuweisen. Jeder kommt für seinen Schaden auf. Ich bin sicher, zukünftig würden BEIDE Fahrer vor diesem Engpass anhalten.
Der TE hat ja gar keinen Schaden.
Richtig. Hat er Glück gehabt. Ich denke nicht, dass er oder seine Versicherung für den Schaden aufkommen muss.
Ich glaube der andere hat sich einfach "erschreckt",
dabei nach Rechts gelenkt und ist in das andere Fahrzeug gefahren.
Jetzt hat der andere einfach nicht die "Eier in der Hose" seinen Fehler
einzusehen und klagt lieber...
Ist ja fast wie der, der meinen Onkel Beschuldigt hatte in seine Tür einen
Kratzer gemacht zu haben, welcher aber allein schon auf Grund der Höhe unmöglich
von seinem Galaxy sein konnte, weil die Tür viel Höher war als der Kratzer....
(Ich hatte das bereits in diesem Thread ganz unten auf Seite 2 beschrieben! )
Zitat:
Original geschrieben von F.Kannenberg
Solche Engpässe sind ja beim heutigen Verkehr und den Schikanen, die oftmals noch zusätzlich eingebaut werden, fast normal. Ich beobachte auch immer wieder, dass einige Verkehrsteilnehmer offensichtlich der Meinung sind, dass immer der andere zu warten hat. Der Zeitvorteil ist übrigens äußerst gering, wenn man selbst mal nachgibt und den anderen vorbei lässt. Wenn es dann mal kracht, wird natürlich jeder versuchen, die Schuld auf den anderen zu schieben. Fast keiner steht zu seiner Risikofahrt. Meine Meinung zum aktuellen Fall: Der TE hätte warten müssen, es kann ihm auch ein ängstlicher, nicht so versierter Fahrer entgegen kommen. Der entgegenkommende Fahrer hätte anhalten müssen, wenn er nicht sicher war, unbeschadet an diesem Engpass vorbei zu kommen. Als Richter würde ich in diesem Fall keinem die Schuld zuweisen. Jeder kommt für seinen Schaden auf. Ich bin sicher, zukünftig würden BEIDE Fahrer vor diesem Engpass anhalten.
Da kannst du dir sicher sein! Ich will ja nicht abstreiten das ich die Situation vlt auch nicht richtig eingeschätzt habe bzw. gedacht habe das dort mehr Platz ist. Wir haben uns im Auto unterhalten da könnte man schnell ein wenig abgelenkt gewsen sein (aber nur könnte; ).