Rechtsfrage zwecks Gebrauchtwagen-Verkaufs
Hallo!!!
Habe ein Corsa B verkauft. Verkauf erfolgte Privat an Privat.
Verkauf ohne Gewährleitung. Fahrzeug dient zur Ersatzteilgewinnung,
Fahrzeug ist ein Bastlerfahrzeug.
Alle Mängel die mir bekannt waren, habe ich genannt. Bin den Corsa 3 Jahre problemlos gefahren. Habe das Fahrzeug dummer weise angemeldet verkauft. Jetzt ruft der neue Besitzer an und erzählt was von Unfallfahrzeug. Habe den Corsa als Unfallfrei gekauft. Habe ihn angeboten, den Corsa vorbei zu bringen und er bekommt sein Geld zurück. Das will er auch nicht. Ich soll nach Dortmund kommen und den Corsa abholen. Er drohte mir bereits und wollte just for fun auch ein Crash machen. Habe zwar bereits mit dem Straßenverkehrsamt telefoniert, allerdings dauert eine Zwangs-Stilllegung. Er meint da ich rein geschrieben habe „ soweit mir bekannt“ Unfallfrei, handelt es sich um Arglistige Täuschung. Habe zwar ne Rechtsschutz ohne SB, aber wollte mal vorab eure Meinung hören.
Hier der Vertrag: http://home.arcor.de/Waschi1979/Kaufvertrag.JPG
Beste Antwort im Thema
von dem gedanken wuede ich mal sanft verabschieden oder glaubst du, dass (sofern moeglich) der käufer vollkommen reibungslos (kosten/365) *5 bezahlen wird?
duerfte sich ja auch eher im bereich unter 10eur befinden?
buch es unter : ausgaben und lehrgeld (leider) fuer fahrzeugverkauf in angemeldetem zustand 😉
23 Antworten
Hier eine von unzähligen Quellen:
http://s-t-f.adac-vertragsanwalt.de/.../...erkauf-auf-den-kaeufer.html
O.
Jau - das ist der etwas platt gewalzte zuvor zitierte §6 "Veräußerung" wohl jedes Versicherungsvertrages.
Zitat:
Original geschrieben von situ
Experte bin ich nicht, habe aber eine KFZ-Versicherung abgeschlossen (den Vertrag habe ich auch gelesen).
Da steht unter § 6 "Veräußerung":"(1) Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein."
Für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres sind beide Gesamtschuldner und beide haben ein Kündigungsrecht. Für eine etwaige Unfallversicherung gilt das nicht.
Wenn man aber weiter liest, wird klar, daß die Versicherung einen schriftlichen Vertrag mit dem Käufer haben will. ansonsten kann sie frei entscheiden, ob sie ihn will. D.h. der laufende Vertrtag des Verkäufer läuft weiter. Ich habe früher einige Autos privat und zugelassen verkauft, das ging Gott sei Dank immer gut. Das Verkaufsdatum hat die Versicherung nie interessiert, obwohl die den Kaufvertag bekammen. Es wurde immer nach Ummeldungsdatum abgerechnet.
Und wenn man hier liest, dann weiß man, dass der TE seinen Kaufvertrag sogar als PDF hier verlinkt hat 😁
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Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Wenn man aber weiter liest, wird klar, daß die Versicherung einen schriftlichen Vertrag mit dem Käufer haben will. ansonsten kann sie frei entscheiden, ob sie ihn will.Zitat:
Original geschrieben von situ
Experte bin ich nicht, habe aber eine KFZ-Versicherung abgeschlossen (den Vertrag habe ich auch gelesen).
Da steht unter § 6 "Veräußerung":"(1) Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein."
Für die Prämie des laufenden Versicherungsjahres sind beide Gesamtschuldner und beide haben ein Kündigungsrecht. Für eine etwaige Unfallversicherung gilt das nicht.
Davon wiederum steht nichts in meinem Vertrag. Der Wechsel des Eigentümers "ist unverzüglich anzuzeigen" - zur Form der Anzeige äußert sich der Vertrag nicht. Dass der Versicherer gern wüsste, wer sein neuer Vertragspartner ist, erscheint mir nicht unlogisch.
EDIT:ein übersehenes "aber" nach "nicht" gelöscht.
Die nachfolgende Kritik am unlogischen "aber" war vollumfänglich berechtigt und ich bedaure sehr, dass dieser Fehler im Verlauf des Bemühens um eine Umformulierung zu einer verständlicheren Formulierung zum Gegenteil des angestrebten Zwecks geführt hat.
Zitat:
Original geschrieben von superlolle
Und wenn man hier liest, dann weiß man, dass der TE seinen Kaufvertrag sogar als PDF hier verlinkt hat 😁
nein es war eine .jpg Datei
Zitat:
Original geschrieben von situ
....
, erscheint mir nicht aber unlogisch.
es muss heißen "erscheint mir aber nicht unlogisch. "
alles andere wäre unlogisch.
Bitte das nächste mal ordendlich formulieren, es versteht ja sonst keiner
So, jetzt ist die Woche um. Habe DO beim Straßenverkehrsamt angerufen. Corsa wurde natürlich nicht abgemeldet. Mir wurde wieder gesagt, dass am Montag der erste Schreiben raus geht. Zwangsstilllegung 4 Wochen. Was kann ich ihn alles für kosten in Rechnung stellen ??? Versicherung, Steuern noch was ????
von dem gedanken wuede ich mal sanft verabschieden oder glaubst du, dass (sofern moeglich) der käufer vollkommen reibungslos (kosten/365) *5 bezahlen wird?
duerfte sich ja auch eher im bereich unter 10eur befinden?
buch es unter : ausgaben und lehrgeld (leider) fuer fahrzeugverkauf in angemeldetem zustand 😉