Rechtsfrage: Fahrzeug abschleppen lassen?

Hi zusammen,

ich fühl mich hier zwar etwas falsch, aber eine Laberecke oder ein Thema zu Rechtsfragen gibt es hier leider nicht. Daher frage ich zu meiner eigenen Sicherheit mal hier nach 🙂

Ich bin vor 4 Wochen umgezogen und zu meiner Wohnung gehört auch ein privater Stellplatz hier auf dem Gelände der Wohnanlage. Für diesen Stellplatz bezahle ich 40 Euro pro Monat. Da ich hier auf dem Gelände eine Garage angemietet habe, benötige ich den Stellplatz eigentlich nicht. Nur wenn ich mal kurz auf dem Sprung bin oder Besuch kommt. Nun ist es so, dass der Mietplatz fix zur Wohnung gehört und ich für ihn zahlen muss. Damit habe ich kein Problem, da ich ihn ja hin und wieder auch nutze.

Seit zwei Tagen steht nun aber ein Fahrzeug auf dem Stellplatz, das definitiv nicht zur Wohnanlage gehört. Den Halter habe ich auch noch nicht angetroffen. Ich habe eigentlich kein Problem damit, wenn sich jemand mal kurz auf den Platz stellt. Aber nach 2 Tagen finde ich das schon irgendwie dreist. Immerhin zahle ich 40 Euro dafür, dass der andere bei mir parken kann. Um mich gleich mal beliebt zu machen, habe ich vorhin einen Zettel an das Auto geklemmt mit der Bitte, es innerhalb des nächsten Tages zu entfernen. Ansonsten lasse ich es abschleppen.

Zum Abschleppen hätte ich jetzt die Frage: Muss ich dazu die Polizei rufen oder wie läuft das? Wenn ich den Wagen privat entsorgen lasse, bleibe ich erstmal auf den Kosten sitzen und müsste sie zivilrechtlich einklagen. Kann man die Polizei wegen so einem Kram einfach nerven - also nicht auf der 110, sondern unter der normalen Nummer? 😁

Also wie müsste ich hierzu vorgehen?

Vielen Dank & Gruß
Karl

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Wenn nämlich nirgendwo steht, das das Private Parkpläte sind, woher soll der Falschparker das wissen?

Weil man von ausgehen kann, dass ein Autofahrer mal in der Fahrschule aufgepasst hat?

Im öffentlichen Straßenbereich ist das Parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist.

Im nicht-öffentlichen Straßenbereich ist das Parken verboten, wenn es nicht erlaubt ist.

Ein Gelände innerhalb einer Wohnanlage gehört mit Sicherheit nicht zum öffentlichen Straßenbereich, auch wenn es zum öffentlichen Verkehrsbereich gehört.

Selbstverständlich kann in solchen Situationen abgeschleppt werden und selbstverständlich ist der Fahrzeughalter dafür kostenpflichtig. Allerdings muss muss man die Spielregeln beachten:

- Der Auftraggeber muss die Kosten erstmal bezahlen und dann kann er diese Kosten zivilrechtlich einklagen.

- Er muss es richtig einklagen und daran scheitern die meisten Klagen und werden abgewiesen. Eine Behinderung gem. StVO ist es nämlich nicht. Ebenso wenig eine Nötigung nach StGB, beides wird gerne und oft beklagt und führt gegen die Wand.

- Klagen sollte man nach § 862 Abs. 1 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung), wonach dem Grundstücksbesitzer eine Beseitigungsanspruch auf Kosten des Störers (hier der Fahrzeughalter als Verantwortlicher) hat.

- aber genau darin liegt der nächste Haken, Anspruchsberechtigt ist ausschließlich der Grundstücksbesitzer und das ist entweder der Eigentümer oder ein Pächter, aber nicht ein Mieter. Der Mieter hat keine Ansprüche aus dem §862, und wer keine Ansprüche hat, kann auch nichts durchsetzen.

Somit wie hier schon genannt, wäre der einzig mögliche Weg: den Vermieter auffordern den gemieteten Gegenstand auch zur Nutzung gem. des Mietvertrages zur Verfügung zu stellen. Macht er das nicht, dann kann man ggf. nach den üblichen Regularien die Miete entsprechend kürzen. Der Vermieter hatt die Möglichkeit, den Wagen "letztendlich kostenfrei" abschleppen zu lassen.

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Zitat:

Original geschrieben von Günnimatz


..hatte mal das gleiche Problem.Konnte den Fremdparker weder erreichen ,noch reagierte er auf meine Benachrichtigung.
Dann sah ich Öl unter seinem Wagen(wie das wohl dort hin gekommen ist),ein Anruf beim Ordnungsamt,"Ölalarm" gegeben und die Sache/Auto wurde von deren Seite ruckzuck entfernt.
Halter wurde ermittelt und wohl zur Kasse gebeten.
Seitdem hatte ich Ruhe.

Gruß

🙂😁😁

War aber hoffentlich kein Salatöl???

*Duck und wech*

Zitat:

Wenn nämlich nirgendwo steht, das das Private Parkpläte sind, woher soll der Falschparker das wissen?

Weil man von ausgehen kann, dass ein Autofahrer mal in der Fahrschule aufgepasst hat?

Im öffentlichen Straßenbereich ist das Parken erlaubt, wenn es nicht verboten ist.

Im nicht-öffentlichen Straßenbereich ist das Parken verboten, wenn es nicht erlaubt ist.

Ein Gelände innerhalb einer Wohnanlage gehört mit Sicherheit nicht zum öffentlichen Straßenbereich, auch wenn es zum öffentlichen Verkehrsbereich gehört.

Selbstverständlich kann in solchen Situationen abgeschleppt werden und selbstverständlich ist der Fahrzeughalter dafür kostenpflichtig. Allerdings muss muss man die Spielregeln beachten:

- Der Auftraggeber muss die Kosten erstmal bezahlen und dann kann er diese Kosten zivilrechtlich einklagen.

- Er muss es richtig einklagen und daran scheitern die meisten Klagen und werden abgewiesen. Eine Behinderung gem. StVO ist es nämlich nicht. Ebenso wenig eine Nötigung nach StGB, beides wird gerne und oft beklagt und führt gegen die Wand.

- Klagen sollte man nach § 862 Abs. 1 BGB (Anspruch wegen Besitzstörung), wonach dem Grundstücksbesitzer eine Beseitigungsanspruch auf Kosten des Störers (hier der Fahrzeughalter als Verantwortlicher) hat.

- aber genau darin liegt der nächste Haken, Anspruchsberechtigt ist ausschließlich der Grundstücksbesitzer und das ist entweder der Eigentümer oder ein Pächter, aber nicht ein Mieter. Der Mieter hat keine Ansprüche aus dem §862, und wer keine Ansprüche hat, kann auch nichts durchsetzen.

Somit wie hier schon genannt, wäre der einzig mögliche Weg: den Vermieter auffordern den gemieteten Gegenstand auch zur Nutzung gem. des Mietvertrages zur Verfügung zu stellen. Macht er das nicht, dann kann man ggf. nach den üblichen Regularien die Miete entsprechend kürzen. Der Vermieter hatt die Möglichkeit, den Wagen "letztendlich kostenfrei" abschleppen zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Autobahnheizer


Für sowas haben normale Autofahrer auch ein Gehirn und schalten es vor dem fahren nicht aus. Ich würde nie auf die Idee kommen und auf einem Privatparkplatz oder Innenhof zu parken. Bei uns z.B. ist die Nebenstraße mit immer freien Parkplätzen 40 meter entfernt aber die Leute scheinen einfach zu faul zu sein.

Na ja, halt nicht alle. Sonst würde da nicht jemand auf dem Parkplatz stehen.

Gruß

Frank

Ja leider, da sieht man wer hier in Deutschland so alles zum Führerschein kommt.

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@TE:
Ich würde mich an deine Polizeidienststelle wenden (natürlich über die öffentl. Leitung und NICHT über Notruf).
wenn du das Problem erläutert hast erhälst du die Halterdaten zum Auto (du hast ein berechtigtes Interesse an den Daten: dein Parkplatz wird blockiert, du willst den Halter erreichen das er das Auto weg fährt!).
Mit Abschleppen wäre ich vorerst vorsichtig! (Würde mal mit nem Anwalt plaudern)

@MagirusDeutz:
Bei euch gibt die Polizei Telfonnummern raus!? Ich wähl für soetwas die Auskunft oder klicktel.de!😁
Wie schon oben erläutert: man bekommt die Auskunft zum Halter des Autos bei berechtigtem Interesse. Und das liegt ja hier zu 100% vor!
Zur Not schicken sie eine Streife, die überprüft das du keinen Unsinn erzählst!
Und wieso sind bei dir Notruf und öffentliche Rufnummer eins???

@Speedy187:
COPS müssen helfen und Tips geben?😕😕😕
Ich dachte immer Rechtstips geben nur Anwälte!!!
Der COP darf doch nach seinem Dienstrecht KEINE Rechtsaufkunft geben!

@Pflaumenkuchen:
Wo bitte liest du im § 862 BGB "Grundstücksbesitzer"? Ich kann es jedenfalls nicht finden, sorry. Ich les da nur Besitzer!
Und das ist m.E. der TE weil er mit dem Eigentümer des Grundstücks (Parkplatz) einen Vertrag eingegangen ist! Somit ist er (für mich) Besitzer i.S.d.G:!!!

Hi Huggar...
Ich habe auch keinen Rechts-Tipp gemeint, sondern lediglich nen Tipp für das weiter vorgehen...
und das dürfen die Cop´s...
Von wegen Freund und Helfer...

Teile dich doch einfach deiner Umwelt mit:

Guckst du hier

Gruß,
Joschi

Danke für die Beiträge.

Das Problem hat sich erledigt. Der Halter hat auf meinen Zettel reagiert und wir haben festgestellt, dass wir beide den gleichen Parkplatz zugewiesen bekommen haben. Kurzer Anruf beim Vermieter und jetzt hat wieder jeder seinen eigenen Platz 🙂

Gruß
Karl

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