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Selbstgeprägte Kennzeichen

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:08

Hey,

 

Das originale Kennzeichen verschandelt viele Autos einfach viel zu sehr, deswegen hätte ich mal eine Frage zu folgendem Szenario: Ich lass mir für meinen Pkw von einem der vielen Kennzeichenpräger im Internet ein Leichtkraftradkennzeichen prägen, welches die selben Buchstaben und Zahlen wie mein jetziges Kennzeichen hat. Dieses montiere ich an meine Stoßstange, führe das originale Kennzeichen aber immer mit.

 

Ich weiß, dass es nicht legal ist, aber wie hoch würde die Strafe ausfallen, wenn man mich damit anhalten würde? Auf dem neuen Kennzeichen sind ja keinerlei Siegel. Und das Wappen des Landkreises kann man sich ja auch nicht einfach so besorgen.

 

Danke für eventuelle Antworten :)

Beste Antwort im Thema

Geht es noch gut? :rolleyes: Nennt sich Kennzeichenmißbrauch, Siegel nachmachen ist Urkundenfälschung. Man glaubt es einfach nicht was hier teilweise abgeht....:rolleyes:

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Geht es noch gut? :rolleyes: Nennt sich Kennzeichenmißbrauch, Siegel nachmachen ist Urkundenfälschung. Man glaubt es einfach nicht was hier teilweise abgeht....:rolleyes:

Die Idee, die du vor hast reicht bis zum nächsten Streifenwagen, weils sofort auffällt. Die Strafe müsste bei 1 Punkt und 40 Euro liegen.

Wenn du ein Leichtkraftkennzeichen willst hol lieber ein kleines Motoradkennzeichen. Unter Umständen würde ich beim Straßenverkehrsamt ein neues mit weniger Ziffern beantragen. Das ist legal, und hällt auch ein Leben lang. Diese Motorradkennezichen gibts in unterschiedlichen Größen. Du musst kein Pizzablech nehmen, wie einige Zweiradler es sich hinten dran geschriabt haben.

am 23. Februar 2011 um 12:18

40 € + 1 Sammelpunkt für die Inbetriebnahme ohne vorgeschriebene Kennzeichen.

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:24

Ich weiß, dass man sich nicht an anderen orientieren soll, aber hier in der Gegend gibt es nunmal einige, die es so machen. Durch die Bank weg VWs, bei denen zu 8334058973% auch große Kennzeichen passen. Da dachte ich, dass es nicht schlimm geahndet wird, und bei mir sieht es eben mit dem kleinen Kennzeichen um Welten besser aus als mit diesem gigantischen Blech.

 

Die Zulassungsstelle (Meißen) vergibt hier keine anderen Kennzeichen als die üblichen. Da hilft es auch nicht, dass ich ein US-Import habe, zumal bei mir ja leider auch ein normales passt/passend gemacht wurde. Das sinnlose ist ja, dass 2 benachbarte Kreise ohne Probleme diese Leichtkraftradkennzeichen vergeben (Maße 240x130mm). Und umziehen werd ich für ein Kennzeichen garantiert nicht :D

 

Wieso muss hier nur alles so kompliziert sein. Es entstehen doch keine Nachteile bei kleineren Kennzeichen. Dieser Behördenwahnsinn geht mir sowas von auf den Geist. Ich würd gern mal wissen, wie ich ein Kennzeichen missbrauche, dass genauso beschriftet ist wie das originale.

 

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

40 € + 1 Sammelpunkt für die Inbetriebnahme ohne vorgeschriebene Kennzeichen.

 

Ich hab da doch irgendwo noch gelesen, dass es mit mitgeführem originalem Kennzeichen eine vorsätzliche Tat ist und deswegen auf 80€ ansteigt. Umfasste aber nicht meinen Sachverhalt

 

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Siegel nachmachen ist Urkundenfälschung.

Vom Siegel nachmachen steht da aber nix. Klar ist das so eine Tining-Idee, die nur den wenigsten gefällt. Aber in diesem Forenbereich gehts um Verkehr und Sicherheit, und nicht um Geschmack. Für Geschmacksfragen ist das Mitsubishi-Forum da.

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:28

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Aber in diesem Forenbereich gehts um Verkehr und Sicherheit, und nicht um Geschmack. Für Geschmacksfragen ist das Mitsubishi-Forum da.

Ich hab allerdings kein Rechtsforum gefunden, und das ist nunmal der Punkt, um den es hier geht. Die Optik hab ich nur als Erklärung genannt. Die soll hier nicht diskutiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Th3DooM

Die Zulassungsstelle (Meißen) vergibt hier keine anderen Kennzeichen als die üblichen. Da hilft es auch nicht, dass ich ein US-Import habe, zumal bei mir ja leider auch ein normales passt/passend gemacht wurde.

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das Straßenverkehrsamt teilt doch nur die Buchstaben/Zahlen-Kombination zu. Damit musst du dann zum Schildmacher (meistens im gleichen Haus) und kannst dir dort aussuchen, wie es aussehen soll. Damit dann zurück in ein Büro, wo die jetzigen Kennezichen entwertet werden, und das neue seine Aufkleber bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Th3DooM

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Aber in diesem Forenbereich gehts um Verkehr und Sicherheit, und nicht um Geschmack. Für Geschmacksfragen ist das Mitsubishi-Forum da.

Ich hab allerdings kein Rechtsforum gefunden, und das ist nunmal der Punkt, um den es hier geht. Die Optik hab ich nur als Erklärung genannt. Die soll hier nicht diskutiert werden.

Das habe ich geschrieben, damit der Beitrag nicht wieder innerhalb einer Stunde um 5 Seiten wächst, und dann ohne genaue Antwort geschlossen wird. Dieser Forebereich ist für die Tips schon richtig, ein Rechtsforum brauchst du erst, wenn du erwischt wurdest.

Ich habe leidvolle Erfahrung mit kleinen Kennzeichen für US - Fahrzeuge. In meinem Bundesland kann man eine Sondergenehmigung beim Wirtschaftsministerium beantragen. Ist ein ziemlicher Aufwand und kostet natürlich. Lass es lieber sein! Die Behörden verstehen bei solchen Dingen keinen Spaß.

Zitat:

Original geschrieben von Th3DooM

 

Wieso muss hier nur alles so kompliziert sein. Es entstehen doch keine Nachteile bei kleineren Kennzeichen. Dieser Behördenwahnsinn geht mir sowas von auf den Geist. Ich würd gern mal wissen, wie ich ein Kennzeichen missbrauche, dass genauso beschriftet ist wie das originale.

Wenn dir hier der " Behördenwahnsinn " auf den Geist geht muß du eben auswandern. Grundlage: § 10 FVZ in der z.Zt. gültigen Fassung.Viel Spaß beim lesen.Das Siegel gilt als " Urkunde " , der Rest steht in § 267 STGB. Ob das nun geahndet wird liegt im Ermessen des Gerichtes.

Themenstarteram 23. Februar 2011 um 12:35

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz. Das Straßenverkehrsamt teilt doch nur die Buchstaben/Zahlen-Kombination zu. Damit musst du dann zum Schildmacher (meistens im gleichen Haus) und kannst dir dort aussuchen, wie es aussehen soll. Damit dann zurück in ein Büro, wo die jetzigen Kennezichen entwertet werden, und das neue seine Aufkleber bekommt.

Der Präger ist auf der anderen Straßenseite in seinem kleinen Anhänger. Wenn ich da mit was anderem als dem Standard 520x110mm zurückkomme, schickt mich die nette Dame von der Zulassung gleich wieder zurück.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Wenn dir hier der " Behördenwahnsinn " auf den Geist geht muß du eben auswandern. Grundlage: § 10 FVZ in der z.Zt. gültigen Fassung.Viel Spaß beim lesen.

Unter diesem Paragraphen kann ich nichts zum Thema auswandern finden. :confused:

Dahei würde theoretisch auch ein Umzug innerhalb deutschlands klappen, wie es beschrieben ist. aber das wurde ja schon ausgeschlossen.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Unter diesem Paragraphen kann ich nichts zum Thema auswandern finden. :confused:

Heute mit Peter Lustig geduscht ? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Unter diesem Paragraphen kann ich nichts zum Thema auswandern finden. :confused:

Heute mit Peter Lustig geduscht ? :confused:

Was soll daran lustig gewesen sein?

Das Thema wurde nicht aus Spaß erstellt. Nur sollten wir die Diskussion anpassen. Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage wird das kleinere Kennezichen verwehrt?

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Heute mit Peter Lustig geduscht ? :confused:

Was soll daran lustig gewesen sein?

Das Thema wurde nicht aus Spaß erstellt. Nur sollten wir die Diskussion anpassen. Und zwar auf welcher Rechtsgrundlage wird das kleinere Kennezichen verwehrt?

Bei uns sind grundsätzlich bestimmte Größen für die Schilder vorgeschrieben. Lässt du dir andere prägen, verweigern sie die Stempel. Ausnehmen gibt es - wie gesagt - nur für Fahrzeuge, bei welchen die normalen Kennzeichen nicht passen und auch das nur mit komplizierter Sondergenehmigung.

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