Rechtsanwaltshilfe bei Haftpflichtschaden und etwas ungeklärter Schuldfrage?
Liebe Motor-Talkler,
ich hatte am Freitag einen Unfall.
Kurz zur Situation. 2 spurige Straße innerorts. Ich bin auf der linken Spur gefahren.
Dabei ist eine junge Frau von der rechten auf die linke Spur gewechselt. Wobei dann nur noch ein Abstand von 1-2m waren. Ich habe dann schon etwas gebremst. Natürlich war der Spurwechsel ohne zu blinken. Sie wollte dann auch noch plötzlich links in eine Wendenische kurz vor einer Kreuzung biegen. Die Bremsung von ihr war derart stark, so als wenn jemand die Einfahrt zu spät gesehen hat und dort noch schnell rein will. Ebenfalls hat sie wieder nicht geblinkt.
Ich musste dann ebenfalls stark bremsen und anhalten, da diese Wendenische zu klein für das vor mir fahrende Auto war und ich nicht daran vorbeirollen/fahren konnte als sie einbog. Dabei ist dann der hinter mir fahrende auf mein Auto aufgefahren, da er nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Mit der vor mir Fahrenden bin ich nicht kollidiert.
Die Polizei hat die vor mir Fahrende als vorläufige Unfallverursacherin aufgenommen. Wobei sie alles bestreitet, angefangen von dem nicht blinken, bis zum zu starken bremsen und den Spurwechsel. (Sie sah vom alter aus, als hätte Sie gerade den Führerschein gemacht)
Das Auto (Polo, gestern 1 Jahr alt geworden :-( ) hat lt. Werkstatt einen Schaden von ca. 6000€, ersteinmal eine grobe Schätzung. Der Gutachter kommt am Montag.
Meine Frage zu dieser Situation wäre, ob ich mir einen Anwalt nehmen sollte. Ich bin mir unsicher. Auf der einen Seite muss entweder die vor mir fahrende oder der mir aufgefahrene bzw. beide anteilig meinen Schaden bezahlen.
Auf der anderen Seite bestreitet die junge Frau alles. Falls das so bleibt könnte die Sache dann vor Gericht landen. Wäre das aber nicht dann eine Sache zwischen den Versicherungen?
Personenschaden ist keiner entstanden.
Was würdet ihr dazu sagen?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Der Auffahrende haftet aus Gesamtschuld und hat bei der Sachlage im vollen Umfänge die Ansprüche des TE zu regulieren.
Die Versicherung nimmt bei der anderen Verursacherin entsprechend Regress.
39 Antworten
Die Rennleitung kommt ja auch erst hinzu, nachdem es geknallt hat. Gesehen haben die den Hergang nicht. Die haben nur gehört, was die Beteiligten vor Ort sagten. Das ist schon mal mehr, als wir hier lesen können. Wie eine Quotelung dann letztlich ausfällt, wird man abwarten müssen. Nach der Schilderung des TE war er vermutlich zu dicht an der Spurwechslerin dran. Aber er hat sie nicht touchiert und grudlos hat er auch nicht gebremst. Es sollte für den TE also eigentlich gut ausgehen. Aber nach Streit sieht es schon aus.
Zitat:
@keksemann schrieb am 10. Juli 2016 um 20:00:04 Uhr:
Die Rennleitung vor Ort sollte sich hier nicht in Gänze geirrt haben.
Es ist vor Gericht ziemlich wurscht, was die Polizei meinte. Allenfalls interessiert, was sie als Spuren gesichert hat. Grund: Die Polizei hat leider, leider den Unfall nicht beobachtet. Kann also nicht wissen, wer geblinkt hat, wer wann und wie Spuren gewechselt hat und wer wem wann und wie vor die Schnauze gefahren ist. Das wissen nur die Forennutzer.
Und die möglichen Zeugen (Fahrzeuginsassen) müssen es wissen, damit sie ihre Storys glaubhaft basteln können.
@TE: Ich bezweifle nichts an deiner Darstellung. Wundere mich nur über die Rechtssicherheit hier.
Pfeif` auf die Rennleitung! Wer keine 'Verkehrsrechtsschutz hat, spart jährlich einen Hunni- und das kann man doch schon riskieren, um nicht final den ganzen Schaden verantworten zu müssen! Wenn jetzt schon abgestritten wird- was kann da final noch behauptet werden? Der RA weiß doch, ob ein eigener Sachverständiger gebraucht wird- in diesem Falle.
Wie es aussieht, zahlen das doch andere Versicherungen am Ende. Und warum eigene Sorgen haben, die ja eigentlich nicht die Sorgen des Themenstarters sind? Immerhin geht es doch schnell um eine Teilschuld mit Kosten und punkten und so. Nirgends wird so viel gelogen wie in solchen Sachen. Und nicht immer bekommt man eine qualifizierte, kompetente Rennleitung. Viel Glück in diesem Falle!
Oh man vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.
Noch zum Unfallhergang.
Derjenige der mir hinten rauf gefahren ist, hat der Polizei ebenfalls zu Protokoll gegeben das die vor mir fahrende Frau stark gebremst hat und abgebogen ist und ich deswegen anhalten musste.
Ich werde euren Rat annehmen und zu einem Anwalt gehen.
Wir sind sowohl beim ADAC und haben eine Rechtsschutzversicherung. Von daher sollte das passen.
Das Auto habe ich gleich in meine Stammwerkstatt gebracht und von denen kommt auch der Gutachter. Diese haben mir auch gleich noch einen Tag später, Samstag, einen Ersatzwagen von einer Mietwagenfirma organisiert.
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Zitat:
@situ schrieb am 10. Juli 2016 um 20:22:13 Uhr:
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....................................... Wundere mich nur über die Rechtssicherheit hier.
Auf wessen Beitrag wird denn geantwortet? Der Fragesteller ist doch selbst für die Darstellung verantwortlich und darauf wird geschrieben. Was er dann daraus macht bleibt auch ihm überlassen.
Die vollständigen Ansprüche des Geschädigten eines Haftpflichtunfalls finden die Suchmaschinen des www auch schon geschätzte Milliarden Mal.
Nach Deiner Meinung gehören solche Anfragen hier verboten, aber das ist wohl Sache des Forenbetreibers.
Zitat:
@rufus608 schrieb am 10. Juli 2016 um 20:42:51 Uhr:
Nach Deiner Meinung gehören solche Anfragen hier verboten, aber das ist wohl Sache des Forenbetreibers.
Bitte nicht du schreiben, was MEINE Meinung ist. Das mache ich schon selbst.
Ich habe nichts - aber auch rein gar nichts - gegen die Frage des TE geschrieben.
@TE: Du hast um Rat gefragt: Den habe ich dir auch gegeben: Erstberatung durch einen Anwalt und dann weiter sehen. Nach DESSEN Rat. Ob die Sache so sonnenklar und einfach ausgeht, wie es manche meinen: Wünsche ich dir - aber ich würde nicht darauf vertrauen.
Zitat:
@situ schrieb am 10. Juli 2016 um 20:56:36 Uhr:
Zitat:
@rufus608 schrieb am 10. Juli 2016 um 20:42:51 Uhr:
Nach Deiner Meinung gehören solche Anfragen hier verboten, aber das ist wohl Sache des Forenbetreibers.Bitte nicht du schreiben, was MEINE Meinung ist. Das mache ich schon selbst.
...................................
Ja, entschuldige bitte diese Fehlformulierung.
Neu: ich habe (jetzt hatte) den Eindruck dass Du solche Anfragen usw..
Also mir haben alle Beiträge geholfen. 🙂
Ich werde ab und an mal ein Update geben. Denke wird auch für andere interessant sein wie das ganze weitergeht.
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 10. Juli 2016 um 20:23:41 Uhr:
Pfeif` auf die Rennleitung! Wer keine 'Verkehrsrechtsschutz hat, spart jährlich einen Hunni- und das kann man doch schon riskieren, um nicht final den ganzen Schaden verantworten zu müssen!
Ziemlich teuer, dein Rechtsschutz.
Ist es nicht das Sicherste, sich an die Versicherung des Aufgefahrenen zu wenden?!
Die kann sich doch ggf. was von der Spontanabbiegerin zurückholen!?
Warum auch immer, doch Hintendrauffahrer zu belangen ist doch relativ sicher !?
Zitat:
@onzlaught schrieb am 11. Juli 2016 um 00:10:57 Uhr:
Ist es nicht das Sicherste, sich an die Versicherung des Aufgefahrenen zu wenden?!
Die kann sich doch ggf. was von der Spontanabbiegerin zurückholen!?Warum auch immer, doch Hintendrauffahrer zu belangen ist doch relativ sicher !?
Nichts anderes hatte ich geschrieben.
Ich begreife nicht, was an der Sache so kompliziert sein soll.
Genau so handhabe ich das jetzt auch. Meine Befürchtung ging eher in die Richtung ob man mir dann irgendeine Teilschuld zuweisen kann. Und das will ich abwenden.
Nur habe ich keine Erfahrungen mit Justizia, und leider wüsste ich auch nicht ob das ganze etwas spät mit dem Anwalt kommt, wenn ich diesen erst einschalte, wenn die ganze Sache vor Gericht landet.
Sollte die junge Frau immernoch die Situation abstreiten.
Nun ja, ich habe heute morgen auch schon einen Anwalt kontaktiert und denke das ich dort Hilfe bekomme.
Eine Teilschuld sehe ich nicht bei dir. Wenn wir davon ausgehen, dass die Vorausfahrende mit ihrem Verhalten zum Unfall beigetragen hat, hast du es hier mit zwei "Haftenden" zu tun. In diesem Fall haften dann beide Gesamtschuldnerisch. Du kannst dir raussuchen, wen du - für den Gesamtschaden - in Anspruch nimmst (ich würde den Auffahrenden nehmen) und derjenige (bzw. dessen Versicherung) kann dann zusehen, dass er sich vom anderen Verursacher einen Teil der Leistung zurückholt. Dich braucht das aber nicht zu kümmern.
Genau in solchen Fällen ist es besonders ratsam, die Abwicklung einem Anwalt zu überlassen.
So...
ich bin der letzten Erklärung schuldig geblieben.
Die Abwicklung des Schadens stellte sich mit dem Anwalt deutlich einfacher heraus als wenn ich das alleine gemacht hätte. Das war der erste Unfall den ich jemals hatte, deshalb kannte ich die Vorgehensweisen nicht wirklich.
Das komplizierte an der Angelegenheit war aber die Situation des Auto's. Diese war über eine Vario-Finanzierung eines großen deutschen Mietwagenkonzern geleast und sollte nach 3 Jahren Vertragslaufzeit auch von uns gekauft werden.
Nur kurz dazu. Es war teures Lehrgeld und ich werde persönlich davon nie wieder Gebrauch machen.
Und das alles wegen einem Sch.... unverschuldeten Unfall.
Der Schaden war so hoch, dass die besagte Firma den Vertrag gekündigt hat, was ich mir auch nach der ganzen Angelegenheit gewünscht habe.
Nun wird es ein Golf 7.
Ich hoffe das dieser bis zu seinem kilometerbedingten Dahinscheiden bei mir bleibt.
Nochmal vielen Dank für eure Hilfe.