Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video
Hi,
bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.
Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.
Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".
Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).
Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?
Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.
Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4
Beste Antwort im Thema
Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!
Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.
Gruß,
der_Nordmann
205 Antworten
Was ich nicht verstehe normalerweise sollte bei so einer uneinsichtigen Kreuzung einfach ein Vorfahrt gewähren Schild stellen schon erledigt sich das mit rasanten Rechtsabbiegern von selbst.
Aber da hat die Stadtbehörde wohl wieder geschlafen.
In dem Video haben beide voll versagt.
Der Fahrer des weißen Fahrzeugs hat nicht gebremst und gewartet, der Fahrer des Fahrzeugs mit der Dashcam ist rücksichtslos durchgefahren.
Hätte einige spannende Unfallkonstellationen geben können.
Stichwort "halbe Vorfahrt".
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Na hier wird sich ja wieder die Welt zurecht gebogen.
Das war ein klarer Vorfahrtsverstoss, kein Mensch würde so durch die Fahrprüfung kommen.
"Wer zuerst im Kreuzungsbereich ist darf weiter fahren" ist Unfug.
Hier gilt rechts vor links.
Klar wünschen sich viele, glauben es inzwischen auch schon, das sie Nicht anhalten müssen wenn sie zuerst im Kreuzungsbereich sind, ist wie mit dem Auffahren auf die Autobahn, viele glauben ja auch sie dürfen auffahren wenn gerade neben Ihnen keiner ist, den Rest hat dann schon der fließende Verkehr zu regeln...oder Engstellen, bilden sich ja auch viele ein sie hätten Vorfahrt nur weil sie eine Sekunde früher da waren und obwohl sie das Hindernis auf ihrer Seite haben...und so entstehen immer mehr Mhyten im Straßenverkehr...man muss nur dran glauben, aber "glauben" heißt immer "nicht wissen" und das ist hier ganz klar der Fall.
Allerdings war hier die Situation ganz leicht zu entschärfen durch Vorfahrtsverzicht. Bei einem Unfall in dieser Situation gäbe es aber keine Teilschuld sondern eine Mithaftung für den entstandenen Schaden.
Erschreckend ist natürlich auch das der Beitrag vom Nordmann auch noch 5 GD bekommt, aber das ist auch ein typischer Fall von sicherem Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit, und das spiegelt eindeutig auch das Bild auf der Straße wieder, jeder macht was er will und alle machen mit. Geheult wird immer erst wenn es mal geklappt hat mit dem Unfall oder der Anzeige.
Sehr gute Zusammenfassung - aber sinnlos, auf nur Ansätze von Einsicht zu hoffen. Siehe dieser Thread.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Mai 2017 um 06:22:07 Uhr:
… Erschreckend ist natürlich auch das der Beitrag vom Nordmann auch noch 5 GD bekommt, aber das ist auch ein typischer Fall von sicherem Auftreten bei absoluter Ahnungslosigkeit, …
Erschreckend finde ich das schon lange nicht mehr. Die grünen Daumen werden doch üblicherweise von "Forenfreunden" oder Speichelleckern verteilt, die meist weder den Beitrag gelesen noch dessen Sinn oder Inhalt verstanden haben. Allein dass jemand überhaupt einen Beitrag abgesondert hat, reicht denjenigen schon, auf den GD zu drücken. Nimmt diese grünen Daumen überhaupt noch jemand ernst?
Zitat:
@birscherl schrieb am 5. Mai 2017 um 07:49:14 Uhr:
Nimmt diese grünen Daumen überhaupt noch jemand ernst?
Nein. Jedenfalls nicht in diesem Unterforum.
Und braucht den Daumen jmd? Ich benutze ihn auch, aber manche fordern ihn ja regelrecht ein in Beitragen oder der Signatur und ob das der Sinn sein mag?
Aber zurück zum Thema, theoretisch hat Diedicke1300 es ja sehr gut zusammengefasst.
Klappt leider in der Praxis nicht, da einfach zu viel Verkehr auf den Straßen ist. Da geht es nur mit Verständnis und Verständigung, was ab und an leider mit Dreistigkeit und Ignoranz verwechselt und ausgenutzt wird.
Als Verteidiger des weissen UT hätte ich dem TE mal die Frage gestellt, wie er ungebremst um die Kurve fahrend auf kreuzende Fussgänger, Modell Oma-gebückt mit Hackenporsche, hätte reagieren wollen. Daher ist er schon viel zu schnell und ohne auf §1 achtend in die Situation gekommen.
Die Gerichte sind sich da in einer gewissen Abstufung relativ einig:
Prinzipiell haftet der Vorfahrtsnehmer zu 100%.
Die Mithaftung entsteht, wenn der Vorfahrtsberechtigte von Sichtbehinderungen und Einschränkungn weiss (oder hätte wissen müssen)...
.. bis auf 25%, wenn er (der Vorfahrtsberechtigte) aus gewissen Sorgfaltspflichten seine Geschwindigkeit hätte reduzieren müssen.
..noch weiter, wenn er andere Pflichten verletzt hat oder gar vorsätzlich den Unfall herbeigeführt hat.
Die Bewertung obliegt dem Gericht, die Kunst dem Anwalt. 😉
Allzeit gute und sichere Fahrt und nehmt Rücksicht aufeinander!
Ohne jetzt alle Vorposts zu würdigen:
a) TE, du hattest Vorfahrt wegen RvL. Die Auffassung, die Vorfahrt würde erlöschen, wenn der Untergeordnete ein paar Meter eher an die Krezung rankommt, ist Humbug.
b) Du legst bereits im Eröffnungsbeitrag dar, dass du das Problem kennst und im Regelfall nichts "erzwingst". Gut so, und praktiziere das weiter.
c) Kracht es an so einer Stelle, wird dir ggf. 25 % Teilschuld gegeben werden, aber nur wenn der Unfallgegner ein besonderes Fehlverhalten deinerseits nachweist und er damit beim Richter auf offene Ohren trifft. Selbst eine überhöhte Geschwindigkeit deinerseits (die ich aus dem Video nicht erkennen kann, Dashcam-Weitwinkelaufnahmen täuschen oft) wäre nicht automatisch dafür ausreichend, der Vorfahrtverstoß ist und bleibt primär.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 4. Mai 2017 um 18:49:33 Uhr:
Übrigens:
Gute 100m zuvor ist ja auch noch mal eine Rechts vor Links Straße, wo ein mögliches Fahrzeug von Links erst sehr spät wahrnehmbar ist. Und hier fährt der TE auch einfach "ziehmlich flott" durch.
......ja und nu ?
Da ist auch eindeutig, so wie immer, derjenige dazu verplichtet die Lage zu checken der die Vorfahrt zu gewähren hat.
Jeder ist für sein "von rechts" verantwortlich, nicht für das von anderen.
So langsam kommt mir die Diskussion hier so vor wie die Diskussion um Autobahnauffahrten. Da sind ja auch viele der Meinung man müsse dem Auffahrenden alle Türen öffnen damit er ohne jede "Anstrengung" auffahren kann.
Kann es sein das viele mit ihrer Verantwortung in den verschiedensten Situationen überfordert sind und diese gerne auf andere abwälzen wollen ?
Muss man jetzt wirklich schon vor jeder Grünen Ampel anhalten weil es ja sein könnte das da einer die Bedeutung der Farbe Rot in der STVO nicht kennt ?
Das erinnert mich so an Amerika " Diese Plastiktüte ist nicht zum Verzehr geeignet."
Edit, " Halbe Vorfahrt" kannte ich bis Dato so nicht als Definition, habe natürlich aus Selbstschutz entsprechend gehandelt. Bei gut einsehbaren Kreuzungen mit rechts vor links Reglung entfällt diese Reglung aber. Da haben wir das nächste Problem, die Definition von " schlecht einsehbar", denn nur hier würde diese halbe Vorfahrt zum tragen kommen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Mai 2017 um 10:06:41 Uhr:
Kann es sein das viele mit ihrer Verantwortung in den verschiedensten Situationen überfordert sind und diese gerne auf andere abwälzen wollen ?
Muss man jetzt wirklich schon vor jeder Grünen Ampel anhalten weil es ja sein könnte das da einer die Bedeutung der Farbe Rot in der STVO nicht kennt ?
Das erinnert mich so an Amerika " Diese Plastiktüte ist nicht zum Verzehr geeignet."
So ist das im Zeitalter der zunehmenden Verblödung leider.
Zitat:
@situ schrieb am 4. Mai 2017 um 18:47:13 Uhr:
Selbstverständlich ist das eine Behinderung. Je nach Verkehrssituation vielleicht nur eine "unwsentliche" im Sinne des para 8. Nicht nur das Erzwingen einer Vollbremsung.
Da war ich ein wenig vorschnell. So wie du es schreibst meinte ich das und schlussfolgerte ich: "unwesentliche Behinderung" != Vorfahrtnahme. Denn "behindern" tut bereits ein LKW auf der Landstraße mit seiner zHG von 60km/h, wenn der dahinter fahrende PKW regelkonform 100 fahren will.
Oder eben so wie ich es meinte: Wenn man nur vom Gas gehen muss ("nur hätte vom Gas gehen müssen"😉, dann wurde einem die Vorfahrt nicht genommen. Hätte das weiße Auto also einen Tick schneller beschleunigt, hätte das "vom Gas gehen" des TE ausgereicht, um einen Unfall zu verhindern. Wäre es trotzdem zu einem Unfall gekommen, dann hätte ich beiden mit 50:50 in Haftung genommen, hätte ich es zu entscheiden gehabt.
Wie gesagt, dass der Fahrer des weißen Autos Schuld gehabt hätte, ist wohl unbestritten. Dass er sich auch noch mit Lichthupe "bedankt" ist schon frech. Dann auch noch zu Behaupten, er hätte fahren dürfen, weil er zuerst in der Kreuzung war, ist sehr dreist und zeugt von wenig Kenntnis des Verkehrsregeln. Dass sich der TE über §1 hinwegsetzt muss nicht sein. Ich kann das aber verstehen, wenn einem in so einer Situation am laufenden Band die Vorfahrt genommen wird. Es hilft allerdings niemandem etwas, die Vorfahrt zu erzwingen, wenn es zu einem Unfall kommt. Da sind die 3 Sekunden Zeitverlust wegen Vorfahrt-gewähren durch Gaswegnehmen ein Witz dagegen.