Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video
Hi,
bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.
Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.
Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".
Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).
Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?
Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.
Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4
Beste Antwort im Thema
Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!
Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.
Gruß,
der_Nordmann
205 Antworten
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:52:40 Uhr:
Ich glaube nicht, dass du mich richtig verstanden hast. Oder ich habe dich jetzt nicht verstanden. Der Satz "wenn man niemanden von Rechts hatte, hatte man Vorfahrt, durfte immer als erster fahren" stimmt nach jetziger Rechtslage eben nicht. Wenn man links abbiegt, muss man den Gegenverkehr durchlassen - das gilt immer, auch wenn der Linksabbieger keinen von rechts hat.Sowohl die Skizze mit A, B und C als auch die andere mit 1, 2 und 3 sind klar geregelt. Nur können diese klaren Regeln auf kleinen Kreuzungen und bei großen Fahrzeugen eben auch an ihre Grenzen kommen, dann muss man sich gegenseitig verständigen.
Ich sprach von der DDR-Vorfahrt bei dieser unserer Situation
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2017 um 18:53:49 Uhr:
Wer weiß, welche Anwaltslobbyisten da mit "rumgefuscht" haben und sich in Fäustchen lachen, wenn es dannzu Blechverformungen kommt.
Das ist jetzt ziemlich praxisfremd. Beide Linksabbieger müssten ziemliche Deppen sein, denn sie fahren so weit vor, dass sie gar nicht mehr die Kurve kriegen können. 🙂
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Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:54:46 Uhr:
Ich sprach von der DDR-Vorfahrt bei dieser unserer Situation
OK, aber ich habe ja erklärt, welche Nachteile ich bei der DDR-Variante sehe.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:56:35 Uhr:
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2017 um 18:53:49 Uhr:
Wer weiß, welche Anwaltslobbyisten da mit "rumgefuscht" haben und sich in Fäustchen lachen, wenn es dannzu Blechverformungen kommt.
Das ist jetzt ziemlich praxisfremd. Beide Linksabbieger müssten ziemliche Deppen sein, denn sie fahren so weit vor, dass sie gar nicht mehr die Kurve kriegen können. 🙂
Sie handeln aber der Vorgabe, die du für richtig hälst.
Hi,
um auf den Titel des Threads (Rechts vor links, wer ist hier schuld) zurück zu kommen, würde ich sagen, dass kann man nicht pauschal beantworten. Vielmehr stellt sich im Falle des Unfalls die Frage, wie das Verschulden unter den Beteiligten aufzuteilen ist. Dies gilt nur dann nicht, wenn der in diesem Fall Vorfahrtberechtigte zweifelsfrei nachweisen kann, dass er den Crash nicht vermeiden konnte.
Rein prinzipiell kann schon eine Mithaftung nur durch die Tatsache, dass man ein KFZ in Betrieb nimmt, begründet werden. Das nennt man dann Betriebsgefahr oder verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung.
Wie das gewichtet wird, entscheidet letztendlich die Kammer bei Gericht, wenn die Sache zur Verhandlung kommt, auf den speziellen einen Fall bezogen.
Um abzuschätzen, wo in diesem Fall die Reise hingehen könnte, reicht es jedenfalls nicht aus, entsprechende Paragraphen aus der STVO zu zitieren. Vielmehr müsste man recherchieren, ob es in gleichgelagerten Fällen schon rechtskräftige Urteile gegeben hat und wie diese begründet wurden.
Gruß Jens
Das hier liest sich auch ganz interessant.
Da werden die unterschiedlichsten Variationen, jenachdem, wie explizit sich die Situation inBezug zur größe der Kreuzung verhält.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2017 um 14:14:15 Uhr:
[...] C bleibt stehen, um B den Vorrang zu gewähren. B bleibt ebenfalls stehen, um A den Vorrang zu gewähren. Selbst wenn jetzt A ohne zu blinken links abbiegt, es beeinflusst den Ablauf in keinster Weise. [...]
Wiederholung: B signalisiert C, daß er durchfahren soll, A bekommt das aber nicht mit. Das beeinflußt die Situation in dochster Weise.
https://www2.pic-upload.de/img/33129830/beliebig1.jpg
Das DDR-Recht wurde 1990 begraben, gewöhne Dich doch endlich daran, auch Deiner eigenen Unversehrtheit zuliebe. Was im südöstlichen Brandenburg immer noch üblich ist, kann im westlichen Berlin dolle ins Auge gehen. Oder versuche auf demokratischem Wege eine Gesetzesänderung zu erwirken, vielleicht stößt Du beim Gesetzgeber auf offene Ohren. Beim Grünpfeil, dem amerikanischen Abbiegen und den Ampelmännchen hat man es seinerzeit auch hinbekommen.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2017 um 19:34:07 Uhr:
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:56:35 Uhr:
Das ist jetzt ziemlich praxisfremd. Beide Linksabbieger müssten ziemliche Deppen sein, denn sie fahren so weit vor, dass sie gar nicht mehr die Kurve kriegen können. 🙂
Sie handeln aber der Vorgabe, die du für richtig hälst.
Nein, ich propagiere schließlich nicht, dass man idiotische Fahrmanöver durchführen soll, bei denen man sich selbst und andere einkeilt.
Fakt ist, so wie es jetzt geregelt ist, und ihr beide meint ja ...
das es die beste und unmissverständlichste Lösung ist, aber es eigentlich genau jene ist, die alle nur erdenklichen Varianten möglich macht (und alle sind sie auch irgendwie richtig) und somit in keinster Weise absolut unmissverständlich ist.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Besonders bezugnehmend auf eine bestimmte Berufsgruppe.
Kann doch im Rechtsstreit jeder Anwalt/Richter seine eigene, favorisierte, Vorgehensweise als Maßstab anlegen. 😉
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:58:14 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:54:46 Uhr:
Ich sprach von der DDR-Vorfahrt bei dieser unserer SituationOK, aber ich habe ja erklärt, welche Nachteile ich bei der DDR-Variante sehe.
Und ich habe erklärt das ich keine sehe, und Du sie sogar falsch siehst. 🙂
Dein Blinkszenario gibt es nicht, da die Reglung aus der DDR eindeutig unmissverständlich ist.
Da galt eindeutig Rechts vor Links, und nicht Gegenverkehr vor Rechts vor Links.
Aber egal, ich denke es ist ausdiskutiert, beugen wir uns der aktuellen Reglung.
ist wie mit der Sommerzeit, keiner will sie mehr, die Nachteile sind auf dem Tisch, aber abgeschafft wird sie trotzdem nicht.
Prost, ich besauf mich jetzt mit einem Ducksteiner.
Ich habs mir verdient !
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Mai 2017 um 20:25:38 Uhr:
Dein Blinkszenario gibt es nicht, da die Reglung aus der DDR eindeutig unmissverständlich ist.
Natürlich gibt es das Blinkszenario. Die ganze Regelung spielt ja schließlich nur eine Rolle, wenn auch ein Linksabbieger dabei ist.