Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video

Hi,

bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.

Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.

Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".

Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).

Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?

Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.
Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.
Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.

Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4

Beste Antwort im Thema

Ne, nicht Teilschuld.
Warum?
Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.

Gruß,
der_Nordmann

205 weitere Antworten
205 Antworten

🙂

Ich beziehe mich einmal auf den Video im ersten Post. Ich hatte vor ein paar Jahren auch einmal einen Unfall mit einem Fahrzeug von rechts.
Ich war über die Kreuzung drüber und das Fahrzeug von rechts hat mir meine hintere Stoßstange rasiert. Ich hatte keine weitere Beschädigung am Fahrzeug und wäre das andere Fahrzeug nur 5cm weiter links gefahren wäre es laut Gutachter zu keinem Unfall gekommen.

Ergebnis war, ich bekam in zweiter Instanz immer noch die alleinige Schuld am Unfall zugesprochen. Begründung beider Richter: Ich hätte nicht in die Kreuzung einfahren dürfen, wenn ich es nicht schaffe diese bevor ein Vorfahrtberechtigtes Fahrzeug komme zu überqueren und ich hätte das Fahrzeug, ernn auch in meinen Augen weit genug weg, ja wahrgenommen.

Insofern für mich bei einem Unfall die Schuld eindeutig.

Gruß Frank

Einen ähnlichen Unfall hatte mein Vater vor langer Zeit, und zwar hier. Er kam aus der Mahlerstraße von links und bog nach links in die Bizetstraße ein. Aus der Richtung des Kamerawagens kam Einer mit überhöhter Geschwindigkeit und fuhr meinem Vater in Höhe der Stromkästen hinten auf. Mein Vater bekam volle Pulle Schuld wegen Vorfahrtsverletzung, obwohl er bereits relativ weit vom Kreuzungsbereich entfernt war.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 23:48:48 Uhr:


Wer am weitesten von rechts kommt ist meilenweit mehr der Weisheit letzter Schluss, weil es auch problemlos funktioniert, wenn mehere Fahrzeuge gleichzeitig aus allen drei Richtungen kommen.

Dann fahren, der Logik folgend, die von ganz rechts kommend zuerst, anschließend jene Fahrzeuge der nun verbleibenden Richtung, die kein Fahrzeug von rechts hat und zum Schluss jene Fahrzeuge, die aus der Richtung von ganz links kamen.

Da gibts keinerlei Blockierungen, Verknotungen, dämliches Rumgehupe, stundenlanges mit den Händen Umhergefuchtele usw. usf.. Ganz klar geregelt, aus welcher Richtung alle Fahrzeuge zuerst weiterfahren.

Es ist aber fatal, die Vorfahrt vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig zu machen, gerade heute bei der um sich greifenden Blinkfaulheit. Probleme sehe ich auch bei Radfahrern, die können ja nicht während des gesamten Abbiegeprozesses den linken Arm ausgestreckt halten.

Im anderen Fall kann man sich als Wartepflichtiger auch nicht darauf verlassen, daß der rechts Blinkende auf der Vorfahrtsstraße auch wirklich rechts abbiegen wird. Man muß sich da ganz sicher sein, ehe man auf die Vorfahrtstraße einbiegt, auch wenn hinter einem schon Hupkonzerte stattfinden.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 7. Mai 2017 um 13:22:57 Uhr:



Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2017 um 23:48:48 Uhr:


Wer am weitesten von rechts kommt ist meilenweit mehr der Weisheit letzter Schluss, weil es auch problemlos funktioniert, wenn mehere Fahrzeuge gleichzeitig aus allen drei Richtungen kommen.

Dann fahren, der Logik folgend, die von ganz rechts kommend zuerst, anschließend jene Fahrzeuge der nun verbleibenden Richtung, die kein Fahrzeug von rechts hat und zum Schluss jene Fahrzeuge, die aus der Richtung von ganz links kamen.

Da gibts keinerlei Blockierungen, Verknotungen, dämliches Rumgehupe, stundenlanges mit den Händen Umhergefuchtele usw. usf.. Ganz klar geregelt, aus welcher Richtung alle Fahrzeuge zuerst weiterfahren.


Es ist aber fatal, die Vorfahrt vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig zu machen,..

Gerade das war es doch bei der alten Reglung nicht. Es hatte der Vorfahrt, der niemanden von Rechts hat, absolut unabhängig davon wo er hin wollte, oder ob er nun Gegenverkehr hatte oder nicht...egal ob man nun geblinkt hat oder nicht.

Zitat:

Es ist aber fatal, die Vorfahrt vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig zu machen,

Tja, nun überlege mal, welche der beiden Varianten macht es denn vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig?

https://www2.pic-upload.de/img/33129830/beliebig1.jpg

Blinkt A nicht, hat er ganz klar zuerst Vorfahrt/Vorrang. Blinkt A links, hat er nach eurer Variante keinen absoluten Vorrang, sondern darf nur soweit vorfahren, damit anschließend B soweit vorfahren kann, so das dann zum Schluss C vor A geradeaus weiterfahren kann.

Also, eine Verfahrensweise, die eindeutig vom Fahrterichtungsanzeiger abhängig ist.

So, und nun die andere Version, A hat grundsätzlich als erster den Vorrang.

C bleibt stehen, um B den Vorrang zu gewähren. B bleibt ebenfalls stehen, um A den Vorrang zu gewähren. Selbst wenn jetzt A ohne zu blinken links abbiegt, es beeinflusst den Ablauf in keinster Weise.

außer das im Forum wieder Deppenalarm, wegen Blinkmuffelei, ausgelöst wird 😉

Ich überspring jetzt mal ein paar Posts:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 6. Mai 2017 um 22:12:51 Uhr:


Vielleicht kann ich dich überzeugen, indem ich dir die entsprechende Rechtsgrundlage aus der DDR-StVO nenne und du dann schaust, ob du in der aktuellen StVO eine vergleichbare Regelung findest.

§ 13 DDR-StVO '77:

Abs. 2: "An Kreuzungen und Einmündungen von gleichrangigen Straßen ist dem die Vorfahrt zu gewähren, der von rechts kommt, unabhängig davon, ob die Fahrtrichtung beibehalten wird oder nicht."

Abs. 5: "Wer nach links abbiegen will, hat den auf derselben Straße entgegenkommenden Fahrzeugen die Vorfahrt zu gewähren. Das gilt nicht, wenn der Gegenverkehr die Vorfahrt nach Abs. 2 zu gewähren hat."

Dolles Ding. Nee, wirklich. Ich staune gerade.

Ja, ich habe in der DDR den Führerschein gemacht (und zwar nach 1977). Muss es also damals so gelernt und praktiziert haben. Aber diese Regelung war mir jetzt absolut nicht mehr geläufig!

Was man nicht alles vergisst.

Ich werfe mal §1 ein: wer am ruecksichtslosesten ist, hat Vorrang 😛
Oder man einigt sich, notfalls durch vorsichtiges Vortasten, wie es Rainer tat.
@berlin_paul
§8(2) letzter Satz betrifft meines Wissens nur Vorfahrtstrassen, also wenn jemand von der Seitenstrasse kommt, muss er auch dann warten, wenn der Vorfahrtsberechtigte links abbiegt. Dieser darf daran nicht behindert werden, indem zu weit in die Kreuzung eingefahren wird.
Die DDR-Regelung entspricht mMn nicht diesen Satz. Dabei waere sie bei RvL wirklich eindeutig. (Das sage ich trotz muenchner Wurzeln). Aber auch dann gibt es einen Deadlock bei 4 geradeaus Fahrenden an einer RvL Kreuzung. Dann doch die amerikanische Variante mit 4 Stop-Schildern?
Und wie Rainer hab ich auch mal versehentlich jemandem die Vorfahrt genommen, obwohl ich gewartet h-a-b-e. Und es ist nichts passiert. Warum? Ruecksichtsvolle Fahrer buegeln auch Fahrfehler anderer aus, so wie es in meinem Fall war.

Noch mal von meiner Seite zu diesem Konflikt zwischen den drei Fahrzeugen, die sich gegenseitig blockieren.

Ich bin ja bekanntermaßen ein gefüchteter Kücherverkehrsjurist. 😎

Ein Lösungsansatz wäre die Betrachtung Vorfahrt / Vorrang. Wer von rechts kommt, hat VorFAHRT gegenüber dem, der von links kommt. Wer geradeaus fährt, hat aber VorRANG vor dem Linksabbieger.

Nun gilt allgemein: Vorrang bricht Vorfahrt. Es gibt sicherlich nur wenige Stellen, wo dieser Ansatz anzubringen ist, hier haben wir eine. (Vermutlich war das auch der Gedanke, der zu der entsprechenden Sonderregelung in der DDR-StVO führte). Sprich: Der Geradeausfahrende muss zwar dem von rechts kommenden Vorfahrt gewähren, dieser seinerseit dem, der aus seiner Sicht von rechts kommt, dieser dritte aber ist als Linksabbieger nachrangig gegenüber dem ersten.

Dieser erste, der Geradeausfahrer, hat also theoretisch ein höherwertiges Recht als die beiden anderen.

Praktisch aber wird das keine Konsequenzen haben, man kann es, wenn alle Beteiligten Lust darauf haben, mal vor Gericht auseinanderklamüsern. Ind der Praxis werden sich die beteiligten Fahrzeugführer immer verständigen und eine schnelle Lösung der Blockade herbeiführen. Hier gilt: Wer als erster nachgibt, hat gewonnen.

Ach, übrigens. Diese Art Blockade geht auch mit nur zwei Fahrzeugen und einem Fußgänger.

RvL-Kreuzung, A will geradeaus, B kommt von rechts und will lnach inks in die Straße abbiegen, aus der A kommt. Genau dort will aber auch ein Fußgänger die Straße überqueren.

Der Fußgänger muss A Vorrang gewähren, kann also nicht über die Straße. A kann aber nicht fahren, denn er muss B Vorfahrt gewähren. B jedoch kann nicht fahren, weil gemäß § 9 (3) StVO der Fußgänger Vorrang hat.

Sucht euch die Lösung selbst. 😎

Wie schon erwähnt. Nach der Variante mit dem Drumherumgefahre, hätten wir am Ende so dagestanden.

Wenn es eine Kreuzung gewesen wäre (Straßen genauso schmal), dann halt sone Rumrangiererei.

Ist doch nen hirnloses Rumgeschwurbel.

Hatte ich ja auch schon erwähnt.

In diesem Falle, kann ich es mir sehr gut vorstellen, weil ja C dann wieder Rechts vor Links gegenüber A ist.

Habe mir das Video bzw. die Sequenz ein paar mal angesehen. Der TE hätte zwar bremsen können, aber der Andere hat durch sein verzögern signalisiert, dass er tendenziell anhält. Blöde Situation.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. Mai 2017 um 14:14:15 Uhr:



Zitat:

Es ist aber fatal, die Vorfahrt vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig zu machen,

Tja, nun überlege mal, welche der beiden Varianten macht es denn vom Fahrtrichtungsanzeiger abhängig?

https://www2.pic-upload.de/img/33129830/beliebig1.jpg

Es ist doch genau anders als du es beschreibst. Nach West-StVO ist es für C und B zunächst völlig uninteressant, ob A blinkt oder nicht. C muss B vorlassen und B muss A vorlassen. Daran kann sich auch nichts ändern, wenn A erst im letzten Moment blinkt. Die Vorfahrtsregelung ist also schon lange vor Erreichen der Einmündung klar und sie kann sich nicht im letzten Moment irgendwie ändern.

Nach DDR-StVO wäre es anders. Fährt A geradeaus weiter, dann ist er für C völlig uninteressant, weil ja gar kein Vorfahrtsfall vorliegt. Blinkt aber A im letzten Moment, dann hätte er schlagartig die Vorfahrt vor C. Ebenso könnte A seine Vorfahrt wieder schlagartig verlieren, wenn aus irgendeinem Grund B weg ist (biegt rechts ab, fährt rückwärts, parkt am Fahrbahnrand ein usw.). Dieses plötzliche Umkehren einer klaren Regelung ins Gegenteil finde ich ungeschickt.

Letztendlich geht es aber auch nicht so sehr darum, welche Regelung man besser findet, sondern welche nun tatsächlich in Deutschland gilt. Und das ist sicherlich nicht die Regelung "wer am weitesten rechts ist" bzw. "wer selbst keinen von rechts hat".

Zitat:

@Florian333 schrieb am 7. Mai 2017 um 18:28:27 Uhr:


Nach DDR-StVO wäre es anders. Fährt A geradeaus weiter, dann ist er für C völlig uninteressant, weil ja gar kein Vorfahrtsfall vorliegt. Blinkt aber A im letzten Moment, dann hätte er schlagartig die Vorfahrt vor C.

Wenn ich Dich richtig verstehe ist das falsch, denn es war sch..egal wo man hin wollte, geblinkt hat oder auch nicht, Gegenverkehr hatte oder auch nicht, wenn man niemanden von Rechts hatte hatte man Vorfahrt, durfte immer als erster fahren. C hätte ja gar nicht los fahren dürfen weil er ja B von rechts hatte. So wie im Anhang nur hier ist es 1,2 und 3, erst 1 dann 2 dann 3.

Rechts-vor-links-kreuzung-300x287

Ich glaube nicht, dass du mich richtig verstanden hast. Oder ich habe dich jetzt nicht verstanden. Der Satz "wenn man niemanden von Rechts hatte, hatte man Vorfahrt, durfte immer als erster fahren" stimmt nach jetziger Rechtslage eben nicht. Wenn man links abbiegt, muss man den Gegenverkehr durchlassen - das gilt immer, auch wenn der Linksabbieger keinen von rechts hat.

Sowohl die Skizze mit A, B und C als auch die andere mit 1, 2 und 3 sind klar geregelt. Nur können diese klaren Regeln auf kleinen Kreuzungen und bei großen Fahrzeugen eben auch an ihre Grenzen kommen, dann muss man sich gegenseitig verständigen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen