rechts vor links ???

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

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Beste Antwort im Thema

Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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Warum sollte da nicht rechts vor links gelten???
Ist völlig wurscht, ob das nur eine Stichstraße ist (der, der von rechts kommt hat da vorfahrt).

Gruß Metalhead

kann ja alles sein... Trotzdem habe ich ihr die Vorfahrt gewähren wollen... Aber Sie ist mir trotzalle dem mit 15-20kmh ins Auto gefahren... Ich stand so gut wie!
Laut Gutachten!!! Stand aber komplett!

und es passt auch nur ein Auto auf die Asphaltierte Straße. Wenn 2 Autos auf der Fahrbahn sind kommt man nur aneinander vorbei wenn man ziemlich weit außen fährt. Also auf dem Grünstreifen und kompletten Gehweg.

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Ich wünsche dir, daß dein Fall durch ist, bevor die große Klagewelle gegen VW beginnt.

Gruß Metalhead

hab am 30.1.2017 Verhandlung. Und diese sollte auch laut beiden Anwälten Verhandlungsreif sein (2.5). Der Gutachter wird auch noch einmal geladen. Um eventuell doch sagen zukönnen das ich komplett stand! Was auch wirklich gewesen ist.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Januar 2017 um 17:02:05 Uhr:


Warum sollte da nicht rechts vor links gelten???
Ist völlig wurscht, ob das nur eine Stichstraße ist (der, der von rechts kommt hat da vorfahrt).

Gruß Metalhead

Und noch mehr Wurscht ist, ob die Straße einen Namen hat oder nicht. Ich schrieb es bereits, aber das Gerücht hält sich hartnäckig.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 19. Januar 2017 um 22:05:19 Uhr:


Und noch mehr Wurscht ist, ob die Straße einen Namen hat oder nicht. Ich schrieb es bereits, aber das Gerücht hält sich hartnäckig.

Klar, kannst ja nicht immer aussteigen und nach Namensschildern suchen.

Einzig ein durchgehender Bürgersteig würde hier RvL aushebeln.

Gruß Metalhead

Bürgersteig/Fahrradweg ist/geht durchgehend mit der Asphaltierten Strasse.

Ich sehe keinen Bürgersteig.

Gruß Metalhead

Naja, ob es eine Stichstraße ist und selbst die Beschaffenheit des Fahrbahnbelags spielt da eine große Rolle bei vielen Gerichten, speziell ob diese eine Hierarchie ausdrückt. Aber die Rechtssprechung ist da dermaßen unterschiedlich je nach Gericht. Grundsätzlich aber ist man wohl selbst als Vorfahrtberechtigter zu 25% mit schuld, wenn man recht flott war und nicht auch mit der Unklarheit bei anderen gerechnet hat.

Ich würde auf ein Urteil tippen, daß dem TE zu 25% und der anderen Verkehrsteilnehmerin zu 75% die Schuld gibt. Mit der Tendenz, sie könnte auch die Alleischuld bekommen. Dabei dürften die vom Gutachter festgestellten Geschwindigkeiten die Hauptrolle spielen.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RechtsVorLinks.php

Selbst wenn die Dame die Vorfahrt zugesprochen bekommt, gilt das:

OLG Düsseldorf v. 15.02.2011:
Eine schlecht einsehbare Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht besonders geregelt ist, ist stets eine unübersichtliche und gefährliche Straßenstelle, deren besonderen Bedingungen der Fahrzeugführer seine Fahrgeschwindigkeit anzupassen hat (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO). Demgegenüber gilt der Vertrauensgrundsatz, der es dem Vorfahrtberechtigten gestattet, mit der örtlich zulässigen Geschwindigkeit "auf Sicht" zu fahren, ohne auf die immer möglichen Verletzungen seiner Vorfahrt durch für ihn nicht sichtbare Wartepflichtige Bedacht zu nehmen, an derartigen Kreuzungen nicht uneingeschränkt.

Die Tatsache, dass das Gericht um 1-2 km/h oder Stillstand herumhackt, macht mir Sorgen.

Das weist auf ein "Die StVO ist uns egal, wir verteilen die Schuld mal wieder, um uns auf nichts festzulegen"-Urteil hin.

Denn wenn die sich auf etwas festlegen würden, hätte dies den Präzedenzcharakter, dass sich andere Gerichte die Arbeit machen müssten, ihre Urteile tatsächlich zu erarbeiten. Deswegen dauert es auch so lange. Der Fall ist derart klar, dass das Gericht damit jahrelang beschäftigt sein muss, die Unklarheit zu "finden", und zu "begründen", die jedes andere 50/50 Urteil ohne Denkaufwand "rechtfertigt".

Das Leben spielt sich auf dem Golfplatz und im Yachtklub ab, nicht im Büro.

Zitat:

@MikeyAA schrieb am 20. Januar 2017 um 03:50:36 Uhr:


Naja, ob es eine Stichstraße ist und selbst die Beschaffenheit des Fahrbahnbelags spielt da eine große Rolle bei vielen Gerichten, speziell ob diese eine Hierarchie ausdrückt.

Dazu hätte ich gerne mal ein Urteil gesehen, kann ja nicht sein (kenne keine Regel daß man auf asphaltierten Straßen gegenüber gepflasterten Straßen Vorfahrt hätte).

Gruß Metalhead

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Januar 2017 um 06:28:04 Uhr:


Die Tatsache, dass das Gericht um 1-2 km/h oder Stillstand herumhackt, macht mir Sorgen.

Das weist auf ein "Die StVO ist uns egal, wir verteilen die Schuld mal wieder, um uns auf nichts festzulegen"-Urteil hin.

So wie ich das lese, hat das Gericht einen Gutachter beauftragt, und dieser hat das mit den 1-2 km/h erst festgestellt. Und dazu kommt erst ein Urteil.

Zitat:

@MikeyAA schrieb am 20. Januar 2017 um 10:01:33 Uhr:



Zitat:

@azrazr schrieb am 20. Januar 2017 um 06:28:04 Uhr:


Die Tatsache, dass das Gericht um 1-2 km/h oder Stillstand herumhackt, macht mir Sorgen.

Das weist auf ein "Die StVO ist uns egal, wir verteilen die Schuld mal wieder, um uns auf nichts festzulegen"-Urteil hin.

So wie ich das lese, hat das Gericht einen Gutachter beauftragt, und dieser hat das mit den 1-2 km/h erst festgestellt. Und dazu kommt erst ein Urteil.

Warum spielt das überhaupt eine Rolle? DAS macht mir Sorgen!

Wenn die Geschwindigkeit keine Rolle spielen würde, wäre die Sache klar: kein Rechts vor Links, da hier eine Grundstücksausfahrt vorliegt, die Unfallgegnerin hat 100% Schuld, egal ob der TE 0, 1 oder 2 km/h fuhr (der TE war auf jeden Fall sehr vorsichtig).

Da die Geschwindigkeit auf 0 oder 1-2 km/h "heruntergebrochen" wird, und da die Beurteilung eines solchen Bagatellunfalls (ohne Personenschaden!) länger als zwei Jahre dauert, vermute ich hier die Vorbereitung eines größeren Sauerei, die möglichst schwer revidiert werden kann. Ein ehrliches Urteil geht schneller.

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