rechts vor links ???

Guten Abend.

Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.

Wäre sehr dankbar ...

MfG

Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.

20140715-051835
20140715-051855
Beste Antwort im Thema

Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.

Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....

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Hi... das ist dieselbe ausfahrt... bloss von anderen Perspektiven 🙂

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Die Sache ist doch eindeutig:

Der TE fuhr links, weil er das rote Gebilde für einen Fußweg hielt (farblich und durch Regenrinne abgegrenzt und zu schmal für ein Auto, also ist das viel, aber kein Fahrstreifen), somit war sein Fahrstreifen augenscheinlich die einzige Fahrbahn dieser Straße.

Er fuhr wegen des Bewuchses in die Keuzung ein. Ein vorsichtiges Herantasten ist so auch laut StVO definiert. Wie soll man sonst auch was sehen? So ein BMW hat eine lange Nase.

Da er nun links und relativ weit in der Kreuzung stand, ist sie ihm in die Seite gefahren.

Da sehe ich auch das einzige Fehlverhalten:

Die Unfallgegnerin hätte gar nicht erst in die Straße einbiegen können oder dürfen (wenn voll, dann voll, denn zwei Autos passen da nicht nebeneinander rein). Dann hat sie auch noch die Kurve geschnitten und als ob das nicht reicht, fuhr sie völlig blind, hat gar nicht in Fahrtrichtung geschaut.

Ist eben die Frage was man draus macht.

Wär´s ein Kind gewesen statt des TE, dann wär das jedenfalls platt. Wenn die jetzt noch als Sieger da raus geht, keinerlei Teilschuld (die sie wohl ohnehin nicht erkennt), dann wird´s wohl irgendwann übel enden.

Aber das sollen jetzt die Versicherungen bzw. ein Richter klären. Wenn man sich an einem einfachen "rechts vor links" aufhängen mag (wie auch viele hier im Thread) und jemandem, der gerne Vorfahrt gewährt hätte, nur keine Chance dafür bekam, die Schuld geben will...

Das Leben ist nunmal ungerecht.

Seh ich auch so. Bleibt nur zu klären, wie weit der TE in die Kreuzung eingefahren ist und ob er dies musste. Kurz vor der Kreuzung wird die Sicht auf die rote Straße ja doch noch möglich.

Hallo alle zusammen... ich sollte ja 1Punkt und 120€ Busgeld zahlen... dank der Zeugin die hinter mir gefahren ist, wurde das verfahren gegen mich von der Busgeldstelle eingestellt...

Jetzt muss ich nur noch abwarten was die gegnerische Versicherung meinem Anwalt wieder schreibt...

MfG

DANKE für die Rückmeldung!
Leider halten sich viele TE nicht daran, nach Abschluß ihrer "Geschichte" auch eine kurze Rückmeldung zu geben um hier einige Klarstellungen zu ermöglichen!
DANKE noch mal!

P:S. Wenn ich mir die Fotos so anschaue, komme ich mir vor wie zu Hause. Mein Haus "wohnt" in einer Sackgasse und wenn ich raus fahren will, kommt von LINKS eine andere Straße. Die Leute, die nun von LINKS kommen, können eigentlich nicht sehen wer von rechts kommt, weil auf der Ecke eine Hohe Hecke steht, wie auch auf dem ersten Foto zu sehen. Täglich ist allerdings zu beobachten, dass die von LINKS kommenden Linksabbieger mit ziemlich hohem Tempo - 30iger Zone! - einfach Links abbiegen ohne lange anzuhalten oder langsam zu fahren. Kritisch wird es regelmäßig dann, wenn nun tatsächlich mal jemand von rechts kommt und LINKS abbiegen will. Die Linksabbieger stehen zumeist schon auf der linken Spur.
50m weiter ist ein Kindergarten, zu dem die Kinder gebracht werden.
Es ist echt verwunderlich, dass es an der Ecke nicht öfter knallt, denn, die Situation gleicht der des TE eben nur halt umgekehrt: Hohe Hecke nimmt den eigentlich wartepflichtigen die Sicht auf die von RECHTS kommenden. Da ist nix mit "reintasten" ...da geht's nach dem Motto ... entweder oder ... und, der von rechts kommende kann ja bremsen ...
Witzig finde ich auch, der TE stand deutlich sichtbar ... und die gute Frau knallt trotzdem in das stehende Fahrzeug ...
Nun bin ich gespannt wie die Versicherung reagiert. Fast würde ich wetten, dass die noch eine Teilschuld beim TE suchen. Heißt auf gut deutsch: Gerichtsverhandlung zur Klärung! Na, dann Prost!

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Das zurückmelden ist doch eigentlich selbstverständlich...

Denke mal das ich nächste Woche wieder von meinem Anwalt Post bekommen werde. ... Das einzige was noch Ausstand war die Zeugin Aussage. Also bei der Busgeldstelle hat die Aussagen ja geholfen...

Werde weiter berichten...

VIEL GLÜCK!
... und ... Selbstverständlich ist HIER gar nichts ... Kann mich an keine Rückmeldung in letzter Zeit erinnern, wo es um Geschwindgkeitsüberschreitungen etc. ging. Dabei wäre auch in den Themen eine Rückmeldung ganz interessant, weil es doch in manchen Beiträgen ziemlich kontrovers zugeht und jeder Recht haben will.

So nach guten 2.5 Jahren ist noch nichts entschieden!!!

Es wurde eine Unfall Rekonstruktion vom Gericht veranlasst. (Im kurzen.: Ich soll maximal 1-2Km/h, die beklagte
15-20Km/h lt.Gutachter gefahren sein.)

Der Prozess geht am 30.1.2017 weiter.

P.S. solangsam nach 2.5Jahren nervt es nur noch.

Frohes NEUES 2017

Viel Erfolg!

Zu den Bildern:

Nur Straßen, die dem "fließenden Verkehr" dienen, können Vorrang haben. Umgekehrt hat also die Ausfahrt eines riesengroßen Einkaufszentrums mit Tankstelle usw. ebenso wie eine Garageneinfahrt nie über rechts vor links auf eine richtige Staße. Farben oder Gehwegabsenkungen spielen dabei keine Rolle. In der Regel haben "Straßen des fließenden Verkehrs" innerorts einen eigenen Straßennamen (nicht "Zufahrt zur Beate-Müller-Str. 7" sondern eben "Beate-Müller-Straße"😉, außerorts eine Bezeichnung (L1071, K377...).

Ich kenne da eine Parkplatzausfahrt eines Hamburgerrestaurants auf eine Stichstraße mit abgesenktem Bordstein, wo viele denken, sie hätten Vorfahrt. Haben sie aber nicht.

Aber Vorfahrt ist auch nicht erzwingbar, und es gilt das Gebot der Vorsicht.

Wenn es sich nur um Strecken ohne Straßenstatus handelt, gilt die selbe Regelung wie auf einem Parkplatz. Also rechts vor links.

Letzteres ist definitiv beim 2. Bild der Fall. Beim ersteren kann man das anhand des Bildes nicht klar beantworten. Wenn das geradeaus eine Straße ist, hat sie Vorrang, wenn nicht, rechts vor links.

Da das die gleine Kreuzung aus anderer Perspektive ist, hat das Auto aus der "roten" Seitengabel wohl nie Vorfahrt, da das ganz sicher keine "Straße des fließenden Verkehrs" ist, selbst wenn für Straßen Rechts vor Links gilt. Der Vorrang wäre also technisch beim Auto auf der normal asphaltierten Straße. Dieses muß aber nach dem Prinzip der Sicherheit und Vorsicht auch mit anderen Autos dort rechnen, und alles über Schrittgeschwindigkeit wäre sehr fahrlässig und ergibt eine Mitschuld.

Die Gretchenfrage also:

Ist das nicht rot gepflasterte Teil eine Straße? Wenn ja, dann hat man Vorrang vor der rot gepflasterten Einfahrt - eindeutig keine Straße. Wenn nein, gilt rechts vor links.

Zitat:

@QP66 schrieb am 11. Januar 2017 um 22:40:39 Uhr:


So nach guten 2.5 Jahren ist noch nichts entschieden!!!

Es wurde eine Unfall Rekonstruktion vom Gericht veranlasst. (Im kurzen.: Ich soll maximal 1-2Km/h, die beklagte
15-20Km/h lt.Gutachter gefahren sein.)

Der Prozess geht am 30.1.2017 weiter.

P.S. solangsam nach 2.5Jahren nervt es nur noch.

Frohes NEUES 2017

Hammer!

Frohes Neues!

Es ist eine sogenannte Stichstrasse. Diese mussten erbaut werden damit man in unserer Siedlung an die eigenen Grundstücke kommt.

Zitat:

@QP66 schrieb am 19. Januar 2017 um 16:12:54 Uhr:


Es ist eine sogenannte Stichstrasse. Diese mussten erbaut werden damit man in unserer Siedlung an die eigenen Grundstücke kommt.

Ist die asphaltierte Straße eine Stichstraße, meinst du die? Hat sie einen eigenen Straßennamen?

Nein ist alles der gleiche Name... sozusagen Abzweigungen... Strassen Name ist der gleiche bloss dort stehen die Hausnummer jeweils extra dran ... Foto kommt

Die Asphaltierte Strasse ist die Hauptstraße der Stich strassen. Ein Bild von Earth im Anhang(dunklestrasse ist die Ahornstrasse sozusagen die Hauptstraße in der Siedlung und die hellen die Stichstrassen ebenfalls mit Ahornstrasse gekennzeichnet) 2 weitere Bilder mit ein Blick in eine Stichstrasse so wie die Hauptstraße der Stich strassen

20170119_162948.png
20170119_162420.jpg

Earth etc.

20170119_162436.jpg
20170119_162440.jpg
20170119_162455.jpg
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