rechts vor links ???
Guten Abend.
Könnten mir vllt einige Experten zu den beiliegenden Fotos sagen welche Regelung hier greift.
Wäre sehr dankbar ...
MfG
Ps ... ist im Neubau-Gebiet mit zone 30 und die asphaltierte Straße trägt ebenfalls den selben Straßennamen.
Beste Antwort im Thema
Schrittgeschwindigkeit, Blickkontakt, §1, gesunder Menschenverstand, wirklich Vorfahrt hat da wohl wirklich keiner.
Da geht alles durcheinander, farbliche Markierungen, rechts vor links, eventuell Grundstücksausfahrten....
137 Antworten
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 20. Januar 2017 um 09:04:34 Uhr:
Zitat:
@MikeyAA schrieb am 20. Januar 2017 um 03:50:36 Uhr:
Naja, ob es eine Stichstraße ist und selbst die Beschaffenheit des Fahrbahnbelags spielt da eine große Rolle bei vielen Gerichten, speziell ob diese eine Hierarchie ausdrückt.
Dazu hätte ich gerne mal ein Urteil gesehen, kann ja nicht sein (kenne keine Regel daß man auf Asphaltierten Straßen gegenüber gepflasterten Straßen Vorfahrt hätte).Gruß Metalhead
Deswegen hat man ja auch keine Vorfahrt. Aber der Vorfahrtberechtigte hat dann eine besondere Vorsicht und muß mit Fehlverhalten rechnen. Wenn er diese nicht an den Tag legt, wird oft 50/50 gegangen.
Schau die die vielen Urteile auf dieser verlinkten Seite an, da siehst du vieles.
Übrigens gibt es zwei Stati bei Vorfahrtsregelungen:
- explizite Vorfahrtsregelung
- keine Vorfahrtsregelung (dann gilt rechts vor links)
Zweiterer Status ist "schwächer" und führt oft zu Einschränkungen, die bei Nichtbeachtung möglicher Sichtbehinderung, irritierender Situationen... eine Mitschuld bedingen.
Zitat:
@MikeyAA schrieb am 20. Januar 2017 um 10:09:48 Uhr:
Schau die die vielen Urteile auf dieser verlinkten Seite an, da siehst du vieles.
Wo, was, wie?
Gruß Metalhead
Zitat:
@azrazr schrieb am 20. Januar 2017 um 10:07:14 Uhr:
Da die Geschwindigkeit auf 0 oder 1-2 km/h "heruntergebrochen" wird, und da die Beurteilung eines solchen Bagatellunfalls (ohne Personenschaden!) länger als zwei Jahre dauert, vermute ich hier die Vorbereitung eines größeren Sauerei, die möglichst schwer revidiert werden kann. Ein ehrliches Urteil geht schneller.
Vielleicht auch wieder besonders spitzfindige, die alles und jeden in Frage stellen, weil es im Gesetz nicht explizit erwähnt ist.( wie eben die frühere Regelung, dass Handys am Steuer verboten sind, ein Ipod aber nicht).
Im vorliegenden Fall könnte man das gepflasterte Schnittgerinne auch als abgesenkte Bordsteinkante einordnen. Somit der rot gepflasterte Seitenweg als Ausfahrt zählen würde.
Nach Ansicht der Unfallgegnerin ist dies aber keine abgesenkte Bordsteinkante, somit der Seitenweg auch keine Ausfahrt, sondern eine gleichrangige Strasse , wo rechts vor links gilt.
Ist natürlich nur eine These, könnte aber so zutreffen.
Moin moin... Also die Geschwindigkeit spielt in meinem Falle jetzt ansich schon eine sehr große Rolle. Da das Gericht den Unfall Gutachter damit beauftragt hat die Geschwindigkeiten beim Kollisionszeitpunkt festzustellen... Bei mir sind laut Gutachter nur die 1-2Km/h zustande gekommen weil ich wirklich 1-3cm kleine längs abschürfungen an der Tür hatte. Diese jedoch aber durch den Abbiegeprozess der Gegnerin zustande gekommen sind. Ist klar wenn ein Auto abbiegt und irgentwo mit der rechten Front wo reinfährt. Das es dort abschürfungen gibt.
Und nur daraus wurde vom Unfall Gutachter gesagt das ich maximal 1-2km/h gefahren sein soll..
Wir werden jetzt am 30.1. Den Unfall Gutachter mal genau befragen ob er sich dort halt nicht versehen hat. Und wenn er dieses ja nur halb bestätigen bzw. das es eventuell so sein könnte ... Wird das Gericht mit Sicherheit die 1-2Km/h anzweifeln.
Dafür wird der Anwalt schon sorgen...
Diese 2.5Jahre sind auch nur zustande gekommen da sich die Gegnerische Versicherung permanent weigert zu zahlen.
(Klage läuft auch nicht gegen die Unfallgegnerin sondern gegen die Versicherung direkt.)
Letztendlich Urteilt ein Gericht meistens nach dem eigenen Ermessen.
Schönes Wochenende...
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Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Januar 2017 um 11:53:43 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 20. Januar 2017 um 10:07:14 Uhr:
Da die Geschwindigkeit auf 0 oder 1-2 km/h "heruntergebrochen" wird, und da die Beurteilung eines solchen Bagatellunfalls (ohne Personenschaden!) länger als zwei Jahre dauert, vermute ich hier die Vorbereitung eines größeren Sauerei, die möglichst schwer revidiert werden kann. Ein ehrliches Urteil geht schneller.
Vielleicht auch wieder besonders spitzfindige, die alles und jeden in Frage stellen, weil es im Gesetz nicht explizit erwähnt ist.( wie eben die frühere Regelung, dass Handys am Steuer verboten sind, ein Ipod aber nicht).
Im vorliegenden Fall könnte man das gepflasterte Schnittgerinne auch als abgesenkte Bordsteinkante einordnen. Somit der rot gepflasterte Seitenweg als Ausfahrt zählen würde.
Nach Ansicht der Unfallgegnerin ist dies aber keine abgesenkte Bordsteinkante, somit der Seitenweg auch keine Ausfahrt, sondern eine gleichrangige Strasse , wo rechts vor links gilt.Ist natürlich nur eine These, könnte aber so zutreffen.
Alles nachvollziehbar. Aber ob jemand 1-2 km/h fährt, oder steht, ist bei einem Unfall völlig egal. Nichts und niemand wird bei 1-2 km/h be- oder geschädigt (maximal Mikrokratzer auf Lack). Bordsteinfragen usw. sind nicht Geschwindigkeitsabhängig. Sorgfaltsfragen SIND geschwindigkeitsabhängig..
Ich fürchte nur, dass hier dem TE etwas angehängt werden soll.
Brutal wird es, wenn der Schaden für einen Widerspruch zu gering ist.
Ich hatte es mal mit einem Allsecur Unfallgegner zu tun. Der Anwalt war ein Lügenerfinder erster Güte, der Richter hat ihm auch alle Lügen durchgehen lassen, der wollte unbedingt seine 50-50 retten, und dafür war ihm eine Mischung aus Allsecur-Lügen und eigener Phantasie entgegen des Sachverständigengutachtens gerade gut genug. Widerspruch zwecklos, Schaden zu gering, pünktlich auf dem Golfplatz, und was hat er wieder über den dummen Verkehrsteilnehmer gelacht, den er dort nach Strich und Faden verarscht hat (mich), um auch für die Kollegen die Freizeit zu retten. 50/50 rockt. Gerechtigkeit kostet die Mühe der Einzelfallbetrachtung. Die Mühe wollen die sich bis zur Beamtenpension offenbar nicht machen.
Deswegen vermute ich hier auch die Vorbereitung einer Sauerei. Ich hoffe, Unrecht zu haben.
Ja die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber eines noch... Ist eventuell sehr sehr interessant.
Die Aussage vor Gericht bzw. vor der Richterin der Unfallgegnerin. Das hat Sie Wort wörtlich so gesagt " Ich bin an die Strasse(Kreuzung) gefahren, habe angehalten. Nach Links geguckt. Nach Rechts geguckt. Wieder nach Links geguckt. Blinker geschaltet und bin dann losgefahren!" Und das ist nun nicht erfunden oder sonstiges das hat Sie Wort wörtlich so im Saal das letzte mal gesagt! Wie soll da denn ein Richter/in jetzt Urteilen. Das ist doch schon eine Aussage die belegt das die nicht weiss was Sie sagen soll um da irgendwie sich was zurecht zu lügen . Ich bin ja nicht vom Himmel vor Ihr Auto gefallen. Das Gutachten widerspricht dem ja zu 10000000%.
Habe ich vollkommen vergessen dieses zu erwähnen. Sorry. Aber nach so einer langen Zeit Unfall 07/2014 passiert das wohl.
MfG QP66 und danke an alle die hier mal was zuschreiben.
Meine Unfallgegnerin sagte z.B., sie stand rechts. Der Richter sagte: nein, sie stand nicht rechts, nur nicht links genug, während sie den Gegenverkehr vorbeilassen wollte. Die Unfallgegnerin sagte, sie stand ca. eine Minute. Der Richter sagte, nein, das kam ihr nur so vor, das seien nur 20 Sekunden gewesen. Fakt: die Frau ist vom rechten Fhrbahnrand in den fließenden Verkehr eingefahren, als ich die Stelle passiert habe. Der Richter hat daraus überholen in unklarer Situation gebastelt. Einen Gegenverkehr gab es nicht, bzw. es gab ihn, aber weit weg. Darauf hat meine Unfallgegnerin berechtigterweise keine Rücksicht genommen. Das war aber auch der einzige Punkt, den sie "richtig" gemacht hat. Aber gut, es geht nicht um mich, ich erzähle hier nur, was MÖGLICH ist (aus eigener Erfahrung) - eine derartige Verdrehung von Tatsachen, um die 50/50 zu retten, dass man die Situation, in der man sich befand, nicht wiedererkennt.
Hiermit versuche ich Dich nur emotional auf Idioten "vorzubereiten", und drücke Dir inständig die Daumen, dass das Urteil fair ist. Wenn dort rechts vor links geurteilt wird, könntest Du eine Teilschuld kriegen, weil Deine "Nase" hineingeragt hat, aber wenn der Unfall so war, wie Du ihn beschrieben hast, sollte Worstcase 30% zu Deinem Schaden rauskommen.
Wie hoch war der Gesamtschaden? Gab es schon ein Urteil in erster Instanz?
Zitat:
@azrazr schrieb am 21. Januar 2017 um 21:33:52 Uhr:
Deswegen vermute ich hier auch die Vorbereitung einer Sauerei. Ich hoffe, Unrecht zu haben.
Welches Motiv hätte der Richter denn, hier ein ,,Fehlurteil,, zu fällen ?
Er wird sich hoffentlich an die Fakten halten und je nachdem, was plausibler ist, entscheiden.
Angeblich wäre der TE(?) wohl mit 1-2 km/h gefahren, was dann wohl soviel heisst, dass er nicht stand. Da darf er sich schon fragen lassen, warum er denn nicht stand, obwohl die Verkehrslage unklar war ?
So oder so ähnlich wird vermutlich die Versicherung argumentieren.
@Gleiterfahrer. Der Gutachter sagt ja nur das ich MAXIMAL 1-2KMH GEFAHREN BIN... HEISST 0 BIS 1-2KM/H
Das ich Stand wird ja garnicht angezweifelt ...
Der gegnerische Anwalt lügt sich ja sowieso was zusammen.
Der Schaden beläuft sich an meinem BMW auf 7000€
7000 € bei ,,leichten Abschürfungen,, ?
Wenn beide fast gestanden haben wollen, ist die Höhe des Schadens nicht plausibel. Kein Wunder, dass die Versicherung hier meutert.
Ja leichte abschürfungen sind es definitiv nicht! Der Innereschweller ist verzogen und eingedrückt. B-Säule verzogen. Beide Türen verzogen. Wo soll die da gestanden haben? Das Gutachten welches an meinem BMW gemacht wurde, wurde ebenfalls vom Gericht veranlasst!
Also nichts was man bei einer befreundeten etc Werkstatt schätzen lassen hat! bedenke mal ... 15-20kmh ist hört sich nach nichts an... Aber den Schaden sieht man ja .
Was ich meine: Der Schaden passt nicht zum geschilderten Ablauf.
Vermutlich sind die Erinnerungen daran etwas verblasst.
Oder war das der Ablauf, wie er auch der Versicherung dargelegt wurde ?
Der Ablauf ihrer Sicht passt nicht. Der Ablauf meinerseits passt. Der Ablauf wurde der Versicherung auch so dargestellt. Die Versicherung sagt einfach nur rechts vor links... Das ich ihr die Vorfahrt genommen habe. Fertig. Die lassen es einfach drauf ankommen...
Hier kommt es darauf an, welche Darstellung für den Richter plausibler ist. Und ob er der Ansicht der Versicherung folgt, dass rechts vor links gilt.
Leider ist es so, dass nicht jedes Urteil zwangsläufig dem eigenen Rechtsempfinden folgt.
Halte uns bitte auf dem Laufenden, wie sich die Sache weiter entwickelt.
Ja türlich werde ich euch auf dem Laufendem halten. Ja das ist es ja... Man weiss nie wie das Gericht Urteilt.