Rechts vor links ? Ja oder nein? Bilder
Einfacher Sachverhalt.
Eine Straße die aussieht wie eine Hauptstraße und wo Tempo 50 ist hat mehrere "Nebenstraßen" wo Tempo 30 ist.
Allerdings existieren an jeder Kreuzung KEINE Verkehrschilder.
Somit müsste Rechts vor Links sein, richtig ?
Fahrer A war auf der als "Hauptstraße" anmutende 50er Straße unterwegs und ich km aus der "Nebenstraße", er fuhr mir fast rein und diskutierte sich tot das er Vorfahrt hat, obwohl KEINE Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen. Somit hatte ich Vorfahrt, richtig ?
Adresse:
Frohnauer Str. 21
13465 Berlin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
70 Antworten
Stalker? Selten so gelacht. Für wie wichtig hältst du dich denn, dass dich jemand stalken sollte? Oh mein Gott …
Zitat:
@birscherl schrieb am 19. Juli 2016 um 07:24:18 Uhr:
Stalker? Selten so gelacht. Für wie wichtig hältst du dich denn, dass dich jemand stalken sollte? Oh mein Gott …
Schön das Du gelacht hast, aber Humor hast du trotzdem nicht.
Könnt ihr euren Kindergartenzwist nicht per PM austragen? Danke
könnt ihr beiden Streithähne das nicht im PM klären ?
Edit da war einer schneller.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 20:36:00 Uhr:
Das nennt sich bei uns Begegnungszone und ich könnte wetten bei euch auch? Aber bei uns ist dort 20km/h erlaubt, was dann sogar noch extra drauf steht.
Nein und nein.
Weder nennt sich dieser Bereich "Begegnungszone" im deutschen Verkehrsrecht, noch sind dort 20km/h erlaubt, sondern lediglich Schrittgeschwindigkeit.
In einem Forum, welches seinen Sitz in Deutschland hat und vermutlich 99% der User ebenfalls aus Deutschland kommen, wäre es immer ganz hilfreich, wenn man als Schweizer (aber auch Österreicher) explizit darauf hinweist, dann kommt es gar nicht erst zu solchen Irrtümern. 😉
Schrittgeschwindigkeit sind 4 bis 7 kmh, im 1.en Stands rollt meiner aber schon mit 8 , kalt sogar mit 10 kmh, muss ich dann schon meine Kupplung quälen?
Ja, zwingend. Das gilt aber nur für Dich. 😁
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 18. Juli 2016 um 18:39:34 Uhr:
Vor meiner Arbeitsstelle ist eine Kreuzung. Die Straße von rechts ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Das Schild steht aber ca. 30m vor der Kreuzung. Was gilt da nun?
Dank Eurer Kindergartendiskussion um Senf ist diese Frage quasi untergegangen... 🙄
@HairyOtter:
Das ist schwierig zu beantworten. Ich würde persönlich sehr vorsichtig sein und ggf. auf die Vorfahrt verzichten.
Ist im Kreuzungsbereich ein abgesenkter Bordstein? Wie ist das für den Fahrer der auf die einmündende Strasse zukommt? Kann er ohne Probleme erkennen, dass dort ein verkehrsberuhigter Bereich einmündet? Oder sieht es aus wie eine "normale" RvL-Kreuzung? Im Endeffekt: Versagen der Verkehrsplaner führt zu unklaren Verhältnissen. Wie haben wir es in der Fahrschule gelernt? Bei Unklarer Verkehrslage mit Vorsicht und ggf. mit Verzicht von Vorfahrt reagieren.
Zitat:
@fire-fighter schrieb am 20. Juli 2016 um 09:43:41 Uhr:
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 18. Juli 2016 um 18:39:34 Uhr:
Vor meiner Arbeitsstelle ist eine Kreuzung. Die Straße von rechts ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Das Schild steht aber ca. 30m vor der Kreuzung. Was gilt da nun?Dank Eurer Kindergartendiskussion um Senf ist diese Frage quasi untergegangen... 🙄
@HairyOtter:
Das ist schwierig zu beantworten. Ich würde persönlich sehr vorsichtig sein und ggf. auf die Vorfahrt verzichten.
[...]
@pepperduster hat hier erst kürzlich ein Urteil dazu zitiert:
http://www.motor-talk.de/.../...ne-mit-spielstrassen-t5747355.html?...
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 18. Juli 2016 um 17:42:11 Uhr:
Leute , eigentlich ist das eine Diskussion die an Peinlichkeit nicht zu überbieten ist .
Jeder Kraftfahrer müsste wemnigstens die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen .
Dabei ist der amtliche Ausdrück immer noch der bessere , denn der schliesst bei richtiger Lesart Irrtümer aus .
Benzli ; das heißt in Deutschland -Verkehrsberuhigter Bereich - Schrittgeschwindigkeit sind lt. Definition
6-7 km/h . Wenn in der Schweiz andere Regeln gelten würde ich an deiner Stelle , wenn ich es nicht genau weiß nicht streiten . Jedenfalls mit 20 km/h wärest du mit einem Bußgeld gesegnet .
Kleiner Tipp. Der amtliche Ausdrück oder Ausdruck ist egal, wenn derjenige der es liest, nicht lesen kann.
In einer Begegnungszone sind 20km/h erlaubt, kannst du gerne im passenden Gesetz nachlesen. Und schon sind wir wieder beim Wiki. So jemand darf dort Einträge machen und behauptet dann es wäre falsch.
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 19. Juli 2016 um 10:08:07 Uhr:
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 20:36:00 Uhr:
Das nennt sich bei uns Begegnungszone und ich könnte wetten bei euch auch? Aber bei uns ist dort 20km/h erlaubt, was dann sogar noch extra drauf steht.Nein und nein.
Weder nennt sich dieser Bereich "Begegnungszone" im deutschen Verkehrsrecht, noch sind dort 20km/h erlaubt, sondern lediglich Schrittgeschwindigkeit.
In einem Forum, welches seinen Sitz in Deutschland hat und vermutlich 99% der User ebenfalls aus Deutschland kommen, wäre es immer ganz hilfreich, wenn man als Schweizer (aber auch Österreicher) explizit darauf hinweist, dann kommt es gar nicht erst zu solchen Irrtümern. 😉
Kleiner Tipp. Was bringt es mir wenn ich darauf hinweise wenn es niemand liest? Denn du hast es auch gekonnt überlesen und im Zitat ausgeblendet.
Hö?
Du hast doch behauptet, dass du dir sicher bist, dass es bei "uns" genau so heisst. Das habe ich nur widerlegt. Nicht mehr, nicht weniger.