Rechts vor links ? Ja oder nein? Bilder
Einfacher Sachverhalt.
Eine Straße die aussieht wie eine Hauptstraße und wo Tempo 50 ist hat mehrere "Nebenstraßen" wo Tempo 30 ist.
Allerdings existieren an jeder Kreuzung KEINE Verkehrschilder.
Somit müsste Rechts vor Links sein, richtig ?
Fahrer A war auf der als "Hauptstraße" anmutende 50er Straße unterwegs und ich km aus der "Nebenstraße", er fuhr mir fast rein und diskutierte sich tot das er Vorfahrt hat, obwohl KEINE Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen. Somit hatte ich Vorfahrt, richtig ?
Adresse:
Frohnauer Str. 21
13465 Berlin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
70 Antworten
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 17. Juli 2016 um 22:05:57 Uhr:
Einem Wiki Eintrag glauben? Da glaube ich vorher das neben mir ein unsichtbarer Mensch steht.
Nein sorry, das einzige was ich glaube sind Gesetzesartikel welche direkt vom Staat verfasst wurden. Also auch keine möchtegern Seiten welche angebliche Gesetze auf "verständliches deutsch" umschreiben.
Denn so eine Seite wurde hier auch kürzlich verlinkt und die war zumindest was den Schweizer Teil angeht sehr fehlerhaft
https://www.polizei.nrw.de/olpe/artikel__3561.html
Bis zum Ende lesen.
Warum wird denn seitenweise über den verkehrsberuhigten Bereich diskutiert, wenn es hier gar nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich geht?
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Juli 2016 um 09:46:43 Uhr:
Warum wird denn seitenweise über den verkehrsberuhigten Bereich diskutiert, wenn es hier gar nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich geht?
Weil die Ursprungsfrage geklärt wurde und ein anderer die Fragestellung für das eigene begrenzte Verständnis für eine erweiterte Fragestellung genutzt hat.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Juli 2016 um 09:46:43 Uhr:
Warum wird denn seitenweise über den verkehrsberuhigten Bereich diskutiert, wenn es hier gar nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich geht?
Weil es da ja wohl Klärungsbedarf gab und damit du fragen kannst, auch ohne etwas zum Thema zu sagen.
Ähnliche Themen
War ja klar, dass du deinen inhaltsleeren Senf auch hier dazugeben musst.
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Juli 2016 um 10:33:21 Uhr:
War ja klar, dass du deinen inhaltsleeren Senf auch hier dazugeben musst.
Na wenn das klar war brauchst dich ja nicht wundern.
Schlecht gefrühstückt oder scheiß Wochenende gehabt ?
Und wenn die Trauben zu hoch hängen sind sie halt inhaltsleer . 🙂
Dann ignorier die Trauben doch einfach, wenn du schon nicht dran kommst.
Dir geht's wirklich nicht gut, ne?
Zitat:
@fruchtzwerg schrieb am 18. Juli 2016 um 09:45:08 Uhr:
https://www.polizei.nrw.de/olpe/artikel__3561.html
Besser kann man's nicht zusammenfassen.
Leute , eigentlich ist das eine Diskussion die an Peinlichkeit nicht zu überbieten ist .
Jeder Kraftfahrer müsste wemnigstens die Bedeutung von Verkehrszeichen kennen .
Dabei ist der amtliche Ausdrück immer noch der bessere , denn der schliesst bei richtiger Lesart Irrtümer aus .
Benzli ; das heißt in Deutschland -Verkehrsberuhigter Bereich - Schrittgeschwindigkeit sind lt. Definition
6-7 km/h . Wenn in der Schweiz andere Regeln gelten würde ich an deiner Stelle , wenn ich es nicht genau weiß nicht streiten . Jedenfalls mit 20 km/h wärest du mit einem Bußgeld gesegnet .
Mit Gesetzestext ist das auch so eine Sache : Rechtsanwälte und Gerichte würden ihre gut bezahlte Arbeit verlieren,wenn Gesetzestexte so einfach umzusetzen , zu erklären und anzuwenden wären .
Wenn ich mich nicht irre ist das in der Schweiz auch so , oder gibt es da keine RA und Gerichte . Wissen die schweizer Staatsbürger alles schon von vorn herein . Glaube ich nicht , wenn ich deine Wissenslücke ansehe .
Birscherl, der Dicke hat recht , du bist auch nicht gerade der Harmlosete und musst auch überall deinen meistens unrichtigen Senf dazu geben .
Giovanni.
So, nun darfst du dich nochmal aufregen.
Vor meiner Arbeitsstelle ist eine Kreuzung. Die Straße von rechts ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Das Schild steht aber ca. 30m vor der Kreuzung. Was gilt da nun?
Es gibt aber schon sehr ähnliche komische Regeln in der STVO.
Deswegen halte ich sowohl die Frage als auch die Diskussion für legitim.
gruß
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 18. Juli 2016 um 17:42:11 Uhr:
Birscherl, der Dicke hat recht , du bist auch nicht gerade der Harmlosete und musst auch überall deinen meistens unrichtigen Senf dazu geben .
Giovanni.
So, nun darfst du dich nochmal aufregen.
Gibt gleich hinter die Löffel, um meinen Senf ging es und der war richtig !
Is so !
Bleibt so !
🙂
Bist schon ein toller Hecht. Zum Thema hast du nichts zu sagen? Schade, aber sind wir ja gewohnt. Gehst noch ein paar "Danke" einheimsen und trinkst nen heißen Kakao, dann kannste auch besser schlafen. 😁
Zitat:
@birscherl schrieb am 18. Juli 2016 um 22:56:10 Uhr:
Bist schon ein toller Hecht. Zum Thema hast du nichts zu sagen? Schade, aber sind wir ja gewohnt. Gehst noch ein paar "Danke" einheimsen und trinkst nen heißen Kakao, dann kannste auch besser schlafen. 😁
Hilfe, mein neuer Stalker !
Aber trotzdem gut erkannt.
Und zum Thema wurde schon bevor ich das Thema entdeckt habe mehrmals das Richtige geschrieben, muss ich ja nicht wiederholen. Oder legst Du wert auf meine persönliche Antwort ? Wohl nicht !
Also gib Ruhe !
(Das war jetzt die höfliche Variante.)