Rechts-vor-links?? Ja, nein, möglicherweise, aber nur an Regentagen...
So, liebes Forum, nachdem ich in meiner neuen Stadt auch auf so eine super-eindeutige "Rechts-vor-links?: ja, nein, mögliicherweise, nur an Regentagen"-Straße gestoßen bin, hier mal ein schönes Foto von der tollen Stelle.
Zur Orientierung: die erste Einfahrt auf dem Foto ganz scharf nach rechts führt in der Tat in die Fußgängerzone (um diese geht es aber leider nicht!), die Einfahrt unmittelbar danach nach rechts führt - wie man sehen kann - auf einen öffentlichen Parkplatz (man beachte das "Einbahnstraßen"-Zeichen und den "nichtabgesenkten, weil unterbrochenen" Bordstein!!!!) und die Einfahrt dahinter von rechts ist natürlich die Ausfahrt von eben diesem Parkplatz, schön gekennzeichnet mit dem roten "hier-darf-ich-nicht-reinfahren, aber rauskommen"-Schild. Sonstige Vorfahrtsschilder, die von Bäumen verdeckt oder nur an geraden Tagen aufgestellt sind, gibt es leider nicht.
Also, Freiwillige vor, wer kann Angaben zu rechts-vor-links, Vorfahrt, etc für diese tolle Ausfahrt von dem Parkplatz machen und dabei das "Einbahnstraßen"-Zeichen und auch das "hier-kommst-Du-nicht-rein"-Zeichen plausibel mit erklären?
Grüße aus dem Ländle,
m20082
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich versteh irgendwie die ganze aufregung nicht...
Ich würde im Leben an dieser Stelle nicht auf die Idee kommen, den von rechts kommenden Vorfahrt zu gewähren, denn wie man sehr deutlich anhand des kopfsteinpflasters sehen kann, handelt es sich um eine "gesonderte/abgetrennte" fahrbahn, welche sich dem durchgangsverkehr unterzuordnen hat.
Hast du ein Nachweis dafür, dass ein Kopfsteinpflaster ausreicht zur Regelung der Vorfahrt ? Oder ist das nur deine Interpretation in diese Verkehrslage ?
Vorfahrtsregeln ist in der StVO nur die Rede von einem abgesenkten Bordstein, und dies ist lt. Bauart des Bordsteines genau geregelt wie diese sein muss, das Kopfsteinpflaster gehört nicht zu einem baulich abgesenkten Bordstein.
Meiner Meinung nach hat dort die Stadt geschlampt und sollte schleunigst ein Vorfahrtschild aufstellen.
Denke das es Probleme geben wird wenn der von rechtskommende jemanden auf der "offentsichtlich gedachten" Vorfahrtstrasse reinfährt.
So wie die Verkehrslage gekennzeichnet ist, gilt dort rvl, auch wenn es den Anschein durch das Kopfsteinplaster einer Vorfahrtstrasse hat.
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jan.th
Ich verstehs so: Wenn eindeutig durch ein blaues "P"arken-Schild gekennzeichnet ist, dass sich hinter der rechten Straße Parkplätze befinden, dann gilt auf der "Geradeausstrasse" Vorfahrt.Wenn kein blaues P-Schild an der Einmündung steht, sollte Rechts-Vor-Links zählen. Wie soll man als nicht-ortskundiger Autofahrer sonst erkennen können, dass man trotz nicht-vorhandener Beschilderung hier nicht RVL beachten braucht??
Natürlich immer wichtig: lieber einmal mehr bremsen und durch defensives Verhalten nen Unfall verhindern. Im "schlimmsten" Fall warten dann eben beide Verkehrsteilnehmer und müssen sich durch Zeichen einig werden... 😉
Gruß
Jan
Das ist wohl der Streitpunkt hier. Meiner Meinung nach ist es offentsichtlich dass hier eine Absonderung vom fließenden Verkehr besteht und dass es sich um eine Parkplatzausfahrt handelt ist dadurch ebenso offensichtlich (Eingezeichnete Parkflächen direkt angrenzend).
In dem Urteil ist die Straße scheinbar noch nicht einmal in irgendeiner Art und Weiße getrennt was in unserem Fall allerdings, zumindest rein optisch durch das Pflaster, so ist. Ich denke im Zweifelsfall bekommt das Fahrzeug auf der "Hauptstraße" recht.
Aber vermutlich muss es hier erstmal krachen bevor das entschieden wird 😉
Edit: Und nicht vergessen dass die Straße ausschließlich für den Parkplatz da ist.
Ok, ich hab mir gerade das Bild nochmal angesehen. Man sieht schon als heranfahrender an der ersten Kreuzung, dass hier rechts "blaue P-Schilder" stehen. Durch die Einbahnstraße spielt die Vorfahrt hier aber keine Rolle.
Nun könnte man schon argumentieren, dass deutlich erkennbar ist, dass es sich um einen direkten Zusammenhang zur Ausfahrt handelt, auch wenn hier vielleicht keine Schilder mehr stehen.
Im Urteil wurde im Einzelfall aufgrund der direkt an der Kreuzung befindlichen P-Schilder entschieden. Schade, dass es wohl keine wirklich eindeutige Regelung gibt und man irgendwie immer hoffen muss, dass der andere genauso denkt wie man selbst.
Wenn ich nun aus der vermeintlichen Ausfahrt rausfahre oder diese Ausfahrt irgendwoher als Durchfahrt genutzt habe, sehe ich keinen wirklichen Grund, hier keine Vorfahrt zu haben. Wenn ich mir im Klaren bin, dass es zu Problemen kommen könnte, bin ich natürlich vorsichtig. Wenn ich heute zum ersten mal an so ne Kreuzung ranfahre, denke ich vielleicht unterbewusst als "Ausfahrer": "Ganz klar, ich hab logischerweise Vorfahrt, keine Schilder --> also RVL"
Irgendwie sollte an solchen "Problemstellen" eben lieber ein Schild zu viel stehen. 😉 Steht in der StVO nicht sinngemäß "überall wo keine Schilder stehen gilt RVL"?? (Ja ok, da wird sich dann auf Ausnahmen wie abgesenkter Bordstein oder vielleicht auch Parkplatz bezogen...)
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von m20082
So, liebes Forum, nachdem ich in meiner neuen Stadt auch auf so eine super-eindeutige "Rechts-vor-links?: ja, nein, mögliicherweise, nur an Regentagen"-Straße gestoßen bin, hier mal ein schönes Foto von der tollen Stelle.Zur Orientierung: die erste Einfahrt auf dem Foto ganz scharf nach rechts führt in der Tat in die Fußgängerzone (um diese geht es aber leider nicht!), die Einfahrt unmittelbar danach nach rechts führt - wie man sehen kann - auf einen öffentlichen Parkplatz (man beachte das "Einbahnstraßen"-Zeichen und den "nichtabgesenkten, weil unterbrochenen" Bordstein!!!!) und die Einfahrt dahinter von rechts ist natürlich die Ausfahrt von eben diesem Parkplatz, schön gekennzeichnet mit dem roten "hier-darf-ich-nicht-reinfahren, aber rauskommen"-Schild. Sonstige Vorfahrtsschilder, die von Bäumen verdeckt oder nur an geraden Tagen aufgestellt sind, gibt es leider nicht.
Also, Freiwillige vor, wer kann Angaben zu rechts-vor-links, Vorfahrt, etc für diese tolle Ausfahrt von dem Parkplatz machen und dabei das "Einbahnstraßen"-Zeichen und auch das "hier-kommst-Du-nicht-rein"-Zeichen plausibel mit erklären?
Grüße aus dem Ländle,
m20082
Hallo m20082,
jetzt hast du mich zum Staunen gebracht 😉
Willkommen in unserer schönen Doppelstadt. 🙂
Zu deiner Frage:
Wer aus dieser Ausfahrt rauskommt, hat keine Vorfahrt.
Erstmal weiss ich das, weil ich in besagter Doppelstadt aufgewachsen bin und diese Stelle Seit Jahren kenne.
Es ist auch richtig, dass Fahrprüfer gerne an dieser Stelle vorbeifahren.
Meine Fahrprüfung führte auch an der Stelle vorbei.
Ich bin mit 50 ohne Anzeichen von Abbremsen, o.ä, wie man das Rechts vor Links machen würde, vorbeigefahren.
Da der Prüfer nix sagte war das wohl richtig.
Ich bin der Meinung, dass die Streifen aus Kopfsteinpflaster welche die Einbahnstraße an beiden Einmündungen von der Hauptstraße trennen, als eine Art Gehweg verstanden werden.
Daher greift meiner Meinung hier die Regelung, dass alle Einmündungen bei welchen ein Gehweg überfahren werden muss ( Wie Ausgänge von Spielstraßen ) generell keine Vorfahrt haben.
Wäre das nicht der Fall, müsste hier ein Schild aufgestellt werden, was der Hauptstraße Vorfahrt gewährt, weil sonst in Hauptverkehrszeiten schnell die Straße verstopfen würde und die große Kreuzung weiter oben ( bei der Sparkasse 😉 ) verstopft würde.
Ausserdem ist weiter oben, ungefähr da wo du gestanden hast um das Photo zu machen, ein stark frequentierter Zebrastreifen.
Der sorgt schon ganz gut dafür, dass man unten sehr einfach aus dem Parkplatz rauskommt.
Zitat:
Original geschrieben von nukefree
Willkommen in unserer schönen Doppelstadt. 🙂
Uih, da hat mich jetzt aber einer erwischt!!! [rotwerd]
Nur noch knapp eine Stunde! DIe hiesige Fahrschule sollte es nicht nur wissen, sondern auch erklären und belegen können! Wenn nicht, dann gucke ich morgen nochmal kurz bei der Polizei vorbei.
Schöne Grüße aus dem Ländle an der Quelle eines großen Flusses, der wiederum von noch einem größeren geschluckt wird...
m20082 🙂
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Also, Trommelwirbel und Tusch! Hier die Lösung der hiesigen Fahrschule:
Es gilt kein rechts vor links, da es sich direkt um einen Parkplatz handelt und nicht um eine Straße! Nichts da, mit Pflastersteine markieren die Begrenzung und Co. Da hätte auch ganz normal Teer durchgehend sein können! Einzig und allein das schöne große "P" auf blauem Hintergrund ist entscheidend und qualifiziert die ganze Geschichte damit als Grundstück, welches dann nicht mehr dem Geltungsbereich der StVO unterliegt. Man darf selbstverständlich auch auf Grundstücken Straßenverkehrsschilder anbringen (wegen meines Einwands der Einbahnstraße!).
In der Tat ist es aber eine für auswärtige Fahrer nicht sofort zu überblickende Sache, da diese in der Regel nicht glasklar wissen können, dass die zweite Einfahrt (=Ausfahrt des Parkplatzes) tatsächlich auch von ein und demselben Parkplatz stammt! Dort fehlt natürlich das P-Schild!!!!
Es ist zwar eindeutig kein rechts-vor-links, wenn man sich aber den Schilderwald sonst in Deutschland anschaut, dann hätte hier durchaus noch eins mit eher mehr als weniger Berechtigung stehen dürfen!
Drückt mir die Daumen, dass das mit Führerscheinklasse A direkt in knapp 4 Wochen hinhaut!
Schöne Grüße,
m20082
Hierzu haette ich auch noch was schoenes.. werde da heute nachmittag mal fotographieren gehen.
Bis jetzt dazu nur Google Maps im Anhang.
'Mein' Baugebiet wurde um ein paar Strassen erweitert.
Diese neuen Strassen sind auch ueber so eine lustige Kopfsteinpflaster-Abgrenzung erreichbar.
Die Leute dort verhalten sich sehr unterschiedlich.. mal bleiben sie stehen, mal fahren sie scharf weiter. Und ich weiss nicht wie ich mich dort verhalten soll. Das dumme: ist ca. 50 Meter von meinem Haus weg und ich komm da naja oefter mal dran vorbei. *g*
Ich mach heute noch ein Foto davon..
Anhang:
- Der schwarze Strich bin ich.. ich moechte um diese Kurve rum zu meinem Haus fahren und dort parken.
- Die weissen Linien sind die neuen Baugebietsstrassen
- Es geht um die gestrichelte Linie.. an dieser Stelle ist das Kopfsteinpflaster.
Zitat:
Original geschrieben von m20082
Also, Trommelwirbel und Tusch! Hier die Lösung der hiesigen Fahrschule:
Es gilt kein rechts vor links, da es sich direkt um einen Parkplatz handelt und nicht um eine Straße! Nichts da, mit Pflastersteine markieren die Begrenzung und Co. Da hätte auch ganz normal Teer durchgehend sein können! Einzig und allein das schöne große "P" auf blauem Hintergrund ist entscheidend und qualifiziert die ganze Geschichte damit als Grundstück, welches dann nicht mehr dem Geltungsbereich der StVO unterliegt. Man darf selbstverständlich auch auf Grundstücken Straßenverkehrsschilder anbringen (wegen meines Einwands der Einbahnstraße!).In der Tat ist es aber eine für auswärtige Fahrer nicht sofort zu überblickende Sache, da diese in der Regel nicht glasklar wissen können, dass die zweite Einfahrt (=Ausfahrt des Parkplatzes) tatsächlich auch von ein und demselben Parkplatz stammt! Dort fehlt natürlich das P-Schild!!!!
Es ist zwar eindeutig kein rechts-vor-links, wenn man sich aber den Schilderwald sonst in Deutschland anschaut, dann hätte hier durchaus noch eins mit eher mehr als weniger Berechtigung stehen dürfen!
Drückt mir die Daumen, dass das mit Führerscheinklasse A direkt in knapp 4 Wochen hinhaut!
Schöne Grüße,
m20082
Genau das mit dem Parkplatz schrieb ich in meinem ersten Post auf Seite eins bereits. Hat mich mein Gefühl also nicht getäuscht.
Zitat:
Original geschrieben von m20082
Nichts da, mit Pflastersteine markieren die Begrenzung und Co. Da hätte auch ganz normal Teer durchgehend sein können! Einzig und allein das schöne große "P" auf blauem Hintergrund ist entscheidend und qualifiziert die ganze Geschichte damit als Grundstück,
...
In der Tat ist es aber eine für auswärtige Fahrer nicht sofort zu überblickende Sache, da diese in der Regel nicht glasklar wissen können, dass die zweite Einfahrt (=Ausfahrt des Parkplatzes) tatsächlich auch von ein und demselben Parkplatz stammt! Dort fehlt natürlich das P-Schild!!!!
Und genau aus diesem Grunde hat man der verständnis halber wohl den Kopfsteinpflasterstreifen eingebaut, denn der hört ganz sicher nicht umsonst exakt nach der ausfahrt auf.
(manchmal muss man eben nicht alles mit schildern und paragraphen unterlegen, wenn das einfache oft so nahe liegt... 😉 )
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Ich mach heute noch ein Foto davon..
Wo bleibt das Foto? Vom Bauch her würde ich sofort sagen, dass da rechts vor links ist, wenn nicht noch mehr Details bekannt werden!
Gruß,
m20082
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Hierzu haette ich auch noch was schoenes.. werde da heute nachmittag mal fotographieren gehen.
Bis jetzt dazu nur Google Maps im Anhang.'Mein' Baugebiet wurde um ein paar Strassen erweitert.
Diese neuen Strassen sind auch ueber so eine lustige Kopfsteinpflaster-Abgrenzung erreichbar.Die Leute dort verhalten sich sehr unterschiedlich.. mal bleiben sie stehen, mal fahren sie scharf weiter. Und ich weiss nicht wie ich mich dort verhalten soll. Das dumme: ist ca. 50 Meter von meinem Haus weg und ich komm da naja oefter mal dran vorbei. *g*
Ich mach heute noch ein Foto davon..
Anhang:
- Der schwarze Strich bin ich.. ich moechte um diese Kurve rum zu meinem Haus fahren und dort parken.
- Die weissen Linien sind die neuen Baugebietsstrassen
- Es geht um die gestrichelte Linie.. an dieser Stelle ist das Kopfsteinpflaster.
30er Zone ist dort nicht zufällig?
So.. sorry wegen Verspaetung.
Also im Baugebiet ist eine 30er Zone.
Hier die fragwuerdige Kreuzung/Einmuendung.
andere seite..
Also ich moechte einfach nur da linksrum fahren.. quasi.. wie soll ich mich verhalten?
Wenn man ein bisschen als Fussgaenger die Autofahrer beobachtet, dann faellt auf, dass es alle unterschiedlich machen.
Die einen rechts-vor-links, die anderen fahren einfach durch und hoffen der Gegenueber bremst, geblinkt wird auch willkuerlich.. was waere denn korrekt?
Schilder sind keine vorhanden.
Zitat:
Original geschrieben von yo-chi
Also ich moechte einfach nur da linksrum fahren.. quasi.. wie soll ich mich verhalten?Wenn man ein bisschen als Fussgaenger die Autofahrer beobachtet, dann faellt auf, dass es alle unterschiedlich machen.
Die einen rechts-vor-links, die anderen fahren einfach durch und hoffen der Gegenueber bremst, geblinkt wird auch willkuerlich.. was waere denn korrekt?Schilder sind keine vorhanden.
Geschwindigkeit verringern wegen unklarer Verkehrslage, würde ich sagen. Vor dem Linksabbiegen blinken.
Das ist für mich eine klare RVL-Situation. Inkl.Blinken und allem pipapo...
Vielleicht wird die neue Straße ja auch noch mal geteert. Dann wird die Verwirrung kleiner.