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Rechts-vor-links?? Ja, nein, möglicherweise, aber nur an Regentagen...

Themenstarteram 18. August 2008 um 17:39

So, liebes Forum, nachdem ich in meiner neuen Stadt auch auf so eine super-eindeutige "Rechts-vor-links?: ja, nein, mögliicherweise, nur an Regentagen"-Straße gestoßen bin, hier mal ein schönes Foto von der tollen Stelle.

Zur Orientierung: die erste Einfahrt auf dem Foto ganz scharf nach rechts führt in der Tat in die Fußgängerzone (um diese geht es aber leider nicht!), die Einfahrt unmittelbar danach nach rechts führt - wie man sehen kann - auf einen öffentlichen Parkplatz (man beachte das "Einbahnstraßen"-Zeichen und den "nichtabgesenkten, weil unterbrochenen" Bordstein!!!!) und die Einfahrt dahinter von rechts ist natürlich die Ausfahrt von eben diesem Parkplatz, schön gekennzeichnet mit dem roten "hier-darf-ich-nicht-reinfahren, aber rauskommen"-Schild. Sonstige Vorfahrtsschilder, die von Bäumen verdeckt oder nur an geraden Tagen aufgestellt sind, gibt es leider nicht.

Also, Freiwillige vor, wer kann Angaben zu rechts-vor-links, Vorfahrt, etc für diese tolle Ausfahrt von dem Parkplatz machen und dabei das "Einbahnstraßen"-Zeichen und auch das "hier-kommst-Du-nicht-rein"-Zeichen plausibel mit erklären?

Grüße aus dem Ländle,

m20082

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich versteh irgendwie die ganze aufregung nicht...

Ich würde im Leben an dieser Stelle nicht auf die Idee kommen, den von rechts kommenden Vorfahrt zu gewähren, denn wie man sehr deutlich anhand des kopfsteinpflasters sehen kann, handelt es sich um eine "gesonderte/abgetrennte" fahrbahn, welche sich dem durchgangsverkehr unterzuordnen hat.

Hast du ein Nachweis dafür, dass ein Kopfsteinpflaster ausreicht zur Regelung der Vorfahrt ? Oder ist das nur deine Interpretation in diese Verkehrslage ?

Vorfahrtsregeln ist in der StVO nur die Rede von einem abgesenkten Bordstein, und dies ist lt. Bauart des Bordsteines genau geregelt wie diese sein muss, das Kopfsteinpflaster gehört nicht zu einem baulich abgesenkten Bordstein.

Meiner Meinung nach hat dort die Stadt geschlampt und sollte schleunigst ein Vorfahrtschild aufstellen.

Denke das es Probleme geben wird wenn der von rechtskommende jemanden auf der "offentsichtlich gedachten" Vorfahrtstrasse reinfährt.

So wie die Verkehrslage gekennzeichnet ist, gilt dort rvl, auch wenn es den Anschein durch das Kopfsteinplaster einer Vorfahrtstrasse hat.

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Themenstarteram 23. August 2008 um 5:35

Muss themad vollkommen zustimmen! Eine eindeutigere RVL-Situation gibt es kaum. Zu den Gründen: abgesenkter Bordstein, kein Feld-, Wald-, Wiesenweg oder Grundstück oder "Parkplatz", sondern eine echte Straße mit einem Straßenschild! Das geht kaum deutlicher! Mangels StVO-Zeichen, wie 30er-Zone, Spielstraße oder auch expliziten Vorfahrtszeichen gilt das volle Programm mit "dem von rechts-kommenden Vorfahrt gewähren".

Ist jedoch Blinken in diesem Fall gemäß StVO unbedingt erforderlich oder einfach nur guter Stil? Problematisch wäre es zumindest, wenn das Blinken missverstanden werden könnte. Ich habe mir nochmal das Google Earth Bild angeschaut, die nächste Einfahrt auf der linken Seite auf Deinem Nachhauseweg auf dem Satellitenbild ist aber erst ein paar Meter nach der Einmündung von rechts, also zu weit, als das es von einem entgegenkommenden Fahrzeug mißverstanden werden könnte!

Meiner Meinung nach ist dort eindeutig rechts-vor-links, da es sich nicht um eine abknickende Vorfahrtsstraße sondern um eine normale Einmündung in einer Kurve handelt. Blinken selbst ist entbehrlich, da es weder dem von rechts Kommenden, der Vofahrt hat, noch dem von links Entgegenkommenden, explizit nützt.

Grüße,

m20082

Okay... gut.

Aber wieso sind dann diese Pflastersteine mit eingebaut in der Kurve?

100 Meter weiter gibt es naemlich folgendes:

Und dann noch sowas:

 

Irgendwie koennen sich die nicht entscheiden ob sie Pflastersteiner verwenden oder nicht.

Haben die ueberhaupt eine Auswirkung?

Themenstarteram 23. August 2008 um 5:55

Also mir ist nicht bekannt, dass Pflastersteine (nicht abgesenkte Bordsteine!!!) oder anderer Straßenbelag bei Straßen mit "Straßennamensschildern" (nicht Feldwegen!!!) überhaupt eine offizielle Bedeutung haben. Die StVO sieht jedenfalls meines Wissens eine Unterscheidung des Belags (mit Ausnahme von Feld/Wald/Wiese) nicht vor!

Da Du bei Foto 1 und 3 die meisten Straßenschilder mitfotografiert hast und Foto 2 dank der bajuwarischen Gründlichkeit bestimmt auch ein Straßennamensschild hat [ ;) ] besteht hier in allen drei Fällen zweifelsfrei jeweils rechts-vor-links bzw. Vorfahrt für den Durchgangsverkehr bei Linksabbiegern.

Gruß,

m20082

Ich sehs genauso. RVL, egal ob die Straße "geflickt" oder mit Pflastersteinen angeschlossen ist, der Belag ist nicht ausschlaggebend. Nen abgesenkten Bordstein erkenn ich hier nicht. Wenn an dieser Kreuzung jeder Autofahrer anders interpretiert, heißt das aber in jedem Fall "Achtung, nicht auf die vermeintliche Vorfahrt bestehen". (Hupen würd ich schon, wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt, vielleicht hilfts ja...) ;)

Erst wenn man die Straßennamensschilder sieht, entpuppt sich so eine Kreuzung tatsächlich als RvL-Kreuzung.

So lange man diese noch nicht gesehen hat, ist die Verkehrslage mMn wirklich unklar.

Hinzu kommt, dass die Straßennamensbeschilderung nicht genormt ist. In Berlin oder auch Wilster sehen die anders aus.

Ich würde dies als Ausfahrt des Parkplatzes betrachten. In der Einfahrt stehen ja 2 große P-Schilder und zum zweiten sind ja die Pflastersteine in die Straße eingelassen und ich glaube zu weissen das dies einem abgesenkten Bordstein gleich zu setzen ist. Sollte da aber jemand vor mir rauswollen würde ich Ihn auf jeden Fall lassen wenn es noch möglich ist. Bekloppt finde ich solche Situationen auf jeden Fall. Die Schilder die woanders zuviel rumstehen könnte man hier ruhig hinstellen um solche Fragen erst garnicht aufkommen zu lassen.

...die Auflösung ist doch schon gegeben...

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