Rechts vor links bei Tempo 50?

Hallo zusammen!

Bei uns im Ort ist in fast allen Seitenstraßen 30-Zone. Wenn man dann über den Bahnübergang zum Industriegebiet fährt, steht da ein Zone-30-Ende-Schild. Soweit ist ja auch alles noch klar.

Kürzlich hatte ich dann mit meinem Freund folgende Diskussion:

Meine Ansicht:
Da in der 30-Zone überall rechts vor links gilt und bei dem Ende-30-Schild kein weiteres Vorfahrts-Zeichen steht, gehe ich davon aus, dass ich weiterhin dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss.

Seine Ansicht:
In einer 50-Zone gibt es grundsätzlich keine Rechts-vor-links-Regelung! Dort wo es so etwas gibt (also mit Strichen auf der Straße usw.), ist das illegal...

Ich weiß allerdings noch, dass er schon einmal (in einem anderen Ort) von der Polizei angehalten wurde, weil er eben in einer 50-Zone rechts vor links missachtet hat.

Was ist nun richtig? - Falls er recht haben sollte, woher weiß ich welche Straße Vorfahrt hat?

Gruß Carina

Beste Antwort im Thema

Die StVO ist hier eindeutig:

Zitat:

§8 Vorfahrt

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Hier gibt es keinerlei Bezug zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit und auch Fahrbahnmarkierungen ersetzen meines Wissens keine Verkehrsschilder.

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Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. September 2022 um 04:58:36 Uhr:


Das kann eigentlich nicht sein. Du meinst sicher das "Vorfahrt gewähren" Schild, das rot umrandete Dreieck mit der Rakete drauf. Diese Kombination wäre möglich, da sich das Schild ja immer nur auf die nächste Kreuzung bezieht.

Vorfahrtstraße wäre das weiß-gelbe Schild, das aussieht wie ein quadratisches Spiegelei. Dieses bezieht sich nicht nur auf die nächste Kreuzung sondern auf die fortlaufende Straße und gilt auf jeden Fall auf beiden Seiten.

Haha, Rakete gefällt mir gut !
Am Zeichen 301 hat man an der nächsten Einmündung oder Kreuzung Vorfahrt.

Dann gibt es noch das Schild mit dem schwarzen X (weißes Dreieck, Spitze oben, roter Rand), das besagt "aufgepasst, es kommt eine Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt VON RECHTS". (ZEICHEN 102)

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. September 2022 um 18:05:57 Uhr:


Haste in Bremen auch (Gewerbegebiet Mahndorf). Eine Seite rvl, andere Seite mit Vorfabrtstraße.

Dafür hat es hier die abbiegende Hauptstraße mit zwei einmündenden Nebenstraßen als baulich perfekte Kreuzung. Der Verkehr der Nebenstraßen hat nicht nur die Vorfahrt des Verkehrs auf der Hauptstraße zu beachten haben, sondern untereinander ist wiederum rvl gültig. Gleiches gilt für den Verkehr auf der Hauptstraße, der in eine der Nebenstraßen abbiegen will, denn der hat ja den rechts von ihm heranfahrenden Verkehr der Hauptstraße genauso durchzulassen. Ist außerhalb des Ortes, aber trotzdem als 50er beschildert, was auch gut ist, denn zwei Verkehrsrichtungen sind nicht vorausschauend einsehbar, da heißt es für jeden, sich da "heranzutasten".

@Wauhoo,

was du meinst, ist eine abknickende Vorfahrt, eine Kreuzung auf der die Vorfahrtsstraße abbiegt. Das ist doch nichts Ungewöhnliches, das gibt es doch praktisch in jedem größeren Ort.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 20. September 2022 um 15:03:31 Uhr:


@Wauhoo,

was du meinst, ist eine abknickende Vorfahrt, eine Kreuzung auf der die Vorfahrtsstraße abbiegt. Das ist doch nichts Ungewöhnliches, das gibt es doch praktisch in jedem größeren Ort.

Ja, weiß ich doch, nur passt meine Aussage doch zum Titel dieses Themas? Und, übrigens, diese Kreuzung ist außerhalb des Ortes, wo drumherum sogar eine höhere Geschwindigkeit als diese 50 km/h zugelassen ist. Und diese Kreuzung hat eben die Kombination aus Hauptstraße und RvL.

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Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. September 2022 um 17:43:04 Uhr:



... drumherum sogar eine höhere Geschwindigkeit als diese 50 km/h zugelassen ist. Und diese Kreuzung hat eben die Kombination aus Hauptstraße und RvL.

Wenn Du auf der abknickenden Vorfahrtstraße fährst must Du das anzeigen und Fußgänger vorlassen, die den abknickenden Teil der Vorfahrtstraße im Kreuzungsbereich queren. Die haben nämlich Vorrang. Sonst hieße es ja auch Vorrangstraße, was nicht der Fall ist. Das ganze gilt selbstredend auch bei Tempo 100.

Zitat:

@omasbioladen schrieb am 21. September 2022 um 06:47:24 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 20. September 2022 um 17:43:04 Uhr:



... drumherum sogar eine höhere Geschwindigkeit als diese 50 km/h zugelassen ist. Und diese Kreuzung hat eben die Kombination aus Hauptstraße und RvL.

Wenn Du auf der abknickenden Vorfahrtstraße fährst must Du das anzeigen und Fußgänger vorlassen, die den abknickenden Teil der Vorfahrtstraße im Kreuzungsbereich queren. Die haben nämlich Vorrang. Sonst hieße es ja auch Vorrangstraße, was nicht der Fall ist. Das ganze gilt selbstredend auch bei Tempo 100.

Das ist falsch oder wir reden von verschiedenen Situationen.

Eine Vorfahrtsstraße ist immer eine Vorfahrtsstraße, egal ob die geradeaus geht oder abknickt, und auf dieser hat man immer Vorfahrt. Dass man blinken muss, ist richtig.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 21. September 2022 um 08:38:07 Uhr:


Eine Vorfahrtsstraße ist immer eine Vorfahrtsstraße, egal ob die geradeaus geht oder abknickt, und auf dieser hat man immer Vorfahrt. Dass man blinken muss, ist richtig.

Trotzdem muss man Fußgänger vorlassen, wenn diese direkt nach dem Knick die abknickende Vorfahrtsstraße überqueren.

Gruß

Uwe

Um die Diskussion im Keim zu ersticken. Wiki hat da schöne Schaubilder zu.
Der Gesetzgeber selbst hat erkannt, dass Fußgängerquerungen an diesen Straßen gefährlich sind und somit ist sie an diesen Kreuzungen eigentlich untersagt. Wird baulich so jedoch fast nie umgesetzt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Abbiegen2.jpg

Zitat:

@detten83 schrieb am 21. September 2022 um 09:25:56 Uhr:


Um die Diskussion im Keim zu ersticken. Wiki hat da schöne Schaubilder zu.
Der Gesetzgeber selbst hat erkannt, dass Fußgängerquerungen an diesen Straßen gefährlich sind und somit ist sie an diesen Kreuzungen eigentlich untersagt. Wird baulich so jedoch fast nie umgesetzt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f9/Abbiegen2.jpg

Dann lag ich wohl tatsächlich falsch. Das Bild unten rechts mit Fahrzeug C wäre so ein Beispiel gewesen.

Zitat:

... Gesetzgeber selbst hat erkannt, dass Fußgängerquerungen an diesen Straßen gefährlich sind und somit ist sie an diesen Kreuzungen eigentlich untersagt. Wird baulich so jedoch fast nie umgesetzt. ...

Unabhängig von Fußgängerquerungen, also auch wenn da kein Zebrastreifen ist, sind an abknickenden Vorfahrtstraßen Fußgänger vorzulassen wenn sie im Kreuzungsbereich in Fahrtrichtung nach dem Knick die Vorfahrtsstraße queren.

Will der Gesetzgeber das Queren von Fußgängern unterbinden und einen Vorrang für Fahrbahnbenutzer erzwingen muß er Zäune zwischen Fußgängerweg und Vorfahrtstraße errichten.

Zitat:

@Bulwey schrieb am 21. September 2022 um 09:56:37 Uhr:



Dann lag ich wohl tatsächlich falsch.

Vor dem Hintergrund, daß sehr viele diese Regel nicht kennen habe ich das ja auch erwähnt. Ich denke das fast jeder zweite diese Regel nicht kennt und nur jeder zehnte tatsächlich anhalten würde. Wenn es hoch kommt. Kannst Dich ja mal in so einen Bereich stellen uns zählen wieviele dann da wirklich für Dich anhalten.

Zäune sind an diesen Stellen tatsächlich oft montiert.

Das Bild unten Rechts ist aber auch ein Beispiel für die Sinnlosigkeit dieser Regelung. Der Fußgänger darf vor dem Fahrzeug C die Straße passieren, aber Fahrzeug D darf durchfahren, also darf er dann doch nicht über die Straße. Muss C dann nun so lange warten, oder darf er weiterfahren? Denn D will ja geradeaus, da steht aber der wartende C.

Es widerspricht auch dem Prinzip (dass ich in der Fahrschule lernte) dass man eine abknickende Vorfahrt in Gedanken auch grade biegen könnte, um sich die Vorfahrtregelung dort besser vorstellen zu können. Den Fußgängervorrang regelt dieses Prinzip scheinbar nicht.

Zitat:

@detten83 schrieb am 21. September 2022 um 10:19:54 Uhr:


Zäune sind an diesen Stellen tatsächlich oft montiert.

Das Bild unten Rechts ist aber auch ein Beispiel für die Sinnlosigkeit dieser Regelung. Der Fußgänger darf vor dem Fahrzeug C die Straße passieren, aber Fahrzeug D darf durchfahren, also darf er dann doch nicht über die Straße. Muss C dann nun so lange warten, oder darf er weiterfahren? Denn D will ja geradeaus, da steht aber der wartende C.

Bei der Situation bin ich jetzt auch komplett verwirrt, ich weiß jetzt nicht mal mehr ob C oder D zuerst fahren darf.

Beide sind auf der Vorfahrtsstraße, aber D fährt geradeaus und C biegt ab. Gilt da jetzt auch, dass der Abbiegende warten muss oder muss der warten, der die Vorfahrtsstraße verlässt?

Bisher dachte ich C hat Vorfahrt. Aber warum darf dann D vor dem Fußgänger fahren?

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