Rechtlich angreifbar und was tun???
Hallo an alle,
brauche mal wieder eure hilfe.
mein bruder hat sich eine zx9r gekauft, leicht umgebaut, ohne verkleidung usw.! los ging es nach der anzahlung, das möpp sollte nach zwei wochen ausgeliefert werden aber daraus wurden fast SECHS wochen und da auch nur mit einem spiegel, wechseltacho nicht richtig eingestellt und ohne der soziusbank. nach einer kurzen fahrt stellte er fest (ist anfänger) dass das möpp beim beschleunigen sich ständig verschluckt, kein gas annimmt und am schlimmsten wird es ab dem 4 gang, da geht garnichts (die erreicht wenn überhaupt grad mal 80km/h).wieder zum händler und nun steht sie auch schon wieder fast zwei wochen da und der typ labbert nur rum ohne auf den punkt zu kommen. die kawa wurde auf 98 ps gedrosselt.
kennt sich einer aus? kann man gegen die ganze sache rechtlich vorgehen? was könnte das problem sein?
für die antworten bedanke ich mich jetzt schon!!!
Beste Antwort im Thema
Mal ne Info bzgl. des Wirtschaftsrechts:
§323 BGB
Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzungen:
Fälligkeit des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> enfällt nach §323(2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, es ein Fixkauf war, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
§281 BGB
Schadenserstaz statt Leistung (Nacherfüllungssschaden)
Voraussetzungen:
Fälligkeit, oder ein Verschulden des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> entfällt nach §281 (2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
###### daraus kannst du aber Ersatz für vergebliche Aufwendungen nach §284 BGB fordern, z.B.: Vertragskosten, Kosten für Bankkredit, Kostefür den Anwalt######
Ich hoffe, das hilft dir.
Gruß
PS: Der BGB hat ganze Seiten voll mit Vertragsrecht, und pipapo.
17 Antworten
Kommt drauf an was im KV steht. Stehen die Mängel die das Möp hat drinne oder nicht, wenn nicht kannst was machen wenn se drin stehen biste der gelackmeierte da Du sie ja mit der Unterzeichnung des KV`s anerkannt hast.
Aber mit sowas würd ich mal lieber zum Anwalt gehen der kann Dir bestimmt besser weiterhelfen.
Was meistens auch zieht ist das Du erstmal mit der Rechtschutzversicherung drohst.
Wie war denn der Zustand der Maschine bei der Besichtigung?😕
Klingt jetzt für mich so, als ob da eine Un(m)fallmaschine zum Pseudofighter umgebaut wurde.
Einfach Verkleidung weg mögen die Kawa's mit Ramair nicht so.
Vom rechtlichen hab ich gar keine Ahnung.Da hilft wohl nur der Gang zum Anwalt.
Der Tip mit dem Gang zum Anwalt ist schonmal gut, die Frage nach dem, was im Kaufvertrag vereinbart wurde, auch.
Falls die Mängel nicht drinstehen, den Verkäufer unter Fristsetzung (z.B. 2 Wochen) zur Mängelbeseitigung bzw. Lieferung der vertraglich vereinbarten Sache (ich gehe davon aus, daß Spiegel und Sitzbank dabei sein sollten :-) ) auffordern, bei fehlender Behebung anschließend wandeln/zurücktreten, Rückzahlung fordern. Da würde ich mich auf keine großen Kompromisse einlassen, man ärgert sich meistens trotzdem.
Aber wie gesagt, dafür gibt es Leute, die sich wirklich damit auskennen, das ist (insb. mit einer Rechtsschutzversicherung im Nacken) gut investiertes Geld, zumal der Verkäufer u.U. die Kosten des Anwalts ohnehin als sog. Verzugsschaden zu tragen hätte, wenn er nicht spurt.
C.
schon mal danke für die ersten antworten.
bei der besichtigung war das möpp noch nicht ganz fertig gewesen und dementsprechend wurde es vereinbart das es in zwei wochen geliefert wird. es waren auch keine mängel gewesen, sollte lediglich die drosselung rein, spiegel, kette und ein paar kleinigkeiten gemacht werden und dafür hat er sechs wochen gebraucht! 😠
ob es ein unfaller war weiss ich nicht, er sagt "nein"!
was muß denn bei den moppeds mit ramair gemacht werden wenn die verkleidung abkommt? das traurige ist ja das der typ selber in forum´s nach antworten sucht! 😕
wäre halt doof jetzt zum kawa händler zu gehen obwohl man bei dem ein jahr garantie hat!
AndiDuc
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Gib in der Suche mal Ramair ein.Am besten im Kawa-Unterforum.Da wirst Du einiges finden.
Z.B.: http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?...
Wobei ich denke, da sollte sich der Händler drum kümmern und nicht der Käufer.
An dem Möp würde ich an Stelle Deines Bruders überhaupt nichts rumfummeln oder anderweitig machen lassen, weil der Händler im Nachhinein die Fehlfunktionen darauf beziehen könnte.
Die Ratschläge von WishboneX kann ich Deinem Bruder nur nahelegen.
Wenn er ´ne Rechtsschutzversicherung hat, dann soll er nicht lange warten, sondern sich von einem Anwalt beraten und nötigenfalls vertreten lassen (Kaufvertrag mitnehmen).
Der kennt nämlich die ganzen Feinheiten und Hintertürchen, bei denen Dein Bruder als Unkundiger möglicherweise zu viel falsch macht, wenn er die Sache selbst in die Hand nimmt.
Vertragsrecht ist sehr umfangreich und für einen Laien sehr tückisch, für einen Anwalt aber gehört es zum täglichen Geschäft.
Viel Erfolg und Gruß.
Zitat:
Original geschrieben von AndiDuc
los ging es nach der anzahlung...
Der Restbetrag des Kaufpreises wurde doch hoffentlich noch nicht gezahlt.
leider schon. denn nach langen sechs wochen hieß es das alles fertig sei, also hat er den rest bezahlt und ist losgefahren und da kam halt das problem mit dem beschleunigen usw.! 😠
@ AndiDuc,
da Du speziell darauf nicht geantwortet hast, gehe ich mal davon aus, das KEINE Rechtschutzversicherung bei Deinem Bruder vorhanden ist.
Ich rate trotzdem dringend zum Gang zum Rechtsanwalt, die "paar" Euro's sind super angelegtes Geld! Je nach Streitwert (Wert der ZX 9 R) orientiert sich die Gebührenordnung. Also läßt sich das mit dem Geld beim ersten Anruf in einer Kanzlei erfragen.
Der Händler hat ja bereits bewiesen, das er unzuverlässig ist!
Frage Dich bitte einmal selbst bzw. Dein Bruder sollte das tun - ob Ihr - ganz nüchtern betrachtet - wirklich noch glaubt, das der Typ das Ganze zum Guten für Euch regelt!?! Wohl eher nicht, oder!?!
Also Kawa zurückgeben, Zug um Zug direkt gegen die bezahlte Kohle. Ichvermute nämlich auch mal, das Dein Bruder dem Händler die restliche Kohle leider schon gegeben hatte, gell?!?
Was hat die Kawa überhaupt gekostet, Erstzul., etc.?
@ mik222
er hat ne rechtschutzversicherung!
das mit dem gang zum anwalt habe ich ihm auch schon geraten aber er regt sich zwar über den typen auf aber macht nicht den nächsten schritt!
in meinen augen ist er total unfähig und ich glaub nicht das es so schnell was wird, ich meine welcher händler (weiss nichtmal ob er meister ist usw.?!) informiert sich wegen sowas in einem forum!?
ja, den rest hat er nach den fast sechs wochen bezahlt und danach stellte er das ganze fest!
gekostet hat das "gute" teil 4500€, ich glaub 2002er bj, 12000km...
Also, ein kleiner Hinweis bezüglich der Inanspruchnahme der Hilfe eines Anwaltes. In Deutschland gibt es die Schadensminderungspflicht. Demnach bist du bzw. dein Bruder verpflichtet, keine unnötigen Kosten zu produzieren. Das heißt, nimmt dein Bruder einen Anwalt, ohne dem Verkäufer eine Möglichkeit gegeben zu haben, die Mängel zu beheben, bleibt dein Bruder auf den Kosten für den Anwalt sitzen. Bzw. möglicherweise übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten, das weiß ich nicht genau.
Jedenfalls hat der Verkäufer oder dessen Rechtsschutzversicherung dann nichts mit den Kosten des Anwaltes deines Bruders zu tun. Insofern ist der Hinweis von WishboneX gut, dem Verkäufer zunächst eine Frist zu setzen und erst nach erfolglosem Verstreichen der Frist sollte ein Anwalt kontaktiert werden.
ist es eine frist wenn er jedes mal sagt dann und dann ist es fertig und dann doch jedes mal aufs neue vertröstet?!?🙄
heute hat er gesagt das er bis donnerstag auf jeden fall fertig sein wird. diese deadline wollen wir abwarten und dann ist schluss--> die anwälte müssen auch eine möglichkeit bekommen geld zu verdienen!😁
Wenn ich mich nicht täusche hätte es schon gereicht wenn Du ihm zweimal die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben hättest.
Aber es kommt ja auch noch der Lieferverzug hinzu wie es damit aussieht weiß ich jetzt nicht genau und will mich deswegen auch nicht dazu äußern da ich auch meine Unterlagen gerade nicht da habe. Aber schau doch mal im Netz nach den § für KV`s. dejure.org ist da eine recht gute Seite. §433-480 BGB da dürfteste alles finden
Zitat:
Original geschrieben von AndiDuc
heute hat er gesagt das er bis donnerstag auf jeden fall fertig sein wird.
Diese Deadline solltet ihr euch schriftlich geben lassen.