Rechtlich angreifbar und was tun???
Hallo an alle,
brauche mal wieder eure hilfe.
mein bruder hat sich eine zx9r gekauft, leicht umgebaut, ohne verkleidung usw.! los ging es nach der anzahlung, das möpp sollte nach zwei wochen ausgeliefert werden aber daraus wurden fast SECHS wochen und da auch nur mit einem spiegel, wechseltacho nicht richtig eingestellt und ohne der soziusbank. nach einer kurzen fahrt stellte er fest (ist anfänger) dass das möpp beim beschleunigen sich ständig verschluckt, kein gas annimmt und am schlimmsten wird es ab dem 4 gang, da geht garnichts (die erreicht wenn überhaupt grad mal 80km/h).wieder zum händler und nun steht sie auch schon wieder fast zwei wochen da und der typ labbert nur rum ohne auf den punkt zu kommen. die kawa wurde auf 98 ps gedrosselt.
kennt sich einer aus? kann man gegen die ganze sache rechtlich vorgehen? was könnte das problem sein?
für die antworten bedanke ich mich jetzt schon!!!
Beste Antwort im Thema
Mal ne Info bzgl. des Wirtschaftsrechts:
§323 BGB
Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzungen:
Fälligkeit des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> enfällt nach §323(2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, es ein Fixkauf war, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
§281 BGB
Schadenserstaz statt Leistung (Nacherfüllungssschaden)
Voraussetzungen:
Fälligkeit, oder ein Verschulden des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> entfällt nach §281 (2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
###### daraus kannst du aber Ersatz für vergebliche Aufwendungen nach §284 BGB fordern, z.B.: Vertragskosten, Kosten für Bankkredit, Kostefür den Anwalt######
Ich hoffe, das hilft dir.
Gruß
PS: Der BGB hat ganze Seiten voll mit Vertragsrecht, und pipapo.
17 Antworten
Ich mach's mal kurz:
- ja, normalerweise reichen ZWEI erfolglose Reparaturversuche um den Kauf rückabzuwickeln, Vorsicht: normalerweise!
- bei der Rechtsschutzversicherung bezahlt diese ALLES (abgesehen von einer evetuellen Selbstbeteiligung)
- DAS IST JA DER PUNKT, der Anwalt REGELT ALLES, auch die Fristen und das weitere Vorrgehen!!!!!!! Deshalb auch in diesem Fall SOFORT zum Anwalt. So wie's in diesem Fall auszusehen scheint, würde ein schneller Gang zum Rechtsanwalt die Kosten des Bruders mindern!!!
Mal ne Info bzgl. des Wirtschaftsrechts:
§323 BGB
Rücktritt vom Vertrag
Voraussetzungen:
Fälligkeit des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> enfällt nach §323(2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, es ein Fixkauf war, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
§281 BGB
Schadenserstaz statt Leistung (Nacherfüllungssschaden)
Voraussetzungen:
Fälligkeit, oder ein Verschulden des Verkäufers
Angemessene Nachfrist setzen
--> entfällt nach §281 (2)BGB, wenn der Verkäufer die Lieferung verweigert, oder es waren besondere Umstände (höhere Gewalt).
###### daraus kannst du aber Ersatz für vergebliche Aufwendungen nach §284 BGB fordern, z.B.: Vertragskosten, Kosten für Bankkredit, Kostefür den Anwalt######
Ich hoffe, das hilft dir.
Gruß
PS: Der BGB hat ganze Seiten voll mit Vertragsrecht, und pipapo.
Ohne jetzt hier groß ins Detail gehen zu wollen (Zivilrecht ist eh nicht mein Steckenpferd): Die relevanten Normen finden sich in §§433ff BGB, insb. in § 437 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Aber das ist, wie bereits erwähnt, keine einfache Materie. Schick Deinen Bruder zu einem Anwalt zur Beratung und ggf. weiteren Vertretung, die Gebühren halten sich bei 4.500€ im Rahmen, die 1,0 Gebühr für die außergerichtliche Vertretung beträgt 273€, die 1,5 (Mittelgebühr) beträgt rund 410€. Und wenn eine Rechtsschutzversicherung für derartige Fälle (Privatrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschut i.d.R., in die Police schauen), dann hat die Vers. auch einzustehen. Meines Erachtens ist das auch kein Fall für die Schadensminderungspflicht nach 254 BGB, denn der Verkäufer befindet sich bereits in Verzug, es war ein Liefertermin (einer mangelFREIEN) Sache vereinbart, daher befindet er sich bereits in Verzug und hat den Verzugsschaden (Anwaltskosten) ggf. zu ersetzen.
Das ist jetzt alles ohne präzise Subsumtion geschrieben, der Anwalt Eures Vertrauens kann da sicher mehr sagen. Tip: Möglichst zu dem Termin schon eine möglichst präzise Chronologie mitbringen, mit möglichst vielen Belegen (Emailausdrucken, Telefonnotizen, Briefen etc.), das erleichtert die Strukturierung.
Grüße und viel Glück für Deinen Bruder
Christian