Rechte Motorradkauf
Hallo an alle,
ich brauche mal wieder euren Rat.
Ich habe einen oldtimer gekauft. Der Verkäufer hat mir geschrieben und gesagt, dass alle Umbauten eingetragen sind und Tüv bis 04/24 vorhanden ist. Soweit so gut.. jetzt hat mir ein Kumpel gesagte, dass die Kürzung des Hecks nicht eingetragen ist. Natürlich sehe ich den fehler auch auf meiner seite da ich nicht nochmal in den FZ geschaut habe. Jedoch: kann ich nun trotzdem vom kauf zurücktreten? Ob die eintragung vom heck beim Tuev klappen würde weiß ich nicht und waere mit kosten verbunden die ich eig nicht aufbringen will.
es handelt sich um eine suzu gsx 400e Preis ca 1100€
105 Antworten
Eben, da war Dir das auch egal. Und jetzt machst Du so einen Wind für eine kurze Fahrt zur nächsten Prüfstelle? Dort bekommst Du Klarheit und kannst entscheiden, ob der Verkäufer unter Klageandrohung das Teil gleich abholen darf oder Du ein wenig in das Gefährt investierst. Alles andere ist verlorene Zeit und Energie.
@ Magouman
Ich will Deine Ausführungen hier nicht nochmal zitieren, aber Du schreibst von etwas ganz anderem. Bei Eigenbau, erst recht mit Schweißstellen, brauchst du zwingend ein Gutachten, also erst überlegen und dann schreiben.
@TE,
wie kommst Du auf 300 €? Eine kurze Besichtigung kostet so bei 38,-.
Zitat:
@Opelschraubi schrieb am 25. September 2022 um 19:01:59 Uhr:
@ Magouman
Ich will Deine Ausführungen hier nicht nochmal zitieren, aber Du schreibst von etwas ganz anderem. Bei Eigenbau, erst recht mit Schweißstellen, brauchst du zwingend ein Gutachten, also erst überlegen und dann schreiben.
@TE,
wie kommst Du auf 300 €? Eine kurze Besichtigung kostet so bei 38,-.
Wie gesagt, habe ich selbst nicht die Ahnung bei Kauf gehabt dass z.B ein Umbau des Hecks im FZ eingetragen sein muss.
300€ da ich den Hobel mit Transporter dahin bekommen muss. Aktuell darf ich meines Wissens nicht fahren da der Heckumbau nicht eingetragen ist. Alleine wegen der Versicherung..
OmG , stell dich nicht an wie der letzte Bettnässer , drauf auf den Hobel und ab zum TÜV-Onkel .
Ähnliche Themen
Zitat:
@ME1200 schrieb am 25. September 2022 um 19:16:36 Uhr:
OmG , stell dich nicht an wie der letzte Bettnässer , drauf auf den Hobel und ab zum TÜV-Onkel .
Ich bin einfach nicht so dumm und leichtsinnig wie manch anderer. Nur mal so als Beispiel: wäre man angehalten mit den Nummernschildwinkel wie oben
beschrieben „Wir sprechen dann also von einer astreinen Straftat, mit der sich das zuständige Amtsgericht befassen wird. Aus langjähriger Praxis kann ich sagen, dass diese Anzeigen im Schnitt mit einem Strafbefehl in Höhe von rund 800 bis 1.000 Euro enden. Beim Erstverstoß wohlgemerkt. Punkte im VZR (Verkehrszentralregister) kommen außerdem hinzu“
wenn man auf sowas keine Lust hat ist man also ein Bettnässer?
@ TE,
fahr los und stell Dich dumm - das hat noch nie geschadet, im Gegenteil.
Edit. ein Verstoß gegen die STVZO ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, da die STVZO eine "Verordnung" ist und kein Gesetz.
Hä?
Und bei Besichtigung und Kauf warst Du schlau oder wie? Dort warst Du nicht dumm und leichtsinnig? Und ein falscher Nummernschildwinkel stellt keine Straftat dar, woher hast Du denn das? Und welche Praxis hast Du, wenn Du von Strafbefehlen in solcher Höhe schreibst? Und vorher war Dir das alles egal und jetzt plötzlich ein kompletter Sinneswandel?
Langsam gewinne ich den Eindruck, dass hier jemandem einfach nur mächtig langweilig ist, oder?
Zitat:
@Harig58 schrieb am 25. September 2022 um 19:26:38 Uhr:
Hä?
Und bei Besichtigung und Kauf warst Du schlau oder wie? Dort warst Du nicht dumm und leichtsinnig? Und ein falscher Nummernschildwinkel stellt keine Straftat dar, woher hast Du denn das? Und welche Praxis hast Du, wenn Du von Strafbefehlen in solcher Höhe schreibst? Und vorher war Dir das alles egal und jetzt plötzlich ein kompletter Sinneswandel?Langsam gewinne ich den Eindruck, dass hier jemandem einfach nur mächtig langweilig ist, oder?
Am Besten liest du die Beiträge nochmal vom Anfang an. Ansonsten erweckst du den Eindruck einfach nur hierumstänkern zu wollen. Ein falscher Nummernschildwinkel ist sehr wohl eine Straftat. Durchforste mal die Motorradforen oder unterhalte Dich mit Motorradfahrern
Oder du liest es hier https://www.keba-verlag.de/kennzeichen-neigungswinkel/
oder hier https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html nach
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. September 2022 um 19:35:30 Uhr:
Auweia seid wann ist eine OWI eine Straftat?
Stichwort Kennzeichenmissbrauch
Zitat:
@Bullytalk20 schrieb am 25. September 2022 um 19:36:20 Uhr:
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. September 2022 um 19:35:30 Uhr:
Auweia seid wann ist eine OWI eine Straftat?Du denkst auch du weißt alles besser und musst dann direkt abwertend werden oder?
Stichwort Kennzeichenmissbrauch
So, jetzt mal ernsthaft: Mache einen Termin zur TÜ. Telefoniere mit der Versicherung darüber. In 99% aller Fälle darfst Du direkt, ohne Umwege und ohne irgendwelche Befürchtungen zur TÜ fahren, sofern das Fahrzeug auf dem Papier zugelassen ist. Ich glaube, da hakt es nämlich bei Dir schon.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 25. September 2022 um 19:37:39 Uhr:
Vergiss es du trollst mich🙁
Du könntest ja einfach mal auf die links gehen und durchlesen und dann feststellen das es so ist wie ich es sage.