Rechnung fürs Umsetzen - aber ich weiß nichts davon
Nabend,
folgender Sachverhalt:
Ich bekam vor einiger Zeit Post, dass mein Fahrzeug im absoluten Halteverbot geparkt haben soll. Da ich auf sowas für gewöhnlich achte (zumal es mein Wohnort ist), bin ich zu entsprechender Stelle gegangen und habe das zeitlich befrisstete Zeichen geprüft: Da dort mehrfach zeitlich befristete Aufkleber übereinander geklebt wurden, konnte ich das im entsprechenden Zeitraum angeblich vorhandene Halteverbot nicht mehr nachprüfen. Ich bin bis heute überzeugt, nichts übersehen zu haben.
Ich habe dann beschlossen, dass ich es dabei belasse und die 20€ bezahlt. Nachprüfen konnte ich es eh nicht mehr.
Erledigt.
Nun aber finde ich einen Brief in meinem Briefkasten, in dem mir ca. 150€ fürs Umsetzen in Rechnung gestellt werden, für denselben Verstoß.
Ich kann mich an keinen einzigen Vorfall erinnern, an dem mein Fahrzeug nicht an dem Ort stand, an dem ich es zuletzt zurückgelassen habe!
Da die Summe in diesem Fall doch schon erheblich ist, bin ich nicht gewillt, das so einfach hinzunehmen, wenn mir dieser Vorgang komplett unbekannt ist. Wäre es anders, würde ich anstandslos bezahlen.
Die Frage die ich mir jetzt stelle ist: Ob und wie man herausfinden kann, ob die Umsetzung wirklich stattgefunden hat? Muss der neue Standort vermerkt werden? Oder hat man als Beschuldigter nun überhaupt keine Möglichkeit mehr, den Vorgang nachzuprüfen?
Ratlose Grüße.
Beste Antwort im Thema
Ich war nicht am selben Tag am Auto um den es hier geht. Die 72h-Regel wurde aber nicht verletzt.
Ich setze mich mit der Rechtsschutz in Verbindung und dann werde ich sehen wie es weitergeht und hier posten.
39 Antworten
Vielleicht hat de Polizebeamte tatsächlich ein Fahrzeug umsetzen lassen, eben nur nicht dein Fahrzeug. Wenn man mehrere Verstöße ahndet kommt man schnell mal mit den Kennzeichen durcheinander. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Es kann durchaus passiert sein, dass dem Umsetzer ein falsches Kennzeichen genannt wurde und der Fahrer sich auf die Angabe der Polizei verlassen hat und nicht selbst überprüfte, welches Kennzeichen an dem von ihm umgesetztem Fahrzeug war. Ggf. Mal ganz dumm Anfragen, ob es sich um einen Ablesefehler handelt und steif und fest behaupten, dass das Fahrzeug an ein und demselben Punkt stand, nämlich da wo es auch zuvor abgestellt wurde. Wobei ich den genauen Ort nicht nennen würde. Es kann ja auch ganz woanders gestanden haben und als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit muss ich keine Angaben machen.
Der reine Formverstoß Parken dürfte auch nicht ohne weiteres mit Umsetzen geahndet werden. Da müssen noch andere Gründe vorliegen.
die OW hat mit diesem Brief nichts zu tun. Das sind zwei separate Fälle, auch wenn es sich um denselben Verstoß handelt.
Es handelt sich um ein temporäres absolutes Halteverbot und ich soll Abbiegeverkehr behindert haben. Dies rechtfertigt ein Umsetzen. Auch ohne Behinderung würde das Absolute Halteverbot jedoch ein Umsetzen ermöglichen.
Aber ja, der Gedanke mit dem Kennzeichen kam mir auch schon...
Zitat:
@stuntmaennchen schrieb am 9. Oktober 2015 um 20:30:26 Uhr:
Da ich sogar noch den Moment vor Augen habe, an dem ich verwundert den Zettel vom Auto gefischt habe, kann ich mir ziemlich sicher sein, dass das Auto eben genau dort stand.
Aber gut, das lässt sich offenbar wirklich nur "vor Ort" klären.
Das irritiert mich jetzt.
In dem Fall, sofern ich nicht eh bewusst falsch geparkt habe, schaue ich doch min. nach, warum und ob der Zettel da zu Recht dran hängt.
Da warte ich doch nicht auf Post (wie in deinem ersten Beitrag) und schaue dann erst nach.
Irgendwie sind deine Aussagen widersprüchlich.
Ich war nicht am selben Tag am Auto um den es hier geht. Die 72h-Regel wurde aber nicht verletzt.
Ich setze mich mit der Rechtsschutz in Verbindung und dann werde ich sehen wie es weitergeht und hier posten.
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Ich würde auch erstmal den genauen Ablauf der Umsetzung nachfragen. D.h. Datum, Uhrzeit, Kennzeichen, Rechnung des beauftragtes Unternehmens. Da müsste doch auch aufgeführt sein, von welcher Stelle und auf welche neue Stelle das Fahrzeug umgesetzt wurde. Da könnte man dann eventuell nachhaken.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 9. Oktober 2015 um 19:59:09 Uhr:
Und selbst wenn (geplante) Arbeiten an der Stelle mit den zeitlich befristeten Halteverboten stattgefunden hätten, welches ein Umsetzen rechtfertigen würde ... dann würde der Umsetzer den Wagen ja anschließend nicht wieder zurückstellen, sondern am Umsetz-Ersatzplatz stehen lassen ... meiner Meinung nach.Komisch ...
Das gab's schon. Delinquent im Urlaub und Fahrzeug regulär geparkt.
Dann wurden Baumschnittarbeiten terminiert und auf der einen Seite ein Halteverbot erlassen. Der Schlepper kommt, stellt das Fahrzeug auf die andere Straßenseite (mittig geparkt und einfach den Kran einmal um 180° geschwenkt).
Die nächste Woche wurden die Arbeiten für die andere Straßenseite angesetzt. Also gleicher Vorgang nochmal. --> Fahrzeug wurde zwei mal Abgeschleppt und stand genau an der selben Stelle.
Shit happens. 😁
Gruß Metalhead
Ich würde die Apschleppfirma befragen. Muss es ja geben, muss ja vermerkt sein irgendwo. Es muss ja auch Unterlagen geben wo das Fahrzeug angeblich hingeschleppt wurde .
Sind die Schreiben überhaupt echt ? Hört sich für mich auch fast ein wenig wie ein Trickbetrug an, erst wird vorsichtig "nachgefragt" ob man willig ist 20.-Euro zu zahlen, dann wird noch eine Rechnung fürs abschleppen nachgeschoben.
wenn du niemand zugeparkt hast dann gibs eigentlich nur eine paar euro knolle...
Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Ersteller der "Rechnung" in Verbindung setzen. Für einen "Umsetzvorgang" gibt es einen Auftrag an einen Abschlepper zum Umsetzen, einen Bericht zu : "Wo abgeholt und Wo hingestellt" und letztlich macht der Abschlepper bei jedem Vorgang Bilder, um nachher nicht für dubiose Schäden haftbar gemacht zu werden.
Also wird alles nachvollziehbar sein.
Das gilt es zu Prüfen. Dafür kann natürlich ein RA und eine RSV von Nützen sein.
Viele Grüße
Thomas
Das was "DieDicke1300" da schreibt klingt nicht einmal so weit hergeholt. Danke für den Tipp; irgendwie muss man ja seine Weihnachtskasse auffrischen;-) Also Vorsicht heißt die Devise!
Zitat:
@stuntmaennchen schrieb am 9. Oktober 2015 um 19:58:46 Uhr:
eben dieses "vielleicht" stört mich an der Sache. erst das "übersehene" Halteverbot und nun noch ein Umsetzen was mir nicht bekannt ist. 150€ sind mir zu viel, um mich auf ein "vielleicht" zu verlassen.Blöd: legt man Widerspruch ein, werden automatisch 35€ draufgeschlagen. Fetzt.
Die 20 Euro sind für das Parken im "Haltverbot" mit Behinderung. Um diese Behinderung zu beseitigen, wurde vermutl. auf Anordnung der Polizei dein Fahrzeug versetzt, vielleicht nur wenige Meter, nach vorne oder hinten. Und das sind dann die 150 Euro, die an Kosten entstehen für die Abschleppfirma.
Ich kenn es so, dass es bei der Polizei Abschlepplisten gibt, in die Fahrzeuge eingetragen werden, die versetzt oder abgeschleppt werden, egal wer der Auftraggeber war.
Einfach mal dort nachfragen, was da abgelaufen ist und gut.
Ich bekomme ja nicht oft diese Knöllchen, glaube aber zu wissen, das man vorher was hinter dem Scheibenwischer hat, sehe ich jedenfalls oft so, hatte der TE ja wohl nicht, die Zahlungsaufforderungen kommen ja nicht aus dem nichts.
Und dann nur wenige Meter umgesetz, ich weiß nicht, warum soll da gerade frei sein, wenn man schon falsch parkt dann doch nur weil gerade kein "legaler" Platz frei ist, es herrscht ja Parkplatznot.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Oktober 2015 um 14:25:38 Uhr:
Und dann nur wenige Meter umgesetz, ich weiß nicht, warum soll da gerade frei sein, wenn man schon falsch parkt dann doch nur weil gerade kein "legaler" Platz frei ist, es herrscht ja Parkplatznot.
Naja, denkbar ist auch, dass man das Parkverbot einfach übersehen hat.
Und da wo abends um 10 Parkplatznot herrscht, muss morgens um 9 noch lange keine Parkplatznot mehr vorhanden sein.
Es kann doch sein, dass ein Parkplatz kurz vor dieser Umsetzaktion frei geworden ist. 🙂
Komisch finde ich die ganze Sache schon.
Wie Diedicke1300 und andere schon schrieben: Einfach beim Ordnungsamt oder beim Abschlepper nachfragen und genaue Informationen einholen. Danach entscheiden, was zu tun ist.
@TE,
Du kommst ja wie aus Deinem Profil ersichtlich aus Berlin. Hier in Schöneberg kenne ich das so, das die für jedes Knöllchen vor dem Abschleppen ein Foto machen zur genauen Dokumentation. Fordere das doch mal an.
Gruß Andy