Rechnung für KFZ Versicherung rückwirkend
Hallo
Ich bin neu hier und brauche Hilfe. Vielleicht kann mir ja einer meine Frage beantworten?
Ich habe heute eine Rechnung von meiner Versicherung erhalten. Ich soll für meinen VW Polo Baujahr 95 von 09/13 bis 10/14 3.224.97 Euro zahlen. Nach telefonischer Rücksprache heißt es, ich hätte das Jahr nicht gezahlt. (Die Zahlungen müssen noch überprüft werden.Durch Kontowechsel aktuell nicht nachvollziehbar)
Jetzt fragte ich die Dame warum ich denn nie eine Zahlungsaufforderung erhalten habe und warum ich für eine Haftpflichtversicherung für einen VW Polo 251 Euro im Monat zahlen müsste. Die Antwort: Durch die Abmeldung des KFZ´s haben sie erst von der Zulassung erfahren und ich hätte keinen Antrag gestellt.
Ich kann das nicht verstehen, da ich dies direkt bei der Erfragung für die Versicherungsnummer zur Zulassung die Modalitäten geklärt haben.
Jetzt die Frage. Muss ich die 3.224.97 Euro zahlen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Naiver1954 schrieb am 10. Dezember 2014 um 09:37:37 Uhr:
Wie Sie schildern könnte es sich um die VHV handeln. Ich rate nicht zahlen, von mir wollen sie, entgegen, bestehenden Vertrags, über 200€ nachträglich haben. Die VHV hat sogar bestehendes Guthaben abgezogen .... wer so handelt muß boykottiert werden!!!!!!
Gemeinsam sind wir stark!
Gemeinsam?
Stehst du ihm bei, wenn er den Mahnbescheid bekommt?
Also hier die Schuld beim Versicherer zu suchen, ist lächerlich.
Wer 1 Jahr lang nicht merkt, dass die Kfz Versicherung nicht abbucht und dass er keine Police erhalten hat, der sollte dringenst an seiner eigenen Buchhaltung arbeiten.
Kontowechsel als Ausrede ist schwach...
24 Antworten
Vielleicht liefert uns der TE ja noch ein paar Details, die dazu beitragen könnten, den Fall besser zu beurteilen. Es sind ja noch etliche Fragen offen.
Mich würde interessieren, warum die Versicherung die Deckung aufrecht erhalten hat wenn du nicht bezahlt hast, bzw. warum die Versicherung nicht wegen Zahlungsverzug gekündigt hat?????
Wenn ich das richtig verstanden habe hat er für die damalige Zulassung eine "Nummer" bekommen, wahrscheinlich die eVB-Nummer.... Das hat ja nichts mit einer Versicherungsnummer zu tun.
Danach ist dann nichts mehr passiert, also kein Antrag aufgenommen worden, damit kein Vertrag zustande gekommen.
Nun würde normalerweise irgendwann die Versicherungsgesellschaft die vorläufige Deckung über die eVB-Nummer zurückziehen, Meldung an die Zulassungsstelle, Stillegung des Fahrzeuges.
Das ist wahrscheinlich bei der Gesellschaft "durchgerutscht", was wohl hin und wieder mal vorkommt (würde mich jetzt auch interessieren um welche Gesellschaft es sich hier handelt).
Zumindest hätte man als Fahrzeughalter merken müssen, dass man keinen Vertrag zugeschickt bekommt und kein Geld abgebucht wird!
Somit: Pech gehabt, draus lernen, hoffen, dass man für die betreffende Zeit nachträglich den Antrag für die Kfz-Versicherung stellen kann und damit dann "nur" den normalen Beitrag nachzahlen muss...
Gruß, Jens
Hat nichts mit Pech zu tun, sondern mit Schlampigkeit.
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Nochmal! es gibt Versicherungsobleute (Versicherungsobmann), das verschweigen Versicherungen gerne!
Ich hatte schon mehrmals den Fall, daß meine Versicherung (ein sehr großes Unternehmen) - ohne daß es mir aufgefallen wäre - keine Rechnung geschickt hat. Nur ein einziges Mal haben Sie wie bei Dir nachträglich nach dem Abmelden eine Rechnung geschickt.
Ich habe zwar viel Geld gespart, möchte aber lieber nicht wissen, was im Falle eines Schadens passiert wäre.
Ich nehme mal an, die Versicherung hätte keinen Cent bezahlt.
Deswegen achte ich jetzt immer darauf, nach dem Anmelden auch eine Rechnung zu bekommen. Ich möchte nicht riskieren, das Risiko allein zu tragen.
Zitat:
@paul_tracy schrieb am 5. Februar 2015 um 15:14:25 Uhr:
Ich hatte schon mehrmals den Fall, daß meine Versicherung (ein sehr großes Unternehmen) - ohne daß es mir aufgefallen wäre - keine Rechnung geschickt hat. Nur ein einziges Mal haben Sie wie bei Dir nachträglich nach dem Abmelden eine Rechnung geschickt.
Ich habe zwar viel Geld gespart, möchte aber lieber nicht wissen, was im Falle eines Schadens passiert wäre.
Ich nehme mal an, die Versicherung hätte keinen Cent bezahlt.Deswegen achte ich jetzt immer darauf, nach dem Anmelden auch eine Rechnung zu bekommen. Ich möchte nicht riskieren, das Risiko allein zu tragen.
Natürlich gab es Rechnungen, diese wurden auch auf Heller und Pfennig, sofort bezahlt! In meinem Fall war das der VHV zu wenig. Sie verweigern den Grund der Erhöhung und schicken mir einen Geldeintreiber auf den Hals. Darum die Warnung, jeder soll die Versicherung wählen die für ihn die Beste ist.
Zitat:
@Naiver1954 schrieb am 5. Februar 2015 um 08:44:31 Uhr:
Nochmal! es gibt Versicherungsobleute (Versicherungsobmann), das verschweigen Versicherungen gerne!
Steht auf jedem Versicherungsschein drauf, dass dieser für Unstimmigkeiten zuständig ist.
Zumindest steht auf jedem Versicherungsschein ein Hinweis auf die AKB und da steht es drinnen