Rear View --> gelbe Linien?
Folgendes Problem:
Neuer Touran CL mit Rückfahrkamera, Parkpilot und Composition Media bestellt und erhalten. Rückfahrkamera funktioniert aber die gelben Linien, die den vom lenkeinschlagabhängigen Fahrweg darstellen sollten fehlt, zumindest in meiner Interpretation. Zu dem fehlt die Auswahl der Modi, die in der BA beschrieben sind.
Warum bin ich der Meining:
Im Technik Lexikon bzw. auch im Prospekt steht folgendes:
"Die Rückfahrkamera „Rear View“ unterstützt Sie im Rahmen der Grenzen des Systems beim Rückwärts- fahren. Das Kamerabild im Display des Radio- oder Radio-Navigationssystems zeigt den Bereich hinter dem Fahrzeug an. Über das Kamerabild werden Fahrspuren eingeblendet, die zeigen, in welche Richtung das Fahrzeug mit der aktuellen Lenkradstellung fahren würde oder wann ein Lenkradeinschlag erfolgen muss."
Also eigentlich würde ich somit auch die gelben und nicht nur die grünen Linien erwarten denn die grünen sind fix und bewegen sich in Abhängigkeit des Lenkeinschlages nicht.
Wie ist eure Meinung hierzu bzw. wo liegt mein Denkfehler?
Beste Antwort im Thema
Das ist die automatische Aktivierung, die mit dem neuen MIB eingeführt wurde. Man muss jetzt nicht mehr aufs Knöpfchen drücken, wenn man die vorderen Sensoren aktivieren möchte, sondern kann einfach langsam an ein Objekt heranfahren. In diesem Fall setzt die akustische Warnung jedoch erst später ein, damit man im normalen Verkehr nicht verrückt wird. Das gewohnt frühe Signal gibt's nach wie vor beim Einlegen vom Rückwärtsgang oder bei manueller Aktivierung über den Taster.
332 Antworten
Ja dann.... mir doch egal, wie VW das löst... mein Auto ist noch nicht gebaut, dann sollen sie halt das "bessere" Steuergerät und die andere Kamera einbauen... Fakt ist, das Signal ist da... wie und in welchem Steuergerät sie das verarbeiten können, ist mir Schnuppe.... CAN Bus.... sprich ein Bus System und ich muss nix 1-1 irgendwo verkabeln...
Aber wie gesagt... wie die das lösen.... mir völlig wurscht
Ist das Lenkradsymbol denn dann anstatt der gelben Linien dabei? Fände ich auch verständlicher.
seite 12 und noch immer nicht geklärt?
nur bei der high cam (extra steuergerät verbaut, dieses geht nicht durch ein update,codieren oder ähnliches!) lenken die linien mit.
bei der low sind starre linien und es ist auch kein symbol ect da. man sieht vorn was hinten passiert
Das STG der HIGH Cameras für dynamische Linien ist mittlerweile IN den Cameras integriert. :-)
Gestern eine für den neuen Touran inkl Wischwaschwasserdüse zur Linsenreinigung erhalten. Verbaue den Spaß in meinen "Erlkönig" :-P
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Jupp, der Trust hat alles 1zu1 maßstabsgetetreu auf LKW Plane gedruckt, der alte Fuchs :-)
Auch hier mal ein Update, was im SSP steht:
Kamera aus dem MQB Passt 2015, d. h. Kamera mit integriertem Steuergerät, statischen und dynamischen Hilfslinien. Außerdem steht dort, dass das Fahrzeug, wenn es über Trailer Assist verfügt, über eine zusätzliche Variante der Kamera verfügt - "Sie unterscheidet sich in einer umfangreicheren Software".
Kann natürlich nicht einschätzen, ob es tatsächlich nur Software-Probleme sind, oder ob irgendwann zu einem späteren Zeitpunkt (Stand SSP 09.2015) entschieden wurde, einen günstigere Variante zu verbauen.
Gerade im Netz gefunden:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5414-rueckabwicklung-des-kaufvertrages-wegen-fehlender-linien-im-display-der-rueckfahrkamera
Betrifft zwar Mercedes, verbessert aber die Verhandlungsposition gegenüber dem Händler erheblich aus meiner Sicht.
Zitat:
Nach der Auslieferung des Fahrzeugs beanstandete der Geschäftsführer der Klägerin, dass die aktivierte Rückfahrkamera im Display des Commandsystems keine Orientierungslinien anzeige und erhielt die Auskunft, dass die Fahrzeugelektronik keine Anzeige von Hilfslinien ermögliche. Einen von der Beklagten angebotenen ServiceGutschein i.H.v. 200 EUR lehnte die Klägerin ab und erklärte den Rücktritt vom Fahrzeugkauf.
Hilfslinien werden doch angezeigt! nur bewegen sie sich nicht
Zitat:
Hilfslinien werden doch angezeigt! nur bewegen sie sich nicht
Und außerdem betraf das Urteil ja einen Mercedes und keinen VW und kann daher gar nicht für uns anwendbar sein, gell 😁
Das von mir verlinkte Urteil dürfte die auf unsere Situation am besten passende Entscheidung eines Gerichtes sein. Und auch wenn sie nicht 100% passt, so dürfte sie doch in weiten Teilen übertragbar sein. Schließlich sind die im Urteil bemängelten und im Gegensetz zum Touran zusätzlich fehlenden statischen Hilfslinien mehr oder weniger "minderwertig": Im Display sehe ich die Stoßstange als statische Querlinie, und ich habe auch die Displayränder zur Orientierung. Was bringen mir also die statischen Linien? Kaum etwas. Den echten Mehrwert bringen nur die dynamischen Linien.
Aber man kann natürlich in jeder Suppe ein Haar finden.
Zitat:
@Schmidt32 schrieb am 10. Februar 2016 um 18:55:15 Uhr:
Gerade im Netz gefunden:
http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5414-rueckabwicklung-des-kaufvertrages-wegen-fehlender-linien-im-display-der-rueckfahrkamera
Betrifft zwar Mercedes, verbessert aber die Verhandlungsposition gegenüber dem Händler erheblich aus meiner Sicht.
Guter post und besser als die meisten anderen Beiträge.
Wobei ich sagen würde, es ist ein wesentlicher unterschied ob jetzt auch die statischen Linien dabei sind oder nicht. Klar, zum Argumentieren beim Händler/VW kann das helfen. Vor Gericht könnte die Sache aber mal ganz schnell in die Hose gehen!
Zitat:
Vor Gericht könnte die Sache aber mal ganz schnell in die Hose gehen!
Was heißt denn "in die Hose gehen"?
Das hängt doch ganz vom Streitwert ab. Nach §437 BGB habe ich als Käufer doch drei Optionen:
- Nacherfüllung
- Rückabwicklung
- Kaufpreisminderung
Nacherfüllung scheidet aus, da VW den Mangel nicht beheben kann oder will. Die sagen halt, das lässt sich nicht beheben, und ich muss ihnen wohl oder übel glauben. Bleiben also noch Rückabwicklung und Kaufpreisminderung.
Bei Rückabwicklung müsste ich auf Rücknahme des Fahrzeugs klagen. Das sind dann bei rund 40 kEUR Streitwert erstinstanzlich rund 7.500 Eur, die auf mich als Kläger als Kostenrisiko zukämen. Für die gelben Linien wäre mir dieses Risiko wohl zu hoch. Zumal ich momentan auch nicht wüsste, welches Auto ich mir dann kaufen sollte. Oder um das Unwort des Jahres 2010 zu benutzen: Der Touran ist derzeit "alternativlos".
Wenn ich aber auf Kaufpreisminderung klage, und sagen wir mal 500 Eur haben will, dann ergibt sich rechnerisch erstinstanzlich ein Kostenrisiko von 421 Euro. Das ist aber wohl eher theoretischer Natur, da die Sachlage hier relativ klar ist: Das Produkt hat einen Sachmangel. Und VW kann oder will den nicht beheben. Ich glaube kaum, dass man in so einem Verfahren verlieren kann. Aber ich bin kein Jurist und lasse mich da gern eines besseren belehren.
Also wenn man ne Rechtschutz hat, könnte/sollte man es versuchen. Ohne Rechtschutz wäre es mir zu riskant.
Ich wäre mir noch nicht mal sicher ob ein Sachmangel vorliegt.
Da wäre es tatsächlich interessant zu fragen, was die Rechtsschutz sagt.
Übrigens gab es auch einen ähnlichen Fall bei Opel, ich meine beim Cascada.