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Rauchschaden am Motorrad

Themenstarteram 25. Juni 2016 um 16:26

Hallo liebes Forum,

bin neu hier und habe mich extra wegen diesem Topic angemeldet. Ich bin der Tom, 27 Jahre aus Muc.

Zu meinem Anliegen:

Vor zwei Wochen gab es einen Tiefgaragenbrand und alle Fahrzeuge sind nun unbrauchbar bzw. können repariert werden. Mein Motorrad hat auch etwas Ruß abbekommen.

Brandherd war ein 5-er BMW (in der Mitte des Fahrzeugs; Motorhaube war nur aufgesprungen aber nicht verbrannt!) in einer Duplexbox, in der die andere Hälfte voller Möbel war.

Die Haftpflichtversicherung des BMW-Fahrers weigert sich irgendwas in die Wege zu leiten (obwohl schon viele Geschädigte unter der Schadensnummer gelistet sind), da der Tatbestand noch unklar ist, ob es Brandstiftung ,ein technischer Defekt des Fahrzeuges war oder ob es vielleicht nicht sogar von den Möbel ausging, die jemand anderem gehören (?)..

Auf den ersten Blick sieht das Motorrad nicht schlimm aus, ich stand zum Glück auf der anderen Seite der doch 200 m langen Garage. Allerdings weiß ich ja nicht was für eine Hitzeentwicklung herrschte und ob nicht meine hydraulischen Komponenten einen Schaden davon getragen haben -> keine Bremswirkung mehr im schlimmsten Fall!

Ein Gutachter kostet ja gleich 500 - 1000€, daher scheu ich mich den einzuschalten. Zudem habe ich weder Voll- noch Teilkasko, somit würde ich wenns blöd läuft auf den Kosten sitzen bleiben.

Ich habe bedenken, dass, je länger ich mit dem Reinigen der Maschine warte , sich der Ruß weiter in den Lack und Leder- Sitz und Griffe hineinfrisst und noch mehr Schäden verursacht..

Fotos habe ich bereits gemacht!

Bei meiner Rechtsschutzversicherung hätte ich eine SB von 100€. Zudem habe ich bedenken, dass der Tathergang nicht aufgeklärt wird..

 

Was ratet ihr mir zu tun?

Vielen Dank!

Lg

Beste Antwort im Thema

Mal ganz ab von der ganzen Versicherungsfrage - ein Mopped geht von Rauchentwicklung nicht kaputt. Ehe da die Bremsleitungen wegschmirgeln, muss eine erhebliche Temperatur herrschen und diese Temperaturen hätten vorher das Plastik zum Schmelzen gebracht. Ruß kann überhaupt nicht in die Bremskolben gelangen, die sind derart abgedichtet - die müssen ja sogar den Bremsdruck aushalten, ohne dass die Soße herausgedrückt wird. Ansonsten hätten in Bitterfeld zu DDR-Zeiten keine Bremsen funktionieren dürfen - da war der Schnee teilweise wirklich schwarz.

Lieber TE - wenn Du noch immer Bedenken hast - schmeiß das Möpp an, dreh ein paar Runden in der Tiefgarage des Grauens und lange mal ordentlich in die Bremse. Du wirst sehen, das Möpp bremst wie alle Tage. Dann gönn ihr einfach eine Wäsche, fahr sie schön und freu Dich, dass nix passiert ist.

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Ist jetzt nicht oberschlau gemeint,

die Teilkasko hätte Deinen Schaden gezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Brand von dem Motorrad ausging.

Wenn die Brandursache nicht geklärt und evtl. Brandstiftung im Spiel ist, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Klaus

Das ist klar, dass die Versicherung des BMW nicht eintreten will. In einer Tiefgarage realisiert sich die Betriebsgefahr nicht, wenn das Fahrzeug nicht in Betrieb war.

Rechtlich ist das eine sehr unterschiedlich zu beantwortende Frage, ob ein konkreter Fahrzeugbrand dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen ist oder nicht. Für die Versicherung könnte sich das zu einem Großschaden entwickeln, besonders wenn das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es ist nachvollziehbar, dass die sich erstmal quer legen. Da solltest Du zumindest eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Rein praktisch gesprochen: manche Biker stellen ihre Maschine in eine Dampfsauna zwecks Reinigung. Wenn an dem Bike nichts angekokelt aussieht, dann wird sich das doch in Grenzen halten mit dem Schaden ;).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2016 um 19:07:50 Uhr:

Rechtlich ist das eine sehr unterschiedlich zu beantwortende Frage, ob ein konkreter Fahrzeugbrand dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen ist oder nicht. Für die Versicherung könnte sich das zu einem Großschaden entwickeln, besonders wenn das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es ist nachvollziehbar, dass die sich erstmal quer legen. Da solltest Du zumindest eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Rein praktisch gesprochen: manche Biker stellen ihre Maschine in eine Dampfsauna zwecks Reinigung. Wenn an dem Bike nichts angekokelt aussieht, dann wird sich das doch in Grenzen halten mit dem Schaden ;).

Meiner Kenntnis nach gibt es nur Urteile, dass sich eine Betriebsgefahr auf nicht öffentlichem Verkehrsraum nicht verwirklichen kann. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Z. B. Klick

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Juni 2016 um 18:31:54 Uhr:

Ist jetzt nicht oberschlau gemeint,

die Teilkasko hätte Deinen Schaden gezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Brand von dem Motorrad ausging.

Wenn die Brandursache nicht geklärt und evtl. Brandstiftung im Spiel ist, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Klaus

Rauchschaden ist in der TK mitversichert?

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 25. Juni 2016 um 19:20:03 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Juni 2016 um 18:31:54 Uhr:

Ist jetzt nicht oberschlau gemeint,

die Teilkasko hätte Deinen Schaden gezahlt. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Brand von dem Motorrad ausging.

Wenn die Brandursache nicht geklärt und evtl. Brandstiftung im Spiel ist, würde ich die Sache auf sich beruhen lassen.

Klaus

Rauchschaden ist in der TK mitversichert?

Sonst hätte ich es nicht geschrieben, oder ist die Ursache kein Schadenfeuer?

Zitat:

ob nicht meine hydraulischen Komponenten einen Schaden davon getragen haben

Das will ich für Dich nicht hoffen, dass Deine hydraulischen Komponenten Schaden davon getragen haben! Warste denn schon beim Urologen?

Nee, im Ernst: warum willste einen einen GA einschalten, wo wahrscheinlich gar kein Schaden da ist? Du solltest vielleicht erstmal 'nen Dampfstrahler in die Hand nehmen, und danach das Fahrzeug nochmal genau anschauen, und wenn Du dann einen konkreten Schaden feststellen solltest, kannste Dir Gedanken machen, ob es sich lohnt das über eine Versicherung zu beantragen, bedenke Selbstbeteiligung etc.! Also keine Elefanten aufscheuchen bitte, wenn sich eine Mücke auf Dein Motorrad gesetzt hat (bzw. etwas Ruß)!

Schlimmer wär's ja wohl gewesen, wenn da ein Mensch oder Tier gestanden oder gelegen wäre, denn die brauchen Sauerstoff. Dein Moped aber nicht, zumindest nicht im Stand, oder?

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 25. Juni 2016 um 19:15:43 Uhr:

 

Meiner Kenntnis nach gibt es nur Urteile, dass sich eine Betriebsgefahr auf nicht öffentlichem Verkehrsraum nicht verwirklichen kann. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Z. B. Klick

Na, dann will ich das wieder mal tun. Klick

Danke sehr. Eines Besseren belehrt.

Trotzdem, wenn es sich um Brandstiftung handeln sollte, haftet der KFZ Halter nicht aus dem Betrieb seines Fahrzeuges.

Zitat:

@germania47 schrieb am 25. Juni 2016 um 20:08:32 Uhr:

Trotzdem, wenn es sich um Brandstiftung handeln sollte, haftet der KFZ Halter nicht aus dem Betrieb seines Fahrzeuges.

Das ist richtig, aber die Brandursache sollte sich doch feststellen lassen.

Themenstarteram 25. Juni 2016 um 18:21

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Zitat:

@frankoel schrieb am 25. Juni 2016 um 19:24:31 Uhr:

Zitat:

ob nicht meine hydraulischen Komponenten einen Schaden davon getragen haben

Das will ich für Dich nicht hoffen, dass Deine hydraulischen Komponenten Schaden davon getragen haben! Warste denn schon beim Urologen?

Nee, im Ernst: warum willste einen einen GA einschalten, wo wahrscheinlich gar kein Schaden da ist? Du solltest vielleicht erstmal 'nen Dampfstrahler in die Hand nehmen, und danach das Fahrzeug nochmal genau anschauen, und wenn Du dann einen konkreten Schaden feststellen solltest, kannste Dir Gedanken machen, ob es sich lohnt das über eine Versicherung zu beantragen, bedenke Selbstbeteiligung etc.! Also keine Elefanten aufscheuchen bitte, wenn sich eine Mücke auf Dein Motorrad gesetzt hat (bzw. etwas Ruß)!

Schlimmer wär's ja wohl gewesen, wenn da ein Mensch oder Tier gestanden oder gelegen wäre, denn die brauchen Sauerstoff. Dein Moped aber nicht, zumindest nicht im Stand, oder?

Ich hätte mein Motorrad ggf. gerne als "Nichtraucher Fahrzeug" weiterverkauft. Da kann ich nun ja knicken!

Aber im Ernst: Durch die Temperaturen kann sich durchaus die Bremsflüssigkeit ausdehnen, Bläschen in der Leitung bilden und dadurch Bremswirkung verloren gehen..Schlimm wäre es dann wenn es mich in einer Kurve legt weil ich nicht abbremsen konnte.

Ich hätte jetzt evtl. eine Beweissicherung mit Fotos gemacht und dann mein Motorrad gewaschen und auf äußere techn. Mängel überprüft. Falls ich mir nicht sicher sein sollte oder irgendwas am Fahrverhalten komisch vorkommt, werde ich es in eine Werkstatt bringen und untersuchen lassen.. Sollte sich ein Schaden durch die Hitzeentwicklung ergeben haben, hoffe ich doch mein Geld von der HP des BMW´lers wieder holen zu können.

Ich weiß nur nicht inwiefern mir ein Strick draus gedreht werden kann, dass ich die Fotos gemacht habe und nicht ein dafür vorgesehener Sachverständiger, falls ich den Schritt gehen sollte..

 

Zitat:

Rauchschaden ist in der TK mitversichert?

Die TK meiner Nachbarin übernimmt den Schaden an ihrem Auto, also ja.

 

Ich halte euch mal auf den Laufenden.

Grüße

Die Bremsflüssigkeit würde vom gasförmigen wieder blasenfrei zum flüssigigen Aggregatzustand wechseln, wenn die Umgebungstemperatur des Brandes dann irgendwann wieder unter den Siedepunkt abfällt. Allerdings müssten bei entsprechenden Temperaturen die Kunsstoffteile des Bikes dann doch einigermaßen "zerflossen" sein. Also keine Bange.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 25. Juni 2016 um 19:07:50 Uhr:

Rechtlich ist das eine sehr unterschiedlich zu beantwortende Frage, ob ein konkreter Fahrzeugbrand dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen ist oder nicht. Für die Versicherung könnte sich das zu einem Großschaden entwickeln, besonders wenn das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde. Es ist nachvollziehbar, dass die sich erstmal quer legen. Da solltest Du zumindest eine Beratung bei einem Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

Rein praktisch gesprochen: manche Biker stellen ihre Maschine in eine Dampfsauna zwecks Reinigung. Wenn an dem Bike nichts angekokelt aussieht, dann wird sich das doch in Grenzen halten mit dem Schaden ;).

Wobei die Schäden am Gebäude zunächst die Feuerversicherung des Gebäudes (gleitender Neuwert) eintritt und ggf nach Prüfung der Brandursache sich an die Haftpflicht des Eigentümers (hier der BMW beim technischen Defekt) ihren Teil wieder holt (Zeitwert).

Eine TK für das KRAD wäre für den TE sicher die beste Wahl gewesen, so muß er sich mühselig selbst um Schadenersatz kümmern oder kümmern lassen (RAW mit der RS).

Möglicher Weise übernimmt die RS (je nacht ARB) auch die Kosten des Gutachters.

Eigenversicherung geht immer vor in einem solchen Fall (da meißt Neuwert versichert, bei Haftpflicht immer nur Zeitwert).

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