Ratschlag wegen Lieferverzug
Hallo Talk Gemeinde,
Ich wollte eigentlich hier auch mal schreiben, daß ich stolzer Besitzer eines V90 CC sein könnte. Leider ist mein Problem , daß mein gebrauchter V90 nicht geliefert wird. Habe heute Lieferverzug angemeldet.
Meine Frage ist jetzt, gibt es hier vielleicht Verkäufer unter uns? Wie lange muss ich jetzt noch warten?
Was muss ich beachten? Ich weiß, eine rechtliche Beratung ist hier nicht möglich. Aber mein Frust wächst von Tag zu Tag. Und man kann doch nicht alles auf Corona schieben.
Den Autoverkäufer will jetzt mal noch nicht nennen.
Gruß an alle glücklichen Volvobesitzer
98 Antworten
Ich habe den Threadtitel angepasst.
Warum ist denn bei einem Gebrauchtwagen die Übergabe verzögert, hast Du mal nachefragt? Welche Gründe gibt der Händler an?
In Sachen Lieferverzug: Hast Du einen genauen Liefertermin genannt bekommen oder ein unverbindliches Zeitfenster? Davon hängt ab, ob sich der Händler bereits im Lieferverzug befindet oder ob Du ihn in Lieferverzug setzen muss.
So oder so solltest Du den Händler über Deine Unmut sachlich aber bestimmt in Kenntnis setzen, möglicherweise möchte er sich dann anderweitig erkenntlich zeigen.
Hallo
Danke für die Korrektur. Ja wie das in Corona Zeiten so ist, der Händler sagt, der mir den Wagen verkauft hat, das der Wagen neu eingetroffen und erst in den nächsten Tagen in der Filiale eintreffen wird. Eigentlich wollte ich nicht so ins Detail gehen. Aber OK, Ende März den V90 im Internet gefunden. Habe dann bis zum 4.4. überlegt, Unterschrift Kaufvertrag mit Liefertermin 24.4. Der ist bekanntlich vorbei habe jetzt ein Schreiben and den Händler geschickt und um Lieferung gebeten. Wir haben schließlich schon Mai. Es ist kein Neuwagen. Aber mich beschleicht das Gefühl , es wird auch in der nächsten Zeit nichts passieren. Ich habe meinen Wagen schon verkauft, bin also Fußgänger. Deswegen hier die Frage an jene , die Erfahrung mit Gebrauchtwagen haben. Wo liegen die Probleme bei Gebrauchtwagen.
Ach so, falls einer noch fragt, ich bekomme immer nur die Antwort, der Wagen ist noch nicht da.
Gruß
Freier Händler? Volvo-Händler? Hast Du bereits Geld anbezahlt? Entstehen Dir Unannehmlichkeiten und Kosten auffgrund "Fußgänger"?
1. Alle Korrespondenz schriftlich machen bzw. ausdrucken und abheften. Für den Fall aller Fälle extrem wichtig!
2. In Verzug setzen, heisst neuen Liefertermin benennen oder nach einem verbindlichen Liefertermin fragen.
3. Fragen wo das Problem liegt. (ist es vielleicht ein Wagen von weit weg oder Import?
4. Falls Du einen Wagen benötigst: Fragen, ob Du vom Verkäufer unentgeldlich !!!!!! einen Leihwagen bekommst oder er Dir anders entgegenkommt.
5. Falls da ganze nicht seriös ist, besser vom Vertrag zurücktreten.
6. Doofe Frage: Hast Du den Wagen überhaupt schon gesehen oder nur nach "Katalogangaben" blind gekauft?
Zitat:
@Gerhard760TD schrieb am 07. Mai 2021 um 08:25:16 Uhr:
6. Doofe Frage: Hast Du den Wagen überhaupt schon gesehen oder nur nach "Katalogangaben" blind gekauft?
Wo will er ihn schon real gesehen haben, wenn noch nicht einmal der Händler bisher das Auto gesehen hat? Der Händler behauptet ja selbst, er hätte ihn noch nicht und könne ihn deshalb nicht liefern.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Mai 2021 um 08:45:17 Uhr:
Zitat:
@Gerhard760TD schrieb am 07. Mai 2021 um 08:25:16 Uhr:
6. Doofe Frage: Hast Du den Wagen überhaupt schon gesehen oder nur nach "Katalogangaben" blind gekauft?Wo will er ihn schon real gesehen haben, wenn noch nicht einmal der Händler bisher das Auto gesehen hat? Der Händler behauptet ja selbst, er hätte ihn noch nicht und könne ihn deshalb nicht liefern.
Grüße vom Ostelch
Geht um einen Gebrauchtwagen....nicht um ein Neufahrzeug.....er hat wohl "blind" gekauft.....was ich mal nicht weiter kommentiere...ich hab meinen auch "während Corona" gekauft, und konnte das Fahrzeug dennoch in Augenschein nehmen und gar 2x ausgiebigst Probefahren
Zitat:
@johhny_walker schrieb am 7. Mai 2021 um 10:18:12 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 7. Mai 2021 um 08:45:17 Uhr:
Wo will er ihn schon real gesehen haben, wenn noch nicht einmal der Händler bisher das Auto gesehen hat? Der Händler behauptet ja selbst, er hätte ihn noch nicht und könne ihn deshalb nicht liefern.
Grüße vom Ostelch
Geht um einen Gebrauchtwagen....nicht um ein Neufahrzeug.....er hat wohl "blind" gekauft.....was ich mal nicht weiter kommentiere...ich hab meinen auch "während Corona" gekauft, und konnte das Fahrzeug dennoch in Augenschein nehmen und gar 2x ausgiebigst Probefahren
Ja, schon klar. Aber der Händler hat das Auto selbst noch nicht auf dem Hof, behauptet er. Ob er es auch blind gekauft hat wissen wir nicht.
Grüße vom Ostelch
Hallo,
Ja alle schütteln manchmal den Kopf, wenn jemand erzählt wie er seinen Gebrauchten gekauft hat.
Also ich will den Händler noch nicht bloß stellen. Aber so viel, es ist ein großer Autoverkäufer im norddeutschen Raum. Vier Filialen habe ich im Internet gesehen. Der Wagen soll laut Kaufvertrag anderthalb Jahre alt sein. Ich dachte mir, da ist noch Werksgarantie drauf. Bescheinigt Unfallfrei. Und der Preis ist super. Angezahlt wurde noch nichts. Also habe ich dem Verkäufer vertraut. Und jetzt hänge ich im Vertrag. In Verzug habe ich ihn schon gesetzt. Ich wollte auch nur Mal wissen, ob jemand mit solch einer Angelegenheit Erfahrung hat. Wie lange muss man da durchhalten ? Ich kann mir ja auch kein anderes Auto kaufen. Nachher liefert er doch noch. Dann habe ich zwei an der Backe.
Gruß
@Volvofanforever Falls Du eine RS-Versicherung hast: ab zum Anwalt und zunächst beraten lassen. Seriös kann hier sowieso keiner beraten, ohne zumindest das gesamte Vertragswerk gesehen zu haben.
Wie so oft wird irrtümlich der Eindruck erweckt, dass man zur anwaltlichen Beratung nur mit RSV antreten kann. Dabei gibt es bewährte übersichtlich teure Hotlines, die eine hervorragende und schnelle Art sind, RechtsIrrtümer zügig aus der Welt zu räumen.
Klare Sache für mich:
Liefertermin ist im Vertrag festgehalten. Du darfst 2x eine Nachfrist setzen. Sowas bedarf der Schriftform. Weil Du noch nicht bezahlt hast, weil dies (vermutlich) erst bei Übergabe vereinbart ist, seid Ihr beide quasi gegenseitig im Verzug. Ergo: Geduld und den Verkäufer regelmässig um ein Update bitten. Alles drumherum, wie Leihwagen etc. ist Sache der Verhandlung. Wenn Du gute Gründe vor einigen kannst daß der gezwungenermassen notwendige Verzicht auf dein bestelltes Fz einen Schaden produziert (Umsatzeinbusse etc.) macht es Sonn via RSV-Anwalt auf den Verkäufer loszugehen. Alles andere kostet unnötig Ärger und Nerven.
Die Dauer der Nachfrist bestimmt Du , muss allerdings sinnvoll sein...wenn also eine Aufbereitung ansteht vor Verkauf liegt das im Bereich von einer Woche. Kommen Reparaturen oder Abnahmen hinzu würden das schnell mal 2-3 Wochen. Ich würde 2 Wochen ansetzen.
Zitat:
@johhny_walker schrieb am 7. Mai 2021 um 12:31:01 Uhr:
Klare Sache für mich:
Liefertermin ist im Vertrag festgehalten. Du darfst 2x eine Nachfrist setzen. Sowas bedarf der Schriftform. Weil Du noch nicht bezahlt hast, weil dies (vermutlich) erst bei Übergabe vereinbart ist, seid Ihr beide quasi gegenseitig im Verzug. Ergo: Geduld und den Verkäufer regelmässig um ein Update bitten. Alles drumherum, wie Leihwagen etc. ist Sache der Verhandlung. Wenn Du gute Gründe vor einigen kannst daß der gezwungenermassen notwendige Verzicht auf dein bestelltes Fz einen Schaden produziert (Umsatzeinbusse etc.) macht es Sonn via RSV-Anwalt auf den Verkäufer loszugehen. Alles andere kostet unnötig Ärger und Nerven.Die Dauer der Nachfrist bestimmt Du , muss allerdings sinnvoll sein...wenn also eine Aufbereitung ansteht vor Verkauf liegt das im Bereich von einer Woche. Kommen Reparaturen oder Abnahmen hinzu würden das schnell mal 2-3 Wochen. Ich würde 2 Wochen ansetzen.
Klare Sache für dich, aber ich habe da noch Fragen, der TE vielleicht auch. Könntest du das mal bitte anhand des BGB erläutern?
Wo steht da was, dass man bei Lieferverzug Nachfristen setzen darf oder muss?
Wieso soll der TE in Zahlungsverzug sein, wenn Zahlung bei Übergabe vereinbart war, wie du selbst vermutest?
Wie steht es mit der Geltendmachung von Verzugsschäden? Dann ist der "Leihwagen" vielleicht nicht mehr nur "Sache der Verhandlung". Kann man Verzugsschäden wirklich nur nach Rücktritt vom Kaufvertrag (so lese ich den "gezwungenermaßen notwendigen Verzicht"😉 geltend machen?
Da wir den Vertragsinhalt nicht kennen, insbesondere nicht wissen, ob der 24.4.21 als verbindlicher Liefertermin vereinbart war, artet das hier ohnehin in Kaffeesatzleserei aus oder in allgemeinen Informationen zum Problem des Lieferverzugs. Mit konkreten Ratschlägen ohne Kenntnis des Sachverhalts sollte man vorsichtig sein. Ein falscher Rat nützt dem TE auch nichts. Er kann aber schaden.
Grüße vom Ostelch
Gegenseitiger Verzug ist noch kein Schaden
Zitat:
@johhny_walker schrieb am 7. Mai 2021 um 13:18:23 Uhr:
Gegenseitiger Verzug ist noch kein Schaden
Das ist wohl richtig. Bitte verwirre den TE nicht noch weiter, denn darum geht es hier wohl nicht. Warum sollte der TE in Zahlungsverzug sein wenn du von Zahlung bei Übergabe ausgehst?
Grüße vom Ostelch
Genau so eine Diskussion wollte ich eigentlich verhindern und hatte genau deshalb auch von "seriöser" Beratung gesprochen, die hier definitiv u.a. aus den von @Ostelch genannten Gründen nicht möglich ist. Und wenn ich den Rat von @digidoctor zur telefonischen Hotline anschaue, frage ich mich, ob er die Beratungsqualität solcher Hotlines - übrigens in der Regel von RS-Versicherungen für kostenlose Erstberatungen von Versicherungsnehmern eingerichtet - tatsächlich kennt.
Aber abschließend: so ein Forum ist nach meiner sicheren Überzeugung vollkommen ungeeignet, um die fachliche Beratung eines Anwaltes/einer Anwältin zu ersetzen. Und nach 29 Jahren in dieser "Branche" glaube ich zu wissen, wovon ich rede.