Ratenzahlungsvereinbarung geplatzt
Hallo Fachleute,
also der Hund meiner Cousine mütterlicherseits.....nein Quatsch.
Ich hab eine Frage an Euch und denke, dass hier die meiste Fachkompetenz sitzt um zu helfen.
Ein Fahrzeug im Wert von 12.000 Euro netto wurde per Kaufvertrag erworben. Gleichzeitig wurde als Anlage zum Kaufvertrag eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben.
Diese besagt, der Verkäufer räumt dem Käufer die Ratenzahlung in Raten je 200 Euro zzgl. 19% Märchenabgabe ein.
Sollte der Käufer in Verzug kommen mit einer Rate wird der Restbetrag sofort fällig und der Verkäufer darf sein Pfandrecht ausüben und das Fahrzeug abholen.
Kommt der Käufer mit 2 Raten in Verzug wird eine Vertragsstrafe von Euro 5000,- fällig.
Warum, wieso, weshalb dieser Vertrag so gestaltet und unterschrieben wurde ist jetzt zweitrangig, weil er eben unterschrieben wurde.
Es kommt wie es kommt...die zwei Raten Verzug sind da, der Verkäufer will seine Restsumme von 11.900 Euro und den Wagen als Pfand zurück.
Der Käufer kann faktisch nicht zahlen. Weder die 11.900 noch die 5.000.
Was kann der Verkäufer nun machen? Meiner Meinung nach:
1) Auto an jemand anderes verkaufen, Differenz vom Käufer plus 5.000
2) 11.900 Euro Titel erwirken. Was passiert mit dem KfZ? Verkäufer hätte ja dann beides.
Ist der Kaufvertrag dann ungültig, wenn die Ratenzahlung platzt?
Ich hab überall nur was zu Immobilien gefunden wo die Finanzierung nicht genehmigt wird. Das Auto ist aber schon ein Jahr beim Käufer, unterliegt also dem Wertverlust.
Wer kann dazu was sinnvolles beitragen? Ich möchte nicht, dass der Käufer vom Verkäufer übervorteilt wird. Der Verkäufer soll nur das bekommen was ihm zusteht.
Ist überhaupt ein zusätzlicher Schadenersatz einklagbar, wenn der Schaden durch die Vetragsstrafe abgedeckt ist und ist so eine Strafklausrl im normalen Kaufvetrag überhaupt statthaft?
Danke euch.
Beste Antwort im Thema
Meine erste, ernstgemeinte Frage, ist: ist dieser Vertrag rechtens? Rechtsgültig? Nur weil zwei Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben, ist er das nämlich noch lange nicht. Für mein Rechtsempfinden ist der Vertrag stark einseitig... und wäre somit nichtig. Wurde dieser Fakt geprüft?
36 Antworten
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 19. Juni 2016 um 23:18:57 Uhr:
Über die Restschuld kannder Verkäufer einen Titel erwerben.(Geht recht schnell)Ob er nun das Kfz,dein Bankkonto , Lohn ode andere Dinge zugreift ist ihm übelassen.
Mal meine persl.Meinung.
Mir ist es unverständlich , dass mann über 2 Monate keine 200 Euro auftreiben kann.
Dat schafft sogar ein Hartz 4 Empfänger.
Ob die Reschschutz für ein Erigniss vor Vertragsabschluss eintritt ist doch seh fraglich.B 19
1. sind das pro Monat 200 €, also 400 € in 2 Monaten. Plus 19 % MwSt 76 €
2. Das dürfte einem Hartz 4 Empfänger, bei 404 Euro/Monat, nicht so leicht fallen.
Zumal Sprit, Versicherung, Steuer sich auch nicht von selbst zahlen.
Gruß Frank,
der 5000 € Vertragsstrafe nicht für OK. hält. 😉
Die Vertragsstrafe wird er sich an den Hut stecken können, ob es dadurch für den Schuldner viel billiger wird, ist allerdings fraglich. Denn er hat selbstverständlich sämtliche Kosten zu tragen, die durch die vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages entstehen. Da kommt schnell einiges zusammen.
auf die 200 Euro komme ich folgendem Grund er hätte ja mit einer Rate minus 1 Tag im Rückstand bleiben können ohne ,dass was passiert wäre.
Im übrigen wenn ich nicht absehen kann ob ich die Raten auch ohne Einkommen begleichen kann schliesse ich eine Kreditausfallversicherung ab,kostet nur kleines Geld.
Warum ich hier so schreibe ist die Tatsache ,dass im Kfz Gewerbe so 30 -40 % Aussenstände üblich sind.
Für viele Firmrn ist das existenzbedrohend.
Anderseits scheint der Verkäufer auch recht ausgeschlafen zu sein.
Wer in D mit ner Ltd. firmiert sollte man aus dem Weg gehen.
Ps.Bei den 400 Euro SGB 2 sollte man aber auch sagen ,dass die summe nur für den persönlichen Bedarf ist ,
Miete Heizung usw werden exra bezahlt.
In Berli liegt die Auszahlsumme für eine 1 Personenhaushalt so bei 800 Euro.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 19. Juni 2016 um 23:18:57 Uhr:
Über die Restschuld kannder Verkäufer einen Titel erwerben.(Geht recht schnell)Mir ist es unverständlich , dass mann über 2 Monate keine 200 Euro auftreiben kann.
Dat schafft sogar ein Hartz 4 Empfänger.
Ob die Reschschutz für ein Erigniss vor Vertragsabschluss eintritt ist doch seh fraglich.B 19
Wenn der Käufer H4 - Empfänger sein sollte und die RSV zu "spät" abgeschlossen hat, kann er Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
O.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 20. Juni 2016 um 00:02:30 Uhr:
Anderseits scheint der Verkäufer auch recht ausgeschlafen zu sein.
Wer in D mit ner Ltd. firmiert sollte man aus dem Weg gehen.
....was im übrigen Quatsch mit Soße ist. Eine britische "private limited company by shares", abgekürzt Limited, bietet ebenso viel oder wenig Raum für Betrügereien wie eine GmbH, UG, KGaA und was es noch so alles gibt. Wer nämlich nicht aufpasst, dem meldet das Companies House in Cardiff die Firma schneller ab, als mancher gucken kann. Und für "wrongful trading" und andere Taten kann der Director einer Limited persönlich haften.
Die Limited nach britischem Gesellschaftsrecht ist so ziemlich die älteste und in der ganzen Welt (dank ehemaliger Kolonien) bekannteste und häufigste Rechtsform. Daran ist nix unseröses, es ist nur anders ausgestaltet als die GmbH und die UG. Nur das, was Einzelne daraus machen, kann unseriös sein - aber dann ist das eben unabhängig von der Rechtsform.
Grüße
SpyderRyder
12.000 € Summe, davon 100 € bezahlt und mit 2 Raten im Rückstand ... da stimmt etwas ganz gewaltig nicht. Da wäre mir als betroffener Schuldner das Auto erstmal so ziemlich egal ...
Damit sagte ich, dass das den Braten jetzt auch nicht fett macht. Die darin steckende Ironie habe ich den Beitragsregeln entsprechend und NUB-konform kenntlich gemacht. Die verwendete Sprache ist Deutsch. Gepostet habe ich aus Berlin, D, Europa, Planet Erde. Ich hoffe, etwaigen weiteren Nachfragen hierzu vorgebeugt zu haben. 😛
Na ja, zumindest räumt es den Vorwurf aus, dass die Geschichte nicht stimmt.
14280 Kaufpreis, 11900 Restschuld, bereits gezahlt 10 Raten je 238 Euro
Zumindest dürfte es interessant sein zu erfahren wie die Sache denn in Bezug auf diese 5000€ Strafzahlung ausgeht...
Derjenige der das abgeschlossen hat wird sich zweimal überlegen ob er dererlei Verträge nochmal unterzeichnet... hoffe ich mal...
Die Frage ist wohl auch, wie sich der Schuldner wehren kann.
Wenn der schon die 200,- € Raten nicht bezahlen kann, dann wird der wohl auch keinen Rechtsschutz haben.
Gegen einen möglichen Mahnbescheid einspruch einlegen, würde wohl eine Klage vor Gericht nach sich ziehen.
Dann wirds richtig teuer.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Juni 2016 um 18:25:17 Uhr:
Na ja, zumindest räumt es den Vorwurf aus, dass die Geschichte nicht stimmt.14280 Kaufpreis, 11900 Restschuld, bereits gezahlt 10 Raten je 238 Euro
Dass die Geschichte nicht stimmt, habe ich nicht geäußert. Ich habe auch nicht geäußert, dass sie stimmt.
Nach meinem Eindruck sind wohl die Rollen nicht korrekt angegeben worden.