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Ratenzahlungsvereinbarung geplatzt

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 18:41

Hallo Fachleute,

also der Hund meiner Cousine mütterlicherseits.....nein Quatsch.

Ich hab eine Frage an Euch und denke, dass hier die meiste Fachkompetenz sitzt um zu helfen.

Ein Fahrzeug im Wert von 12.000 Euro netto wurde per Kaufvertrag erworben. Gleichzeitig wurde als Anlage zum Kaufvertrag eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben.

Diese besagt, der Verkäufer räumt dem Käufer die Ratenzahlung in Raten je 200 Euro zzgl. 19% Märchenabgabe ein.

Sollte der Käufer in Verzug kommen mit einer Rate wird der Restbetrag sofort fällig und der Verkäufer darf sein Pfandrecht ausüben und das Fahrzeug abholen.

Kommt der Käufer mit 2 Raten in Verzug wird eine Vertragsstrafe von Euro 5000,- fällig.

Warum, wieso, weshalb dieser Vertrag so gestaltet und unterschrieben wurde ist jetzt zweitrangig, weil er eben unterschrieben wurde.

Es kommt wie es kommt...die zwei Raten Verzug sind da, der Verkäufer will seine Restsumme von 11.900 Euro und den Wagen als Pfand zurück.

Der Käufer kann faktisch nicht zahlen. Weder die 11.900 noch die 5.000.

Was kann der Verkäufer nun machen? Meiner Meinung nach:

1) Auto an jemand anderes verkaufen, Differenz vom Käufer plus 5.000

2) 11.900 Euro Titel erwirken. Was passiert mit dem KfZ? Verkäufer hätte ja dann beides.

Ist der Kaufvertrag dann ungültig, wenn die Ratenzahlung platzt?

Ich hab überall nur was zu Immobilien gefunden wo die Finanzierung nicht genehmigt wird. Das Auto ist aber schon ein Jahr beim Käufer, unterliegt also dem Wertverlust.

Wer kann dazu was sinnvolles beitragen? Ich möchte nicht, dass der Käufer vom Verkäufer übervorteilt wird. Der Verkäufer soll nur das bekommen was ihm zusteht.

Ist überhaupt ein zusätzlicher Schadenersatz einklagbar, wenn der Schaden durch die Vetragsstrafe abgedeckt ist und ist so eine Strafklausrl im normalen Kaufvetrag überhaupt statthaft?

Danke euch.

Beste Antwort im Thema

Meine erste, ernstgemeinte Frage, ist: ist dieser Vertrag rechtens? Rechtsgültig? Nur weil zwei Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben, ist er das nämlich noch lange nicht. Für mein Rechtsempfinden ist der Vertrag stark einseitig... und wäre somit nichtig. Wurde dieser Fakt geprüft?

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36 Antworten
am 19. Juni 2016 um 18:45

Reden wir hier von einem gewerblichen Verkauf?

offensichtlich ja

Eher was fürs Autofinanzierungsforum statt für den Versicherungsbereich oder :confused:

Ob so eine Klausel in der Höhe überhaupt so rechtens ist?

Meine erste, ernstgemeinte Frage, ist: ist dieser Vertrag rechtens? Rechtsgültig? Nur weil zwei Vertragspartner den Vertrag unterschrieben haben, ist er das nämlich noch lange nicht. Für mein Rechtsempfinden ist der Vertrag stark einseitig... und wäre somit nichtig. Wurde dieser Fakt geprüft?

am 19. Juni 2016 um 18:49

Ob diese Vertragskonstellation rechtens wäre frag ich mich ehrlichgesagt auch...

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 19. Juni 2016 um 20:45:01 Uhr:

Reden wir hier von einem gewerblichen Verkauf?

Wird wohl so sein bei extra erwähnter Mehrwertsteuer.

Davon abgesehen halte ich den Vertrag für sittenwidrig.

Und davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen daß jemand der geschäftsfähig und halbwegs bei Sinn und Verstand ist sowas unterschreibt, als Schuldner.

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 19. Juni 2016 um 20:49:07 Uhr:

Ob diese Vertragskonstellation rechtens wäre frag ich mich ehrlichgesagt auch...

Tendenziell eher nicht. Fragt sich nur, ob die Sittenwidrigkeit des einen Teils auch alles mit nach unten zieht. Der TE sollte zum Anwalt gehen. Beim Kunden-über-den-Tisch-holen wollen hier bestimmt auch nicht allzu viele user mitwirken.

am 19. Juni 2016 um 18:52

Mit einem Rechtsanwalt einen Beratungstermin vereinbaren, wäre so der einzige Tip den ich dir geben kann.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 19. Juni 2016 um 20:41:50 Uhr:

 

Sollte der Käufer in Verzug kommen mit einer Rate wird der Restbetrag sofort fällig und der Verkäufer darf sein Pfandrecht ausüben und das Fahrzeug abholen.

Kommt der Käufer mit 2 Raten in Verzug wird eine Vertragsstrafe von Euro 5000,- fällig.

Das der Restbetrag bei Ratenausfall fällig wird ist normal. Aber das "und der Verkäufer darf sein Pfandrecht ausüben" ist nicht richtig. Das auch nur wenn der Käufer nicht zahlen kann oder will. Entweder Geld oder Fahrzeug, nicht beides.

Die Klausel mit der Vertragsstrafe wird wenn es nicht zwischen 2 Gewerbetreibenden vereinbart wurde, bestimmt keine Anerkennung bei einem Gericht finden.

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 19:09

Uhi, das ging ja recht zügig.

Also der Verkauf war Händler an Privat. Deutsche Zweigniederlassung einer Ltd.

Der Käufer hat eine Rechtsschutz abgeschlossen ohne Sperrfrist/Wartezeit, somit wird es noch 1 bis 2 Wochen dauern, bis die Police da ist und die erste Prämie gezahlt. Das ganze wird ja unter Vertragsrecht laufen und nicht über eine Verkehrsrechtschutz.

Hier ging es nur mal um eine erste Einschätzung. Meine Vermutung ist auch, dass der Vetrag sittenwidrig sein könnte. Eine salvatorische Klausel wurde natürlich angehängt, dass wenn dann vermutlich nur die sittenwidrigen Klauseln angefochten werden können.

Siittenwidrig ist defintiv eine Vertragsstrafe von 5.000.- Euroi.

Die Restschuld kann sofort fällig gestellt werden. Das ist ok. Die Vertragsstrafe nie und nimmer ok.

Themenstarteram 19. Juni 2016 um 19:21

Wenn die Restsumme nicht gezahlt werden kann weil kein Geld da ist, muss der Verkäufer sich dran drauf einlassen den Wagen zurück zu nehmen und muss sich mit dem Schadenersatz begnügen?

Oder kann er wenn er einen Titel erwirkt das Auto auch noch als Pfand behalten?

Der Verkäufer äußerte sich wohl er will das Auto abholen und behalten bis er das Geld hat

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 19. Juni 2016 um 21:16:54 Uhr:

Siittenwidrig ist defintiv eine Vertragsstrafe von 5.000.- Euroi.

Die Restschuld kann sofort fällig gestellt werden. Das ist ok. Die Vertragsstrafe nie und nimmer ok.

Genauso und nicht anders.

am 19. Juni 2016 um 21:18

Über die Restschuld kannder Verkäufer einen Titel erwerben.(Geht recht schnell)

Ob er nun das Kfz,dein Bankkonto , Lohn ode andere Dinge zugreift ist ihm übelassen.

Mal meine persl.Meinung.

Mir ist es unverständlich , dass mann über 2 Monate keine 200 Euro auftreiben kann.

Dat schafft sogar ein Hartz 4 Empfänger.

Ob die Reschschutz für ein Erigniss vor Vertragsabschluss eintritt ist doch seh fraglich.

B 19

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